Aufenthaltsraum / ausgebautes Dachgeschoss

Diskutiere Aufenthaltsraum / ausgebautes Dachgeschoss im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, liebe Fachleute, ich habe folgendes Problem: Ich möchte in einem Hamburger Wohngebiet mit einem Bebauungsplan W I o ein Haus bauen....

  1. viril

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    Hallo, liebe Fachleute,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich möchte in einem Hamburger Wohngebiet mit einem Bebauungsplan W I o ein Haus bauen. Es soll aus EG, OG und ausgebautem Dachgeschoss bestehen. Nun wird das Bauamt nach Vorabauskunft beim Dachgeschoss nicht mitspielen, da gemäß § 44 der Hamburger Bauordnung Aufenthaltsräume im Spitzboden nur zulässig sind, wenn die Raumhöhe von 2,30 m über mehr als der Hälfte der Grundfläche dieser Räume vorhanden ist. Dies ist bei mir aber nicht erfüllt.

    Was bedeutet das für mich konkret? Ich wollte im ausgebauten Spitzboden ein Gästezimmer einrichten, also nicht permanent bewohnt. Mich interessieren folgende Fragen:

    - Darf ich nach dem für mich geltenden Bebauungsplan und § 44 HBauO überhaupt einen Spitzboden bauen lassen oder nur EG+OG?
    - Wie ist ein "Aufenthaltsraum" definiert?
    - Kann ich den Spitzboden als Abstellfläche nutzen?
    - Kann ich mir den Spitzboden später trotzdem als Gästezimmer einrichten oder muss ich einen Kontrollbesuch des Bauamts befürchten?
    - Wie kann ich mir die Fläche im Spitzboden dennoch als Gästezimmer sichern, ohne dass der Spitzboden als Vollgeschoss gerechnet wird?

    Ich danke euch superherzlich für eure tatkräftige Hilfe!
     
  2. Julius

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  3. viril

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    Tragisch. Genau das weiß er eben anscheinend nicht! Mir wurden die Baupläne so unterbreitet und beim Bauamt eingereicht, das aber so wohl nicht mitmachen wird.
     
  4. #4 Baufuchs, 30.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kann aber

    auch sein, dass das Bauamt nicht auf dem Laufenden ist, denn wenn dieses
    Zitat:

    vom Bauamt stammt, ist es unvollständig und gibt daher ein falsches Bild.

    Zu o.a. Text gehört folgender Satz:

    "Bei der Berechnung der Grundfläche bleiben Raumteile mit einer Höhe < 1,50m ausser Betracht."

    Den Architeken prüfen lassen.
     
Thema: Aufenthaltsraum / ausgebautes Dachgeschoss
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