Rückstauebene

Diskutiere Rückstauebene im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich plane ein neues Haus zu bauen und vielleicht kann mir hier einer von Euch bei einer kleinen Frage zum Thema Wasser...

  1. Paul99

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    Hallo zusammen,

    ich plane ein neues Haus zu bauen und vielleicht kann mir hier einer von Euch bei einer kleinen Frage zum Thema Wasser weiterhelfen.
    Ich hatte gerade eine Diskussion zum Thema Rückstauebene und Höhe des geplanten Hauses. Folgende Situation: Das Gelände ist leicht abschüssig, sodass die Rückstauebene oberhalb des geplanten Erdgeschossfußboden liegen würde. Jemand meinte zu mir, dass eben dieser Erdgeschossfußboden oberhalb der Rückstauebene liegen sollte, ergo der Keller etwas aus der Erde ragen müsste.
    Nun habe ich mir schon das hier verlinkte „Rückstauhandbuch“ (im Übrigen sehr gut!) durchgelesen, dort wird meine Situation mit dem tiefliegenden Haus auch beschrieben, nur die Lösung dazu nicht. Was ich nun nicht verstehe: wie löst man eine solche Situation, eine reine Hebeanlage, die sich im Keller und damit stets unterhalb der Rückstauebene befindet, kann doch nicht die Lösung sein? Wie verhindert man, dass das Haus incl. Erdgeschoß geflutet wird.
    Es liegen ja eine Reihe von Häusern tiefer als die Straße, dies ist ja nun nicht ungewöhnlich.
    Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

    Vielen Dank dafür und Gruß
    Paul
     
  2. #2 Thomas B, 24.03.2010
    Thomas B

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    Hebeanlage!
     
  3. #3 Manfred Abt, 24.03.2010
    Manfred Abt

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    es ist schön, wenn sich die Höhe des Hauses auch an wasserwirtschaftlichen Themen orientiert. Aber dies ist kein muss.




    Danke


    doch, auch die Lösung ist beschrieben: alle unterhalb der Rückstauebene liegenden Einlaufstellen sind zu sichern, idealerweise mit Hebeanlage.

    Doch, warum nicht?

    Maßgebend ist aber nicht die Fußbodenhöhe des Erdgeschosses sondern die niedrigste Einlaufhöhe, meist entweder die Dusche oder das WC. Nur wenn diese unter der RSE liegen gibt es Gefahr fürs EG. Und dann ist die Lösung, diese Einläufe auch über die Hebeanlage zu entwässern.
     
  4. Paul99

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    Danke für die schnellen Antworten, habe ich glaube ich auch verstanden. Wenn die Kloschüssel quasi über die Rückstauebene ragt, habe ich kein Problem im EG.
    Und ich kann auch die EG-Einlaufstellen über die eine Hebeanlage im Keller entwässern, oder?

    Wenn ich das richtig verstehe, müsste doch so ziemlich jeder Keller dann über eine solche Technik verfügen, die liegen ja nun mal alle ganz schön tief; aber bis auf ein Haus kenne ich keins, das so gesichert ist --> die haben wahrscheinlich alle nur so eine Klappe.

    Also noch mal vielen Dank für die Infos!
     
  5. #5 Thomas B, 24.03.2010
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    Im Keller reicht zumeist eine Rückstauklappe. Das funktioniert aber nur bei fäkalienfreiem Wasser! Sobald "schweres" Material bewegt wird besteht sonst die Gefahr, daß sich etwas von dem Treibgut die Funktion der Klappe blockiert. Daher dann Hebeanlage. Wenn nur Dusche und Waschbecken angeschlossen sind: Rückstauklappe.

    Gruß

    Thomas
     
  6. #6 Manfred Abt, 24.03.2010
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    nö, stimmt nicht
     
  7. Paul99

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    wer stimmt nicht, Thomas B. oder ich? :-)
     
  8. #8 firefox_i, 24.03.2010
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    Da ich selbst in ähnlicher Situation gebaut habe mein Kenntnisstand :

    alle (!) Abläufe oberhalb der Rückstauebene
    - müssen (!) über ein freies Gefälle entwässert werden
    - dürfen nicht (!) rückstaugesichert werden.

    alles darunter
    - muss (!) gegen RS gesichert werden
    - eine Hebeanlage ist die sicherste Variante (teilweise sogar 2 Pumpen vorgeschrieben
    - normale Rückstauklappen nur bei fäkalienfreiem Wasser
    - motorisch getriebene auch bei fäkalienhaltigem Wasser

    Für die Höhe des Ablaufes ist meines Wissens nach die Oberkante des Rohres wie es aus der Wand kommt maßgeblich (lass mich hier aber gerne korrigieren).
    Also bei einem WC ist es NICHT der Rand des Klobeckens :)

    Ich hoffe das stimmt alles.

    Sven
     
  9. #9 Manfred Abt, 24.03.2010
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    • Thomas B. stimmt
    • Paul99 stimmt
    • Aussage von ThomasB stimmt nicht.

    Im Grunde ist es mehrstufig:
    • Basis ist das Ortsrecht, d.h. die Entwässerungssatzung
    • die schreibt meist die Einhaltung der DIN vor
    • dort steht drin, wann ein RSV (Rückstauverschluss, volkstümlich Rückstauklappe genannt) eingesetzt werden darf, Kriterium ist nicht fäkalienhaltig/fäkalienfrei

    Bisher war ich stolz darauf, dass mein Rückstauhandbuch verständlich ist, scheint aber doch nicht so zu sein, denn dort sind die zum Einsatz eines RSV notwendigen Kriterien benannt.

    Thema Rohröffnung/Schüsseloberkante ist interessant, aber technisch gesehen ist es doch wohl eher die Schüsseloberkante, wobei ich mir ein wenig Sicherheit einbauen würde. Rohroberkante macht gar keinen Sinn, wenn schon dann Rohrsohle.
     
  10. Paul99

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    das Handbuch ist schon klasse, dafür das ich vollkommen fachfremd bin, habe ich ja einigermaßen kapiert, worum es geht....

    Ich glaube, dass es ggf. Sinn macht, sich einen Spezialisten für das Thema zu holen, ich denke, dass es doch sehr speziell ist.

    Werde mal schauen, wie es bei mir bei diesem Thema weitergeht.

    Das nächste Thema ist dann übrigens die Entwässerung auf dem Grundstück, steht bei mir auch noch an. Das passende Handbuch habe ich natürlich auch schon gelesen.

    Generell sehe ich es als BH nicht als meine Aufgabe an, diese Themen zu planen, aber wenn ich den Eindruck habe, dass mein Gegenüber (AN) auch kein Spezialist ist, muss ich wenigstens verstehen, worum es geht, damit die mir nicht alles erzählen können..

    Danke und viele Grüße
    Paul
     
  11. #11 Manfred Abt, 24.03.2010
    Manfred Abt

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    dein Gegenüber ist ein BT oder GÜ, gelle?

    Hier im Forum gibt es eine wichtige Empfehlung: die Qualität der vermutlich größten Investition deines Lebens sollte nicht von deinem wirtschaftlichen Gegner definiert/kontrolliert werden.

    • Eigen(bezahlt)er Sachverstand ist zielführend.
    • Eigen(erworben)er Sachverstand ist durch nichts zu ersetzen, auch bei der Auswahl des eigenbezahlten Sachverstandes.
     
  12. Paul99

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    in dem speziellen Fall ja, GÜ, aber der Auswahlprozess ist noch nicht abgeschlossen.

    Das ist genau der Punkt, ich versuche gerade abzuklopfen, ob mein Gegenüber in der Lage und willig ist, das Projekt in meinem Sinne umzusetzen. Dazu stelle ich ihm quasi kleine (auch bezahlte) Aufgaben im Bereich der Planung und schaue, ob das läuft. Bei dem Thema Rückstauebene hatte der Herr eben relativ schnell und allgemein eine Aussage getroffen, die sich eben nicht mit meinen Erfahrungen deckt (es gibt mehr als ein Haus unter dieser Ebene).

    Architekten sind auch nicht außen vor, aber dieses Thema (GÜ vs. Architekt) werde ich für kein Geld der Welt hier anschneiden...:-)

    Vielen Dank nach Köln, Du hast mir sehr geholfen
    Paul
     
  13. sepp

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    nein!
    die objekte über der rückstauebene sollten nicht in die hebeanlage geleitet werden.
     
  14. #14 Manfred Abt, 24.03.2010
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    sepp, ganzen Text lesen!
     
  15. sepp

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    welchen?
     
  16. #16 Manfred Abt, 24.03.2010
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    doch, wenn sie unter der RSE liegen könnten, darum gings hier.

    korrekte Aussage, wobei: ersetze [D]sollten[/D] durch dürfen
     
  17. Paul99

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    Morgen,

    so hätte ich mir das auch gedacht. D.h., alles über der RSE braucht eigenen Schutz, nehme mal an Klappen, da ich mir schwer eine solche Hebeanlage im Gäste-WC vorstellen kann (obwohl ich so etwas noch nicht in der Realität gesehen habe).

    Gruß
    Paul
     
  18. Paul99

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    Korrektur. über der RSE braucht man nix, oder?
     
  19. #19 Manfred Abt, 25.03.2010
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    über der RSE braucht man nix, sollte man nix und darf man nix
     
  20. sepp

    sepp

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    jetzt fang nicht an haare zu spalten.
    ich habe klar gemacht, daß die Eg-einlaufstellen über der RSE nicht in die hebeanlage eingeleitet werden.
     
Thema: Rückstauebene
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