Nachbarhaus auf meiner Bodenplatte abgestüzt....

Diskutiere Nachbarhaus auf meiner Bodenplatte abgestüzt.... im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen... Habe ein Neubau (noch im Rohbau 2.Etage..) Einfamilien Gruppenhaus aus Porenbeton mit Keller....

  1. #1 Roofman, 29.03.2010
    Roofman

    Roofman Gast

    Hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen...
    Habe ein Neubau (noch im Rohbau 2.Etage..) Einfamilien Gruppenhaus aus Porenbeton mit Keller. Und da liegt auch schon mein Problem, da das Nachbarhaus keinen Keller bekam wurde meine Kellerbodenplatte ca.50cm länger gelassen. Auf diesem Überstand wurden dann PFLANZKÜBEL übereinander gestapelt und dann mit Beton ausgegossen. Diese "Säulen" tragen dann an einer Seite die Bodenplatte des Nachbarhauses mit.... Angeblich ist die Bodenplatte ja selbsttragend, aber wofür dann die Säulen sind konnte mir der BU nicht plausibel erklären. Ist so etwas überhaupt rechtens? Und was ist mit den unterschiedlichen Gebäudesetzungen? Mit welchen Spätfolgen muss ich rechnen...

    Danke schon mal im voraus, für eure Antworten!
     
  2. #2 ThomasMD, 29.03.2010
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    Dann scheint ja Deine Bodenplatte 50 cm in das Nachbargrundstück zu ragen.

    Worauf soll sich das Nachbarhaus abstützen, wenn nicht auf Deiner Platte? Was heißt denn "freitragend"? Nach unten muß die Last schon abgetragen werden.
     
  3. #3 Roofman, 29.03.2010
    Roofman

    Roofman Gast

    Ja die Bodenplatte geht quasi auf das Nachbargrundstück.
    Unter der Bodenplatte vom Nachbarn wurde natürlich ganz normal Boden verfüllt, die Säulen sind ja nur entlang der Haustrennwand zu meinem Haus...also wäre meiner Meinung nach es auch ohne Säulen gegangen...
     
  4. Julius

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    Nein, wäre es nicht.
    Jedoch hätte man sie getrennt gründen können (und ME auch sollen).
    Aber tragisch ist das wohl nicht.

    Ist das Ganze nicht vielleicht doch eine Bauträger-Konstruktion?
     
  5. sepp

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    a. wie ist die abdichtung hinter den säulen an deiner kellerwand.
    b. wie ist diese abdichtung mit der, der bodenplatte verbunden?
    c. wenn du jetzt nocht den lastfall für die abdichtungsanforderungen kennen würdest.
    d. wie ist es rechtlich geregelt z.b. bei wassereintritt wand-bodenbereich?
    e. ist der ganze unsinn eigentlich statisch nachgewiesen?
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ablastung auf fremde bauwerke ist unzulässig.
    überbauen ist ebenso unzulässig.

    jetzt steigt in den ring ;)
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 30.03.2010
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    Na dann sei doch mal froh, dass der Nachbar Dir nicht die Kosten für:
    • Mehraufwand Gründung in Deinem Arbeitsraum auf seinem Grundstück
    • Abbruchkosten der auf seinem Grundstück befindlichen Bodenplatte
    • Mehrkosten für Statik und Planung
    • Verfüllung Arbeitsraum
    • Bauzeitverlängerung
    in Rechnung gestellt hat.

    Frag ihn nach seinem Lieblinsgbier, kauf ein bis drei Kisten davon, stell sie ihm auf seine Platte und stoss mit ihm drauf an, dass er so ein lieber Nachbar ist.
    Und mach ihm ein Angebot fürs Dachdecken zum Materialpreis.
    Denn dabei kommst Du immer noch zu einem Bruchteil der Kosten weg, die Du hättest zahlen müssen, wenn Du korrekt (also nur auf Deinem Grundstück) gebaut hättest oder obige Kosten tragen müsstest!
     
  8. Gast

    Gast Gast

    Herr Dühlmeyer,
    eigentlich haben Sie ja soweit Recht, wenn es der Nachbar verlangt, keine Frage
    man könnte ja auch eine andere Rechnung aufmachen:
    ersparte Kosten der Ausschachtung zwecks Gründung zur Bodenplatte EG,
    notwendige Herstellung der der Fundamente und Stützpfeilern zur Aufnahme der Bodenplatte EG,
    Verfüllung und Verdichtung des Arbeitsraumes.
    Kasten Bier und nette Worte reichen da eher nicht mehr.
    zur Ergänzung; sollte natürlich der Nachbar das Bier und nette Worte mit rüberkommen
     
  9. #9 Baufuchs, 30.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    wäre ja alles gar nicht notwendig gewesen, wenn der Fragesteller das Grundstück seines Nachbarn nicht für seinen Aushub/Arbeitsraum in Anspruch genommen hätte.

    Es ist also exakt so, wei Ralf es beschrieben hat. Umkehren lässt sich da nichts.
     
  10. Gast

    Gast Gast

    ja war ja auch mit einem Augenzwinkern gemeint.
    die Rechtslage wäre mir schon bewusst.
     
  11. lulu66

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    Einfamilien-Gruppenhaus, ist das so etwas wie eine Doppelhaushälfte?

    Wie baut man eine unterkellerte Hälfte, wenn die zweite Hälfte nicht unterkellert sein soll, ohne auf Nachbars Grundstück zu werkeln?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 30.03.2010
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    Spundwand
    Verbau
    Schlitzwand (ja, die aus Köln, nur bitte nicht wie in Köln)
    ausreichender Abstand zum Grenze (Keller kleiner oder versetzt)
    Abstimmung mit dem Nachbarn

    Möglichkeiten gibst massig - aber die erfordern Geld oder Kommunikation - ggf. beides
     
  13. sepp

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    ich rate mal.....
    reihen/doppelhaus als sondereigentum
     
  14. #14 Roofman, 30.03.2010
    Roofman

    Roofman Gast

    Hallo,
    danke für die ersten Meinungen.

    Also ich werd wohl nochmal ein Paar Details zum besten geben.

    Ein Gruppenhaus ist so wie ein Doppelhaus nur das vorne zwei und hinten zwei Rücken an Rücken stehen.
    Das mit dem Sondereigentum ist auch richtig, es gibt keine real Teilung sondern jeder hat ein Viertel vom ganzen mit Sondernutzung etc.
    Beide Häuser wurden von dem selben GU gebaut, und man hat mich nicht gefragt ob meine Kellerbodenplatte verlängert wird, oder das man darauf das andere Haus abfängt....
    Eine statische Rechnung gibt es glaube ich auch nicht, da das soweit ich weiß spontan auf der Baustelle entschieden wurde zwischen Maurer und Bauleiter/GU und man hat mir auf Nachfrage danach keine Antwort gegeben...
     
  15. Julius

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    Dann ist die ganze Fragestellung Unsinn!
    Denn es gibt gar kein "Dein Grundstück"...
    Und auch keine "Deine Kellerbodenplatte". :bef1005:

    Sondern nur ein großes, gemeinsames Grundstück, auf dem ein großes, gemeinsames Haus steht, in dem es 4 Wohnungen gibt, von denen Du eine (samt einem Stück des großen, gemeinsamen Gartens) allein benutzen darfst. Aber auch nicht mehr.

    Wie kann man sich sowas freiwillig antun??? :yikes

    Jede Wette, die geschickt ausgenutzte Bodenplatte ist kein Problem, aber Du wärst demnächst froh, wenn Sie eines - nämlich das einzige - wäre...
     
  16. #16 Thomas B, 31.03.2010
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    Halt! Wir sind doch nicht im Rätsel-Forum :winken

    Spaß beiseite: Gut geraten!

    Nochmals Spaß beiseite: Wer um alles in der Welt kauft denn so was??????????

    Alle Nachteile einer WEG mit dem Anstrich eines "eigenen" Hauses....na prima...Glückwunsch!

    Thomas
     
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