Schlussrechnung unklar

Diskutiere Schlussrechnung unklar im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, mein ehemaliger Rohbauer, ein Chaoter und Betrüger zugleich, hat mich auf eine hohe Summe verklagt mit der Begründung, ich hätte ihm...

  1. romank

    romank

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    Hallo,

    mein ehemaliger Rohbauer, ein Chaoter und Betrüger zugleich,
    hat mich auf eine hohe Summe verklagt mit der Begründung, ich
    hätte ihm gekündigt. Er verlangt also den entgangenen Gewinn geltend zu machen. Dass ich ihm nicht gekündigt habe und dass er selber abgehauen ist, ist eine andere Sache. Wenn aber seine Schlussrechnung formale Fehler aufweist, dann könnte die Klage schon aus diesem Grund abgewiesen werden. Seine Schlussrechnung scheint für mich und meinen Anwalt, der aber nicht so sehr im Baurecht spezialisiert ist, so unverständlich und chaotisch zu sein wie der Rohbauer selbst. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir paar Zeilen aus der Schlussrechnung zu erklären. Vielleicht gibt es tatsächlich eine schlüssige Erklärung hierfür.

    Anbei Beispielpositionen, die nicht gemacht wurden, aber als Gewinnentgang
    bezahlt werden sollten:
    z.B. Position Betonsäulen (es sollten 2 Betonsäulen erstellt werden)
    Im Angebot steht die Summe 380 EUR. (für beide)
    In der Schlussrechnung:
    140,00 EUR Material
    35,00 EUR Arbeitslohn
    2 Stück
    EH-Preis 20,00 EUR
    Betrag in EUR 40,00

    Nun meine Fragen dazu:
    Wenn man 140 und 35 addiert, kommt man auf 175 EUR (also pro Säule).
    Dies mal 2 ergibt 350 EUR und nicht 380 EUR, wie im Angebot.
    Ich kann auch nicht nachvollziehen wie man für entgangenen Gewinn auf 20
    EUR pro Säule kommt. Vielleicht 20 durch 35 = 28 %, wenn man nur den Arbeitslohn geltend machen kann.
    Bei anderen Positionen stimmen die Beträge aus Angebot und Schlussrechnung
    auch nicht und der prozentualer Wert ist auch jeweils ein anderer.
    z.B.
    Position Kamin:
    Im Angebot steht die Summe 1572,50 EUR.
    In der Schlussrechnung:
    45,00 EUR Arbeitslohn
    120,00 EUR Material
    Menge 8,5 m
    EH-Preis 15,00 EUR
    (45+120) mal 8,5 ergibt 1402,50 EUR und nicht 1572,50 EUR
    Prozentualer Wert für entgangenen Gewinn
    33% (15,00 EUR durch 45,00 EUR)

    Danke schon im Voraus für Eure Antworten.
     
  2. #2 ReihenhausMax, 12.03.2010
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    Warum suchst Du Dir keinen Anwalt, der sich mit Baurecht einschlägig
    auskennt, wenn Du schon bei der Rohbaufirma Pech hattest bzw.
    Dir keine Referenzbaustellen angesehen hast?
    Sollte es doch sicherlich genug von geben.
     
  3. #3 Olaf (†), 12.03.2010
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    Das..

    aufdröseln wird Dir und Deinem Anwalt nix nutzen vor Gericht - weder er noch Du hast einen Schein dafür.
    Mich wundert, dass Dein RA keinen Kollegen hinzuzieht, der firm ist.
    Bitte ihn um eine Empfehlung oder schau Dich zur Not selbst um. Das könnte sonst in die Hosen gehen!
    Wenn Dein Gegner ein Spitzbube, wie von Dir vermutet, ist, dann hat er auf seiner Seite schon einen RA, der Euch dort ausknocken könnte.
     
  4. #4 Thomas B, 12.03.2010
    Thomas B

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    ALARM!

    1.) Was ist das für ein Anwalt, der -wider besseren Wissens- sich hier versucht und doch genau weiß, daß gerade dies wohl nicht seine Fachrichtung ist.

    2.) Bitte sofort einen Fachmann (RA f. Baurecht) hinzuziehen.

    3.) Auch wir müßten hier deutlich tiefer einsteigen um zu ergründen was der gute BU hier aufrechnet.

    4.) Da Ihr ja anscheinend mit dem Rohbauer im Clinch seid, gehe ich davon aus, daß Ihr nicht mit einem GU/ BT gebaut habt...also wird wohl ein Architekt/ bau.-Ing oder ähnliches den Bau überwacht/ begleitet haben...was sagt denn Euer "Vetrauensmann" zu dem Ganzen???? (Wenn doch GU: was sagt denn der?).

    Grüße

    Thomas
     
  5. #5 Baufuchs, 12.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aus

    vorherigen Beiträgen ist zu entnehmen, dass nicht mit GÜ/GU gebaut wurde, sondern mit eigenem Architekten.

    Was mich wundert ist die Art der Abrechnung.

    Da wird für eine nicht ausgeführte Pos. (Kamin) LV Betrag 1.572,50 .- ein entgangener Gewinn von nur 15.- € berechnet?

    Das sind bezogen auf diese Position gerade mal 0,9% :mauer.

    @romank
    Guck mal, was dazu im BGB geschrieben steht.
     
  6. romank

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    @Baufuchs
    Der entgangener Gewinn für Kamin ist:
    8,5m x 15 = 127,50 EUR.

    Dem Rohbauer sind schon 2 dicke formale Fehler unterlaufen:
    Erstens hat er eigene Zeugen verwechselt und
    dann die Ausfassliste zu der Schlussrechnung erst jetzt
    nachgereicht. Mein Anwalt meinte, wenn die Schlussrechnung
    auch noch falsch ist und nachgebessert werden müsste, womit
    auch der Streitwert ganz anderer wäre, könnte der Richter
    irgendwann die Klage abweisen nach dem Motto "mir reicht jetzt".
     
  7. #7 ThomasMD, 12.03.2010
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    Ich frage mich...

    warum hier auf Nebenkriegsschauplätze ausgewichen wird, statt der Frage nachzugehen, wer wem gekündigt hat und deswegen dem Grunde nach ein Recht auf Schadenersatz hat. Erst wenn das feststeht, kann es doch um die Höhe gehen.
     
  8. romank

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    natürlich nicht Ausfassliste sonder Aufmassliste.
     
  9. #9 Olaf (†), 12.03.2010
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    Mir...

    fröstelt, wenn ich an Deine Erfolgsaussichten denke.
    Dei Anwalt stellt wirklich drauf ab, dass eventuell vielleicht der Richter keine Lust mehr hat? Mein Gott....
    Folge dem mehrfach erteilten Rat!
    (Ich freu mich auch jedesmal, wenn der Anwalt meines Gegners z.B. Fachanwalt für Sozialrecht ist)
     
  10. #10 Baufuchs, 12.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ThomasMD

    So isses!

    Formfehler in der Rechnung können nachgebessert werden.

    Eine Klageabweisung muss der Richter begründen.

    Eher jagt der die Parteien in einen Vergleich. Ist bequemer.
     
  11. #11 Shai Hulud, 12.03.2010
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    Warum prüft denn der eigene Architekt nicht die Schlußrechnung? :shades
     
  12. Huisje

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  13. #13 lawrence, 12.03.2010
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    Entschuldige, aber wenn ein Anwalt so schwätzt, meine Herren.....

    Normalweise würde zuerst bestritten werden, dass du gekündigt hast, danach würde man die in Rechnung gestellten Beträge bestreiten/angreifen, danach die Gewinnberechnung und dann vieles andere was noch sein könnte. Aber auf ne Klageabweisung wegen Firlefanz zu spekulieren, sorry das ist ja wohl sowas von bescheuert.:bef1001::mauer
     
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