Fenster im OG, Haustüre

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  1. oberh

    oberh

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    Hallo zusammen!

    Sowohl in den Vertragsverhandlungen, zu denen die Bauzeichnungen schon zu 99 % fertig waren, als auch in den ersten Ausführungsplänen, war ersichtlich, dass das Badezimmerfenster im OG und die Hauseingangstüre genau übereinander liegen sollten.
    Erst in den letzten Ausführungsplänen - es ist mir leider damals nicht aufgefallen, wurde ein Versatz von 15 durch Verschiebung des Fensters in der Ansicht dargestellt und ersichtlich.

    Wie sich jetzt herausstellt, waren die innen liegenden nicht vermaßten Mauern in den Grundrissen schon immer "verkehrt" dargestellt.

    Das Ganze hat mit meiner eigenen Treppenplanung zu tun, die jedoch letztlich nicht an irgendeiner DIN-Vorschrift gescheitert ist oder an den allgemeinen Regeln der Baukunst, sondern an der persönlichen Einstellung der Planerin.
    Ihre Basis war der [Firmenname]-Standart.

    Erst jetzt, wo die Mauern im OG stehen, ist ersichtlich, dass die Fensteröffnung sehr wohl noch anpassbar ist.
    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine Anpassung mit dem Beginn meiner Dusche kollidiert, dem ist nicht so.

    Nun geht es natürlich darum, wer die Änderungskosten zu tragen hat.
    Die älteren Ausführungsplane, der Vertrag und die Baugenehmigung zeigen mir als Laien ein "schlüssiges Verhalten" zu meinen Gusten.
    Der Aufwand ist überschaubar (Yton-Stein) - ein Sturz nicht vorhanden, da ein Ringanker eingebaut wurde ...

    Gibt es hier eigentlich einen architektonischen Fachbegriff für solch einen rein optischen Makel?
     
  2. oberh

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    Hi!

    Zur Info:
    Der Maurer ändert mir das Fenster nun für 50 €.
    Vom GU habe ich ebenfalls diesen Preis genannt bekommen - und jetzt bitte lachen - zzgl. 385 € Fahrtkosten ...
     
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