Titanzink - unbeschichtetes Metall?

Diskutiere Titanzink - unbeschichtetes Metall? im Dach Forum im Bereich Neubau; Wir wollen einen Teil unseres Daches als Falztechnik aus Titanzink machen. Im Bebauungsplan steht: "Dachflächen aus den unbeschichteten Metallen...

  1. #1 thorsten79, 20.03.2010
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    Wir wollen einen Teil unseres Daches als Falztechnik aus Titanzink machen.
    Im Bebauungsplan steht: "Dachflächen aus den unbeschichteten Metallen
    Zink, Kupfer und Blei sind unzulässig."

    Nach relativ langer Suche im Netz bin ich nun nicht wirklich sicher ob Titanzink als unbeschichtetes Metall gilt.
    In manchen Baugebieten steht der gleiche Satz wie bei uns, dann aber noch zusätzlich: "Titanzink sei zulässig".

    Gibt es hierzu eine generelle Aussage?

    Danke für Eure Hilfe
     
  2. H.PF

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    Technische Seite: Titanzink ist ein unbeschichtetes Metall.

    Und da oben steht: Unbeschichtete Metalle wie Zink, Kupfer und Blei sind nicht zulässig


    Ich würde da glatt den Schluß draus ziehen: Zink ist nicht erlaubt...
     
  3. sepp

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    natürlich ist zinkblech erlaubt, es muss nur beschichtet sein. (farbe etc.)
    damit wollen die stadtväter verhindern, daß abgewaschene metallpartikel ins abwassernetz (oder sonstige entwässerungen) gehen.
    kenn ich aus schwetzingen und umgebung, wird in bawü mode :irre
     
  4. #4 Skeptiker, 20.03.2010
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    Im eigentlichen Sinne sind Zink und Titanzink nicht beschichtet und auch nicht sinnvoll beschichtbar. Aber Titanzink hat deutlich "bessere" physikalische und chemische Eigenschaften als einfacher Zink (Oberflächenhärte, weniger Abtrag durch Korrosion, also auch weniger Schwermetallbelastung des Abwassers und Bodens). Außerdem wird Titanzink heute üblicherweise "vorpatiniert", also mit einer kräftigen und stabilen Oxidschicht verarbeitet. Diese Schicht ließe sich im weiteren Sinne auch als Beschichtung verstehen.
     
  5. sepp

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    vorbewitterte und "patinierte" bleche werden nicht gelten!
    (wir habens auch schon versucht)
     
  6. #6 RoofTech, 22.03.2010
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    Titanzink - nachhaltiger ökologischer Baustoff

    Da wir mit dieser Thematik seit Jahren beschäftigt sind, möchte ich folgende derzeit für Baden Württemberg offiziell geltenden Regelungen und Handlungsempfehlungen aufführen:

    In Baden-Württemberg wird die Versickerung von Regenwasser durch die Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser vom 22.03.1999 geregelt. Dabei ist auch die erlaubnispflichtige Beseitigung von Niederschlagswasser von kupfer- und zinkgedeckten Dächern festgelegt. Die Versickerung von Abflüssen von Dächern mit üblichen Flächenanteilen aus Kupfer und Zink, wie z.B. Gauben, Eingangsüberdachungen, Erker, Dachrinnen, etc., ist darin als nicht erlaubnispflichtig eingestuft.

    Die hier angesprochenen Regelungen und Verordnungen gelten aber nicht für die Ableitung von gesammeltem Regenwasser in die Kanalisation. Niederschlagswasser von Dachflächen aus Kupfer und Zink können weiterhin in die Kanalisation erlaubnisfrei eingeleitet werden.

    Aktuelle Untersuchungen belegen, dass die seit langem für besonders dauerhafte Bauteile in Dächern und Fassaden und für die Regenwasserableitung eingesetzten Metalle Kupfer und Zink (insbesondere auch Titanzink) auch unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte für ihre Einsatzbereiche in hohem Maße geeignet sind und der Abschwemmungs- und Festlegungsprozess von diesen beiden essentiellen Metallen in den natürlichen Regelkreisen der Umwelt (Boden und Gewässer) zu keinerlei Beeinträchtigung führt.

    In Baden-Württemberg, ein Bundesland das der Versickerung von Niederschlagswasser von Kupfer- und Zinkdächern bisher sehr kritisch gegenüberstand und Einzelprüfungen verlangte, hat dieser neue Erkenntnisstand über die Abschwemmraten und deren Umweltauswirkungen zu einer Änderung beim Genehmigungsverfahren geführt. So wird jetzt die Versickerung von Regenwasser von kupfer- und zinkgedeckten Dächern über entsprechend aufgebaute Versickerungsmulden als geeignete Behandlungsmaßnahme durch das Umweltministerium befürwortet.

    Kupfer und Zink haben sich durch ihre Langlebigkeit und durch ihre unbegrenzten Recyclingmöglichkeiten als nachhaltige ökologische Baustoffe für Dach und Fassade bewährt. Sie stellen oft die baukonstruktive, wirtschaftliche und architektonische Alternative zu sonstigen Dacheindeckungen dar.

    Falls jemand dazu nähere Informationen wünscht, kann er sich jederzeit an mich wenden.
     
  7. sepp

    sepp

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    das ist ja alles schön und gut rooftech,
    aber sag das den amtsleitern, die die bpläne und ortssatzungen umsetzen.
     
  8. #8 Der Bauberater, 22.03.2010
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    Ja bitte! Ich haben will!
    Dann werde ich das mal mit meinen Freunden vom Umweltamt besprechen! :deal

    Danke im Vorraus
     
  9. #9 RoofTech, 25.03.2010
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    Informationen

    Gerne sende ich Interessierten Informationen zu. Dazu bitte um eine kurze email an g bqgrbvge oder aber auch zum direkten Downlaod als pdf bei öiudfaef gvwht.

    In der Vergangenheit führten die aus der komplizierten Verfahrensweise resultierenden Verunsicherungen und Informationsdefizite bei Genehmigungsbehörden, sowie bei Planern und Architekten sehr oft zu einem generellen Verbot von Kupfer und Zink in den Bebauungsplänen. Dies geht jedoch deutlich über die rechtlichen Vorgaben hinaus und soll jetzt zukünftig vermieden werden. Dazu wurden Lösungsmöglichkeiten mt den Umweltministerien in BaWü und Bayern erarbeitet.

    Bitte beachten:
    Wasserrecht ist Länderrecht und damit hat jedes Bundesland seine eigenen Gesetze und Verordnungen, speziell zur "dezentralen Beseitigung von Niederschlagswasser", also nicht über die Kanalisation. Jedoch wird die Baden-Württembergische Muldenlösung im Allgemeinen als Lösungsmöglichkeit anerkannt.
     
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