Ausschreibung - nach falscher VOB-Version

Diskutiere Ausschreibung - nach falscher VOB-Version im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe eine kurze Frage: unser Architekt hat die Position Aussenmauerwerk 'versehentlich' nach der alten VOB...

  1. andif

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    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe eine kurze Frage:
    unser Architekt hat die Position Aussenmauerwerk 'versehentlich' nach der alten VOB (2006) nach Raummaß ausgeschrieben. Bei der Abrechnung wurden nun lediglich die Flächen >2,5qm abgezogen und der Rest übermessen.

    Nun stellt sich die Frage, da der BU ja die Vertragsunterlagen gekannt und so akzeptiert hat (Abrechnung nach Raummaß), ob trotz allem Öffnungen >0,5 m3 zum Abzug gebracht werden können. Dies macht schon einige Euros in der Summe aus...

    Hat hier jemand Erfahrung, wie dies in der Praxis gehandhabt wird oder ob es hier entsprechende Rechtsprechung gibt (Übergangsregelung etc.)?
    Zur Info noch: der Bauvertrag wurde im März 2008 abgeschlossen.

    Vielen Dank!!
     
  2. #2 Thomas B, 23.03.2010
    Thomas B

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    ...hab' ich was verpaßt...:yikes...gibt es eine neuere Fassung????

    Thomas
     
  3. #3 Manfred Abt, 23.03.2010
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    nö, die 2009'er kommt erst in 2010, was ja an sich schon putzig ist. Aktuell ist 2006er.
     
  4. andif

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    Sorry!! :o

    ich meinte natürlich die 2002er Version...
    Ausgeschrieben wurde entgegen der 2006er Version in Kubikmeter Mauerwerk.
     
  5. #5 Thomas B, 23.03.2010
    Thomas B

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    ...also hat der Architekt -wie immer:shades- alles richtig gemacht.

    2002...nö....dann doch nicht .
     
  6. Lee B

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    Ausserdem ist bei abzug mitLeibungszuschlag zu rechnen das machts normal nicht billiger
    Mfg. Lee
     
  7. #7 Thomas B, 23.03.2010
    Thomas B

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    ...also wenn Abrechnung nach m³, dann werden bis 0,50 m³ übermessen; wenn Abrechnung nach m², dann wereden bis 2,50 m² übermessen. Aber NICHT: abrechnung nach m³ und ich übermesse alle Öffnungen bis 2,50 m².
     
  8. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wo ist denn das Problem?

    Was ist wie in den Text geflossen?
    Welche VOB ist im Vertrag vereinbart?
    Man kann auch heute noch nach m³ ausschreiben (VOB 2006 ff).
    So und was steht im LV bzw. Vertrag zum Thema Öffnungen?
     
  9. andif

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    Danke zunächst mal für die Antworten.
    Zu den Fragen von PeMu:

    in den Allgemeinen Vorbemerkungen der Ausschreibung war die VOB Teil C Ausgabe 2002 vereinbart. (ebenfalls die Teile A und B)

    Es handelt sich hierbei um das 30er Aussenmauerwerk (die restlichen wurden in m2 angeboten) - in dem Text zu dieser Pos. steht lediglich der Hinweis "einschließlich erforderlicher Ergänzungs- und Ausgleichsziegel und aller Nebenleistungen gemäß DIN 18330"
    ...sonst habe ich zu Öffnungen nichts weiteres finden können...
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Also ist die DIN 18330 2002 vereinbart.
    Wo ist nun das Problem?
     
  11. #11 Carden. Mark, 25.03.2010
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Sehe ich auch so - eigentlich.
    Es sei denn nun kommt Eric und schreibt etwas von Arglist, Täuschung usw.
    Ich kenne wenige richtig formulierte Architektentexte.
    Teilweise dichten die noch nach Normen ab - die gab es schon nicht mehr wie ich in die Lehre kam.
    Da biste natürlich als Unternehmer schnell einmal geneigt sone Fehler nicht ernst zu nehmen - bis die dann, wie hier Ernst werden.
     
  12. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Man kann nicht nur, man sollte sogar die VOB Ausgabe vereinbaren. Solange man nicht wiedersprüchlich mixt - gilt die Vertragsfreiheit, auch für alte Kamellen.
    Haste keine Ausgabe vereinbart geht die Auslegung los - siehe aktuelle Situation mit VOB 2009 in 2010.
     
  13. andif

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    Herzlichen Dank für Eure hilfreichen Antworten... !!
     
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