Installation Wasserrohre

Diskutiere Installation Wasserrohre im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Inspiriert von einem Beitrag weiter unten, möchte ich hier ein Bild anhängen von den Wasserleitungen (kalt und warm) in unserem Erdgeschoss. Der...

  1. #1 Scotgrrl, 17.06.2004
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    Inspiriert von einem Beitrag weiter unten, möchte ich hier ein Bild anhängen von den Wasserleitungen (kalt und warm) in unserem Erdgeschoss. Der andere Beitrag kommentierte die sich kreuzenden Leitungen mit 'Hoppla!'. Darf ich fragen, wieso? Hat das etwas mit dem 'engen' Nebeneinander von kalt und warm zu tun?
    Ist das so, wie auf meinem Bild, OK?
     
  2. #2 Achim Kaiser, 18.06.2004
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    Ist das der Fußboden EG gegen Erdreich ?

    Wenn ja, befindet sich unter der Bodenplatte eine Dämmung ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Scotgrrl, 18.06.2004
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    Ja, EG. Dämmung weiß ich nicht. Hat BT hergestellt als wir ein paar Tage im Urlaub waren. Das letzte Mal, als wir die Stelle sahen, war dicke Schicht Kies drin.
     
  4. #4 Achim Kaiser, 18.06.2004
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    Schätze ich richtig mit der Vermutung dass die Dämmungen etwa 9 mm stark sind ?

    Einfach mal ein einer Stelle nachmessen.....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Scotgrrl, 19.06.2004
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    Ja, das könnte hinkommen. Ich komme aber erst wieder in 2-3Tagen auf die Baustelle und kann genau nachmessen.
    Nebenbei: Die Dämmung um die Rohre , die bereits vor 3-4 Wochen gelegt wurden, ist mittlerweile auf grund der vielen Arbeiter, die hier ein und aus gingen/gehen, an mehreren Stellen rissig geworden (aber noch keine Löcher). Sollte ich darauf bestehen, dass das ausgebessert wird, oder spielt das keine Rolle? Die Böden werden kommende Woche gelegt, daher müsste das evtl. schnell noch gemacht werden.
     
  6. #6 Achim Kaiser, 21.06.2004
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    Naja,
    ob überarbeiten reicht damit es der EnEV entspricht wage ich mal zu bezweifeln.

    Die Sache ist etwas umfangreich....ich versuchs mal verständlich darzustellen.

    Die Anforderungen an die Wärmedämmung ist im Anhang 5 Tabelle 1 der EnEV festgelegt.

    Bei der Betrachtung muß zwischen den Heizungsleitungen und den Sanitärleitungen unterschieden werden.

    Grundsätzlich ist gegen Wärmeverluste zu dämmen.

    Heizungsleitungen

    Ist unterhalb der Bodenplatte eine Wärmedämmung eingebaut, ist die Isolierung der Heizungsleitungen in Ordnung (Zeile 7 der Tabelle Leitung im Fußbodenaufbau ---> Anforderung 6 mm mit Wärmeleitfähigkeit 0,025 W/(m*K), wird erfüllt durch einen 9 mm Dämmschlauch, der üblicherweise die Wärmeleitfähigkeit 0,040 hat.

    Ist unterhalb der Bodenplatte keine Wärmedämmung eingebaut, dann ist die Wärmedämmung der Heizungsleitungen nach Zeile 1 auszuführen. Anforderung 20 mm ---> Dämmhülse mit 26 mm Dämmstärke bei einer WLF von 0,040.

    Welche Ausführung korrekt ist, hängt somit von der Ausführung der Bodenplatte ab. Die Erleichterung nach Zeile 7 greift nur wenn sich die Bodenplatte innerhalb der thermischen Hülle befindet. Wärmeströme nach oben in den Estrich treten nur während der Beheizung auf und sind daher nicht als Verluste im Sinne der Anforderung zu sehen, da sie dem Raum zu Gute kommen.

    Sanitärleitungen
    Alle Warmwasserleitungen die im Zirlukationskreislauf eingebunden sind sind nach den Anforderungen Zeile 1 zu dämmen. Hier sind Wärmeströme nach oben in den Estrich als Verluste anzusehen, da sie auch während der Sommerzeit (ohne Heizbetrieb) auftreten, heisst oberhalb der WW-Leitung muß ebenfalls 20 mm Dämmung nach EnEV vorhanden sein.
    Der eingebaute Dämmschlauch entspricht diesen Anforderungen nicht. Der auf dem Bild von rechts vorne kommende Leitungsstrang ist bis mindestens vor die obere Türe (Zirkulationsanschluß) eindeutig zu schwach gedämmt.
    Der Kreuzungspunkt zwischen Heizungsleitungen und Wasserleitungen darf nicht über den Dämmungsaufbau des Estrichs ragen....siehts zumindest auf dem Bild mal *kritisch* aus...

    Wenn eine Kaltwasserleitung neben einer warmgehenden Leitung verlegt ist, so muß sie nach DIN 1988 bzw. EU-Nachfolgenorm vor unzulässiger Erwärmung geschützt werden. Die vorgegebene Mindestdämmstärke beträgt 13 mm.
    Wenn oberhalb der Kaltwasserleitung eine Fußbodenheizung verlegt wird....seh zumindest ich die selbe Forderung als berechtigt an.

    So wies aussieht ist hier noch etwas nachbessern angesagt, denn Verstöße gegen die EnEV sind nicht so ganz auf die leichte Schulter zu nehmen....

    Zum nachlesen der Anforderungen :

    www.enev.de

    --> EnEV-Texte

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. #7 Scotgrrl, 22.06.2004
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    Soviel technisches Wissen habe ich leider nicht, dass ich das angemessen nachvollziehen könnte. Trotzdem danke für die Ausführungen. Was ich wohl vorliegen habe, ist eine Erklärung über die Einhaltung des Klima/Wärmeschutzes nach §2 Abs. 1 EnEV von der Baubetreuerin/Sachverständigen für Wärmeschutz. Diese Erklärung trägt allerdings das Datum der Herstellung der Bodenplatte, bezieht sich somit nicht auf die Rohre. Vielleicht ist das ja eine Bestätigung dafür, dass die BP ordentlich wärmegedämmt wurde.
     
  8. #8 Achim Kaiser, 22.06.2004
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    Jede Bescheinigung ist nur soviel Wert wie das Papier auf der sie geschrieben steht, wenn die Anlagenausführung nicht damit übereinstimmt.

    Die Dämmung der Warmwasserleitungen ist definitiv nicht ausreichend und zwar in den Bereichen die mit Zirkulation beaufschlagt sind.

    Die Dämmung der Heizungsleitungen kann ausreichend sein...muß es aber nicht.

    Schlußendlich muß jeder Bauherr mit der Leistung glücklich werden, die er zu irgend einem Zeitpunkt abnimmt.

    *Jetzt* kann noch was getan werden, wenn der Estrich eingebaut ist, dann ist es regelmäßig *vorbei*

    Gruß
    Achim Kaiser
     
Thema: Installation Wasserrohre
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