Gefälle bei Flachdach?

Diskutiere Gefälle bei Flachdach? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe mal eine Frage: Bin gerade auf die DIN 18531-1 gestoßen. Da steht was von Mindestneigung von 2% in der Abdichtungsebene....

  1. Wicki

    Wicki

    Dabei seit:
    18.07.2009
    Beiträge:
    303
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Schwabenländle
    Hallo,

    ich habe mal eine Frage: Bin gerade auf die DIN 18531-1 gestoßen. Da steht was von Mindestneigung von 2% in der Abdichtungsebene.
    Hintergrund der Frage: Ich habe ein Flachdach (Garage), das direkt an das Haus angrenzt. Auf dem Dach der Garage soll die Terrasse entstehen. Leider hat aber weder das betonierte Dach noch die darauf liegende Bitumenabdichtung ein Gefälle, bzw. sie hat sogar ein kleines Gefälle Richtung Terrassentüre (da steht immer das Wasser in großen Pfützen, wenn es geregnet hat). Der Gartenbauer hat jetzt Bedenken angemeldet und meinte, das sei grober Pfusch, da hat jemand geschlampt. Wenn die Abdichtung an der Terrassentüre mal undicht werden würde, läuft das Wasser ins Wohnzimmer.
    Hat der gute Mann recht? Wenn ja, was soll ich jetzt machen? Der Architekt hat geplant und war Bauleiter. Was in den Ausführungsplänen für den Maurer stand, weiß ich nicht. Der Dachabdichter hat auf Nachfrage schon recht aggressiv reagiert und gemeint, ein Nullgefälle sei zulässig.
    Würde mich interessieren, was die Fachleute meinen. Ich bitte um gute Tipps. Danke.

    Gruß Wicki
     
  2. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Falsche DIN. Gilt nur für ungenutzte Dächer, hier aber genutztes Dach.

    Dementsprechend gilt hinsichtlich des Gefälles die Flachdachrichtlinie 2008, Kapitel 3.2, die ein " planmäßiges Gefälle " für genutzte Dächer vorschreibt, wenn sich stehendes Wasser schädigend auf den Belag auswirken kann ( z.B. Frost, Ausblühungen usw. ). Außerdem gelten die im Merkblatt Aussenbeläge, Belagskonstruktionen mit Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden, niedergelegten aRdT, wonach ein Gefälle mittels Gefälleestrich oder Gefälledämmung unterhalb der Abdichtung " entsprechend dem Oberflächengefälle " herzustellen ist und bei Fliesen und Platten mit ebener Oberfläche ein Mindestgefälle an der Oberfläche von ca. 1 - 2 % und bei rauen Oberflächen von gegebenenfalls mehr zu gewährleisten ist. Das bedeutet dann, weil der Aufbau der einzelnen Schichten sandwichartig erfolgt, daß bereits unterhalb der Abdichtung ein Gefälle von mindestens 1 - 2 % vorhanden sein muß ( ansonsten kann es nämlich bei Sandwichprinzip auch oben nicht enstehen ).

    Hier soll es eine Terrasse mit Terassenplatten werden. Da dürfen natürlich keine großflächigen Pfützen stehen bleiben und kein Kontergefälle zum Haus und zur Terrassentür vorhanden sein.

    Architekt soll Pläne zum Flachdachaufbau auf der Garage vorlegen > Planungsfehler des Architekten prüfen > gegebenenfalls auf sog. Nullplanung überprüfen > anderenfalls Bauüberwachungsfehler klären.

    Ausführungsfehler des Dachdeckers wahrscheinlich ( Wasserwaage nicht aufgelegt und Hinweispflichten gegenüber dem Bauherren verletzt ).

    Gala-Bauer ist immerhin seiner Verpflichtung zum Hinweis auf Bedenken nachgekommen:28:
     
  3. Wicki

    Wicki

    Dabei seit:
    18.07.2009
    Beiträge:
    303
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Schwabenländle
    Danke Eric.

    Was ist eine Nullplanung? Wenn der Architekt es schon falsch geplant hat?
    Oder er hat gar keinen Plan erstellt? Ist dann der Rohbauer derjenige, dem das hätte auffallen müssen? Oder hätte der Abdichter eine Gefälledämmung anbringen müssen?
    Wie kann man denn das jetzt wieder richtig machen? Wie aufwendig ist das?

    Sorry für die vielen Fragen, aber dieses Mal soll es richtig werden!
    Dieser Gartenbauer ist übrigens der allererste, dem das aufgefallen ist. Und es waren schon mehrere da und alle wurden darauf angesprochen.
     
  4. Wicki

    Wicki

    Dabei seit:
    18.07.2009
    Beiträge:
    303
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Schwabenländle
    Nachtrag: Wo kann ich diese Flachdachrichtlinie finden? Bei Google klappt das gerade nicht :bef1021:
     
  5. Meki

    Meki

    Dabei seit:
    14.11.2009
    Beiträge:
    92
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dachdeckermeister
    Ort:
    Berlin
    Spätestens den Dachdecker hätte es auffallen sollen- Bedenken anmelden oder 2 Lagen Polymerbitumen aufbringen. Flachdachrichtlinie gibt es bei diveren Fachverlagen und im Buchhandel.
     
  6. #6 Gast360547, 01.04.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    @ eric

    Moin,

    komme leider erst jetzt dazu, in diesem expliziten Fall genau zu antworten:

    Ich widerspreche Dir ungern, aber in diesem Punkt hinkst Du offenbar der Angelegenheit etwas hinterher.
    Der von Dir angesprochene Abschnitt 3.2 (genutzte Dachflächen) beinhaltet mit keinem Wort ein "planmäßiges Gefälle". Kann er auch nicht, denn der Abschnitt ist im Grunde der DIN 18195 entnommen, die ebenfalls kein Gefälle kennt.
    Entscheidend ist, dass aufgestautes Wasser die Höhe von 100 mm nicht überschreitet und somit keine Gefahr für die Abdichtung darstellt, sprich das Wasser darf keinen oder nur einen geringfügigen hydrostatischen Druck auf die Abdichtung ausüben.

    Das anfallende Niederschlagswasser muss "dauerhaft wirksam abgeführt werden". Wie das erstellt wird, ist die zweite Sache.

    Der Abschnitt 3.4.1 (2) sagt denn auch, dass bei Konstruktionen mit einem Gefälle <2% die Abdichtungslagen aus Polymerbitumen-Bahnen bestehen müssen. Logischer Umkehrschluss: Bauwerksabdichtungen benötigen nicht immer ein Gefälle/ kein Gefälle.
    In der Stoffqualität müssen die Abdichtungsbahnen die Bezeichnung "BA" tragen.

    Pfützen auf einem Dach stellen bei Dachneigungen bis ca. 5% keinen Mangel dar, da es allein durch die Nahtüberhöhungen und zulässige Durchbiegungen der Wasserablauf geringfügig behindert sein kann und darf. Konstruktionen, die ein geringeres Gefälle als 2% aufweisen (in fertiger Leistung!!!!!!!!), können lediglich der Anwendungskategorie K1 zugeordnet werden.

    Die Gefällegebung wird übrigens mit dem Modalen Hilfswerk "soll/sollte" beschrieben.

    Der Belag soll ebenfalls ein Gefälle aufweisen. Das ist unstreitig. Das von Dir zitierte Merkblatt kenne ich nicht. Es dürfte dann aber im eindeutigen Widerspruch zu der DIN und der Fachregel stehen, wenn dort für die Abdichtung ein Mindestgefälle von 2% als unbedingte Forderung enthalten ist.

    Insofern würde ich hier seeeeehr vorsichtig mit Planungsfehlern diskutieren oder diese als gegeben in den Raum stellen.

    Grüße

    stefan
     
  7. #7 Reitmeier, 01.04.2010
    Reitmeier

    Reitmeier

    Dabei seit:
    14.12.2003
    Beiträge:
    519
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    DDM
    Ort:
    Düsseldorf
    versteh ich nu nicht

    Hallo @stefan,

    also ich lese in den Fachregeln auch, dass bei z.B. Plattenbelägen mit
    Mörtelbett mit einer planmäßige Gefällegebung für eine vollständige Wasserableitung zu Sorgen ist.

    Oder habe ich da etwas übersehen?

    Grüße
     
  8. Wicki

    Wicki

    Dabei seit:
    18.07.2009
    Beiträge:
    303
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Schwabenländle
    Danke an euch.

    Ich bin gerade auch etwas verwirrt. Wenns am schönen Osterwochenende so schön weiterregnet/schneit und mein neuer Fotoapparat funktioniert, könnte ich euch ja mal ein Foto machen ... wenn ichs hochgeladen kriege :hammer:
     
  9. Wicki

    Wicki

    Dabei seit:
    18.07.2009
    Beiträge:
    303
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Schwabenländle
    Ich hab mal ein paar Fotos gemacht:
     
  10. Wicki

    Wicki

    Dabei seit:
    18.07.2009
    Beiträge:
    303
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Schwabenländle
    Was sagen denn die Fachleute jetzt zu den Bildern? Ist das nun ein Mangel? Lohnt es sich, einen Gutachter zu holen oder kann man sich das sparen?
     
  11. #11 Reitmeier, 07.04.2010
    Reitmeier

    Reitmeier

    Dabei seit:
    14.12.2003
    Beiträge:
    519
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    DDM
    Ort:
    Düsseldorf
    Guten Morgen, die bilder sind leider nicht aussagekräftig genug. es fehlt mir hier eine gesamtübersicht, erkennbare abmessungen und details an z.b. ecken, ablauf, notablauf etc.
    Welcher belag ist den vorgesehen?
     
  12. #12 Gast360547, 07.04.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    @ andreas

    Moin,

    diese Passage trifft nur dann zu, wenn sich Pfützen schädigend auf den Belag auswirken können/könnten. Oder andersrum: es braucht kein Gefällewenn sichergestellt ist, dass der Belag keinen Schaden nimmt/nehmen kann.

    @ Fragesteller,

    wie ist denn der Anschluss an dem Türelement befestigt? Ist das auch wollständig mit Flüssigkunststoff gemacht? Dann dürfte die Abkantung der mechanische Schutz sein.

    Grüße

    stefan ibold
     
  13. #13 Reitmeier, 07.04.2010
    Reitmeier

    Reitmeier

    Dabei seit:
    14.12.2003
    Beiträge:
    519
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    DDM
    Ort:
    Düsseldorf
    hallo @stefan, den passus sehe ich auch nur im zusammenhang mit z.b. plattenbelägen im mörtelbett, nur ist bis jetzt noch nicht ganz klar welcher
    nutzbelag vorgesehen ist.

    zu den plattenbelägen im mörtelbett: würde diese regel nicht bedeuten, dass
    dann ein gefälle von mind. 5° und mehr notwendig werden?

    Grüße
     
  14. #14 Reitmeier, 07.04.2010
    Reitmeier

    Reitmeier

    Dabei seit:
    14.12.2003
    Beiträge:
    519
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    DDM
    Ort:
    Düsseldorf
    sorry %
     
  15. Wicki

    Wicki

    Dabei seit:
    18.07.2009
    Beiträge:
    303
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Schwabenländle
    @stefan
    Das weiß leider keiner so genau, wie das gemacht ist. Da müsste ich erst mal nachfragen (beim Abdichter?).

    @Reitmaier
    Der Gartenbauer möchte ganz normale Platten im Kiesbett verlegen. Zwischen Kies und Bitumen soll noch eine Schutzmatte kommen.
     
Thema: Gefälle bei Flachdach?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. flachdach gefälle

    ,
  2. din flachdach gefälle

    ,
  3. teerdach auf terrasse gefälle

Die Seite wird geladen...

Gefälle bei Flachdach? - Ähnliche Themen

  1. Flachdach mit mehreren Gefällen

    Flachdach mit mehreren Gefällen: Hallo, mein Werkstattdach ist undicht. Aktuell ist es mit Bitumenbahnen "abgedichtet". Ich würde da gern Trapezbleche drauf packen aber vermutlich...
  2. Aufstocken - aber Beton-Flachdach hat Gefälle!

    Aufstocken - aber Beton-Flachdach hat Gefälle!: Hi zusammen, zur Zeit befinde ich mich in den Vor-Überlegungen zu einer Haus-Aufstockung. Unser Haus hat ein Flachdach. Es handelt sich um eine...
  3. Gefälle auf Ringanker für Flachdach erstellen

    Gefälle auf Ringanker für Flachdach erstellen: Hallo zusammen. ich mache mir nun Gedanken wie ich mein Gefälle auf dem Ringanker errichte. Die Garage hat ca 8x6 m. Kann man die Balken direkt...
  4. Fehlendes Gefälle auf Flachdach / Terrasse

    Fehlendes Gefälle auf Flachdach / Terrasse: Hallo zusammen, auf unserer Terrasse (im Prinzip ein Flachdach - 20cm Filigrandecke auf unbeheizten "Außenkeller") wurde nun ein Flickenteppich...
  5. Akute Frage: 35m² Balkonterrasse (Flachdach) ohne Gefälle - bitte siehe Fotos....

    Akute Frage: 35m² Balkonterrasse (Flachdach) ohne Gefälle - bitte siehe Fotos....: Hallo, ich habe in diesem Forum schon viel gelesen, habe mich jetzt registriert da ich eine aktuelle dringende Frage habe. Problematik: Meine...