Rechnungskürzung

Diskutiere Rechnungskürzung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, ich hätte gerne Ihre Einschätzung zu folgendem Sachverhalt : Rechnung des Gartenbauers vom Juni 2008 wurde von uns aufgrund...

  1. Bine03

    Bine03

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    Guten Morgen,

    ich hätte gerne Ihre Einschätzung zu folgendem Sachverhalt :

    Rechnung des Gartenbauers vom Juni 2008 wurde von uns aufgrund vieler Unstimmigkeiten entsprechend gekürzt, wir haben die einzelnen Punkte schriftlich genauestens aufgelistet und auch die jeweils in Abzug gebrachten Beträge genau erläutert.

    Es kam bis heute dazu vom Gartenbauer keinerlei Reaktion darauf.

    Jetzt mußten wir ihn jedoch wegen einer Mängelbeseitigung kontaktieren, wobei noch unklar ist, wer der Schadensverursacher ist. Bei einem Vorort-Termin erwähnte er dann mündlich, da sei ja noch ein Betrag offen.

    Gibt es da für ihn evtl. eine Frist, innerhalb von der er hätte auf unseren Abzug hätte reagieren können oder kann er tatsächlich jetzt erst kommen und fordern ??

    Vielen Dank im voraus.
     
  2. #2 Gast943916, 08.03.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    kann er m.E. schon, aber das hat keinen Einfluss auf die Mängelbeseitigung.
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    na - die Begeisterung ist immer enorm, wenn Leute Rechnungen kürzen und nachher was wollen. Was erwartet ihr ... :irre
     
  4. H.PF

    H.PF

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    Vielleicht einfach nur korrekte Arbeit?
     
  5. #5 HolzhausWolli, 08.03.2010
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    @ Helge: Die Rechnungskürzung wurde seit Juni 2008 nicht reklamiert. Ich ginge in dem fall von der Zustimmung aus, zumal offenbar die Erläuterungen dazu überzeugt haben.

    Zunächst einmal ein ganz normaler Vorgang.

    Warum aber keine Nachbesserung erfolgte um den Rechnungsbetrag vollumfänglich geltend zu machen ist fraglich.

    Dass nun Mängel im Zusammenhang mit der Gewährleistung und innerhalb der zulässigen Frist reklamiert werden hat doch mit der (offenbar gerechtfertigten) Kürzungen nichts zu tun.

    Die Ursache der Mängel jedoch sollte schon geklärt werden.
     
  6. #6 gast3, 08.03.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 08.03.2010
    gast3

    gast3 Gast

    kann ja alles sein - kann auch nicht sein ...

    ich weiß nur (meine Erfahrung), dass es einem manchmal zu blöd ist, auf vollkommen abstruse Rechnungskürzungen einzugehen, die dann laienhaft "begründet" werden, dass es schwer fällt nicht in den Tisch zu beißen. Es führt dann nämlich - mit einem vertretbarem Aufwand zu nichts. Dass also kein "Einspruch" erfolgte - heißt es mal gar nichts.

    und dann kommt eben Freude auf (setzen wir mal fachgerechte Arbeit voraus - warum nicht), wenn Leute dann noch Sonderwünsche haben.

    Kann hier anders sein - wer weiß ?


    Aber das hat natürlich nichts mit irgendwelchen Mängeln zu tun ...
     
  7. #7 wasweissich, 08.03.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    man könnte fast von einvernemlicher minderbezahlung wegen nicht vollständig erbrachter leistung .

    nach dem motto , du hast nicht alles bekommen , und hast nur das bezahlt , was du bekommen hast . sind wir quitt. (weil biene ja nun auch fast zwei jahre nichts gesagt hat , scheint sie damit einverstanden gewesen zu sein..)
    und um wieviel gekürzt wurde und weswegen , wissen wir nicht .siehe helge

    und weil jetzt mit ziemlicher sicherheit die nicht vom galabauer verfüllte baugrube nachgegeben hat , soll er das richten . hat keinen bock drauf . kann man unter umständen/wahrscheinlich , wenn man alles weiss , was gelaufen , was zurecht/zuunrecht bemängelt wurde nachvollziehen . die vorstellungen über eine mangelfreie leistung mancher bauherren liegen manchmal weit von gut und böse bzw ausserhalb des machbaren/genormten .

    wie immer , eine seite der medaille kennen wir jetzt ..........
     
  8. Bine03

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    Gründe für den Rechnungsabzug waren z.B. Preis für Pflastersteine höher als im Angebot - ohne Angabe von Gründen, Rollrasen-Preis abweichend vom Angebot,
    von uns beschaffte Humuserde ohne Absprache entsorgt anstatt der Unkrauterde,
    dann auch noch neu angelieferte zusätzliche Humuserde berechnet und so in diesem
    Stil - also alles Punkte, die keiner Nacharbeit bedurften.

    Wir haben jetzt Wassereintritt im EG (Terassenbereich), um die Ursache zu finden,
    muß der Terassenbelag u. die Rinne an der Stelle wieder raus. Deshalb mußten wir
    nun den Gartenbauer ansprechen u. bei der Gelegenheit erwähnte er jetzt die
    Rechnungskürzung vom letzten Jahr.
    Im Auftrag steht nichts von VOB o.ä., wollte nur wissen, ob es da eine Regelung
    gibt, wie lange der Gartenbauer sich für seine Reaktion Zeit lassen kann.
     
  9. gast3

    gast3 Gast

    OK - die Gründe für die Rechnungskürzungen sind demnach ja wohl (mindestens zum größten Teil) unstrittig und da ist es dann auch egal, ob ein theoretischer Anspruch besteht - Fristen etc. - er hätte eh schlechte Karten, aber ..

    solange die Ursache / der Verursacher des Mangels nicht belegt ist, muss er erst mal gar nichts. Also m.E. Verursacher klären lassen und Ansprüche anmelden / Nachbesserung einfordern. Ansonsten auf eigene Kappe beheben lassen.
     
  10. #10 HolzhausWolli, 08.03.2010
    HolzhausWolli

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    Jetzt sag nicht daß er DIESE "Abzüge" nach 1 3/4 Jahren moniert hat ? Das ist für mich eine Rechnungsrichtigstellung im Zusammenhang mit der Prüfung der selbigen und keine Kürzung die auch noch einer Erläuterung bedarf. :deal

    Wenn da nicht noch was anderes war :shades

    So siehts leider aus.

    Wobei...wenn er die Rinne gesetzt hat, von dort aus das Wasser aus- und ins EG eintritt... dann würde ich mich auch erstmal an den GaLabauer wenden.
     
  11. #11 wasweissich, 08.03.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    jetzt möchte ich wissen , wie das wasser aus der rinne ins haus gelangt.........
     
  12. #12 Baufuchs, 08.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wenns

    doch die Rinnenwände hochkrabbelt...
     
  13. Bine03

    Bine03

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    Bezüglich der Mängelbeseitigung Wassereintritt:
    Irritierenderweise war der GaLa-Bauer sofort bereit, sich die Sache vorort mal anzuschauen u. ist auch willig, die Freilegung durchzuführen, hat auch mündlich nicht ausgeschlossen, dass seine Mitarbeiter evtl. die Kemperol-Abdichtung beschädigt haben, jedoch gleichzeitig zu Bendenken gegeben, dass beim Ausbau ja auch Schäden entstehen können (Rinne = Dachfix = eher Abstandshalter, also nach unten offen, hat er auf steinharte Mörtelbatzen gesetzt, damit das ganze bombenfest sitzt, diese muss man jetzt wieder rausspitzen).

    Komisch war auch, dass er die Gebrauchsanleitung für den Rollrasen 2 Monate nach Verlegung (diese war im Juni 08, sehr heisser Sommer) per Einschreiben geschickt hat :-)))
     
  14. #14 HolzhausWolli, 09.03.2010
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    Könntest Du den mal im UF Humor einstellen? :mega_lol:
     
  15. Eric

    Eric

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    Nehmen wir an, die Leistung wurde 2008 abgenommen: Dann kann der Gartenbauer die Bezahlung seiner behaupteten Mehrforderung bis zum 31.12.2011 fordern. Danach wäre sie verjährt.

    Neben der Verjährung gibt es noch das Rechtsinstitut der Verwirkung. Verwirkt werden kann ein Anspruch bereits vor dem Eintritt der Verjährung. Verwirkung setzt voraus, daß a) ein Acspruch übereinen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht wird ( hier: vielleicht + ), der Schuldner b) konkrete Anhaltspunkte dafür hat, daß der Anspruch nicht mehr geltend gemacht hat ( hier - ) und der Schuldner hierauf vertraut hat ( hier - ).

    Also auch keine Verwirkung.

    Ergebnis: Der angebliche Anspruch kann geltend gemacht werden. Der Galabauer muß allerdings seine Mehrforderung im Streitfalle dem Grunde und der Höhe nach darlegen und beweisen.

    Die Mangelbeseitigung ist unabhängig hiervon zu sehen.

    Es ist natürlich Unfug, daß Biene hier den Verursacher des Mangels/Schadens ermitteln soll. Es sollte vielmehr derjenige, der die Abdichtung gemacht hat unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufgefordert werden. Ist nämlich die Abdichtung von Anfang an mangelhaft, muß dem Abdichter Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden.

    Hat der Galabauer die Abdichtung beim Einbau der Rinne beschädigt, wäre das ein Schaden an einem fremden Gewerk, der Abdichtung. Da hat der Galabauer kein Nachbesserungsrecht, sondern er muß Schadensersatz in Geld leisten ( Kosten zur Beseitigung des Schadens ).

    Es schadet aber nichts, im höchst vorsorglich eine Nachbesserungsfrist zu setzen und sollte daher getan werden.
     
  16. #16 wasweissich, 10.03.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wolli , das ist nichts zum lachen , soeine gebrauchsanweisung ist für manchen BH bitter nötig .
     
  17. #17 capslock, 16.03.2010
    capslock

    capslock

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    Das ist jetzt aber BGB, oder?

    Wenn VOB vereinbart war, eine Schlußrechnung gestellt wurde und Bine diese geprüft und begründet gekürzt hat, dem AN dies mitgeteilt und den anerkannten Betrag gezahlt hat, dann hätte der AN doch innerhalb von 24 Werktagen widersprechen müssen.
     
  18. #18 rudi1106, 16.03.2010
    rudi1106

    rudi1106

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    So einfach gehts leider nicht mehr. Man muss inzwischen auch noch auf die Ausschlusswirkung hinweisen.
     
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