Bitumendach erneuern

Diskutiere Bitumendach erneuern im Dach Forum im Bereich Neubau; hej leute, ich mache grad ne ausschreibung und weiß nich weiter... ich hab n bestandsdach, ca 25° neigung. da is beitumendeckung drauf, auf...

  1. #1 Norminator, 10.03.2010
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    hej leute,

    ich mache grad ne ausschreibung und weiß nich weiter...
    ich hab n bestandsdach, ca 25° neigung. da is beitumendeckung drauf, auf Holzschalung, die ich teilwiese erneuern muss, aber nich alles.
    soll ich das vorhandene bitumen komplett entfernen oder kann ich das drauf lassen als dampfsperre?
    dämmen tue ich in der abhangdeckenebene.
    nu möchte ich ne neue bitumendeckung drauf bringen.
    da ich aber kein dachprofi bin weiß ich nich was ich alles machen muss....
    es darf alles, wie eigentlich immer, nich teuer werden, aber fachgerecht....
    please help me....
    schon mal ein danke schön im voraus!!!!:winken
     
  2. #2 Reitmeier, 10.03.2010
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    naja

    kann ja keiner was dafür für was er sich berufen fühlt.

    schick doch mal die 100-derter schnitten rüber und wir teilen dann die 8%.
    (aber ned von, von meiner KV summe)

    :28:
     
  3. #3 Norminator, 10.03.2010
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    aha

    was auch immer das heißen soll...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2010
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    Das soll heissen, dass der Herr Reitmeier Dir ein LV in Form eines Angebotes aufstellen würde - dafür aber eine Vergütung erwartet.

    Und damit dieses Angebot des Herrn Reitmeier (dass gegen die ungeschriebenen Sitte des Forums verstößt - man bietet sich nicht selbst an)
    nicht so einsam dasteht, hier noch ein paar andere User, die diese Leistung ebenfalls erbringen - ebenso gegen Bares oder andere Zahlungsformen
    http://www.bauexpertenforum.de/member.php?u=134
    http://www.bauexpertenforum.de/member.php?u=4153
    http://www.bauexpertenforum.de/member.php?u=14943

    Diese Liste ist nicht vollständig und darf ergänzt werden
     
  5. #5 Norminator, 10.03.2010
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    ahhh, ok.
    @r.d.
    danke für die verständliche antwort...

    nagut, also bleibe ich auf mich allein gestellt..., dachte ja nur.
    trotzdem danke leute!!!;)
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2010
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    Ich meine, Deine Haftpflicht, Dein Selbstbehalt daran und Dein Ruf sind Deine Sache.
    Aber wenn Du keine Ahnung hast, willst Du das Ergebniss dieses Unwissens wirklich Deinem Kunden antun?

    Oder würdest Du eine Darmspiegelung bei Dir von einem Augenarzt vornehmen lassen. Ist ja schließlich ein Arzt.

    :mauer
     
  7. #7 Reitmeier, 10.03.2010
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    Bitte vielmals um Entschuldigung,

    @ralf, aber ich verkneiffe mir schon antworten auf bastelfragen, nur den joke musste ich los werden, da solche anfragen nicht nur in foren zur " guten sitte " werden.

    MfG
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2010
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    Ok - dann hat ichs mißdeutet. ´schulligung
     
  9. #9 Norminator, 11.03.2010
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    is ja sehr schön...
    also soll ich, weil ich von bitumen nich allzu viel weiß alles sein lassen und den kopf in den sand stecken...
    ich dachte ich bin hier im forum...
    im forum wird einem geholfen und sich nich lustig drüber gemacht...
    wat`n Ar*** muß man sein... ...sich darüber lustig zu machen...
    also soll ich erst noch ne dachdeckerlehre machen, genau :wow
    wenn ich n autohaus baue, dann mach ich doch gleich noch ne kfz-mechaniker- verkäufer- und buchhalterlehre....:bef1011:
    echt ein dickes merci :biggthumpup:
     
  10. H.PF

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    DU verdienst Geld mit der Sanierung. Andere beschaffen dir die Infos. WO ist das Problem das du da einen Obolus für bezahlst? Reitmeier sitzt da ein paar Stunden dran und das soll er dann für Lau machen? Ich find das Angebot schon fair, so was gegen Entgeld von einem machen zu lassen der Ahnung davon hat...

    Fachplaner holt man sich ins Boot, wieso soll das nur für Bauherren gelten und nicht für Architekten?
     
  11. #11 Reitmeier, 11.03.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11.03.2010
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    Das problem ist grundsätzlich und hadert mit begrifflichkeiten.

    Der bessere weg wäre:
    AG bauftragt dachprofi; dachprofi bauftragt architekt.....
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2010
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    Wenn man meint, von Beruf Sohn sein zu können und das auch aufs restliche Leben übertragen zu müssen, ist das eine Sache.
    Seine Auftraggeber aber durch solch unerträgliche Arroganz zu schädigen, sollte strafbar sein.
    Vor allem, wenn es um gemeinnützige Auftraggeber geht!

    Nein, man muss keine DD-Lehre machen, um eine Dachsanierung planen und ausschreiben zu können.
    Aber wer grade mal 4 Jahre von der Uni weg ist, kann nicht alles wissen. Wenn die Kollegen das Wissen auch nicht haben, dann muss es extern eingekauft werden.
    Und wenn man sich nur zu fein ist, die Kollegen zu fragen, ................:yikes

    MfG
     
  13. #13 Reitmeier, 11.03.2010
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    @ralf?, mein Pseudonym ist AR (im gelben forum)
     
  14. #14 Norminator, 11.03.2010
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    OFFTOPIC:
    ich wollte keine genaue aufstellung oder erarbeitung vom lv-texten oder eines kompletten angebotes!
    das habe ich nie irgendwo geschrieben.
    ich wollte nur mal einen tipp vom dach-profi, oder einen ratschlag...
    ...oder in einfachen normalen worten, dass ich solch eine info nur gegen bezahlung bekomme...
    und nein, ich bin nicht sohn vom chef....
    ich bin nur ausfallend gworden, weil sich über mein anliegen lustig gemacht wird...
    ...wobei ich niemanden direkt ansprach...
    ..aber bitte.
    ich nehme die verwarnung an und entschuldige mich für diesen ausdruck.
     
  15. sepp

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    nun seid mal nicht so...
    anhand seines berufbildes nehme ich an das der kollege noch nicht lange im fach ist. (oder angestellt?)

    aber die grundsätze der bauphysik solltest du dir aneignen!
    mit der dampfsperre über der dämmung (abhangebene?!) ist das so ne sache-
    ebenso mit der untergrundthematik der abdichtungsbahnen.
    auch ist eine gebrauchte abdichtungslage nicht als dampfsperre geeignet gar selten überhaupt zulässig.
     
  16. #16 Norminator, 11.03.2010
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    vielen vielen dank für diese normale antwort...
    @sepp:
    jap, denkfehler... ich bauen ja meine dampfsperre ja schon in der abhangdecke ein :bef1015:
    also is es besser die alte bit-deckung runter zu nehmen und auf der holzschalung ne neue deckung aufbauen....
    vielen dank, das hat mir schon sehr weiter geholfen!!!
    offtopic:
    ja, so lange mache ich das noch nicht... und von bitumen hab ich nich so die ahnung, was ich ja oben schon erwähnte...
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2010
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    @ sepp & norminator

    Der Hinweis mit der DS mag ja helfen. Aber hier geht es um Ausschreibung!
    1) Einer Ausschreibung sollte eine Ausführungsplanung vorweg gegangen sein! In der sollte eigentlich alles wesentliche drinstehen.
    Entweder fehlt es also schon an der Basis (im Wissen und/oder der Leistung) oder es fehtl am Vermögen, diese in ein LV umzusetzen.

    2) Ein LV soll umfassend und erschöpfend die Leistung so beschreiben, dass der Handwerker sicher und ohne Nachtragsrisiko für den AG kalkulieren kann.

    So etwas kann man nicht in einem Forumsstrang lernen. Und zumindest das sollte klar sein.

    Wer dann mit so einer Pauschalfrage ins Rennen geht, muss sich nicht wundern, wenn diese entsprechende Reaktionen auslöst.

    Keiner der Leser kann wissen, welche Gedanken der Schreiber hatte. Von daher sollte mensch immer überlegen, wie der geneigte Leser die Frage wahrscheinlich interpretieren wird (= muss).
    Und hier las sich klar:
    Macht mir mal ein LV!

    Spätestens dann, wenn eine entsprechende Reaktion kommt, sollte mensch seine Frage hinterfragen und nicht beleidigend werden.

    Ob die Beleidigung an eine bestimmte Person oder "ins Blaue" gerichtet ist, spielt keine Geige!
     
  18. #18 Norminator, 11.03.2010
    Norminator

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    offtopic:
    @r.d.
    anstatt zu mutmaßen hätte man auch fragen können, ob ich das so meine...
    erwähnt habe ich es nicht und gemeint erst recht nicht...
    und meine frage im anfangsbeitrag is doch wohl eindeutig!!!
    und ich weiß nich wie du/sie auf die idee kommt, dass diese frage/rezessive Position auf das gesamte lv und/oder ausführungsfehler oder -lücken schließen lässt???
    ohne genaues wissen schießt du ganz schön scharf...
     
  19. #19 Gast360547, 12.03.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    so,...

    Moin,

    ...nachdem denn schön scharf geschossen wurde,mir ein Auftrag entgangen ist :e_smiley_brille02:, werde ich trotzdem mal wieder etwas schreiben - und vorsicht, es könnte noch schärfer werden.

    Wie schon von einigen an- oder ausgeführt, kommt auch bei mir die Frage und das Verhalten danach schon recht arrogant rüber. Insbesondere deswegen, weil wir Handwerksmeister im Schadenfall nach Meinung der Archis grundsätzlich in der Haftung stehen. Einerseits deshalb, weil wir als Fachleute im Fall einer fehlerhaften Ausschreibung durch den Archi rechtswirksam Bedenken anmelden müss(t)en und damit dem Mist des Archis geraderücken würden. Tun wir das, nämlich die Bedenken gegenüber dem Bauherren anmelden, dann ist der Archi in der Regel sauer und vergibt keinen weiteren Auftrag an den betroffenen Handwerker. Andererseits,tun wir es nicht, dann haben wir trotzdem die berühmte Karte gezogen, weil derselbe Archi sagt: ja, Sie hätten doch Bedenken anmelden müssen. So haben Sie ausgeführt und deshalb ist es zum Mangel oder sogar zum Schaden gekommen.

    Zu der speziellen Frage:
    Hier scheinen in der Tat die basics zu fehlen oder in Vergessenheit geraten zu sein.

    1. Wenn schon Teile der UK abgängig sind, dann wird die Wahrscheinlichkeit recht hoch sein, dass auch bislang unerkannte Bereiche geschädigt sind.

    2.Auch bei einer Dachneigung von 25° kann das Lagenpaket durchfeuchtet sein. Wenn es sich um eine sehr alte Abdichtung handelt, können in den Bahnen Trägereinlagen aus organischen Stoffen vorhanden sein. Diese würden weiter gammeln, was der Sache sicher nicht dienlich sein dürfte. Zusätzlich kann es zu einer sicher nicht erwünschten Blasenbildung kommen.

    3. Bei einer DN von 25° müssen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gegen Abrutschen angeordnet werden. Hier könnte ein altes und möglicherweise dickeres Schichtenpaket hinderlich sein.

    4. Dampfsperren in abgehängten Deckenkonstruktionen müssen unbedingt den bauphysikalischen Notwendigkeiten angepasst werden. Starre Sperrwerte können hier nachteilig sein. Luftschichten auf der falschen Seite können und werden zu unerwünschten Schäden führen.

    5. Der Aufbau des Abdichtungspakets muss der Schwerkraft angepasst sein. Es wird mit einiger Sicherheit zum Schaden führen, wenn Standardbahnen verwendet werden.

    6. Ohne genaue Ortskenntnisse kann hier niemand etwas Seriöses ausführen.
    Entgeltlose Auskünfte können grundsätzlich nur ohne Präjudiz sein, was Ihnen im Zweifel und Schadenfall sicherlich nicht weiterhelfen wird. Was also spricht dagegen, einen Fachmann mit der Planung zu beauftragen und das gleichzeitig als Lehrneinheit zu betrachten?
    Oder planen Sie Klima- oder Elektroanlagen noch selber?

    Das Bauen, gerade im Bestand, wird immer komplexer und umfangreicher. Je nach FH werden unterschiedliche Bau- und Werkstoffe propagiert, ohne indes sich im Klaren über die Auswirkung zu sein. Der sogenannte Fachverkäufer oder Produktvertreter hat möglicherweise zuvor Damenunterwäsche verkauft und einen zweitägigen Lehrgang als Fachberater für Abdichtungen mit Erfolg hinter sich gebracht. Außerdem setzt sich in der Industrie und bei den Herstellern leider immer mehr der Gedanke "verkaufen, egal was es kostet" durch. Jüngstes Beispiel das sogenannte 7° Dach von Br..s. Der unbedarfte Planer wird dem Gesülze des darauf trainierten Fachberaters Glauben schenken und im Schadenfall aber nicht den Hersteller sondern den Dachbauhandwerker angehen.

    Also liebe Archis und insbesondere lieber Fragesteller, Sie sind zu arm, um billig zu bauen. Fragen Sie den Fachplaner und nicht nur den Fachverkäufer. Da weiß man(n), was man(n) hat.

    M. f. G.

    stefan ibold
     
  20. Dachi

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    Das ist ja sowieso das beste :bef1015:
     
Thema:

Bitumendach erneuern

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