SD-Wert einer Dickbeschichtung

Diskutiere SD-Wert einer Dickbeschichtung im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, hier im Forum wird ja die Frage einer zusätzlichen Dampfbremse bei einem Betonkeller kontrovers diskutiert. Wenn der Keller hochwertig...

  1. #1 Bolanger, 13.03.2010
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    Hallo,

    hier im Forum wird ja die Frage einer zusätzlichen Dampfbremse bei einem Betonkeller kontrovers diskutiert. Wenn der Keller hochwertig genutzt werden soll, scheint je nach Dicke der betonwände eine zusätzliche Abdichtung gegen Diffusion nötig zu sein.
    Welche SD-Wert oder µ hat denn eigentlich eine KMB?

    Grüße,

    Bolanger
     
  2. Yilmaz

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    Sollte je nach hersteller und zusatzstoffe bei 5000- 30.000 liegen.
     
  3. #3 Bolanger, 14.03.2010
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    Hallo,

    das ist dann ja schon einiges mehr als eine reine Stahlbetonkellerwand hat. Die hat anscheinend um die 25 m.

    Dann muss ich mit unserem BU noch etwas nachverhandeln und eine zusätzliche Abdichtung von außen auftragen lassen.

    Gibt es neben den KMB auch preiswerte Alternativen oder etwas, das deutlich besser ist?

    Nochmal vielen Dank,

    Bolanger
     
  4. Yilmaz

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  5. Eric

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    Das stimmt so nicht! Es ist zu differenzieren:

    a.) Kelleraußenwände

    Steht der Lastfall " drückendes Wasser " an und sollen/müssen die Kelleraußenwände gedämmt werden, was in der Regel der Fall ist, dann ist die Perimeterdämmung ohnehin nach den aRdT und den Zulassungen ( abP´s ) der Dämmplatten vollflächig zu verkleben. Grund: Wird die Perimeterdämmung in diesem Fall nur mit Batzen verklebt, wird sie bei aufstauendem Wasser oder Grundwasser hinterflossen und verliert ihre Dämmwirkung.

    Die vollflächige Verklebung erfolgt dann in der Regel mit KMB ( kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung ) und hat damit zugleich die erforderliche Abdichtung gegen Dampfdiffussion. Siehe nachstehenden Link, es gilt der " Schritt 3 ":

    http://www.sg-weber.de/bautenschutz...emmung-und-wie-wird-sie-ausgefuehrt.html#tab1

    Werden die Kelleraußenwände nicht gedämmt, dann wird beim Lastfall " drückendes Wasser " und ( vorausgesetzt ) richtiger Planung kein höherwertige Nutzung im Keller angegestrebt. Dann wüßte ich nicht, warum bei einer WW eine zusätzliche Abdichtung gegen Dampfdiffusion erforderlich sein soll.

    Liegt nur der Lastfall " Bodenfeuchte " vor, kommt es darauf an, welche Art Betonkeller gebaut wurde. Ein " normaler " Betonkeller muß eh nach DIN 18 195-4 zusätzlich abgedichtet werden. Wird zur Sicherheit ( Gürtel mit Hosenträger ! ) eine Weiße Wanne gebaut, obwohl sie hier nicht erforderlich ist, bedarf es keiner zusätzlichen Abdichtung. Soll die Weiße Wanne beim Lastfall " Bodenfeuchte " höherwertig genutzt werden, muß sie gedämmt werden. Eine Dampfdiffusion halte ich beim Lastfall " Bodenfeuchte " für ausgeschlossen. Also könnte die Perimeterdämmung in diesem speziellen Fall batzenförmig verklebt werden. Zur konsequenten Realisierung des Prinzips " Hosenträger mit Gürtel " würde es allerdings nichts schaden, wenn auch hier die Perimeterdämmung vollflächig verklebt wird.

    b.) Bodenplatte

    Hinsichtlich der Abdichtung der Bodenplatte ist streitig, ob die " Weiße Wanne " beim Lastfall " drückendes Wasser " zusätzlich gegen Dampfdiffusion und gegebenenfalls womit und wie abgedichtet werden muß. Prof. Oswald u.a. sagen, daß eine überlappend verlegte PE-Folie ausreicht. Andere halten eine zusätzliche Abdichtung analog DIN 18 195 -4 für erforderlich.

    Ist der Keller nur ein " normaller " Betonkeller, dann muß die Bodenplatte unstreitig eh wieder nach DIN 18 195-4 abgedichtet werden.

    Fazit: Es kommt - wie so oft - darauf an:

    1. Welcher Lastfall steht an den erdberührten Kelleraußenbauteilen an?
    2. Nach welchem Konzept wird der Keller abgedichtet ? WW > normaler Betonkeller, SW, gemauerter Keller ?
    3. Wie soll der Keller nach der Fertigstellung und in Zukunft genutzt werden?

    Der entscheidente Punkt ist:

    Die einmal vom Bauherren getroffene Entscheidung ist nur mit hohem Aufwand zu revidieren. Hierauf hat der Planer im Zweifel hinzuweisen! Denn der Bauherr kann nicht einen " Kartoffelkeller " bauen lassen und im Nachhinein auf die Idee kommen, diesen später ohne wesentliche Aufrüstung als Wohnraum zu nutzen. Das anderslautende Urteil des LG Berlin ist insofern zweifelsohne falsch.

    Entscheident ist, ob es im Zeitpunkt der Planung/Bauerrichtung greifbare Anhaltspunkte dafür gibt, daß der Bauherr den Keller möglicherweise in Zukunft anderweitig nutzen wird/will und er im Hinblick auf diese mögliche spätere Umnutzung richtig beraten worden ist. Die Art der Nutzung des Kellers ( jetzt und in Zukunft ) hat der Planer im Rahmen der LPH 1 zu klären! Gibt es keinen Planer, dann muß der Bauherr als Laie vom Unternehmer befragt und ihm vom Unternehmer die Konsequenzen seiner getroffenen Entscheidung ( sehr hoher Aufwand bei späterer Nutzungsänderung ! ) aufgezeigt werden. Erklärt der Bauherr dann, daß der Keller ein " Kartoffelkeller " ist und für alle Zeit bleibt, kann er später nicht damit kommen, fehlerhaft/nicht beraten worden zu sein.

    @Yilmaz

    Wer soll das verstehen?
     
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