Mangel bei der Ausführung, Zahlungseinstellung

Diskutiere Mangel bei der Ausführung, Zahlungseinstellung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Bauexperten (Rechtsexperten?), wie ich ja schon mehrfach geschrieben habe, hat mein Dachdecker nicht ordnungsgemäß gearbeitet (siehe Dach...

  1. #1 oelfinger, 27.03.2010
    oelfinger

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    Liebe Bauexperten (Rechtsexperten?),

    wie ich ja schon mehrfach geschrieben habe, hat mein Dachdecker nicht ordnungsgemäß gearbeitet (siehe Dach Forum).

    Ich habe ihm schriftlich mitgeteilt, dass ich mich arglistig getäuscht fühle und ihm darauf hin nicht mehr vertraue und ihm die Restsumme (die ich ihm schulde) nicht auszahlen werde.

    Darüber hinaus habe ich ihm eine Frist (Einschreiben + Rückschein) gesetzt, damit er seinen Standpunkt erklären kann.

    Hier ein Auszug aus dem Schreiben:

    „Ich erwarte außerdem bis zum XXX von Ihnen eine schriftliche Stellungsnahme zum Sachverhalt.

    Falls meiner Bitte bis zum XXX nicht nachkommen, gehe ich davon aus, dass Sie ihre Arbeit in YYY für abgeschlossen halten und keine weiteren pekuniären Forderungen mehr an mich haben.“

    Er hat die Frist verstreichen lassen, kann ich die Arbeiten nun fremd vergeben?

    DANKE!:konfusius

    Gruß,

    Hans
     
  2. #2 lawrence, 27.03.2010
    lawrence

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    Ich geh erst einmal Chips & Bier kaufen........:mauer
     
  3. #3 wasweissich, 27.03.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das kann gefährlich nach hinten losgehen , .........
     
  4. #4 Baufuchs, 27.03.2010
    Baufuchs

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    Alles

    nach dem Motto:

    "Ich bastel mir mein Recht selbst"
     
  5. Eric

    Eric

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    Nein, es fehlt eine Aufforderung zur Nachbesserung und die Angabe einer angemessenen Frist, bis zu der die Nachbesserung durchgeführt werden muß.

    Also:

    Ich rüge folgende Mängel ( = Mangelerscheinungen, nicht die Ursachen ! ): ........

    Zur Beseitigung dieser Mängel setze ich Ihnen eine Frist bis zum ........

    Was Du bislang gemacht hast, ist für die Rundablage oder:

     
  6. #6 Gast036816, 27.03.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    moin moin,

    Ein klares NEIN!

    Aus dem schreiben geht nicht hervor, welche mängel der dachdecker hinterlassen hat, haben Sie ihm die mängel angezeigt - nach vob - wenn diese hier gilt. Haben Sie ihm eine frist zur mängelbeseitigung gesetzt, erst wenn diese fruchtlos verstrichen ist, müssen Sie ihm eine nachfrist setzen, auf die kündigung und auf die rechtsfolgen hinweisen, unbestrittene beträge sind zu bezahlen. Für die mängelbeseitigung müssen Sie einen betrag einbehalten, diesen betrag sollten Sie dem dachdecker mitteilen.

    Wie sieht Ihr bauleiter den mangel oder ist es DIY-Bauleitung?

    Freundliche grüße aus berlin
     
  7. Eric

    Eric

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    Beim BGB-Bauvertrag hast Du wohl rund 10 Jahre verpennt!

    Fristsetzung mit Kündigungsandrohung gibt es nur beim VOB-Bauvertrag und dort auch nur vor der Abnahme. Für den privaten Bauherren würde § 4 Nr. 7 VOB/B allerdings einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht standhalten.
     
  8. #8 blacksektor, 28.03.2010
    blacksektor

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    Leider daneben, VOB dürfte mit privaten Bauherren nicht wirksam zu vereinbaren sein. Es dürfte das BGB gelten. Ab zum Fachanwalt für Baurecht.
     
  9. H.PF

    H.PF

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    Doch, ist vereinbarbar, auch rechtssicher.
     
  10. #10 Gast360547, 28.03.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    sicher???

    Moin H.PF,

    sicher, dass das wirksam geht? Seit wann denn wieder und vor allem, wie?

    Grüße

    si
     
  11. H.PF

    H.PF

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    Mhhh....

    Zumindest haben wir bis 2006 (da bin ich ausgeschieden aus dem Vertrieb)die VOB ausgehändigt im Verkaufsgespräch und die VOB erklärt in den wichtigen Punkten.

    Das wurde dokumentiert und damit zu den Akten gelegt.
    Mir wurde in den Schulungen erklärt, das das so rechtsgültig ist und damit die VOB in allen Punkten gültig ist.
    Allerdings hat bei mir auch kein Bauherr ohne eigenen Bauleiter gebaut. Der wurde nicht von uns bezahlt sondern vom Kunden und er hat eine Liste bekommen welche Punkte wir bitte schön gerne von ihm kontrolliert haben wollten. Waren so entscheidende Punkte wie z.B. Baugrund kontrollieren, Baugrube freigeben, Eisenabnahme ... Das haben wir uns schriftlich geben lassen, das diese Punkte den Plänen der aktuell gegengezeichneten Werkplanung entsprechen...

    Mehr durften die gerne, aber diese Punkte waren Pflichtprogramm...

    "Wenn du einen Feind nicht besiegen kannst dann mach ihn zu deinem Verbündeten :shades"
     
  12. #12 MichaelW, 28.03.2010
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    MOin, moin,
    auch würde sagen, dass ein Gang zum Fachanwalt hier mehr bewirkt als alles andere. Ein Brief vom Anwalt bewirkt manchmal wahre Wunder.
    gruß aus dem Saarland
    Michael
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  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 28.03.2010
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    Liebe Leute, die VOB ist für Verbraucher nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

    Das Urteil hat nur untersagt, die VOB als "besonders vorteilhaft" zu bewerben. Die Macher der VOB dürfen diese also nicht mehr für private Verbraucher "anpreisen".

    Anwenden darf der private Endkunde die sehr wohl noch, auch vertraglich vereinbaren.

    Das einige Klauseln ggf. wg. Schlechterstellung gegenüber dem BGB angreifbar sind, hat damit auch nichts zu tun.
     
  14. #14 Carden. Mark, 28.03.2010
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    Wenn der priv. AG die VOB ohne Zutun des AN einführt sind es die AGB`s des AG.
    Die VOB wird somit wohl als gänzlich vereinbart anerkannt werden.
    Wenn der AN die mit dem priv. AG vereinbart, führt der "überlegene" AN die AGB`s ein. Teile der VOB werden dann der Inhaltskontrolle mit dem BGB nicht überstehen.
     
  15. #15 Gast036816, 28.03.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    VOB oder BGB

    moin moin,

    @ eric - nana, gepennt wird nicht, ich hatte einschraenkung in meinen Beitrag eingestellt - wenn die VOB hier gilt - vielleicht teilt oelfinger uns einmal mit, was vertraglich vereinbart ist, VOB oder BGB. Jeder private Bauherr kann VOB vereinbaren er muss es nur konsequent und umfaenglich machen, nicht ein bisschen VOB und ein wenig BGB. Das geht eben nicht.

    Freundliche gruesse aus berlin
     
  16. stevie

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    Was ist denn hieraus geworden:

    Gruß Stephan
     
  17. #17 oelfinger, 01.04.2010
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    Hallo Experten,

    ich möchte euch kurz mitteilen, dass der Dachdecker auf alle seine Forderung verzichtet hat.

    Danke für eure Hilfe!:D

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans
     
  18. #18 Tom Köhl, 01.04.2010
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    ...und die Behebung des Zustands wird nicht mehr kosten als das, was Du jetzt an Restzahlungen an den Dachdecker eingespart hast?

    Viele Grüße,
    Tom
     
  19. #19 wasweissich, 01.04.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da bin ich ziemlich sicher.......
     
Thema: Mangel bei der Ausführung, Zahlungseinstellung
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