Grenzfragen und Wegerecht

Diskutiere Grenzfragen und Wegerecht im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich hätte zwei Fragen bez. Grundstücksangelegenheiten: 1. Wir beabsichtigen ein Haus zu kaufen, dessen Zufahrt über ein fremdes...

  1. siggy

    siggy Gast

    Hallo, ich hätte zwei Fragen bez. Grundstücksangelegenheiten:

    1. Wir beabsichtigen ein Haus zu kaufen, dessen Zufahrt über ein fremdes Grundstück mit Wegerecht führt. Die Zufahrt war über 30 Jahre lang gut 5m breit, nun hat der Eigentümer einen neuen Zaun gebaut und den Weg auf 3m verkleinert. Die Zufahrt ist gut 15m lang und es ist müßig zu rangieren. Kann man hier evtl. Gewohnheitsrecht ableiten, da der Weg über 30 Jahre eine bestimmte Breite hatte?

    2. Das Haus steht in Hessen, hier sind bei Bebauung 3m Abstand zum Nachbargrundstück üblich. Auf einer Seite wurden jedoch nur ca. 1,50 m eingehalten und es gibt keine Aufzeichnungen ob das mit dem Nachbar so abgesprochen war. Da wir ein eues Dach aufsatteln möchten, stellt sich nun die Frage wie sich zu verhalten, vor allem falls der Nachbar damit nicht einverstanden wäre.

    Vielen Dank und viele Grüße, Siggy
     
  2. #2 Baufuchs, 27.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Um

    zu prüfen, was/wie möglich und zulässig ist:

    1.) Grundbucheinsicht was das Wegerecht angeht, speziell Breite und Nutzung
    2.) Einsicht ins Baulastenverzeichnis wg. Nichteinhaltung der Abstandsflächen
     
  3. #3 Bautine, 27.03.2010
    Bautine

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    ... lieber die Finger davon lassen, Wegerecht führt immer wieder zu Konflikten. Sollte im Grundbuch stehen, dass 5 m Breite mit Wegerecht belegt sind, gibt es gleich Zoff mit dem neuen Nachbarn - und, wenn nicht, lacht er sich ins Fäustchen und probiert gleich was Neues, um euch die Freude am Grundstück zu verderben (muss natürlich nicht sein).
     
  4. #4 olli1601, 04.04.2010
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    Das kann ich nur bestätigen. Ich suche gerade ein Haus, weil ich enormen Stress mit unserem Nachbarn habe. In unserem Fall haben "wir das Wegerecht vergeben". Wir sind nur Mieter einer DHH und unser Nachbar hat bei uns Wegerecht.
     
  5. Julius

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    Das nennt man dann (nicht ohne Grund) "dienendes Grundstück"...
     
  6. #6 blacksektor, 04.04.2010
    blacksektor

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    Interessant dürfte auch das Wegerecht sein, wie es genau im damaligen Bestellungsvertrag ausgeführt ist. Das Grundbuch verweist da normalerweise auf den Vertrag. Da kann es einige Überaschungen geben. Aus diesem Grund hab ich damals von einem Grundstück die Finger gelassen.
     
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