Hilfe! Bauüberwachung inklusive ja oder nein?

Diskutiere Hilfe! Bauüberwachung inklusive ja oder nein? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, wir haben ein Grundstück gekauft und haben einen GÜ. D. h. wir haben das Grundstück separat gekauft und alles andere wie Architekt...

  1. Saliha

    Saliha

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    Guten Abend,

    wir haben ein Grundstück gekauft und haben einen GÜ. D. h. wir haben das Grundstück separat gekauft und alles andere wie Architekt und Handwerker geht über den GÜ, soweit ich das gelesen habe ist das dann kein BT?!
    Die Frage ist nun, ob hier die Bauüberwachung vom GÜ erbracht wird und ob dieser dann auch Mängelbericht an uns leisten muss? Und die Frage ob es Sinn macht, zusätzlich jemanden zu beauftragen z. B. einen SV?

    Die nächste Frage ist, ob das Finanzamt denn die Grunderwerbssteuer für das komplette Bauvorhaben veranschlagen kann, wenn Hausplanung vor Notarieller Beurkundung des Grundstücks stattgefunden hat?!:yikes

    Fragen über Fragen wenn Laien bauen wollen!!:mauer
    Danke im voraus!
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Selbst beauftragter Bauüberwacher ist auf jedenfall empfehlenswert.
     
  3. #3 Gast036816, 09.03.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Laien bauen

    moin moin,

    wenn laien bauen, sollten sie einen fachmann oder fachfrau zur seite haben.

    Wenn Sie einen gü beauftragt haben, muss er auch die bauüberwachung im sinne der lbo erbringen.

    Der bauleiter des gü wird von diesem auch bezahlt, also wird er in erster linie im sinne seines auftrag- oder brötchengebers handeln. Mängelanzeigen muss er Ihnen nicht zur kenntnis geben. Der bauleiter wird in erster linie die interessen des gü vertreten.

    Denken Sie über den rat von yilmaz nach - den sollten Sier ernst nehmen.

    freundliche grüße aus berlin
     
  4. #4 Carden. Mark, 09.03.2010
    Carden. Mark

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    Bruno hat hier mal den Begriff "wirtschaftlichen Feind" geprägt.
    Ist zwar (meist) überzogen, bringt es aber doch auf den Punkt.
    Der BL ist dem GU verpflichtet und nicht dem AG.
    Die Sache mit der Steuer ist die, wenn Verkäufer und GU im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, wird wohl die Steuer auch aufs Haus fällig.
    Wenn komplett getrennte Personen - dann nicht.
     
  5. #5 Baufuchs, 10.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast


    Da hängt wegen der Grunderwerbssteuer in diesen Fällen noch ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof an.

    Grund:
    Doppelte Besteuerung des Bauvertragsanteils durch Grunderwerbssteuer + Mehrwerststeuer.

    Wer also bei getrennten Verträgen einen Steuerbescheid über Grunderwerbssteuer erhält, sollte (s)einen Steuerberater befragen und Einspruch unter Verweis auf das laufende Verfahren einlegen.
     
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