Kniestock über B-Plan erhöhen

Diskutiere Kniestock über B-Plan erhöhen im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin neu hier und hoffe jetzt und in Zukunft nicht all zu dumme Fragen zu stellen und freue mich über jede Antwort. Ich kenne oft nicht...

  1. Cyber

    Cyber Gast

    Hallo, ich bin neu hier und hoffe jetzt und in Zukunft nicht all zu dumme Fragen zu stellen und freue mich über jede Antwort. Ich kenne oft nicht die richtigen Fachbegriffe und bin deshalb auch für jede Korrektur dankbar.

    Wir planen derzeit einen Neubau mit größerem zeitlichem Vorlauf. Baubeginn ist vermutlich nächstes Frühjahr. Folgendes Problem habe ich derzeit:

    Der B-Plan lässt nur 50 cm Kniestock zu. Ich würde aber im DG gerne mehr Platz erhalten. Eine Befreiung für eine Erhöhung wird für einen Bau mit I + D nicht erteilt, obwohl bei gleicher Dachneigung von 38° sogar I + II zulässig wäre. Gibt es Möglichkeiten den Kniestock dennoch legal zu erhöhen?

    Ein guter Bekannter hat zu diesem Zweck den Dachüberstand 2m herausgezogen und mit Pfosten abgestützt. Sein Architekt hat dies baulich als "äußere Hausgrenze" durchbekommen, von der an der Kniestock berechnet wird, so dass sich bim Bereich der echten Außenmauer ein Kniestock von 1,20m ergibt. Das - leider für mich nicht zuständige - LRA ist den gefolgt.

    Haltet ihr das für zulässig. Gibt es andere Möglichkeiten?

    Vielen Dank im Voraus

    Steffen
     
  2. #2 Thomas B, 25.03.2010
    Thomas B

    Thomas B

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    "Lageal" gehtt es eigentlich nur über eine Befreiung. Der "Kniff" des Architekten kann evtl. funktionieren (oder eben auch nicht...mir erscheint das schon eine sehr unübliche Auslegung des Gebäudeaußenkante..vielleicht hätte diese gemeinde auch einer Befreiung zugestimmt, nun war es so eben einfacher/ billiger weil B-Plan-konform -> Genehmigungsferistellungsverfahren...wer weiß), setzt aber voraus, daß man mit den sich dann ergebenden baulichen Kunstgriff leben kann und will. Letztendlich sollte das werk in seiner Gesamtheit betrachtet werden und es sollte nicht alles am Kniestock hängen.

    Wie definiert denn der B-Plan den Kneistock??? Sollte der Kniestock per definitionem die Unterkante der Pfette sein, so kann man über die Höhe der Pfette nachsinnen (ganz legal).

    Gruß

    Thomas
     
  3. Cyber

    Cyber Gast

    Zum B-Pan

    Danke für die schnelle Antwort Thomas.

    Der B-Plan, der mit in Kopie vorliegt, beschreibt bzw. definiert den Begriff Kniestock nicht weiter, sondern gibt im Textteil nur die maximal zulässige Höhe von bis zu 50 cm für ein bis zweigeschossige Wohngebäude vor.

    Es gibt aber eine Skizze in Form eines Schnittes, in der der Kniestock als Bereich von der Geschoßdecke bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dach eingezeichnet ist. Es ist aber eine bllße Strichskizze, auf der keine Bauteile oder -elemente zu sehen sind.

    Kann man dann über den Pfette etwas herausholen?

    Vielen Danke für Deine Anwort vorab.

    Steffen
     
  4. #4 Baufuchs, 25.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na immerhin

    haben Sie ja 3 Bauteile, nämlich Geschossdecke/Außenwand/Dach selbst in der Skizze erkennen können. Und mit der oben beschriebenen Definition ( Schnittskzizze) ist auch über Höhe der Pfette nichts zu machen.
     
  5. #5 ManfredH, 25.03.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich halte das für völlig legitim und habe es auch schon 2, 3 mal so gemacht.

    Das, was i.d.R. mit der Begrenzung der Kniestöckhöhe erreicht werden soll - also eine Beschränkung der Wand- bzw. Traufhöhe - wird ja auf diese Weise auch eingehalten ... nur dass der traufseitige Baukörperabschluss nicht durch eine massive Wand, sondern durch eine Stützenreihe gebildet wird. Hinsichtlich der Abstandsflächen wäre in so einem Fall lt. Bauordnung ja auch die Vorderkante der Stützen massgeblich und nicht die weiter zurückliegende raumabschliessende Wand; also muss sie dann m.E. ebenso auch als Bezugsmass für die Kniestockhöhe gelten.

    Oder anders überlegt: Der Kniestock liegt nach meinem Verständnis am Dachfusspunkt, i.d.R. also da, wo beim Pfettendach die Fusspfette liegt. Wenn die Gebäudeaussenwand nun wegen des vorgezogenen Dachs weiter hinten liegt, bildet sie doch eigentlich gar keinen Kniestock mehr, sondern ist eher als Abseitenwand zu sehen.
     
  6. #6 Thomas B, 26.03.2010
    Thomas B

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    Mit der Pfette meinte ich, daß man durchaus statte iner 12 cm auch eine 20 cm ...odr 30 cm hohe Pfette einbauen könnte. Macht aber nur Sinn wenn die Höhe des Kniestocks so festgelegt ist, daß die gemauerte Wand bis zum Pfettenauflager als Kniestock definert wäre.

    Zu der "Stützenkonstruktion": Rechtlich mag das gehen (Einzelfall prüfen), aber nun ist die Erhöhung des Kniestocks ja nicht unbedingt das allein seelig Machende. Es sollte das Gesamtkonzept stimmig sein. Vielleicht kriegt der Architekt ja einen schicken Entwurf hin, ohne daß er hier Kunstgriffe vornehmen muß....?

    Thomas
     
  7. #7 ManfredH, 26.03.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Da gebe ich dir uneingeschränkt recht.

    Das Dach sinnlos vorzuziehen allein nur als Kunstgriff zur Kniestockerhöhung ist natürlich nicht Sinn der Sache, und ein solches Vorgehen wollte ich mit meinem Beitrag auch nicht propagieren.

    Natürlich müssen Dach und Stützenreihe funktional und gestalterisch ins Gesamtkonzept passen - z.B. als Eingangs- oder Terrassenüberdachung, Sonnenschutz o.ä.., so dass die Kniestockerhöhung dann eigentlich nur noch ein nützlicher Nebeneffekt ist.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 26.03.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Das mit der "Stützenlösung" geht immer dann, wenn die Scheinkante eine Wirkung wie eine Wand hat.
    In Hamburg hat sich mal ein Bauherr sein Traumhaus, das nicht mit den B-Plan Vorschriften kompatibel war in ein B-Plan kompatibles Gewächshaus reingebaut. :respekt

    Auf Grund der immer mehr in die Tiefe gehenden Ortssatzungen ist so etwas aber immer seltener möglich!
     
  9. #9 HolzhausWolli, 26.03.2010
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    Irre ich, oder kann es sein daß das Kniestock regional/kommunal unterschiedlich definert werden kann und i.d.R. auch wird.

    Ich meine ziemlich sicher mal mitbekommen zu haben, dass sogar mal die Dachaußenhaut als Bezugspunkt genommen werden mußte. Dann macht ja eine höhere Pfette keinen Sinn.

    Abgesehen von den Kosten und der Architektur, wäre denn eine oder mehrere Gauben -ggf. sogar in Reihe- eine Alternative um in den betreffenden Räumen mehr Stehhöhe zu erreichen?

    50cm Kniestock halte ich schon unter besten Voraussetzungen der Bezugspunkte für sehr wenig.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 26.03.2010
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    Traufhöhe ist kein Begriff der LBOs. Dieses Maß muss also im jeweiligen B-Plan über Bezugspunkte oder Schnittpunkte oder oder oder definiert werden.
     
  11. #11 Baufuchs, 26.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hat

    man ja gemacht:

     
  12. Cyber

    Cyber Gast

    Danke

    für die vielen, schnellen Antworten.

    Die Variante mit dem duch Pfosten abgesützten und herausgezogenen Dach käme uns auf der Südseite eigentlich sehr entgegen, sowohl optisch als auch funktionell.

    Ich werde kommende Woche noch einmal am Baumat trotzdem noch einmal über eine Befreiung verhandeln. ich finde es merkwürdig, dass ich bei gleicher Dachneigung (38°) entweder 50 cm Kniestock oder gleich ein Vollgeschoss (entspr. also 3,00 m Kniestock laut Skizze im B-Plan) bauen darf aber nichts dazwischen.

    Der Sinn und Zweck des B-Planes ist doch neben der Einheitlichkeit der Bebauung auch der Nachbarschutz. Beides sehe ich im Grundsatz nicht tangiert, wenn sich einen Kniestock von 1,00 - 1,2om errichte. Im Ergebnis bleibe ich ja noch deutlich unter dem maximal Möglichen und die Nachbarn haben einen deutlich kleineren "Klotz" vor sich.


    Noch mal vielen Dank und ich gebe wieder Meldung

    Steffen
     
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