Sanierung Bodenplatte mit nur SFB

Diskutiere Sanierung Bodenplatte mit nur SFB im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Für eine nur mittels SFB erstellte Bodenplatte (d.h. ohne Zulage von Bewehrungen) wurde nach den Ausführungen des öbuv SV zweifelsfrei die...

  1. archi3

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    Für eine nur mittels SFB erstellte Bodenplatte (d.h. ohne Zulage von Bewehrungen) wurde nach den Ausführungen des öbuv SV zweifelsfrei die Mangelhaftigkeit festgestellt.

    Leider hat er zu den Fragen bezüglich Mangelbeseitigung und deren Kosten ausgeführt, dass es hierzu " ... keine praktischen Erfahrungen, Regeln oder Normen ..." gibt und er demnach diese Fragen nicht beantworten kann.

    Wie saniere ich eine solche Bodenplatte?

    Gibt es dazu Erfahrungen/Literatur zur Sanierung oder ein anerkanntes Nachweisverfahren für eine SF-Bodenplatte?

    M.E. gibt es nur "raus und neu" (auch wenn ein fertiges Haus draufsteht) oder eine zweite Platte auf die SF-Bodenplatte betonieren mit Unterfangung der Wände, Anheben der Stürze, neue Kellertreppe etc. (Rohbaukellerhöhe lt. Plan 2,50 m, wäre bei einer ca. 10-14 cm starken neuen Platte noch für Keller ausreichend).
     
  2. #2 Thomas B, 19.03.2010
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    .....dazu fällt mir spontan auch nichts Erhellendes ein...

    wie zeigen sich denn die Mängel? Einfach nur ein paar Risse oder sprudelt im Keller mittlerweile eine Quelle????

    Wie will man so was sanieren??? Man kriegt die notwendige Bewehrung ja nachher sehr schlecht rein in das Bauteil....

    Thomas
     
  3. archi3

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    @Thomas B

    Einfach nur ein paar Risse, Quelle haben wir noch keine.

    Grosses Problem ist, dass der Keller ganz ohne Statik und ohne Bodengutachten erstellt wurde, der SV hat die Nutzlast im Garten schon auf 2,5 kN/m2 "runtergerechnet", damit die 24er AW (teilweise bis ganz oben eingefüllt) rechnerisch halten.

    Ausserdem: Drainage aus gelbem Rohr, liegt zu hoch, keine Kontrollschächte, teilweise überbaut durch Erweiterung Terrasse und Hauseingangstreppe, keine Rückstausicherung San.entw., zu geringe Anstauhöhe an der Kelleraussentreppe gegenüber der Türe, Gründung an Kelleraussentreppe nicht frostfrei, Abdichtung KMB nicht nach Merkblatt und Richtlinien KMB-Hersteller, etc.etc.
    Dafür gibt es aber Lösungsmöglichkeiten, nur zur SF-Bodenplatte bräuchte ich noch eine Lösung.

    Ich gehe davon aus, dass dieses Objekt nicht das erste für einen solchen Sanierungsfall der Bodenplatte ist...
     
  4. mls

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    schön.
    dem würd ich in die schuhe helfen!
     
  5. #5 Thomas B, 19.03.2010
    Thomas B

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    :yikes..und wie kann man so was sanieren??????????? Armiert wurde also eher nach "Gefühl"...keiner weiß was drin ist und keiner weiß wieviel es überhaupt halten müßte....

    Klar, man kann sicher "Schadensberenzung" betreiben (Risse verharzen?) ob das Ding aber überhaupt dauerhaft sicher sein wird...? Daß der SV hier schon mal geschönte Zahlen für seine Berechnung hernimmt ist jedenfalls mutig! Ich würde mich an deiner Selle hier auf keine Experimente einlassen, so wie es der BH anscheind getan hat. Soll doch ein Statiker erstmal ein paar kluge Sätze dazu schreiben....dann werden wir sehen...oder auch nicht.
     
  6. Gast

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    wie alt ist denn das Haus überhaupt? Neubau, älter, noch älter?
     
  7. archi3

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    Habe ich schon versucht, aber fruchtlos. Er bleibt auch in der 3. Ergänzung seines Gutachtens dabei und setzt eine Mannlast mit Rasenmäher an..., da im Eingabeplan weder Zufahrt noch Parkplätze entlang des Kellers gezeichnet sind.

    Es gibt hier keine Vorschrift, nur eine max.-Begrenzung auf 5 kN/m2 bzw. die max. 5 kN/m2 nach der 1053-1.


    Ganz neu ist das BV nicht, aber auch lange nicht alt... 2006!

    Das Schlimme ist, der öbuv SV ist Bauing. (ich weiss, wohl kein TWP...).:mauer

    Jaja, und Rückstau-Sicherung brauchts auch nicht, da die Strasse geneigt ist (habe schon aus einem kürzlichen Thread den Hinweis von Manfred Abt gelesen)...:mauer:mauer

    Achso, die neue Drainage brauchts auch im Bereich der Überbauung durch die erweiterte Terrasse (1 m über Keller hinaus) und die Eingangstreppe nicht, da ja kein Oberflächenwasser anfallen kann... da reicht ein Umfahren mit KG-Rohr:mauer:mauer:mauer
     
  8. #8 Thomas B, 19.03.2010
    Thomas B

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    ...ob nun mit oder ohne Rasenmäher...ist doch egal! Es gibt (so ich das richtig verstanden habe) überhaupt keine Angaben zur statischen Bemessung des Bauteils. Der Bu hat es also aus dem Bauch heraus gemacht. Wie will nun der SV ermitteln ob die Bewehrung reicht wenn er doch gar nicht weiß was drin steckt.

    Klar: er kann mal ganz kücn annehmen, daß bei einem Erdruck x und einer zusätzlichen Nutzlast y usw. usf. die Bewehrung z cm² betragen müßte....und wem hilft das???

    Letztendlich interessiert Dich ja wie man die Bopla sanieren kann....tja...wie nur? Die fehlende bewehrung kriegt man nicht mehr rein...das dürfte klar sein. Bei der "Nachbarbaustelle", von der ich in einem anderen Strang berichtete hat man wohl nach einigen nassen Jahren mit einer x-mal wiederholten Verpressung Erfolg gehabt. Ob das dauerhaft und fachgerecht ist?
     
  9. archi3

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    @Thomas B

    Nur, dass wir nicht aneinander vorbeireden bzw. -schreiben...

    Die Aussenwände sind HBl 24 cm und bei 2,5 kN/m2 Lastannahme im Garten bleiben die auch noch stehen, bei 3,5 kN/m2 nicht mehr.
    -> nachträglich einschlitzen und Stahlbetonstützen oder Stützen innen vor die Wand

    Die Bodenplatte ist schon alleine deshalb mangelhaft, da ohne zusätzl. Bewehrung und nur mit SF gebaut, denn die Zulassung der SF fordert die Zulagen. Risse verharzen geht schon, aber wer schaut alle paar Jahre unter den Estrich, ob wieder Risse auftreten???

    Der SV schreibt, es gibt keine Möglichkeit, einen stat. Nachweis für die Ausführung der Bodenplatte mit SF aufzustellen und zu führen, d.h. auch keinen Nachweis, dass die Bodenplatte nicht halten würde... und das ist mir im Sinne meines AG zu unwägbar, mich auf die Schläue des Materials zu verlassen.
    Da hätte ich schon gerne eine Mangelbeseitigung, auch wenn ich noch nicht weiss, wie.
     
  10. #10 Carden. Mark, 19.03.2010
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ein Mangel ist ein juristischer Fachbegriff.
    Dieser kann schon aus einer technisch regelkonformen, aber vertraglich so nicht vereinbarten Leistung bestehen.
    Manchmal muss man den SV mit der richtigen Fragestellung auf den Weg bringen.
    So das dann die Antwort: Abriss heißt.
     
  11. archi3

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    Den Begriff "Mangel" hat der SV im Gutachten stehen, natürlich hat die Fragestellung darauf abgezielt...

    Leider ist Mark zu weit von Bayern... solche klaren Ansagen hätte ich mir gewünscht!

    Du meinst schon die Bodenplatte mangels anderer Möglichkeit zur Nachbesserung - oder?

    Und wenn dann ein Haus drauf steht --> Pech gehabt?!?!


    Woraus ich nicht ganz schlau werde, ist dein Hinweis auf regelkonform im Zusammenhang mit dem Mangelbegriff.
    Betrifft der Hinweis das Mauerwerk der Aussenwände?

    Da würde ich sagen, mangels Vereinbarung (irgendwelcher - geschweige denn niedrigerer - Lasten) sind die üblichen Annahmen zu treffen.

    Weiter schreibt er auch "...die meisten Statiker setzen 5 kN/m2 an" ist dies wohl als üblich anzusehen, somit wären 2,5 kN/m2 aber nur die Hälfte des Üblichen...
     
  12. #12 Carden. Mark, 19.03.2010
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    Nöö - lies bitte nichts daraus heraus - was da nicht steht (und auch nicht gemeint war)
    Erklärung:
    Autobespiele funzen manchmal.
    Bestellung Auto Marke (suche Dir eine aus) Farbe Schwarz = vereinbarte Beschaffenheit
    Kunde erhält: Richtige Marke, Richtige Ausstattungsmerkmale - nur Farbe orange.
    Statistiker werden belegen können, dass eine solche Autofarbe Unfälle verhindert.

    Ergo:
    Auto ist technisch regelkonform, evtl. sogar besser (Sicherheit) aber vertraglich so nicht vereinbart = Mangel.
     
  13. #13 Carden. Mark, 19.03.2010
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Entweder die Fragestellung taugte nichts oder der SV hat die Frage nicht beantwortet.
    Dann wäre das GA evtl. unvollständig oder sogar untauglich.
    War der öbuv SV als privat GA bestellt?
    Wenn ja - von wem?



    PS: sooo weit ist Bayern gar nicht weg.
    Ich jedenfalls war schon of genug da.
    Ich hätte aber viel lieber einen Auftrag in Kanada - obwohl - ob ich da mit deutschen Normen kommen kann :-)
     
  14. archi3

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    Nee, vom Gericht.
    Ist ein OH-Verfahren, vom AG angestrengt.
     
  15. #15 Carden. Mark, 20.03.2010
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    Und Ihr seit nicht in der Lagen, dem die Frage so zu stellen, dass er nicht mehr rumeiern kann?
     
  16. archi3

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    Scheint so zu sein... aber in Wirklichkeit sind die Fragen eineindeutig... und er eiert trotzdem!
    Z.B. werden Fragen teilw. einfach nicht beantwortet, er "verwechselt" Mangel mit Schaden, stellt die Verarbeitungsrichtlinien eines KMB-Herstellers in Frage(!!!), schlägt für die auszutauschende Drainage keine Ringdrainage vor sondern nur Drainage-Abschnitte und errechnet dadurch nur die Hälfte des Aushubs, etc.

    Wird Zeit, dass die Anhörung & mdl. Erläuterung kommt.

    Aber nochmals zur Ausgangsfrage:

    Wie saniere ich eine SF-Bodenplatte?
     
  17. #17 Carden. Mark, 20.03.2010
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    Undichtigkeit könnten verpreßt werden- die Tragfähigkeit (wenn diese denn in Frage zu stellen ist) wird hierdurch natürlich nicht erhöht.
    Geschuldet wird aber ein über die erwartete Nutzungsdauer "Dauerhaftes" und "Standsicheres" Bauteil.
     
  18. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wenn ich an das seilsägenurteil denke, hoffe ich für dich auf einen ebenso
    couragierten richter... vielleicht auf einen, der selbst ein haus (ok, statistisch
    eher nicht) mit nassen keller hat.
     
  19. archi3

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    Und genau u.a. um die Standsicherheit der Bodenplatte geht es im Bew.verfahren.
    Diese kann lt. SV rechnerisch nicht geprüft werden.

    Ist dem so oder gibt es ein (anerkanntes) Verfahren, eine nur-SF-Bodenplatte hinsichtlich Standsicherheit nachzuweisen?

    Falls nein, welche Möglichkeit(en) gibt es, eine nur-SF-Bodenplatte zweifelsfrei standsicher zu ertüchtigen, sei es z.B. Abriss &neu oder neue Bodenplatte drauf?
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Spannendes Thema!
    Neue Bodenplatte drauf bringt nix, das wär ja bloß bewehrter "Estrich"

    Sanierungsmöglichkeit OHNE Hausabriss:
    Bodenplatte zwischen den Wänden (mit einem Streifen neben den Wänden, der stehen bleibt) abbrechen, vorher mit einem Durchschnitt von den zunächst verbleibenen "Fundamentstreifen" trennen.
    Das ganze mit Unterstützung eines TWP
    Dann die "Fundamentstreifen" abschnittsweise wie bei einer Unterfangung streifenweise gegen bewehrte austauschen.
    Dann dazwischen die Platten wieder betonieren
    Und am Ende die ganzen Fugen verpressen!
     
Thema: Sanierung Bodenplatte mit nur SFB
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