berechnung injektion vertikal u Horizontal

Diskutiere berechnung injektion vertikal u Horizontal im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hilf wie wird das gerechnet würde mich freuen über hilfe und zwar haben wir eine 1,80 m wand im keller von boden bis decke und ihn der länge...

  1. #1 chris25mh, 27.03.2010
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    Hilf wie wird das gerechnet würde mich freuen über hilfe
    und zwar haben wir eine 1,80 m wand im keller von boden bis decke
    und ihn der länge wurden 21,16m gemacht
    die bauchüberwachnung hat abgerechnet
    58m² wie ich fragte wie kommt ihr den auf 58m²
    sagten sie mir ja wir haben 15cm nach unten und 15 cm nach oben gebohrt
    sprich dann wären es doch 2,10m in der höhe spiel das eine rolle
    ob ich von letzten stein 15 nach oben gehe und 15 nach unten es ist von innen gemacht worden und das maß ist wie gesagt 1,80 * 21,16
    egal wie ich komme nie auf 58m² meine frage ist wie rechnet man das gebrauchte mittel wirklich aus wenn alles top laufen würdezählen die die 2* 15cm mit oder nicht wand stärke sind 0.60m
    ihn meiner berechnung komme ich nur auf 38,1m² oder auf 44,4m² wäre gut wenn mir einer sagt wie man das rechnet das ganze spiel danke schonmal
     
  2. #2 JamesTKirk, 27.03.2010
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    Warum lässt Du Dir das nicht von dem erklären, der diese Berechnung aufgestellt hat ?? Nur mal so als Vorschlag ...;)
     
  3. bernix

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    Chris...auch auf deiner Tastatur gibts einen PUNKT und die Taste für den Zeilenumbruch.....:biggthumpup:
     
  4. #4 chris25mh, 27.03.2010
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    weill die das gemacht haben ein die seckel voll lügen da sie das geld nicht rausgeben möchten ist doch klar da geht es um 6000 euro am schluss
     
  5. #5 pauline10, 28.03.2010
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Und wenn die zwar von innen gedichtet haben, aber letztlich die Außenwandfläche gedichtet wurde?

    Dann nimmt man eben die Außenwandfläche.

    pauline
     
  6. #6 MichaelW, 28.03.2010
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    handelt es sich um drückende Feuchtigkeit, oder aufsteigende Feuchtigkeit?
     
  7. #7 RMartin, 28.03.2010
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    Die 58m2 waren ausgeschrieben wie ich Deine angehängten Dokumente verstehe?! Dann versucht eine Firma natürlich schonmal das ausgeschriebene abzurechnen (wenn die tatsächlich ausgeführte Leistung geringer war).
    Mach es wie James sagt....nachfragen.
     
  8. #8 chris25mh, 28.03.2010
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    die Fläche wurde von innen gemacht, die Innenhöhe ist 1,80 m von boden bis zur Decke und von rechts nach links sind es 21,16 m sprich es sind nur 38,1m²vergelt worden, ausgeschrieben waren aber 58 m²
    aber wie kommt man auf 58 m² und das ganze ist über unsere Hausverwaltung gelaufen und wir wollten nicht die Firmen und die Architekten und das Hauptprobblem ist aufsteigende Feuchte

    http://picasaweb.google.com/Archenholdstr94

    auch Trockungszeiten wurden nicht eingehalten und der Architekt sagt alles bestens und ich möchte halt jetzt wissen, wie die Fläche sich errechnet
    ob bohrloch 15 cm tief und 15 cm hoch gerechnet wird sprich
    dann wären wir aber immer noch bei 2,10m * 21,16m = 44,4m² und einem Preis von 14.700 Euro und nicht bei 19.189 Euro
    der Architekt will uns auch nichts Schriftliches geben, dass der Bau fachgerecht ausgeführt worden ist wofür er das geld aber bekommen hat das es dann fachgerecht ist
     
  9. #9 ThomasMD, 28.03.2010
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    Hast Du denn niemanden in der Familie, der sich schriftlich artikulieren kann?
    Da bricht man sich ja die Augen.

    Du schreibst weiter oben, dass "die" das Geld nicht rausrücken.
    Also habt Ihr schon die volle Summe bezahlt und Du willst es wiederhaben?
    Seid Ihr Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) oder Mieter?
    Hat die Verwaltung bereits die Rechnungssumme bezahlt und keine Aufmaßprüfung vorgenommen?
    Wer hat "die" beauftragt und was hast Du mit der Angelegenheit zu tun?
    Dass 1,80 m (oder auch 2,10 m) mal 21,16 m nicht 58 Quadratmeter sind, wissen wir inzwischen. Wen Du dazu befragen sollst, hat man Dir hier schon zu verstehen gegeben.
     
  10. #10 chris25mh, 28.03.2010
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    qm für Vergelung ausrechnen

    Hallo Thomas,

    wir wollten gerne wissen, wie sich die m² errechnen für das Vergelen.

    Wir sind Eigentümer und die Hausverwaltung hat bereits die ausführende Firma bezahlt. Für die Bauüberwachung wurde ein angeblich "neutraler" Architekt beauftragt, im Nachhinein wurde klar, dass dieser für die Hausverwaltung öfters tätig ist. Ein ursprünglich zugesagtes Protokoll, dass die Kellerbaumaßnahmen ordentlich verlaufen sind, wurde jetzt doch nicht erstellt bzw. an die Eigentümer übergeben.

    Wenn klar ist, wie sich die m² fürs Vergelen errechnen, wissen wir, wie wir argumentieren müssen bzw. ob dann die Firma auch noch den Rest vergelen soll.

    Beste Grüße
     
  11. #11 ThomasMD, 28.03.2010
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    Na so langsam wirs doch.

    Wie Quadratmeter berechnet werden, ist klar. Ob nun die Ausbreitung nach unten und oben miteingerechnet wird, können die hier mitlesenden Feuchtesanierer sicher erklären.
    Dass, in beiden Fällen die Rechnung nicht aufgeht, ist bekannt und hier ist anzusetzen.
    Euer Vertragspartner ist der Verwalter. Der hat im Zweifel seine Arbeit nicht nach Treu und Glauben erledigt und benötigt vor der nächsten Eigentümerversammlung die Prüfungsbestätigung Eures Verwaltungsbeirates und Ihr müßt den Verwalter entlasten, oder auch nicht. Unter Umständen kann er sich der Untreue schuldig gemacht haben.
    Ihr habt eine Menge Möglichkeiten. Zuerst würde ich mal den Beirat in Stellung bringen und dem Verwalter Druck machen. Wenn das nicht hilft, dann einen Anwalt einschalten und Schadenersatzforderungen gegen den Verwalter formulieren.
     
  12. #12 chris25mh, 29.03.2010
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    ja darum geht es wie wird es gerechnet m² a*b das ist klar nur nach welchen aufmaß gerechnet wird nur die fläche wo man auch vor augen hat oder ihn welchen winkel man bohrt und sich das mitel verteilt
    das sollte hier doch einer beantwotren können
     
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