Wann wird in der Regel der Architektenvertrag geschlossen?

Diskutiere Wann wird in der Regel der Architektenvertrag geschlossen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wann wird eigentlich in der Regel der Architektenvertrag abgeschlossen? Am Anfang steht ja das "Kennenlerngespräch". In unserem Fall war´s...

  1. #1 Behauserin, 09.03.2010
    Behauserin

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    Wann wird eigentlich in der Regel der Architektenvertrag abgeschlossen?

    Am Anfang steht ja das "Kennenlerngespräch". In unserem Fall war´s dann so, dass der Architekt uns nach diesem Gespräch einen kostenlosen Erstentwurf mit recht detaillierter Kostenschätzung erstellt hat. Dieser gefiel uns gut, wobei natürlich noch die ein oder andere Änderung einzuarbeiten war. Das macht er jetzt.

    Nicht falsch verstehen, wir sind bisher sehr mit dem Architekten zufrieden und möchten aus heutiger Sicht auch weiter mit ihm zusammenarbeiten, allerdings fragen wir uns, wann wir einen Vertrag machen und auf welcher Kostenbasis das Honorar dann errechnet wird. Auf Basis des kostenlosen Erstentwurfs? Oder auf Grundlage des überarbeiteten Entwurfs (das Haus wird vermutlich etwas günstiger).
    Und was wäre, wenn wir nun doch noch "aussteigen" wollten. Auf welcher Basis wird der Architekt dann entlohnt? Bisher hatten wir zwei Gespräche (davon eines eben zum kennenlernen) und haben einen Entwurf bekommen, der aber vom Architekt selbst als kostenlos deklariert wurde.

    Wie geht man dann normalerweise beim Abschluss des Vertrags vor? Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, dass der Architekt einen Vertragsentwurf vorlegt und der Bauherr diesen dann zusammen mit einem Fachanwalt prüft und ggf. ändert. Richtig? Wichtig wäre mir, dass die Kosten der einzelnen Leistungsphasen detailliert ausgeschlüsselt sind und wir die Möglichkeit haben, nach jeder LP auszusteigen. Weiterhin möchten wir auch ein Erfolgshonorar für Einsparungen vereinbaren.

    Wäre prima, wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte.
     
  2. Hansal

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  3. #3 Manfred Abt, 10.03.2010
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    Ich würde sagen, der Vertrag ist bereits geschlossen. Der Kostenlose Erstentwurf kann ggf. noch unter Akquise gelaufen sein, aber spätestens die Bitte um Einarbeitung gewünschter Änderungen dürfte den mutmaßlichen Willen des Bauherrn zur Zusammenarbeit dokumentieren.

    Also: Vertrag ist vermutlich bereits geschlossen, Honorarvereinbarung fehlt noch.

    Insofern ist es definitiv jetzt an der Zeit, einen schriftlichen Architektenvertrag aufzusetzen. Aber nicht jeder Architekt ist wirklich fit in einer fairen Vertragsgestaltung, zumal sich die maßgebende HOAI gerade in ganz wesentlichen Punkten geändert hat und auch die Kommentatoren nicht überall einig sind.

    Abrechnungsbasis werden für alle Leistungsphasen in der Regel die aus der Kostenberechnung des späteren Entwurfs abgeleiteten "Anrechenbaren Kosten "sein.

    Theoretisch wäre auch noch eine vorlaufende Baukostenvereinbarung möglich, aber dafür fehlt hier eine wichtige Voraussetzung (fachkundiger Auftraggeber).

    Aus den "Anrechenbaren Kosten" ermittelt sich dann das Honorar. Im Honorarvertrag können dann noch weitere Rahmendaten für die Honorarermittlung festgelegt werden (Schwierigkeitsgrad, Leistungsbilder, Ausstiegsmöglichkeiten, Nebenkosten, etc.)

    Stimmt (rechtlich) so nicht ganz aber in die Richtung sollte es bei einem guten Planer schon gehen.


    Also grober Ablauf:
    1. JETZT Architekten um Vorlage eines Vertragsentwurfes bitten, ihm dazu die eigenen Vorstellungen mitteilen
    2. dann vorgelegten Vertragsentwurf fachkundig prüfen (lassen) und abschließen (ein Dokument, zwei Unterschriften)
    3. dann darauf achten, dass das Ergebnis jeder Leistungsphase mit Ihnen als Bauherr "erörtert" wird und die zu den Leistungsphasen gehörenden Dokumentationen (Pläne, Berechnungen, Texte) jeweils vorliegen.
    4. zuerst wird ein Vorentwurf mit Kostenschätzung, dann ein Entwurf mit Kostenberechnung vorliegen.
    5. Diese Kostenberechnung ist dann Ausgangsbasis für die Honorarbildung
     
  4. #4 Manfred Abt, 10.03.2010
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    • Vereinbarung Gesamtkostenobergrenze kann sinnvoll sein, dann aber bitte keine bauherrenseitige Änderungswünsche während Bauzeit, sonst wird eine solche Vereinbarung schnell hinfällig
    • Erfolgshonorar bzw. Bonus/Malus-Regelung: vergiss es
     
  5. #5 drachen, 10.03.2010
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    Hinweis hinsichtlich Abschlagszahlungen: diese können u. U. schnell und vor Start der jeweiligen Lph ins Haus flattern, also vereinbaren, dass nach !! vollständiger und einwandfreier Erledigung der einzelnen Phase gezahlt wird. Sonst laufen Sie, wie in unserem Fall, Ihrem Geld hinterher. Und das Losgerenne kann man sich ersatzlos schenken, Ihr Architekt sitzt dann schon längst auf der gemieteten Jacht und schippert mit seinen Freunden in den Sonnenuntergang...
     
  6. #6 Manfred Abt, 10.03.2010
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    HOAI, § 15
    Thema Abschlagszahlung ist also schon geregelt, soweit nicht durch vertragliche Regelung verschlimmbessert wird.

    Und zum Tenor des Restbeitrages sag ich schon mal gar nix.
     
  7. #7 Bergahorn, 11.03.2010
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    Versteh ich nicht, Abschlagszahlungen können nur für erbrachte Leistungen gefordert werden. Also z.B. nachweislich 75% der Ausschreibungen erledigt, nachweislich 40% der Objektüberwachung erledigt etc. Ich achte doch auch sonst darauf, dass ich nicht überzahle.... :shades
     
  8. #8 Skeptiker, 11.03.2010
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    Ebend (tm), siehe auch Manfreds Beitrag dazu. Bei den LP bis einschließlich 7 geht das auch meistens ganz gut, bei der LP 8 wird's meistens schwieriger, weil diese:

    1. die teuerste LP ist
    2. sich meistens über erhebliche Zeiträume (6 Monate bis 6 Jahre) hinzieht
    3. der Aufwand sich bspw. nicht immer linear zu den Auftragswerten verhält

    Aber auch darüber lässt sich in der Regel eine vorher eine beiden Seiten nachvollziehbare Regelung treffen.
     
  9. #9 Bergahorn, 11.03.2010
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    @Skeptiker:
    Natürlich ist LP8 von daher gesehen etwas besonderes. Wir haben es so gelöst, dass wir die Prozentzahl quasi aus den Gewerken errechnet haben und kamen so für Rohbau+Dachstuhl+Dacheindeckung als im wesentlichen Mängelfrei fertiggestellt auf ca. 40% und die hat dann unser Archi als Abschlagszahlung erhalten. Find ich für ein EFH eigentlich eine recht einfache und faire Methode.
     
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