VOB Frage

Diskutiere VOB Frage im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ein freundlicher Mitbewerber hat bei einer öfffentlichen Ausschreibung im Angebotsschreiben (213) auf der Seite 3 in der Rubrik Preisnachlass "2%...

  1. #1 Gast943916, 17.03.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ein freundlicher Mitbewerber hat bei einer öfffentlichen Ausschreibung im Angebotsschreiben (213) auf der Seite 3 in der Rubrik Preisnachlass
    "2% Skonto" eingetragen.
    Nun die Frage: Ist das als Preisnachlass zu werten oder kann es gar nicht gewertet werden, da es als Skonto bezeichnet wird und ein Skonto ja kein Preisnachlass ist?
     
  2. sepp

    sepp

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    http://www.bkpv.de/ver/pdf/mit12002/zusammenfassung/rdbau0102.pdf

    auch
     
  3. #3 Manfred Abt, 17.03.2010
    Manfred Abt

    Manfred Abt

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    Bei unseren Angebotsprüfungen ziehen wir das Skonto in die Wertung ein, weisen aber den BH darauf hin, dass er vor Vergabe prüfen soll, ob er die Skontofristen einhalten kann.

    Ohne die rechtliche Situation im Detail zu kennen stellen wir fest, dass die AG damit sehr unterschiedlich umgehen, die meisten ziehen das aber in die Wertung mit ein.

    Ganz heiss sind diejenigen, die den Bieter dann auffordern, aus dem Skonto einen Nachlass ohne Bedingungen zu machen. Letzeres aber nicht im öffentlichen Bereich.
     
  4. #4 Gast943916, 17.03.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    es ist eine öffentliche Ausschreibung, eine Aufforderung Skonto anzubieten gibt es auch nicht. Daher ja die Frage
     
  5. #5 Achim Kaiser, 17.03.2010
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Skonto ohne Fristangabe ist NICHT wertbar - les sepps links.

    Gruß
    Achim
     
  6. Eric

    Eric

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    1. Im Umkehrschluss zu der zitierten BGH-Entscheidung darf ein Skonto ohne entsprechende Aufforderung des Auftraggebers nicht gewertet werden.

    2. Im Übrigen ist, wie von Achim bereits geschrieben, das Skontoangebot, wenn dort nicht mehr steht,als geschildert, mangels hinreichender Bestimmtheit ( Berechnungsfrist: ab wann und Dauer, und wovon ) unwirksam und darf daher nicht gewertet werden.
     
  7. #7 Gast943916, 18.03.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Danke für die Kommentare, ich sehe es genauso, dass ein Skonto kein Nachlass ist, aber da herrschen wohl unterschiedliche Meinungen...
    @Eric,
    ist das aber nicht eine "Auslegungssache", da die VOB ja eine (max.) Zahlungsfrist vorgibt?
    Zumindest habe ich erreicht, dass die Angelegenheit zur Prüfstelle weitergegeben wird.
    Warten wir mal ab...
     
  8. Eric

    Eric

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    Deinem Antrag dürfte mit meinen beiden Begründungen stattgegeben werden. Reiche sie gegebenenfalls an die Vergabeprüfstelle weiter.

    Zwischen Skonto und Nachlaß besteht folgender rechtlicher Unterschied:

    Ein Skonto ist die Belohnung für eine vorfällige Zahlung. Also z.B. VOB/B: Falligkeit erst 2 Monate nach Rechnungseingang beim AG. Skontoregelung dann:

    " Bei Zahlung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Rechnungsbetrags auf meinem Konto gewähre ich ein Skonto von 2 % der Bruttorechnungssumme ".

    AG muß also rund 6 Wochen früher zahlen, um das Skonto zu erhalten.

    Meine Beispielsklausel genügt allen Anforderungen der " Bestimmheit " und ist überdies knallhart. Denn sie gibt an:

    - die Zahlungsfrist ( 2 Wochen )
    - sie ist berechenbar ( Eingang der Rechnung beim AG + 2 Wochen )
    - sie gibt an, wovon das Skonto gewährt wird ( von der Bruttorechnungssumme, denkbar wäre auch die Nettorechnungssumme )
    - sie nennt den Skontsatz)
    - sie gibt den Endtermin an ( Eingang auf dem Konto des AN; läßt Du auf " meinem Konto " weg, dann hat der AG die Frist auch dann noch gewahrt, wenn er den Überweisungsauftrag am letzten Tag der Skontofrist bei seiner Bank abgegeben hat !

    http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=188

    lies dort: Ziffer 2.4

    Wenn Du fies bist, schreibst Du: " Ich gewähre ein Skonto von 2 % innerhalb 2 Wochen ".

    Wäre unbestimmt und damit unwirksam. Das ist der Fall Deines Mitwettbewerbers, wobei ich ihm nicht unterstelle, daß er das weiß.

    Nachlaß ist eine Preisreduzierung auf den Angebotspreis. Er ist von der Einhaltung einer Zahlungsfrist nicht abhängig.

    Unter Handwerkern gehen die Rechtsbegriffe " Skonto und Nachlaß " oft durcheinander. Das ist wie bei der " Leihe von Geld ": Was ist gemeint: wirkliche Leihe ( unentgeltich ) oder Darlehen ( soll ein Zins gezahlt werden ). Aus diesem Grunde muß der Jurist/Richter bei solchen von Laien häufig mißverstandenen Rechtsbegriffen immer auslegen, was tatsächlich gemeint ist.

    Beispiel: " Ich gewähre Ihnen einen Nachlaß von ..., wenn Sie den Rechnungsbetrag bis ..... bezahlen ".

    Rechtsbegriff " Nachlaß " ist offensichtlich falsch gebraucht ( " Worte sind Schall und Rauch " ), im Rechtssinne gemeint ist ein Skonto > Skontofrist muß eingehalten werden.

    Nachlaß kann meiner Erinnerung nach im Gegensatz zum Skonto gewertet werden, weil der Nachlaß die Einhaltung von Zahlungsfristen nicht erfordert, er ist eine endgültige Zahlungsreduzierung !

    Wie ich leider erst im Nachhinein entdecke, hätte ich mir die Schreiberei auch sparen können:

    http://www.erwin-ruff.de/skonto.html
     
  9. Eric

    Eric

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  10. #10 garfield1, 19.03.2010
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    es geht also eine ungeprüfte Rechnung beim Bauherrn ein, oder ist damit der Eingang der vom Architekten geprüften Rechnung gemeint? Wann genau beginnt die Zahlungsfrist?
    Ich hab den Fall öfter: AN rechnet ab und schickt an AG. Der schickt an mich, ich blockiere, weil bestimmte Leistungen noch nicht fertig sind. Theoretisch müßte der AN jetzt eine neue Rechnung über den unstrittigen Betrag schreiben. Macht praktisch kein AN. Ist dadurch die Skontofrist verloren?
     
  11. Eric

    Eric

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    Grundsätzlich berechnet sich die Frist ab Eingang der Rechnung beim Bauherren. Die Rechnung muß also an den Bauherren versandt werden, der hat sie an seinen Architekten weiterzuleiten und von diesem so zeitig püfen zu lassen, daß die Skontofrist gewahrt werden kann.

    Warum Rechnungen gleichwohl meist direkt an den Architekten versandt werden, verstehe ich auch nicht. Dies müßte vereinbart werden.

    Skontofrist ist Vereinbarungssache.

    Oft wird aber bei Vertragsabschluß über ein Skonto überhaupt nicht gesprochen. Der AN bietet es vielmehr von sich aus in der Rechnung an. Angenommen wird dieses Angebot dann konkludent durch fristgerechte Zahlung des AG oder eben nicht bei verspäteter Zahlung. In diesem Fall diktiert der AN die Bedingungen. Der AG ist frei in der Entscheidung, ob er darauf eingehen will oder nicht. Der AN könnte schreiben, bei Zahlung innerhalb von zwei Tagen gibts 5 % Skonto.

    Ist die Rechnung überhöht, kann der AG die unberechtigten Posten streichen oder kürzen. Den berechtigten Teil der Rechnung hat er innerhalb der Skontofrist zu zahlen. Also nix mit neue Rechnung fordern. Ausnahme: Es wurde vorab Skonto vereinbart und die Rechnung ist nicht prüffähig.

    Sind Leistungen noch nicht fertiggestellt, ist zu klären, ob die Vergütung überhaupt schon fällig und damit abrechenbar ist. Die Frage kann sich insbesondere bei Schlußzahlungen stellen. Deren Fälligkeit setzt die Abnahme voraus.

    Skonto gibt es im Übrigen grundsätzlich nur bei vollständiger Zahlung der berechtigten Forderung. Wird zu Unrecht zu viel gekürzt, ist das Skonto verwirkt. Das Risiko von unberechtigten Kürzungen trägt also der AG.
     
  12. #12 Gast943916, 19.03.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Vielen Dank Eric,
    habe ein Schreiben an die Vergabestelle (Kopie an Prüfstelle) verfasst mit deinen Begründungen und Angaben über Urteile und Beschlüße, jetzt bin ich auf die Entscheidung gespannt...
     
  13. #13 garfield1, 19.03.2010
    garfield1

    garfield1

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    Genau diesen Fall meinte ich. Wenn mit Skonto gearbeitet wird, sollte das im Vertrag stehen. Bei gewerbliche Bauvorhaben ist das fast ausnahmslos so. Und für private zu empfehlen.
     
  14. #14 Gast943916, 26.03.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Habe heute den Auftrag erhalten....:28:
     
  15. Peeder

    Peeder

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    gratuliere, vielleicht hat hier jemand mitgelesen :mega_lol:

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