Teilweise Dämmung Richtig oder Falsch?

Diskutiere Teilweise Dämmung Richtig oder Falsch? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo und guten Tag, erst mal kurz zu meiner Person, damit ihr wisst welches Fachwissen ich besitze. Ich habe eine zwanzigjährige...

  1. donki

    donki

    Dabei seit:
    24.03.2010
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Finanzbuchhalter
    Ort:
    St. Ingbert
    Hallo und guten Tag,

    erst mal kurz zu meiner Person, damit ihr wisst welches Fachwissen ich besitze. Ich habe eine zwanzigjährige Berufserfahrung als gelernter Maler und Lackierer, im weiteren Verlauf der nächsten Jahre wechselte ich in die kaufmännische Abteilung der Malerfirma mit einer Ausbildung zum Bürokaufmann bis zum Finanzbuchhalter. Des Weiteren besitze ich einige Zertifikate vom Tüv Rheinland über Schimmelpilzursache -bekämpfung usw.

    Es geht um ein Gespräch mit einem Architekten dessen Ende nicht zufriedenstellend für mich war.

    Sachverhalt:

    Ein Haus, zwei Stockwerke, einseitig angebaut. Hier sollen nur 2 Seiten mit 140er -WLG 035 EPS Polystyrol gedämmt werden. Ich setze voraus die Berechnung vom U-Wert stimmt.

    Ich habe die EnEV 2009 gelesen, aber vermutlich lese ich am Thema vorbei.

    Frage 1: Darf man nach der EnEV 2009 in diesem Sachverhalt nur zwei Seiten dämmen, oder muss ich dann das ganze Haus dämmen?

    Gesetzten Fall es wäre erlaubt bin ich der Meinung es wäre ein sehr gefährliches Unterfangen, da sich z.B. der Dampfdruck ja nicht ändert. Wasser geht jetzt Hauptsächlich (Fenster und Türen außer acht) nur durch die ungedämmte Wand. Die Innenwandtemperatur der beiden gedämmten Wände erhöht sich um ca. 3°, die Temperatur der ungedämmten Wand bleibt.

    Frage 2: Bin nur ich der Meinung, dass hier Schäden vorprogrammiert sind, oder mache ich einen Denkfehler.

    Im Grunde sind es zwei Themen, Bauphysik und EnEV, aber ich hoffe auf den richtigen Bereich.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und Mühe beim Antworten schreiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dirk S.
     
  2. KPS.EF

    KPS.EF

    Dabei seit:
    24.09.2006
    Beiträge:
    1.316
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Mathematiker
    Ort:
    Erfurt
    Benutzertitelzusatz:
    Gebäudediagnostiker
    Die EnEV lässt natürlich unterschiedliche Dämmniveaus für die wärmetauschende Gebäudehülle zu.

    Entscheidend für spätere Schadensfreiheit ist die fachgerechte Planung und Ausführung aller diesbzgl. Teilleistungen unter Einhaltung aller geforderten Rahmenbedingungen sowie das spätere Nutzerverhalten.

    Das betrifft außer hier angesprochene Diffusionsproblematik u.a. auch konvektive Risiken (Luftdichtheitskonzept ?) und die Lüftung des Objektes (Lüftungskonzept ?).
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    wenn man ein oder mehrere bauteile dämmt, gehen nicht zwingend andere kaputt.
    es gibt (ausser bei verbesserung der luftdichtigkeit und neuen fenstern) keine
    änderung der bauphysikalischen/hygrischen funktionen.
     
  4. donki

    donki

    Dabei seit:
    24.03.2010
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Finanzbuchhalter
    Ort:
    St. Ingbert
    Hallo,

    danke für die schnellen Antworten.

    Vielleicht habe ich mich nicht ganz verständlich ausgedrückt. Daher noch eine kleine Zeichnung angefertigt um ein Missverständnis zu vermeiden.

    Zur Frage 1:
    Es handelt sich ja nicht um unterschiedliche Dämmniveaus, sondern mir ging es darum, dass die Vorderfront gar nicht gedämmt werden sollte.

    In der EnEV 2009 §9 steht:
    (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteil-fläche des Gebäudes betreffen.

    Heißt das nun wenn ich an einer Hausseite mehr als 10% Putzerneuerung machen muss, dass ich nur die Hausseite nach EnEV bearbeiten muss??

    oder

    So wie in meinem Beispiel, wenn ich zwei Hausseiten dämme, also weit über 10%, dass ich auch die dritte Seite dämmen muss.

    Zu Frage 2:

    Anhand der Zeichnung sehe ich doch einige kritische Bereiche, oder befinde ich mich wirklich so im Irrtum?

    Auf das Bild drücken um zu vergrößern
    [​IMG]

    Von einem geänderten Verhalten der Bewohner wegen Lüftung usw. gehe ich nicht aus. Die Fenster sind recht neu zw. 3-5 Jahre, würde ich sagen.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und Mühe beim Antworten schreiben.

    mfg

    Dirk
     
  5. Mark

    Mark

    Dabei seit:
    20.03.2003
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    NRW
    Zu Frage 1:
    Ja, man darf gemäß EnEV nur 2 Seiten dämmen. Da mehr als 10 % der Fassadenfläche betroffen sind, darf dort, wo gedämmt wird, der U-Wert von 0,24 nicht unterschritten werden. Bei 14 cm WLG 035 ist das sicher erreicht.


    Zu Frage 2:
    Bei nachträglicher Außendämmung werden die innenseitigen Oberflächen der ungedämmten Bauteile sowie Wärmebrücken nicht kälter als vorher.

    a) Somit dürfte dort auch nicht mehr Tauwasser anfallen, wenn es einen gewissen Mindestluftwechsel gibt.

    b) Wenn der Raum fast luftdicht ist, nicht belüftet wird und es keine Dampfquelle gibt, dann könnte an den ungedämmten Wänden theoretisch mehr Tauwasser anfallen, als vorher, da sich die maximal taubare Wassermenge dann auf eine kleinere Fläche verteilen würde. Es kann nämlich nur so lange Tauwasser anfallen, bis die Luftfeuchte soweit abgesunken ist, dass die Taupunkttempertur gleich der kältesten Oberfläche ist.

    Der Fall a) ist natürlich wahrscheinlicher.
     
  6. raaner

    raaner

    Dabei seit:
    16.10.2009
    Beiträge:
    204
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Frankfurt
    Es ist ein bestehendes Gebäude, welches nachträglich gedämmt werden soll?
    Dann muss auch die dritte Fassade gedämmt werden, da die geänderte Fläche >10% ist.

    (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betrifft.
     
  7. #7 ThomasMD, 29.03.2010
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Ich lese den Satz 3 so:
    Diese Lesart entspricht m.E. auch am ehesten dem Grundanliegen: Soviel Energieneinsparung, wie möglich.
    Warum sollte der Gesetzgeber es dem Eigentümer verwehren, wenigstens einen Teil des Gebäudes zu sanieren, wenn es denn gute Gründe dafür gibt, eine Fassade nicht oder noch nicht anzufassen?
     
  8. raaner

    raaner

    Dabei seit:
    16.10.2009
    Beiträge:
    204
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Frankfurt
    Vor der Novellierung der EnEV im vergangenem Jahr, bezog sich die Außnahme auf Bauteile gleicher Orientierung und die (Frei-) Grenze lag bei 20%. Nun spielt die Orientierung keine Rolle mehr.
     
  9. Mark

    Mark

    Dabei seit:
    20.03.2003
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    NRW
    @ raaner

    Das ist nunmehr definitiv geklärt, siehe auch die aktuellen "Auslegungen zur EnEV" http://www.bbr.bund.de/cln_015/nn_79976/BBSR/DE/Bauwesen/EnergieKlima/GesetzlicheRegelungen/AuslegungenEnEV2009/XI15Bagatellregelung__1.html, dass es keine Verpflichtung gibt, mehr als geplant zu dämmen.

    Die 10%-Regelung bezieht sich nur auf den U-Wert. Bei bis 10% Flächenanteil ist nichts zu beachten. Bei mehr als 10 % Flächenanteil ist nur für den Bereich, wo gedämmt wird (oder der Außenputz erneuert werden sollte/ wird) der maximale U-wert zu beachten.
     
  10. donki

    donki

    Dabei seit:
    24.03.2010
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Finanzbuchhalter
    Ort:
    St. Ingbert
    Ich danke euch für die Mühe und die Antworten.

    g. Dirk
     
  11. #11 Boeffes, 11.04.2010
    Boeffes

    Boeffes

    Dabei seit:
    11.04.2010
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maler Selbstständig
    Ort:
    Faulbach
    Wdvs

    Hi Leute
    ich wollte auch einmal nachfragen ob es sinnvoll ist nur zwei Seiten eines Hauses zu Dämmen .....oder doch das komplette Haus?

    Der Hausherr meint an den Seiten wo kein WDVS hinkommen soll, wird selten die Heizung angemacht. Ich finde das nicht so gut da es die Gefahr zur Schimmelbildung an den Ecken bzw ungedämmten Wänden durch eine Kältebrücke erhöht.

    Eigentlich dürfte man bei solch einer Dämmung als Firma keine Gewährleistung übernehmen....???
    Wie kann ich dem Kunden das noch besser erklären?
    Welche Schäden können da noch auftreten auser Schimmelbildung?
    Würde mich freuen über nützliche Tipps Gruss Stefan
     
  12. #12 Wieland, 11.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    Vorsicht bei Dämmung an Grenzen u.übereinanderliegender Fenster sowie
    Überbauten Durchfahrten.

    Brandschutzvorschriften beachten!!!!!!!!!!!!!

    Grüsse
     
  13. Jogie

    Jogie

    Dabei seit:
    13.04.2010
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Also ich kann aus dem angefügten Link keine 100%-tige Aussage zu der Eingangsfragestellung erkennen. Hier wird von kleinflächigen Putzausbesserungen gesprochen, da hat die Vollflächige überarbeitung durch ein WDV-System meiner Meinung nach doch eine höhere Gewichtung. Leider habe ich zu diesem Thema aber auch noch keine verlässliche Quelle gefunden, dafür aber etliche "Hobbyrichter" und "Möchtegernsachverständige". Nachdem z.B. die Richtungsorientierung einer Wand und damit die Abgrenzung einer z.B. Nordfassade nicht mehr gegeben ist möchte ich mich z.Z. nicht zuweit aus dem Fenster lehnen. Vielleicht kann jemand eine weitere Aussagekräftige Quelle hinzufügen.
    MfG
     
  14. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    richtig erkannt: als ingenieur sollte man heutzutage am besten das 2. staatsexamen
    für jura, germanistik und heraldik geschafft haben ;)

    ich meine aber, es gibt daran
    nicht mehr sooo viel zu interpretieren .. obwohl .. ;)
     
  15. raaner

    raaner

    Dabei seit:
    16.10.2009
    Beiträge:
    204
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Frankfurt
    Ich sehe das (auch unter Beachtung anderer Auslegungsfragen) immer noch anders. Anderenfalls wäre das ja eine Art Freibrief. Zumal es hier nicht um eine Putzerneuerung, bzw. kleinere Putzreparaturen geht, sondern um eine nachträgliche Dämmmaßnahme. Und da kann man m.E. nicht einfach zwei Seiten dämmen und eine nicht.
     
  16. Jogie

    Jogie

    Dabei seit:
    13.04.2010
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
  17. raaner

    raaner

    Dabei seit:
    16.10.2009
    Beiträge:
    204
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Frankfurt
    Zu dieser Problematik gibt es auch eine Auslegungsfrage. Es zählt die gesamte Fassade, unabhängig von der Ausrichtung. Zumal wäre ich mit Antworten auf dieser Seite vorsichtig. Das sind auch "nur" Meinungen, ohne rechtliche Relevanz.
     
  18. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    in anlage 3 steht
    wenn man aussenwände auf bestimmte weise ändert, müssen die gedämmt werden.

    wenn man eine aussenwand auf bestimmte weise ändert, muss die eine gedämmt werden.
    ist imho abzuleiten .. :)

    die 10%-regelung (bagatellgrenze) würde ich nicht gegen das bauwerk umkehren .. in
    den auslegungsstaffeln wird immer wieder die vertretbarkeit der jeweiligen
    lösung zugrunde gelegt:

    staffel 2, s.7

    und
    staffel 7, s.2

    und .. als anhang eine seite aus der staffel 9, die obige position unterstreicht ..
     
  19. raaner

    raaner

    Dabei seit:
    16.10.2009
    Beiträge:
    204
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Frankfurt
    Erstmal generell vorweg. Z.Zt. gilt die Energieeinsparverordnung von 2007 in Verbindung mit der Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (gültig seit 01.10.2009).
    Hierfür gelten die Auslegungsstaffeln 11 und 12. Die vorherigen sind außer Kraft getreten.

    Staffel 12; Auslegung zu § 9 Absatz 3 EnEV 2009 (Begriffsbestimmung "Bauteil")
    Hier wird geregelt, dass die jeweilige gesamte Außenfläche bspw. die gesamte Außenwand ist.
     
  20. #20 Blumenschein, 14.04.2010
    Blumenschein

    Blumenschein

    Dabei seit:
    09.02.2009
    Beiträge:
    230
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Münster
    Hallo,

    ich lese die 12. Auslegungsstaffel wie folgt:

    "Werden Außenbauteile bestehender Gebäude erneuert und sind nach § 9 Absatz 1 Satz 1 i. V. m.
    Anlage 3 EnEV für die erneuerten Außenbauteile Grenzwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
    einzuhalten, sind für die Bestimmung dieser Wärmedurchgangskoeffizienten in der Regel auch die
    energetischen Eigenschaften festzustellen, die diese Bauteile vor der Erneuerung aufweisen. Für die
    Beurteilung nach § 9 Absatz 3 EnEV („Bagatellregelung“) kann überdies ein Aufmaß der
    entsprechenden Bauteilflächen des gesamten Gebäudes erforderlich werden."

    Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz
    Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 12, Seite 3


    Dr. Achelis sagt hier meiner Meinung nach eindeutig, dass nur die zu erneuerenden Bauteile energetisch angepasst werden müssen. Dies deckt sich dann ja auch mit den Aussagen aus den älteren Auslegungsfragen.

    Gruß
    --
    Blumenschein
     
Thema: Teilweise Dämmung Richtig oder Falsch?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. fassade teilweise dämmen

    ,
  2. haus teilweise dämmen

    ,
  3. fassade nur teilweise dämmen

    ,
  4. fassadendämmung teilweise,
  5. haus nur teilweise dämmen,
  6. keller nur teilweise dämmen,
  7. außenwand teilweise dämmen,
  8. nur eine hausseite dämmen,
  9. eine hausseite dämmen,
  10. teilweise fassadendämmung,
  11. haus einseitig dämmen,
  12. kältebrücke bei teilweiser dämmung,
  13. Haus nur zur Hälfte dämen,
  14. Haus nur zwei Seiten dämmen ,
  15. haus nur eine seite dämmen,
  16. möglich teilweiser vollwärmeschutz,
  17. partielle fassadendämmung,
  18. kann man nur eine hausseite dämmen,
  19. welche hausseite dämmen,
  20. aussenwand nur teilweise isolieren,
  21. Fassadendämmung nur teilweise enev,
  22. Hauswand teilweise dämmen,
  23. nur eine hauswand dämmen,
  24. einseitige fassadendämmung,
  25. keller nur partiell dämmen
Die Seite wird geladen...

Teilweise Dämmung Richtig oder Falsch? - Ähnliche Themen

  1. Teilweise Dämmung

    Teilweise Dämmung: Guten Tag, unsere Doppelhaushälfte ist aus den 60igern und soll saniert werden. Eine Wärmepumpe wird zeitnah eingebaut. Noch ist das Haus nicht...
  2. teilweises Fehlen von Schüttung+Dämmung unter Estrich

    teilweises Fehlen von Schüttung+Dämmung unter Estrich: Hallo liebes Forum! Ich hoffe, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin und ihr mir helfen könnt. Ausgangssituation: Neubauwohnung in...
  3. FBH teilweise ohne direkte Dämmung

    FBH teilweise ohne direkte Dämmung: Hallo zusammen, wir haben einen Anbau (ca. 32qm2) welcher nicht unterkellert ist, der Rohboden-Aufbau ist eine 25 cm Betonplatte und einer 12cm...
  4. südwand ungedämmt lassen?

    südwand ungedämmt lassen?: Liebe Experten, ich schreibe, weil unserre Besitzergemeinschaft bald ein Jahrzehnt auf die Dämmung unserer aneinanderstoßenden...
  5. Garage teilweise im Haus / Vor- und Nachteile?

    Garage teilweise im Haus / Vor- und Nachteile?: Hallo zusammen, wir planen derzeit mit einer Grossraumgarage (2 Autos nebeneinander mit einem Garagentor), bei der - von der Strassenseite...