Berufshaftpflicht des Architekten überprüfen???

Diskutiere Berufshaftpflicht des Architekten überprüfen??? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Forumsmitglieder, wie schon in anderen Beiträgen erwähnt, wollen wir ein Haus energetisch sanieren und teilweise modernisieren. Dazu...

  1. #1 paulchen456, 12.03.2010
    paulchen456

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    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    wie schon in anderen Beiträgen erwähnt, wollen wir ein Haus energetisch sanieren und teilweise modernisieren. Dazu haben wir uns einen Architekten gesucht. Er hat das Objekt besichtigt und wir haben ein Vorgespräch über den Ablauf des Vorhabens geführt. Nun kommt der Zeitpunkt, den Vertrag zu erstellen und zu unterschreiben. Dazu habe ich schon gelesen, dass man diesen mit einem Fachanwalt überprüfen sollte. Auf einer anderen Internetseite habe ich aber gelesen, dass man sich die Berufshaftpflicht des Architekten zeigen lassen und durch einen eigenen Anruf bei der Versicherung bestätigen lassen soll. Ist soetwas üblich??? Zeugt so ein Vorgehen nicht von Mißtrauen und dann sollte man auf eine Zusammenarbeit verzichten? Eure Meinungen, auch der Architekten im Forum, dazu wären schön.

    Ein schönes Wochenende
    paulchen456
     
  2. #2 Manfred Abt, 12.03.2010
    Manfred Abt

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    Es ist überhaupt kein Problem, nach dem Versicherungsnachweis zu fragen, ich lege diesen meinen Angeboten in der Regel ungefragt bei.

    Ob man dann noch nachfragen muss/will: persönliche Einstellung, würd ich nur machen, wenn ich Zweifel hätte.
     
  3. Baumal

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    wenn der nachweis dem vertrag nicht beigelegt ist,
    ruhig nachfragen und ihn sich aushändigen lassen.
    da fühlt sich niemand auf den schlips getreten.

    aber einen anruf bei der versicherung, finde ich
    schon grenzwertig....
     
  4. #4 Skeptiker, 12.03.2010
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    Die Kopie der Police würde mir ausreichen. Sonst müsstest Du im Prinzip wöchentlich nachfragen, ob der Vertrag weiter ungekündigt ist.
     
  5. #5 ManfredH, 12.03.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Im Vertrag steht doch i.d.R., dass man eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, und die Deckungssummen sind auch angegeben. M.E. sollte das ausreichen, erst recht bei vergleichsweise doch recht kleinen Projekten wie Einfamilienhäusern usw..

    Nach zusätzlichen Nachweisen oder Vorlage der Police bin ich jedenfalls in 25 Jahren selbständiger Berufstätigkeit noch kein einziges Mal aufgefordert worden. Aber würde man es von mir verlangen, dann hätte ich auch kein Problem damit.

    Gegenfrage: Sollte man sich dann auch einen Einkommensnachweis vom Bauherrn vorlegen und durch Anruf beim Arbeitgeber oder Finanzamt bestätigen lassen ? :e_smiley_brille02:
     
  6. #6 Bergahorn, 12.03.2010
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    Unser Rohbauer hat nach dem Bietergespräch unseren Archi angerufen, um zu fragen, ob wir seine Rechnungen pünktlich bezahlt haben. Merke: Leute, die in Arbeitsklamotten kommen und Polo fahren sind verdächtig. :mega_lol:
     
  7. #7 paulchen456, 12.03.2010
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    Hallo an Euch alle,
    vielen Dank für Eure Antworten. Ich sehe es genauso: nach der Versicherung fragen, wenn sie nicht vorgelegt wird, aber extra bei Versicherung anrufen - nein. Danke, Eure Antworten haben meine Meinung bestätigt.

    Ein schönes Wochenende
    paulchen456
     
  8. Roth

    Roth

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    an ManfredH

    Hallo,
    in Bayern soll es für Architekten eine Pflichtversicherung geben. Stimmt das?

    Danke und Gruß.
     
  9. #9 ManfredH, 12.03.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Oops, kalt erwischt: ich weiss es nicht!

    Weil ich eine habe, und sie auch für dermassen unabdingbar notwendig halte, dass ich mir die Frage gar nicht stelle, ob verpflichtet oder freiwillig.

    Ich kann mich aber erinnern, dass es einige Jahre lang mal eine Versicherungspflicht gab, und man musste mit jedem Bauantrag eine Versicherungsbestätigung vorliegen. Das müsste ungefähr in den 90er Jahren gewesen, inzwischen gibt es diese Regelung nicht mehr.

    Gruss zurück von Franken nach Franken :-)
     
  10. Roth

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    :bierchen: (Gegen Bayern simmer uns fei einig, gell)
     
  11. #11 Thomas B, 13.03.2010
    Thomas B

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    So schreibt es die Berufsordnung vor...JA!

    Thomas
    (Mittelfranken; Hertha - Club...i.A....0:0!)
     
  12. Roth

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    Danke für die Auskunft!
    (Bayern hab ich nicht in Bezug auf Fußball gemeint. Lieber 0:1)
     
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