Nasses Mauerwerk unter Lichtschacht

Diskutiere Nasses Mauerwerk unter Lichtschacht im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Nichtstauendes Sickerwasser = Bodenfeuchte (DIN 18195 Teil 4) Grüße aus Schönebeck

  1. Baust

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    Nichtstauendes Sickerwasser = Bodenfeuchte (DIN 18195 Teil 4)

    Grüße aus Schönebeck
     
  2. Eric

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    Mark hat es doch bereits erklärt. Wenn ein Keller abzudichten ist, dann darfst Du die Abdichtung nicht nachträglich beschädigen. Insofern sagt die DIN 18 195, daß die Abdichtung gegen Beschädigungen zu schützen ist.

    Bringst Du erst die Abdichtung an, klebst dann die Perimeterdämmung ( = Schutz gegen Beschädigung ) dagegen und bohrst dann Löcher durch die Perimeterdämmung und in die Wand, um den Lichtschacht zu befestigen, hast Du die Abdichtung nicht " geschützt ", sondern beschädigt.

    Was aRdT der Technik ist, muß nicht unbedingt in einer DIN-Norm stehen. Insofern rechtfertigen DIN-Normen auch nicht die Abschaltung jeden gesunden Menschenverstands.

    DIN-Normen sind nur - im Sinne einer widerlegbaren Vermutungswirkung - ein Unterfall des viel weiteren unbestimmten Rechtsbegriffs aRdT. Zur aRdT gehören auch die Grundsätze der Logik. Was hiergegen verstößt, kann - auch wenn es in einer DIN stehen würde - nicht aRdT sein.

    Wenn ein Architekt sagt, eine Innenabdichtung einer durchfeuchteten Kelleraußenwand könne auch dadurch ausgeführt werden, daß eine PE-Folie mit Siga-Primur punktweise an der Innenseite der Kelleraußenwand befestigt und die PE-Folie an den Folien-Stößen verklebt wird, und davor eine " grüne " Gipskartonwand mit Abstand zur Kellerwand aufgestellt wird, dann ist das eben grober Unfug, auch wenn die DIN 18 195 dazu nichts sagt.

    Dieser Fall ist übrigens Realität :yikes und soll nur wieder einmal verdeutlichen, welche Armleuchter zwischenzeitlich am Bau herumlaufen.
     
  3. #23 Carden. Mark, 15.03.2010
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    so sollte es sein.
    Hier beruft sich allerdings ein Laie auf das BG.
    Ich interpretiere das zur Zeit noch so, dass durch die Dränanlage aus dem LF "zeitw. aufstauendes Sickerwasser" der LF "nichtstauendes Sickerwasser" konstruiert werden sollte.
    Bodenfeuchte ist erst einmal immer vorhanden.
     
  4. #24 Carden. Mark, 15.03.2010
    Carden. Mark

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    siehe Eric
    Es ist mehr aus Normungen "nicht" direkt abzulesen als diese so manchesmal wortwörtlich hergeben.
    Das macht das ganze manchmal zwar nicht einfacher, aber erfüllt den Sinn auch Planungsfreiheit zu belassen.
    Stellt Euch mal vor, es dürfte NUR streng nach festgeschriebenen Regeln gehandelt werden.
    Das Rad hätte wir dann bis heute noch nicht erfunden.
     
  5. Eric

    Eric

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    Sofern die Drainage und die Entwässerung der Lichtschächte jetzt und in Zukunft funktionieren. Wissen wir hier aber nicht. Oder hast Du eine Glaskugel?

    Im Übrigen: Es ist Fakt, daß eine Vielzahl der Drainagen nicht funktionieren.

    Ist aber auch egal: Mark hat Dir ja schon gesagt, daß Du das Bodengutachten nicht verstanden hast. Wir haben laut Bodengutachten den Lastfall " zeitweise aufstauendes Sickerwasser " und da kann entweder nach DIN 18 195 -6 abgedichtete werden oder nach DIN 18 195-4 mit Drainage, sofern diese denn dauerhaft funktionsfähig ist und bleibt.
     
  6. Baust

    Baust

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    Nee das haben wir eben nicht!

    es geht um "nichtstauendes Sickerwasser"

    und das hat mir nicht die Glaskugel verraten sondern oben der Fragesteller.

    Grüße aus Schönebeck
     
  7. #27 Carden. Mark, 15.03.2010
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Schau Dir doch mal das Bild #10 an.
    Glaubst Du dann immer noch an 10(hoch)-4 Durchlässigkeitswert??
    Ich erstmal nicht.
    Obwohl - ich das auch nicht unbedingt an Hand der Bilder einer durch das Baugeschehen verschlammte Baugrube per Ferndiagnostik abschätzen mag.
    Wobei - die alles nach sehr Feinkörniger Durchsetzung aussieht.
     
  8. #28 Carden. Mark, 15.03.2010
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    so - der einfachheithalber (für die Nachlesenden):
     
  9. Eric

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    @Bauist

    Mit Verlaub, Du widersprichst Dir selbst.

    Sodann:

    Was denn jetzt?

    Die Begriffe helfen wenig. Wir haben einen schlecht versickerungsfähigen Boden und damit vom Grundsatz her zunächst einmal drückendes Wasser.

    Der Bodengutachter hat eine Dränung vorgeschlagen, um mit dieser Maßnahme den an sich gegebenen Lastfall zu verändern/herabzusetzen. Also wurde kein Geld " versenkt ". Die Dränung war ein muß, da offensichtlich nicht nach Teil 6 abgedichtet wurde.

    Die Dränung ändert indes nichts an der Beschaffenheit des Bodens. Der ist und bleibt schlecht versickerungsfähig. Das Konzept der Dräunung ist lediglich, daß das Sickerwasser am Fuß des Kellers aufgenommen und abgeführt wird und damit ein Zustand hergestellt wird wie beim Lastfall Bodenfeuchte.

    Der Begriff " nichtstauendes Sickerwasser " beschreibt also nur ein Ergebnis, das im Idealfall hergestellt wird, sofern denn die Dränung funktioniert. Die Erfahrung ist leider, daß dieses Ergebnis oft nicht erreicht wird und dann hilft der Begriff nicht mehr: die Bodenbeschaffenheit " erschlägt " den Begriff.
     
  10. #30 Carden. Mark, 15.03.2010
    Carden. Mark

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    Wie auch immer,
    es bleibt fest zu stellen, dass zu einer Dränanlage, immer auch eine Dränschicht "vor" den Wänden gehört.
    Dieses aus Füllmaterial (Sand - Kies, hier wieder besser als 10(hoch)-4) oder als Drän-Anfüllschutz-System.
    Kann ich auf den Bildern aber nicht erkennen.
     
  11. Baust

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    @Eric

    Warum widerspreche ich mir?

    Der Lastfall “aufstauendem Sickerwasser” kann durch eine Dränage in den Lastfall
    "nichtstauendes Sickerwasser" (Bodenfeuchte) herabgesetzt werden.
    Wenn der Boden aber Wasser von vorn herein nicht aufstaut ist eine Dränung überflüssig,
    Dann ist der Lastfall “Bodenfeuchte” bereits gegenwärtig.

    Nichts anderes habe ich gesagt.

    Hier ist wohl die Glaskugel mit Dir durchgegangen.
    Woher weißt Du das es sich hier um schlecht versickerungsfähigen Boden Handelt?
    Der Gutachter der mit dem Bodengutachten betraut war hat offensichtlich etwas anderes rausbekommen.
    Woher auch Deine Kenntnis, das der Bodengutachter die Dränage vorgeschlagen hat?
    Ich konnte das nirgends lesen.
    Und wenn ein Gutachter “Aufstauendes Sickerwasser” diagnostizierte dann stünde das auch so in seinem Gutachten.
    Was Planer und Verarbeiter letztendlich aus solchen Gutachten machen steht dann auf einem ganz anderen Blatt Papier. Leider.

    P.S. Wenn ich die Fotos so ansehe, sehe ich ein klitschnassen Keller und einen furztrockenen Kontrollschacht der Dränage.

    Grüße aus Schönebeck
     
  12. #32 hausbauer2008, 15.03.2010
    hausbauer2008

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    Vielen Dank für die rege Diskussion und Hilfestellung. Werde jetzt einen Gutachter beauftragen. Auszüge aus dem Bodengutachten stelle ich heute abend hier rein.

    Gruss
     
  13. archi3

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    @Baust

    Aus #3 lese ich, dass das die Vorgabe aus dem BG als Vorschlag/Konzept ist.
    Daraus schliesse ich, dass ein anderer LF "vorhanden" ist, z.B. aufstauendes Sickerwasser.
    (Das würde ich aus den Sand-Fotos auch vermuten).

    Somit dürften Eric/Mark richtig liegen.

    Wäre der Boden besser als 10 (hoch) -4 hinsichtlich der Durchlässigkeit und nur Bodenfeuchte als LF vorhanden, dürften die Ecken nicht feucht sein, denn eine Abdichtung scheint vorhanden und an den Ecken wirken sich die Fehler der Lichtschächte vermutlich nicht aus.

    Aber warten wir mal auf die Auszüge aus dem BG
     
  14. Baust

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    Seis wies sei,

    die LS sind definitiv Murks.
    Der Bau ist während der Bauphase gehörig abgesoffen. Den würde ich erstmal technisch trocknen lassen.


    Grüße aus Schönebeck
     
  15. archi3

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    @Baust

    Eben nicht!

    Ja!

    Du?
    Wenn Du der AN bist, vielleicht (ist aber auch QmS).
    Wenn Du der AG bist, auf keinen Fall!

    Ursache(n)/Fehler suchen, dann Konzept zur Beseitigung.
     
  16. Baust

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    Oliver Struve
    genau

    mag ja möglicherweise EINE Ursache sein.

    Freilich kann der AG auch erst noch mal aufbuddeln um dann feststellen das die Feuchte doch “nur” aus der Bauphase ist.
     
  17. Eric

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    Gute Idee.

    Von dem Gutachter ( Hinweis von Mark ! ) bitte auch die an den Kelleraußenwänden angepappte weiße Dämmung prüfen lassen.

    Mark und ich kennen die " weiße " als zugelassene Dämmung im Sockelbereich. Als Perimeterdämmung ( = hochdruckfeste Dämmung wegen des Erddrucks ) hat die andere Farben > grün, blau oder hellrot/lila, aber eben nicht weiß.
     
  18. #38 hausbauer2008, 15.03.2010
    hausbauer2008

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    So hier nun Auszüge aus dem Bodengutachten:

    "Für die Gebäudetrockenhaltung beim unterkellerten Bauwerk empfehle ich die Kombination aus
    einem Abdichtungssystem und einer Dränage. Bei „normaler“ Kellereinbindung (~2,5 m unter
    Gelände) ist in Verbindung mit einer funktionsgerechten Dränage der Wasserbeanspruchungslastfall
    „nichtstauendes Sickerwasser“ entsprechend DIN 18195-4:2000 zu berücksichtigen. Ohne Dränung oder bei Ausfall der Dränage würde sich der Wasserbeanspruchungslastfall auf „aufstauendes Sickerwasser“ entsprechend DIN 18195-6:2000 erhöhen und eine Abklebung als
    sog. schwarze Wanne oder die Ausbildung als sog. weiße Wanne in Stahlbeton erfordern. Als sog. Vorflut für das Dränagewasser wird eine Versickerung in die tieferen Sande empfohlen
    (nur Dränwasser), dadurch ist das Risiko einer gepumpten Vorflut mit dem Ausfall der Dränagepumpe
    vermieden. Der Sickerschacht (Beton DN 1000) muss bis in die tieferen Sande (ab ca. 4,5 m unter Gelände)
    geführt werden und über mindestens 1,5 m Höhe als Sickerstrecke über dem tieferen,
    höchsten Grundwasserstand wieder aufgekieselt werden. Einzelheiten zum Dränsystem sind in
    einem Dränplan festzulegen. Das gesamte Dränsystem ist regelmäßig zu warten.
    Gleichwohl empfehlenswert ist - zur Berücksichtigung eines Funktionsausfalls der Dränage - die
    Auslegung der Sohlplatte vorsorglich für den Wasserbeanspruchungslastfall „drückendes Wasser“
    mit einem empfohlenen Bemessungswasserstand von +0,5 m über OK. Rohsohle. Die
    Empfehlungen und Regelungen der WU-Betonrichtlinie (mit den Erläuterungen im Heft 555 des
    DAfStb) mit der Einstufung in die Beanspruchungsklasse 1 und in die Nutzungsklasse A sind
    dabei generell zu beachten.
    Für die Wandabdichtung wird empfohlen, die derzeitigen Regeln der DIN 18195-6 mit einer
    zweilagigen Bitumendickbeschichtung (KMB) bei der Ausführung zu Grunde zu legen."

    In der Zusammenfassung steht noch:

    "Neben den generell flächig abzutragenden humosen Deckschichten stehen in Tiefen von etwa
    2,5 bis 4,0 m unter Gelände relativ gering tragfähige, weiche Geschiebelehmböden an. Grundwasser wurde als oberer Stau- und Schichtenwasserhorizont und als tieferer geschlossener
    Grundwasserhorizont angetroffen und ist bei der Abdichtungskonzeption für eine unterkellerte
    Bauwerksausführung zu berücksichtigen."

    Die Abschnitte zur Gründung habe ich jetzt hier weggelassen. U.a. wurden 60 cm Bodenaustausch vorgenommen.
     
  19. Gast

    Gast Gast

    verehrte Ing.,Arch.,Bauexperten und alle anderen,
    jetzt seit doch mal bitte etwas Bau-realistischer.
    in meiner 40 järigen Bauererei sind mir schon einig Baustellen "abgesoffen" die im laufe des Sommers von selbst wieder austrockneten.
    Hier wird ja ein Szenario veranstaltet als ob der Bau eine einzige Ruine darstellt.
    Es wurde doch berichtet das es viel geregnet hat, sowas geht doch nicht ohne Wassereintritt in allen Ecken ab.
    Das mit dem Lichtschacht ist doch soweit geklährt und muß geändert werden.
    Man muß ja nicht den Bauherren durch all die Kommentare derartig verunsichern das er gleich dutzentweise Gutachter anschleppen muß.
    wenn eine funktonierende Drainage eingebaut ist, dan sollte doch alles iO. sein.

    Werner-Haan
     
  20. archi3

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