Finanzieller Spezialfall - wie gegenseitig absichern?

Diskutiere Finanzieller Spezialfall - wie gegenseitig absichern? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich befinde mich in einer für mich etwas undurchsichtigen Lage und hoffe die (Finanz)-experten hier haben Tipps für mich......

  1. TomB

    TomB Gast

    Hallo,

    ich befinde mich in einer für mich etwas undurchsichtigen Lage und hoffe die (Finanz)-experten hier haben Tipps für mich...

    Ausgangssituation:
    - Ich und meine Freundin (beide 29, stabile, schon lange bestehende Beziehung) werden in Kürze mit unserem Hausbau beginnen (lassen)
    - die Gesamtaufwände werden sich incl. Nebenkosten irgendwo bei ~370.000€ bewegen
    - das Grundstück gehört mir
    - mein EK bewegt sich bei ~90.000€
    - meine Freundin bringt ~80.000€ ein.
    - 50.000€ werden wir über die KfW (Programm 153) besorgen
    - 50.000€ bekomme ich aus meiner Familie als Privatkredit
    - mein Vater wird uns mit weiteren 100.000€ unterstützen

    Grundsätzlich wäre damit alles gesagt und man könnte nun sagen "...und sie lebten glücklich....".
    Wir haben allerdings 2 Punkte identifiziert, die uns einen Strich durch die Rechnung machen könnten, das wäre
    a) entgegen aller Wahrscheinlichkeit ein Ende der Beziehung
    b) einer von uns stirbt (warum auch immer)
    Falls einer dieser beiden Fälle eintritt, nachdem wir eingezogen sind, aber bevor wir verheiratet sind / Nachwuchs haben, bin ich mir nicht sicher wie die Konsequenzen für das Vermögen sind (Stichwort eheähnliche Gemeinschaft).
    Für das EK, das meine Freundin einbringt, haben wir uns auf die Möglichkeit eines Schuldscheins verständigt, damit sie auf jeden Fall was schriftliches hat (wäre ja hauptsächlich für o.g. Punkt a) wichtig), das ist nicht das Problem.
    Nur was könnten wir mit meinem bzw. dem Anteil meiner Familie machen? Fällt das z.B. im Fall eines tödlichen Unfalls von mir sowieso auf die Familie zurück, oder hätte meine Freundin dann irgendwelche Ansprüche auf Grundstück / Haus (die über den Wert des Schuldscheins und ggfs. dessen Verzinsung hinausgehen), und falls ja wie kann man diese abwehren?

    Versteht mich bitte nicht falsch, weder ich noch jemand aus meiner Familie hat vor meine Freundin in irgendeiner Weise zu benachteiligen, sobald sich Nachwuchs einstellt werden wir heiraten und das Thema hat sich erledigt, wir wissen nur nicht wie wir die Zeit bis dahin für beide Seiten sauber abdecken können.
    Mit der Freundin hab ich natürlich auch drüber gesprochen, die sieht das genauso, weiß aber auch nicht wie wir hier vorgehen könnten.

    Bin für jeden Rat dankbar

    Gruß
    Tom
     
  2. PeMu

    PeMu

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    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Vorher heiraten -
    Wo ist das Problem, wenn man das sowieso vor hat und eh so eine gegenseitige Verpflichtung eingeht?

    Angst vor sich selbst?
    Angst zu sich selbst und Entscheidungen?
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Gleich vorweg, ich finde es gut, dass ihr euch BEIDE schon im Vorfeld über solche Dinge Gedanken macht.

    Bei jur. kniffligen Angelegenheiten, vereinbare ich einfach einen Beratungstermin bei unserem Notar oder unserem Anwalt. Ich bin mir sicher, ein Fachmann findet auch bei Eurer Konstellation eine saubere Lösung. Man kann fast alles vertraglich festlegen.

    Folgende Knackpunkte fallen mir als Laie sofort auf.

    a.) WEM gehört das Haus (im GB eingetragen)
    b.) WER nimmt die Kredite auf (Du oder Ihr beide gemeinsam)

    Gegen finanzielle Verluste aufgrund Unfall/Tod kann man sich versichern. Im Falle Deines Todes geht Dein Anteil an Deine Erben (Kinder, Geschwister, Eltern usw.). Die Freundin wäre nicht automatisch erbberechtigt. Verstirbt die Freundin, dann wären deren Verwandte erbberechtigt.
    Schwieriger wird´s, wenn es später mal zu einer Trennung käme. In einer Ehe wäre das über den Zugewinn oder einen Ehevertrag geregelt. Solche oder ähnliche Regelungen lassen sich aber auch ohne Trauschein vereinbaren.

    Also, investiert etwas Zeit und ein paar Euro in ein Beratungsgespräch. Dann habt Ihr eine saubere Lösung.

    Gruß
    Ralf
     
  4. Gina

    Gina

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    Finde ich gut, dass ihr Euch vorher, zu einem Zeitpunkt, in dem die Beziehung glücklich ist, Gedanken macht.

    Diese Gedanken bzw. Regelungen die ihr nun trefft finde ich auch sinnvoll unabhängig von der Frage, ob ihr verheiratet seid oder dies in kurzer Zeit vorhabt.

    Dass Beziehungen nicht bis ans Lebensende halten ist nämlich (leider) sogar sehr wahrscheinlich, egal ob verheiratet oder nicht.

    Ich könnte mir bei Euch folgende Aufteilung vorstellen:

    DU: 90.000 EK
    100.000 weiteres EK, was Dir zuzurechnen ist, da von Deinem Vater
    50.000 Dein Darlehen, da aus Deiner Familie
    25.000 KFW-Darlehen (50 %)
    = 265.000 Gesamt; Dein Anteil (ca. 71 % von 370.000)

    Freundin: 80.000 EK
    25.000 KFW-Darlehen (50 %)
    = 105.000 Gesamt; Anteil Freundin (ca. 29 % von 370.000)

    Ich würde dann in etwa diese Verhältnisse im Grundbuch eintragen lassen und zwar unabhängig von der Heirat oder nicht.

    Weiter wären Regelungen für Todesfall oder Trennung sinnvoll. Sofern ihr auf Dauer unverheiratet bleibt, wäre ein Testament nötig, wenn der andere Partner einen Hausanteil erben soll. Ggfs. Regelungen über Vorkaufsrecht des jeweiligen Partners bei Tod (von den Erben aus der Familie) oder bei Trennung.

    Auf jeden Fall überlegen was man im Fall der Fälle will und dann ein Beratungsgespräch.

    P. S.
    Glückwunsch zur finanziellen Situation. Ihr habt beide schon in jungen Jahren ordentlich EK aufgebaut und bekommt Unterstützung von der Familie. Da dürfte (finnaziell) nichts schiefgehen.
     
  5. #5 Achim Kaiser, 24.03.2010
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Never.
    Idelle Eigentumsverhältnisse sind was fürs verlängerte Rückrad.

    Darlehensvereinbarung und ggf. Vorkaufsrecht im Todesfall und im Fall einer Trennung einen in Geld gerichteten Anspruch. Aber Grundbucheintrag .... no way.

    Kredite nimmt der auf der im Grundbuch steht und sonst keiner.
    Da steht auch nur eine Unterschrift auf dem Vertrag mit der Bank ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. Gina

    Gina

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    War ja nur ein Vorschlag.

    Wie man die Eigentumsverhältnisse und Kreditaufnahme regelt bleibt ja jedem selbst überlassen. Möchte nur darauf hinweisen, dass ein Verhältniss von 50:50 bei einer Trennung zu Ärger führen kann, wenn eine Partei deutlich mehr als 50 % bezahlt hat (aus EK, eigenes Darlehen oder (vorweggenommenen) Erbanteil).

    Wenn die Beziehung bis ans Lebensende hält, ist es m. M. nach eh sch...egal wie was aufgeteilt wurde.
     
  7. Gina

    Gina

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    @Achim Kaiser:
    Bei meiner Antwort, stand bei Deinem Beitrag nur "Never". Jetzt nachdem ich den vollständigen Beitrag lese, verstehe ich Dich so:
    GB Eintrag nur auf eine Person und logischerweise Kreditaufnahme auch nur durch diese Person.
    Wenn man sich dafür entscheidet, stimme ich Dir zu 100 % zu.
     
  8. #8 Achim Kaiser, 24.03.2010
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Wenns gut geht ist die Regelung eh unwichtig.
    Wenns knallt dann regel mal Grundbucheinträge im Streit.

    Ein *in Geld* vereinbarter Anspruch ist relativ einfach zu klären - selbst im Streit.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 Achim Kaiser, 24.03.2010
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    @Gina

    Deswegen hab ichs auch noch etwas ergänzt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. Bautz

    Bautz

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    @ TomB

    Ich bin jemand, der klare Verhältnisse ohne Netz und doppelten Boden liebt! :28: Wäre ich in Deiner Lage, gäbe es daher für mich zwei Alternativen.

    Entweder hätte ich meine Frau fürs Leben gefunden, dann würde ich die gaaanz schnell heiraten und vorbehaltlos mit ihr teilen. Ob Kinder kommen oder nicht, wäre aus meiner Sicht eher zweitranging.

    Oder ich wäre mir meiner Sache nicht sicher. Dann wäre es bei dieser finanziell äußerst komfortablen Ausgangssituation sicher auch kein Problem, noch ein oder zwei Jährchen zu warten, ohne dass das Vorhaben aufgrund steigender Zinsen in Gefahr geriete.

    Aber Schuldschein und so, nee, echt nicht...:(
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Eine Ehe löst nicht automatisch alle Probleme. Wenn er beispielsweise von seinem Vater Geld bekommt, dann hat sie (auch als Ehefrau) nicht automatisch Anspruch auf einen Teil davon. Eine Ehe bedeutet nicht Dein ist mein und umgekehrt.

    Das hängt auch davon ab, ob ein Ehevertrag geschlossen wird, was darin wie geregelt ist, oder ob Zugewinngemeinschaft besteht.

    Deswegen würde ich auf eine professionelle Beratung nicht verzichten.

    Achim hat schon Recht, wenn´s mal knallt, dann geht´s richtig zur Sache, und alles was nicht vereinbart ist kann zu langwierigen Streitereien führen. Egal wer dann Recht hat, oder Recht bekommt, es wird mit Sicherheit Vermögen vernichtet.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 Baufuchs, 24.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Klare Verhältnisse schaffen

    per Vertrag regeln, wer/was/wieviel eingebracht hat und wie im Falle einer Trennung zu verfahren ist. (Inkl. Verteilung eines evtl. Zugewinns).

    PS:
    Stimmt, dann hat man Probleme, die man ohne nicht gehabt hätte.:konfusius
     
  13. Gina

    Gina

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    Genau, vorher klare Verhältnisse schaffen.

    Was ich erst jetzt gesehen habe: Das Grundstück gehört ja bereits ihm. Von daher würde meine oben beschriebene Aufteilung auch zu "falschen" Verhältnissen führen.
    In diesem Fall wäre es vermutlich wirklich ratsam GB-Eintrag + Kredite auf Namen von ihm und das von ihr eingebrachte Kapital irgendwie absichern. Auf jeden Fall Beratung einholen.
     
  14. Bautz

    Bautz

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    Ich kann mich mit dieser Sichtweise nicht anfreunden.
    Was passiert denn, wenn TomB bspw. einen tödlichen Unfall hat (was wir ihm nicht wünschen!). Fliegt die Freundin dann aus dem Haus raus, weil sie ja nur die paar lumpigen Kröten mitgebracht hat?

    Ich kann verstehen, dass es Fälle gibt, die man tatsächlich über einen Ehevertrag regeln muss. Wenn bspw. Sohnemann die elterliche Firma erbt und die Anteile in einer Hand bleiben sollen etc. So ein Fall scheint mir hier aber nicht vorzuliegen.

    Dass man anwaltliche Beratung einholen sollte, wenn man das elterliche Vermögen des Sohnemanns vor dem Zugriff der Schwiegertochter in spe schützen möchte, ist eh klar. Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, das diese Art von Gemeinsamkeit nicht mein Ding wäre...
     
  15. #15 Baufuchs, 24.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch das kann und sollte man vertraglich regeln, gerade, damit das oben beschriebene nicht passiert.

    Was, wenn bei 50/50 Verteilung nicht er, sondern sie einen Unfall hat und Ihre Erben Geld sehen möchten, da sie den Typen nie leiden konnten?:biggthumpup:
     
  16. Bautz

    Bautz

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    Watt bin ich froh, dass sowohl meine Frau wie auch ich zum Zeitpunkt der Heirat nur Miese auf dem Konto hatten. :D
     
  17. #17 Baufuchs, 24.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Weils grad passt

    Ein Vater will seiner Tochter eine Barbie Puppe kaufen.

    Verkäuferin:
    Da haben wir eine große Auswahl:
    - Barbie am Strand 27,95
    - Barbie beim Friseur 27,95
    - Barbie in der Disko 27,95
    - Barbie beim Sport 27,95
    - Barbie geschieden 527,95

    Vater:
    "Warum ist Barbie geschieden 500.- € teurer?

    Verkäuferin:
    "Da ist jede Menge Zubehör dabei:
    - Kens Haus
    - Kens Auto
    - Kens Boot
    - Kens Reitpferd ......
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Das war nicht meine Sichtweise, sondern geltendes Recht.
    Gerade wegen solcher Details sollte man jur. Beratung in Anspruch nehmen. Immerhin können 2 erwachsene Personen viele Dinge vertraglich vereinbaren.

    Im o.g. Beispiel fliegt die Freundin nicht automatisch aus dem Haus, aber es wird ihr von den Erben vielleicht unmissverständlich erklärt, wer hier das Sagen hat. Worst case möchten die Erben möglichst schnell verwerten, und die Freundin mit ihrem kleinen Anteil hat so gut wie kein Mitspracherecht. Danach sitzt sie dann wirklich mit ihren "paar Kröten" auf der Straße.

    Ein weiterer Punkt der gerne hinten angestellt wird, "ein Testament". Mir ist schon klar, dass man in jungen Jahren über alles nachdenkt, nur nicht über einen Todesfall. Aber gerade wenn Vermögen vorhanden ist, und sei es auch "nur" ein Haus, dann sollte auch dieser Fall bedacht werden. Erbrecht ist kompliziert und deswegen gibt es dafür auch entsprechende Fachanwälte. Nicht alles was einem logisch erscheint muss auch juristisch einwandfrei sein. So ist es beispielsweise nicht so einfach jemanden zu "enterben" (im o.g. Beispiel dann die Verwandten des Fragesteller).

    Gerade bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird das Ganze noch komplizierter, denn man kann beispielsweise kein gemeinsames Testament aufsetzen lassen. Der Lebenspartner kann auch nicht wie ein Ehepartner "erben".
    Würde beispielsweise die Freundin des Fragestellers ihr EK ohne schrftliche Vereinbarung mit einbringen, und der Fragesteller würde versterben, dann stünde sie ohne etwas auf der Straße. Die Erben (Verwandten) würden sich freuen.

    Deswegen kann ich nur empfehlen sich mit einem Fachmann zu unterhalten, damit die Interessen beider Seiten ausreichend berücksichtigt werden.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #19 Behauserin, 24.03.2010
    Behauserin

    Behauserin

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    Hm, ich kenne mich leider auch nicht aus, aber beim Lesen der bisherigen Beiträge haben sich mir folgende Fragen gestellt:

    - Wenn nur er den Kreditvertrag unterschreibt und das Haus 100% auf ihn läuft, bekommt er dann bei der Bank nicht schlechtere Konditionen als wenn der Kredit auf beide läuft? (die Frage interessiert mich jetzt eher allgemein – beim Threadersteller dürfte das beim KfW-Kredit nichts ausmachen, da hier die Konditionen ja sowieso feststehen).

    - Wenn das Haus und der Kredit 100% auf ihn laufen und seine Freundin über ihren EK-Anteil einen Schuldschein oder ähnliches bekommt, würde sie im Falle einer Trennung ja lediglich dieses EK zurück bekommen. Den Anteil, den sie während des Bewohnens des Hauses mitabbezahlt hat (in der Regel ja mehr als Mietanteil) wäre dann ja verloren, oder?

    Grüße
    Behauserin
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Nicht unbedingt, das hängt von den Einkommensverhältnissen ab. Wenn er mit seinem Einkommen den Kapitaldienst problemlos leisten kann, verändern sich die Konditionen nicht.

    Eine Bank lässt aber gerne beide unterschreiben, denn jede Unterschrift kann im Verwertungsfall bares Geld für die Bank bedeuten. Zudem beugt man in gewissen Grenzen Vermögensverschiebungen vor.

    Jaein. Hier hat der Partner (Freundin) ja einen nicht unerheblichen Vermögenswert beigesteuert UND das in der Absicht gemeinsamer Wertschöpfung. In solchen Fällen sollte ein Ausgleichsanspruch gegeben sein.
    Wenn ich mich richtig erinnere, dann gibt es auch entsprechende Urteile.

    Aber wie gesagt, die Materie ist so komplex, da sollte man Aussagen, wie die Beiträge hier im Forum, nur als informativ betrachten.

    Gruß
    Ralf
     
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