schlussrechnung und massenmehrung

Diskutiere schlussrechnung und massenmehrung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo zusammen, kennt sich jemand mit schlussrechnungsprüfung und hier den besagten massenmehrungen > 10% aus ? ich habe den AN um neue...

  1. #1 pappilon, 05.03.2010
    pappilon

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    hallo zusammen,

    kennt sich jemand mit schlussrechnungsprüfung und hier den besagten massenmehrungen > 10% aus ?

    ich habe den AN um neue preisbildung für die positionen in seiner schlussrechnung gebeten, die vom bausoll abweichen, jedoch argumentiert er damit, dass er nachweislich selbst keine günstigeren einkaufspreise für sein material hatte und somit die preisneubildung ablehnt, da er einen günstigeren preis an mich auch nicht weitergeben kann ...

    ja ... wozu dann der passus in der VOB ... wenn man sich so einfach herauswinden kann ?

    er argumentiert ferner noch damit, dass er die massenmehrungen nicht zu verantworten habe ...

    ich habe in einigen schriftstücken diverser ra-kanzleien gelesen, dass ich hier zunächst sogar das recht hätte, die besagten positionen aus der rechnung sogar zunächst einfach ganz zu streichen und zu kürzen ... bis ein neuer eh-preis vorliege ...

    wer kennt sich mit der praxis aus ?
     
  2. #2 Achim Kaiser, 05.03.2010
    Achim Kaiser

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    Der Schuss *kann* auch nach hinten losgehen ....

    Beispiel : Unternehmer hat ne Lagerbestellung (Abschluss) von nem bestimmten Material ... reicht für die geforderte Menge lt LV am BV.

    Nun brauchst aber z.B. 30% mehr davon - warum auch immer -
    Er legt dir die Kalkulation auffen Tisch und weist nach ....
    Willst für die Restmenge dann z.B: 20% *mehr* bezahlen abzüglich einem geringfügigen Abschlag für irgendwelche Gemeinkosten ?

    Interessiert dich dann die 10% Klausel ?
    98,5% der Auftraggeber die ich kenne haben da dann ne ganz bestimmte Meinung *wenns schlussendlich teurer wird* .... :)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Gast036816, 05.03.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Mengenmehrung

    moin moin,

    mengenaenderungen groesser +- 10 % berechtigen zu einer vereinbarung neuer einheitspreise. Dies sollte jedoch vor ausfuehrung erfolgen. Hat der an die mengenmehrung rechtzeitig angekuendigt? Was ist die Ursache? Was sagt der Bauleiter dazu?

    Dem AN die betroffenen Positionen ganz zu streichen, halte ich fuer sehr gewagt. Sie sollten den vertraglich verinbarten Umfang zahlen und die mengenmehrung bis zur endgueltigen Vereinbarung zureckbehalten.

    freundliche gruesse aus Berlin
     
  4. #4 Baufuchs, 05.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    neue Einheitspreis wäre ohnehin nur für den Teil zu vereinbaren, der über einer 10%-igen Mengenüberschreitung liegt.

    Also bei z.B. 13% Mehrmenge nur für 3%.

    Vergütung für komplette Mehrmenge nicht zu zahlen ist m.E. daher mehr als nur gewagt.

    Um wieviel % wurden die Mengen überschritten? Vertrag n. VOB/B oder BGB?
     
  5. #5 pappilon, 05.03.2010
    pappilon

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    vielen dank für die antworten ...

    es gibt einen vob-vertrag ... gewährleistung nach bgb.

    die massenmehrungen teilweise 12-20% sind ein sehr strittiges thema ...

    die krönung ist eine 50%-mehrung im baugruben- und aushubbereich, die ohne aufmaß niemand mehr nachweisen kann :-) ...
     
  6. #6 Gast036816, 05.03.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Mengenmehrung

    moin moin,

    baugrube ohne aumass, da brauchen Sie erst einmal gar nichts an mehrmengen bezahlen? Ich lese zwischen den Zeilen, dass Sie ohne bauleiter abwickeln - right?

    ff

    freundliche gruesse aus Berlin
     
  7. #7 Manfred Abt, 05.03.2010
    Manfred Abt

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    ganz oft vergessen:

    VOB/C DIN 18299, Ziffer 5, erster Satz:
     
  8. #8 pappilon, 05.03.2010
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    den bauleiter gibt es nicht mehr ...
    er war innerhalb von 2.5 monaten 2x auf der baustelle ... bzw. hat 2 begehungsprotokolle angefertigt ...

    aufmaß war übrigens vereinbart ... und zwar gemeinsames zwischen AN und AG ... sogar zwischenaufmaße ... alles fein mit bauvertrag nach vob .. bgb ..
    sogar im lv hatte ich klipp und klar stehen : aufmaß an der entnahmestelle !!

    und nun behauptet der AN einiges ... ihm geht die vob und der bauvertrag am a.... vorbei ...

    aufmaße ? ... es hat nie welche gegeben ...
    die massen sind alle verschüttet ... ich bin richtig sauer ... verständlich, denke ich ...
     
  9. #9 Baufuchs, 05.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    ich das aus den bisherigen Beiträgen (auch in anderen Threads) richtig zusammengekriegt habe, hat Papillon die Leistungsverzeichnisse selbst erstellt und auch die Aufträge selbst vergeben.

    Für die Bauleitung wurde jemand engagiert, der aber nicht recht funktioniert hat.

    PS:
    Massenmehrungen können sich auf 2 Arten ergeben:

    - Änderung der Ausführung
    - Fehlerhafte Massenermittlung in den Leistungsverzeichnissen
     
  10. Gast

    Gast Gast

    bei dem Baugrubenaushub hat der Ausschachter sicherlich den abgefahrenen Aushub berechnet und nicht die m3 "der auszuschachtenden Baugrube"
    ist doch kar das lockerer Boden mehr m3 ergibt
     
  11. #11 Manfred Abt, 05.03.2010
    Manfred Abt

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    ja, dann doch einfach rechnerische Ermittlung

    Abmessungen des Kellers sind bekannt
    dazu Mindestarbeitsraum nach DIN mit steilster Böschung oder ggf. Verbau und fertig ist.
     
  12. Lukas

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    Der Bauleiter wurde durch wen ersetzt?
    Zu dem gemeinsamen Aufmaß gehören zwei. Einer von beiden ist jetzt ganz stolz drauf, daß es im Vertrag steht. Gemacht hats scheinbar keiner.
    Ist auch etwas spät, daß es auffällt.

    Gruß Lukas
     
  13. #13 ThomasMD, 05.03.2010
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    Warum bist Du sauer?
    Der Unternehmer hätte Grund sauer zu sein, weil er jetzt große Schwierigkeiten hat, die Korrektheit seiner Rechnung und die Übereinstimmung der Massen mit dem Willen des Auftraggebers nachzuweisen. Dass er nur auf sich selbst sauer sein kann, steht auf einem anderen Blatt.
    Er hätte auch vor dem Verdecken der Arbeiten das gemeinsame Aufmass einfordern müssen und nicht der Bauherr. Dieser muß dem Ansinnen nur nachkommen.
     
  14. #14 Gast360547, 05.03.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    tja

    [QUOTE
    es gibt einen vob-vertrag ... gewährleistung nach bgb.
    [/QUOTE]

    Schick, also gilt BGB. So einfach ist schlau sein.

    Grüße

    stefan ibold
     
  15. #15 HolzhausWolli, 05.03.2010
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    Baustatus: Längst fertig
    und nun behauptet der AN einiges ... ihm geht die vob und der bauvertrag am a.... vorbei ...

    Ganz schön dreist. Bevor der nicht zu kooperativer Sachlichkeit zurückfindet bekäme der von mir erstmal garnix.
    Allenfalls eine Vergütung gemäß Manfred Abt's Methode. Aus welchen Internen Nachweisen resultiert den seine Eigene Massenermittlung?
     
  16. #16 pappilon, 05.03.2010
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    vielen dank für die sachliche - hier in diesem forum für viele leider, leider nicht immer selbstverständlich - antwort.
    ich bin natürlich auch sauer, weil es mich nun nerven kostet mich zu wehren.

    was die vorkommentare und schlaumeier anbelangt - die rohbauausschreibung stammt von einem profi, der es schon etwas länger macht - also nicht von mir.

    es ist im übrigen nicht die aufgabe und verpflichtung des AG den AN auf die notwendigen aufmaße hinzuweisen, dies habe ich bereits mit dem vertrag getan, der von beiden seiten unterschrieben wurde.
    der AN steht in der verpflichtung die abnahme frühzeit beim AG zu beantragen ... so ist es m.e. in der VOB bzw. in verschiedenen aufsätzen geregelt.
     
  17. #17 Baufuchs, 05.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    dem so ist:
    dann habe ich es falsch herausgelesen, denn es hiess an anderer Stelle:

    "Planung ist bis LP 5 abgeschlossen, Werkpläne vom Architekten sind erstellt" und "ich hole nun Angebote für den Rohbau ein".

    Und - hat zwar mit Rohbau (Maurer/Beton) nichts zu tun - "ich erstelle gerade das LV für den Dachstuhl".

    Wie dem auch sei, trotzdem ändert sich nichts an den möglichen Ursachen für Mehrmengen.

    Fehlende Aufmaße beim Rohbau lassen sich i.d.R. doch relativ leicht nachholen. (Mal abgesehen von der Baugrube, aber da kann ja wie von M. Abt beschrieben verfahren werden).

    Liegen der Schlussrechnung keine Unterlagen bei, nach denen eine Rechnungsprüfung durchgeführt werden kann, besteht doch die Möglichkeit diese bis zur Erstellung von Aufmaßen als nicht prüffähig zurückzuweisen.

    Aus § 14 VOB/B:

     
  18. #18 ManfredH, 05.03.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Verpflichtend vielleicht nicht, sinnvoll aber trotzdem, um damit - wie ich es auch schon in dem anderen Thread zu den Regiezetteln geschrieben habe - die vorhersehbaren späteren Probleme mit einem Vielfachen an Ärger und Zeitaufwand zu vermeiden.
     
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