Abnahme des Hauses

Diskutiere Abnahme des Hauses im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammenn zu später Stunde, ich habe eine einfache Fragen: Welche Dinge muss bzw. sollte der Bauträger bei der hausübergabe an...

  1. Laie

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    Hallo zusammenn zu später Stunde,

    ich habe eine einfache Fragen: Welche Dinge muss bzw. sollte der Bauträger bei der hausübergabe an "Papierkram" dem Bauherren mit übergeben.

    Vielen Dank

    der Laie
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Fragen Sie doch Ihren Fachmann, der zusammen mit Ihnen die Abnahme durchführt.

    Das ist nämlich davon abhänig, wie Ihr Haus gebaut wurde.

    Wenn Sie keinen eigenen Fachmann haben.... dann wird Ihnen auch keine "Liste" helfen.
     
  3. Laie

    Laie

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    ?.........

    ......... natürlich haben wir einen Fachmann besser Fachfrau (beratender Ingenieur der Ingenieurkammer XXX)

    Aber aktuell sind wir auf einem Vertrauensniveau gegenüber unseren BT angekommen, wo ich gern mit doppeltem Netz arbeitet.

    Trotzdem danke für die schnelle Info
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Dann mach ich mal nen Gegenvorschlag:

    Listen Sie hier auf, was Ihnen empfohlen wurde. Wie wär das?
     
  5. #5 Gast888, 22.06.2004
    Gast888

    Gast888 Gast

    Bei der Übergabe

    Er sollte auf alle Fälle bereits VOR der Übergabe die Unterlagen übergeben.

    Mir fällt ein:

    - Architektenpläne
    - Statik
    - Fachunternehmerbescheinigungen
    - Energiepass
    - Energieberechnungen
     
  6. #6 Gast888, 22.06.2004
    Gast888

    Gast888 Gast

    Beweispflicht!

    Und immer daran denken, der BT ist bis einschl. Ende der Abnahme in der Beweispflicht!
     
  7. #7 bauhexe, 22.06.2004
    bauhexe

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    Deine Ingenieurin muß auf jeden Fall ein Protokoll führen.
    Dort sollte auch aufgeführt werden, daß verschiedene Hausbestandteile keiner direkten Sichtkontrolle unterzogen werden können (Gründung, Kellerwände, Installationen ..). Fotos zur Dokumentation des IST-Zustandes bei der Abnahme machen ebenfalls Sinn!
    Zu den Unterlagen die Du auch von Deinem BT einfordern solltest gehören auch :
    Abnahmebescheinigung des Kaminkehrers (thüringisch: Schornsteinfeger)
    Abdrückprotokoll für den Kanalanschluß,
    Protokoll der Heizung, Testlauf, Druck...

    Na dann viel Glück, und eine kurze Mängelliste!

    Grüße in die Heimat, Hexe
     
  8. Laie

    Laie

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    Danke für...

    die Antworten: Hier mein "Beitrag" und ein paar Fragen:

    Was verstehe ich unter
    - Fachunternehmerbescheinigungen und
    - Energiepass
    Sind diese "Pflicht"?

    Da wir keinen richtigen "Schornstein" haben, sondern nur ein "Abzugrohr", haben wir nur eine Bestätigung des Schornsteinfegers, dass "gegen die geplante Aufstellung keine Bedenken bestehen". Der BT sagt, dass das reicht, ansonsten hätte die Gasversorgung gar keine Gasuhr installiert. ist dass so richtig???

    Nun meine Ergänzungen:
    · Erklärung des BT, dass nach den genehmigten Zeichnungen und der Statik und der anerkannten Regeln der Bautechnik gebaut wurde
    ·· Bescheinigung Elektriker (Messprotokoll)
    · Bescheinigung Heizungsinstallateur
    · Bescheinigung Dichtheit des Gebäudes ???
    · Unterlagen zu Herstellern und Produkten in Kopie (wegen Nachbestellungen, Ergänzungen unsererseits)
    · Unterlagen der Hersteller wegen Produkthaftung über 5 Jahre hinaus, (z. b. Dachfenster, Dachziegel) im Original
    · Liste der am Bauvorhaben beteiligten Subunternehmer einschließlich Adressen

    So in Ordnung oder zu viel oder zu wenig?

    Danke Euch in voraus

    Der Laie
     
  9. #9 Gast888, 23.06.2004
    Gast888

    Gast888 Gast

    Der Kreis Gütersloh sagt:

    Abwasseranlagen, sie bedürfen vor Inbetriebnahme einer Fachunternehmerbescheinigung

    Feuerungsanlagen - vor Ingebrauchnahme ist Fachunternehmerbescheinigung sowie eine Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegers einzuholen, dass sich der Schornstein in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und für die angeschlossene Feuerungsanlage geeignet ist

    Lüftungsanlagen, s. h. "Installationsschächte und -kanäle", aber: Fachunternehmerbescheinigung notwendig

    Solarenergieanlagen auf oder an Gebäuden oder als untergeordnete Nebenanlage. aber: Gestaltungssatzung / B-Plan beachten, vor Benutzung der Anlage ist eine Fachunternehmerbescheinigung einzuholen

    Wärmepumpen - vor Inbetriebnahme ist eine Fachunternehmerbescheinigung einzuholen

    Wärmeverteilungsanlagen bei Wasserheizungsanlagen einschließlich der Wärmeerzeuger (s. h. aber "Feuerungsanlagen"); vor Benutzung der Anlage ist eine Fachunternehmerbescheinigung einzuholen

    Wasserversorgungsanlagen einschließlich der Warmwasserversorgungsanlagen und ihrer Wärmeerzeuger; vor Inbetriebnahme ist eine Fachunternehmerbescheinigung einzuholen


    Ein Energiepass (eigentlich Energiebedarfsausweis) ist in jedem Fall in der gesamten BRD vorgeschrieben. Siehe auch: http://141.51.43.66/
     
  10. #10 Gast888, 23.06.2004
    Gast888

    Gast888 Gast

    Was ist eine Fachunternehmerbescheinigung?

    Ich denke (die Experten mögen mich verbessern), eine Fachunternehmerbescheinigung bescheinigt formlos, dass derjenige,der z.B. deine Heizung installiert hat, ein Fachunternehmer für diesen Bereich (also Heizungsbauer und nicht Dachdecker) ist.

    Hat hier jemand ein Muster für eine solche Bescheinigung?
     
  11. #11 lakra-man, 23.06.2004
    lakra-man

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  12. #12 Gast888, 23.06.2004
    Gast888

    Gast888 Gast

    Was denn,

    wenn der unterzeichner nun doch nur Maurer und kein -was muß er eigentlich sein- ist. (Z.B. bezogen auf Kanal) ?

    Was ist von den oben geschriebenen Aussagen bezüglich
    zu halten?
     
  13. Josef

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    für den Kanal

    brauchts man nen Maurermeister ... "ABER" was doch sehr verwundert ist die Tatsache das der Maurermeister dies bescheinigen soll ... "alle" Erdverlegten Leitungen werden vom
    Abwasserzweckverband per Dichtungsprüfung abgenommen und dort gibt´s nach erfolgreicher Druckprüfung das Abnahmeprotokoll ... "wenigstens" ist des in Bayern so (!)
     
  14. #14 bauhexe, 27.06.2004
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    So wie Josef es schreibt kenn ich es auch, ok. auch Bayern!
    Die Abnahme mittels Druckprüfung dürfen auch Handwerksbetriebe vornehmen, die von der Stadt oder Gemeinde (Träger der Kanalisation) dazu zugelassen sind, meist sind die hier Gas, Wasser, Sch... Installateure.
    Also mal nachfragen!
     
  15. Bruno

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    In Thüringen steht gewöhnlich in den Entwässerungssatzungen:

    "Herstellung und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage

    Die Grundstückseigentümer haben dem Zweckverband ... den Beginn des Herstellens ... anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. ...

    Der Zweckverband ... ist berechtigt die Arbeiten zu überprüfen. Alle Leitungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Zweckverbandes ... verdeckt werden. ...

    Der Zweckverband ... kann verlangen, daß die Grundstücksentwässerungsanlagen nur mit ihrer Zustimmung in Betrieb genommen werden."

    Generell zu Bescheinigungen:

    Das Bauordnungsrecht Thüringen verlangt nur eine Abnahmebescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters. Eine Durchführungsverordnung zur EnEV, in der Fachunternehmerbescheinigungen verlangt werden, gibt es nicht.
     
  16. Bruno

    Bruno

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    Zur Ausgangsfrage:

    Zu übergeben sind m.E. nur Unterlagen, die öffentlich-rechtlich von Belang bzw. vorgeschrieben sind (z.B. Baugenehmigung, Energiebedarfsausweis) und Unterlagen, die vertraglich zugesichert sind. Ansonsten schuldet der Bauträger das Werk, aber keine Zeichnungen, Beschreibungen oder Dokumentationen des Werks.
     
  17. #17 bauhexe, 27.06.2004
    bauhexe

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    Einspruch Bruno:
    Nachdem ich schon eine Abnahme vergweigert habe, weil diverse Installationen nicht ok. waren, sehe ich das anders!
    Abnahmen bzw. Prüfprotokolle für Elektroinst., Kanal, Heizung und Schornstein halte ich für wichtig, da von diesen, deren Betrieb abhängig gemacht werden kann und somit, ohne Heizung, Kanal und Strom das Haus nicht seinem Zweck entspricht.
    Diese Bescheinigungen und Protokolle sind für fast alle deutschen Handwerksbetriebe so selbstverständlich, daß im Normalfall auch kein Mensch danach fragt.
    Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer.
    Ein billich Bautrüger mit osteuropäischem Fachpersonal, und wenn es noch schlimmer kommt, dann sogar mit ebensolchen Material, ... ohne das "Ü" auf der Verpackung, bringt diese Bescheinigungen gar nicht her!!!
    Ein seriöser BT übergibt es einfach mit, wozu sollte er das auch 10 Jahre aufbewahren!
    Also einfach danach verlangen, gibt er nix raus, würde ich profilaktisch die Abnahme verweigern.
     
  18. Bruno

    Bruno

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    Wir widersprechen uns nicht Bauhexe :) , meine Liste der öffentlich-rechtlichen Vorschriften war nur beispielhaft.

    Kanal und Schornstein habe ich abgehandelt. Bei Energieversorgern (Strom, Gas) kann der Fall ähnlich sein: es gibt evtl. lokale Satzungen und Vertragsbedingungen, die einzuhalten sind, ebenfalls mit öffentlich-rechtlichem Segen. Fachunternehmerbescheinigungen für die Heizung werden in Thüringen mangels DurchführungsVO zur EnEV nicht verlangt. Der Schorni hat evtl. aufgrund FeuVO Prüfkompetenzen bez. Inbetriebnahme der Heizung.
     
  19. Laie

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    Danke für...

    die vielen Infos und Hilfen

    Mittlerweile ist die Bauabnahme vollzogen. Ich denke, alles im grünen Bereich. Einige, aber nicht problematische Mängel sind noch zu beheben. Allerdinds hat unsere Auslistung der Schriftstücke, die wir überegben haben möchten für etwas Irritation gesorgt. Naja, wir haben alles aufschreiben lassen und bleiben am Ball.

    Wegen dem Kanalprotokoll muss ich noch einmal schauen. Ich denke aber nicht, das dies von irgendjemanden abgenommen wurde.

    Grüße aus der Mitte Deutschland ;-)

    Der Laie
     
Thema: Abnahme des Hauses
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