Verlegung Elektrosteigleitung durch Wohungen?

Diskutiere Verlegung Elektrosteigleitung durch Wohungen? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen! ich habe eine Frage bzgl. der Verlegung einer Elektrosteigleitung. Hintergrund: Sanierung eines Mehrfamilienhauses. Ist...

  1. Jan55

    Jan55

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    Hallo zusammen!

    ich habe eine Frage bzgl. der Verlegung einer Elektrosteigleitung.

    Hintergrund:
    Sanierung eines Mehrfamilienhauses.

    Ist es rechtlich zulässig (von "unschön" und "macht man so nicht" etc. völlig abgesehen), eine Elektrosteigleitung vom UG bis ins 3.OG durch(!) die dazwischen liegen Wohungen zu führen? Sprich Herstellung von Deckendurchbrücken etc.?

    Ich kann es mir persönlich nicht vorstellen, benötige aber einen konkreten Hinweis, wo ich Informationen über das Thema bzgl. die eventuelle Zulässigkeit einer derartigen Ausführung bekommen kann.

    Danke und mfG
    Jan55
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Ich wüßte jetzt keine Norm die das verbieten würde, auch kein Gesetz. So lange Leitungsdimensionierung, Verlegeart etc. passen, spricht in meinen Augen nichts dagegen. Optik usw. wäre ein anderes Thema.

    Um was geht es Dir genau?

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 18.03.2010
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    Brandschutz beachten!!
     
  4. Jan55

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    Was beachtet werden muss und was nicht, ist an dieser Stelle nicht zwingend relevant (aber Danke für den Hinweis).

    Es geht in diesem Fall konkret um ein vorliegendes Gutachten welches besagt, dass eine derartige Konstruktion unzulässig sei - leider ohne Verweise auf DINen o.ä. zu nennen. Um diesbezgl. Position beziehen zu können, bin ich seit einigen Tagen vergeblich auf der Suche nach einer Quelle/DIN/was auch immer, die dieses Thema behandelt oder zumindest irgendwie weiter hilft.

    Danke und Gruß
    Jan55
     
  5. #5 joerg109, 18.03.2010
    joerg109

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    wurde in diesem Forum schon recht häufig beantwortet. DIN VDE 0100-520 (VDE 0100 Teil 520):2003 definiert den Anwendungsbereich bzw. die Anforderungen an Stegleitungen. In Deinem Fall könnte relevant sein:
    - Stegleitungen nur in trockenen Räumen. Keller sind nur dann trocken iSd VDE, wenn beheizt UND belüftet. Bäder sind Feuchträume iSd VDE
    - Stegleitungen nicht auf oder unter Metall (-Gitter, -Gewebe....)
    - Stegleitungen nie auf oder unter brennbaren Materialien
    - und nicht in Hohlräumen wie zB hinter Gipskarton

    Allerdings kann ich mir auch für den Fall, dass die eigentliche Verlegung VDE-konform wäre, keinen Anwendungsfall für solch eine Leitung vorstellen, der sinnvoll genug wäre, um die damit verbundenen Risiken in Kauf zu nehmen.
     
  6. Jan55

    Jan55

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    Jörg - Danke. Ich hoffe, dass das Thema damit schon erledigt ist! Falls nicht, würde ich mich ggf. kurz noch einmal melden.

    Danke und schönen Abend noch!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 18.03.2010
    Ralf Dühlmeyer

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  8. Jonny

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    um was geht's?

    :shades

    NYIF gegen NYM 5x16mm² ????
     
  9. #9 Olaf (†), 18.03.2010
    Olaf (†)

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    Jörg...

    Steig - nicht Steg.

    Aber mal im Ernst - ich würde als erstes mal den Gutachter auffordern, seine Meinung belastbar zu unterlegen (eben DIN usw.)
    Mit solchen Kaspern haben wir es auch ab und zu mal zu tun, die irgendwas erfinden - aber wehe Du fragst nach den Hintergründen.
     
  10. H.PF

    H.PF

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    wo steht oben im ersten Posting denn etwas von Stegleitungen? Da steht Steigleitungen...

    Oder ist das nur ein Tippfehler da oben?


    Okay... Da waren andere schneller ;)
     
  11. #11 Olaf (†), 18.03.2010
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    Noch...

    jemand?:D
     
  12. Jan55

    Jan55

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    Ok, ich hatte selbst nicht richtig gelesen...

    Ich suche in meinen Fall jedoch klar Informationen bzgl. STEIG- und nicht STEG-Leitungen. Sprich Hausanschluss im UG und neuer Anschluss der darüber liegenden Wohnungen (durch die Etagendecken).
    Der Link zu Knauf lässt ja bereits vermuten, dass eine derartige Verlegung zulässig wäre.

    Ich will jedenfalls nicht hoffen, dass das Thema wirklich schon x-mal im Forum behandelt wurde...

    Danke und Gruß
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Steg / Steig

    Puuuh...und ich dachte schon ich hätte Müll gelesen. Dann schenken wir besser dem Joerg eine Brille. :Brille

    Dann würde ich mal den SV anrufen der das Gutachten erstellt hat. Richtig ausgeführt sehe ich keinen Grund warum das nicht erlaubt sein sollte. Es wäre aber interessant zu wissen, was für ein Grund der SV hatte dies als nicht zulässig darzustellen. Wir kennen ja nicht den ganzen Sachverhalt, aber ich unterstelle einfach einmal, er hat sich was dabei gedacht, und vielleicht könnten wir ja noch etwas dazulernen.

    Gruß
    Ralf
     
  14. Jonny

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    Nettes Schreiben aufsetzen, nach prüfung relevanter Normen und (hier Bundesland einsetzen) Bauordnung konnte nicht festgestellt usw. usw....

    Und dann soll mal die Gegenseite die Hose runterlassen!

    Wenn die Verlegung an sich VDE Konform ist und auch Brandschutz passt fällt mir im moment auch nichts ein was dagegen sprechen könnte, ausser 'will ich nicht!'

    Grüsse
    Jonny
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Durch welche Räume geht die Leitung?
    Handelt es sich um eine Leitung zwischen HAK und Zähler (in der Wohnung) oder von einem Zählerschrank zu einer Etagen-/Unterverteilung in den Wohnungen?

    hmm....was hat sich der gute Mann dabei gedacht als er das Gutachten geschrieben hat? :sleeping

    Gruß
    Ralf
     
  16. Ludolf

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    Ob's hilft, weiß ich nicht...
    Hier was über Projektgruppe MHHR
    Muster-Hochhaus-Richtlinie Fassung April 2008
    http://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/42310702.pdf

    Ab Punkt 7.2.
    -Leitungen, die durch mehrere Geschosse führen, müssen in Installationsschächten angeordnet werden. Elektroleitungen müssen in eigenen Installationsschächten geführt werden;
    - Installationsschächte für Elektroleitungen müssen in Höhe der Geschossdecken feuerhemmend abgeschottet sein.
     
  17. #17 Skeptiker, 18.03.2010
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    Da geht's aber um Hochhäuser, das sind je nach Bundesland in D Häuser mit einem Fußboden höchster Aufenthaltsraum > ca. 20 m über umgebendem Gelände.

    Ansonsten gilt allgemein, dass im Geschoßbau (meist > 400 m2 oder > 2 WE) Geschoßdecken ohne Öffnungen herzustellen sind. Details siehe jeweilige LBO. Dies bedeutet dann weiterhin, dass Kabel oder Leitungen entweder bei jeder Deckendurchdringung geschottet werden müssen oder aber in einem Schacht geführt werden, der dann i.d.R. Brandschutzanforderungen wie eine Geschoßdecke zu erfüllen hat, also meisten ≥ F 90.
     
  18. Julius

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    Es könnte z.B. auch die Mindestrestwanddicke zu einem Badezimmer auf der Rückseite der betreffenden Wand unterschritten sein oder ähnliche Scherze...

    Wenn aber nicht, und der Brandschutz eingehalten wird, ist das ne ganz reguläre, vielfach übliche und ME sehr wohl zulässige Verlegeweise.

    Möchte daher auch wissen, wie und womit der GA seine Auffassung begründet.

    P.S.
    Da von neuer Leitung die Rede ist, gehe ich davon aus, daß es sich um die zwischen HV und UV handelt, also um bereits gemessene Energie (Zähler im Keller).
     
  19. #19 pauline10, 18.03.2010
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Man sollte eine solche Leitung nicht durch einzelne Wohnungen hindurchführen. Einmal können Sockelleisten mit ihren Nägeln "fündig" werden und auch die Mieter könnten bei so einer Leitung "findig" werden.

    Ganz abgesehen davon, daß man auch mal an eine solche Leitung wegen eines Fehlers heranmuß. Da möchte man nicht andere Wohnungmieter/eigentümer belästigen. Also in einem Schacht im Treppenhaus verlegen, fertig.

    Im übrigen gibt es keine Vorschrift, die eine solche Leitungen verbietet und drahtlos konnten es nur die Römer.

    Ob man 4 * 10 mm² oder 5 * 10 mm² nimmt ist nach meinem Kenntnisstand, und der ist nicht immer ganz aktuell, Geschmackssache.

    pauline
     
  20. Julius

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    Oder 5x16 (wegen Verlegeart) oder 4x10 plus 1x10 (wegen Netzform) oder, oder, oder...

    Es war weder nach Geschmäckern, Kochrezepten noch nach Mutmaßungen gefragt. Ausdrücklich auch nicht nach Empfehlungen, Scheuerleistennägel und Stromdieben!
    Sondern NUR nach der Zulässigkeit dieser Verlegung.
     
Thema: Verlegung Elektrosteigleitung durch Wohungen?
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