Unbedenklichkeitsbescheinigung

Diskutiere Unbedenklichkeitsbescheinigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Person A ist an mich herangetreten mit der Bitte um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Person A besitzt ein Wohnhaus mit...

  1. #1 BiFiBerGi, 31.03.2010
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    Hallo zusammen,

    Person A ist an mich herangetreten mit der Bitte um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Person A besitzt ein Wohnhaus mit Scheune, die Scheune soll sich laut Kreisverwaltung in einem schlechten baulichen Zustand befinden.
    Person A hat die Scheune nun nicht durch eine Firma sanieren lassen, sondern hat diese selbst saniert.
    Laut Kreisverwaltung soll nun ein Statiker die Standsicherheit der Scheune bestätigen.

    Ich meines Zeichens bin Dipl.-Bauingenieur. Darf ich einen solchen Nachweis überhaupt austellen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind zu ergreifen, bzw. welche Tests wären durchzuführen um die Unbedenklichkeitsbescheinigung austellen zu können ohne Gefahr zu laufen dass die Scheune irgendwann doch zusammenfällt und ich dann belangt werden könnte.

    Im Voraus besten Dank!

    Viele Grüße
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 31.03.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Frag dch mal Deine Haftpflichtversicherung, ob die eintritt, wenn Du sowas ausstellst. :D
     
  3. R.B.

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    Also ich verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht.

    Entweder Du kannst (fachlich) und darfst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, dann solltest Du wissen was, wo, wie zu tun ist, oder aber Du kannst bzw. darfst das nicht, dann erübrigt sich doch die Frage.

    Du wirst doch nicht so einfach mir nichts Dir nichts eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen wollen für eine alte Scheune die irgend jemand so hingebastelt hat, dass sie im Moment noch steht......aber keiner weiß wie lange.

    Gruß
    Ralf
     
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wenn´s um standsicherheit geht:

    ganz klar und ohne kompromisse: nachweisbar nachrechnen!

    das ist mind. lph 1-4 + aufmass + bestandsuntersuchung + koordination ...
     
  5. #5 Gast943916, 01.04.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Person A baut selber und billig
    Person B soll den Kopf dafür hinhalten....

    super Aufteilung
     
  6. #6 Gast036816, 01.04.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Stempelaugust.....

    .....werden in fachkreisen so genannt, die ungesehen ihren kopf für solche anfragen hinhalten, um ein paar euro zu erhalten.

    Lassen Sie die finger davon, soviel geld kann der typ nicht zahlen, wie man da verlieren kann.

    Passiert etwas an dieser scheune mit personenschaden, der staatsanwalt muss sich einschalten, dann werden dem die hammelbeine unterm hintern weggeschlagen, der unbedachterweise die unterschrift geleistet hat.

    Entweder keine unterschrift oder ordentlichen honorarauftrag zum statischen nachweis mit dokumentierter bestandsaufnahme und ordentlicher unterschrift fürs amt.

    freundliche grüße aus berlin
     
  7. #7 Wieland, 06.04.2010
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    Wieland Gast

    Unter eine zusammengefallene Scheune passen eine Menge Leichen!

    Safety first!

    Gruß Michael
     
  8. #8 Wieland, 06.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    Unter eine zusammengefallene Scheune passen eine Menge Leichen!

    Bestandaufnahme/Dokumentation/Statischer Nachweis, vieleicht stimmt der Bestand
    mit der Berechnung überein.


    Safety first.

    Gruß

    Michael
     
  9. #9 luemmelchris, 07.04.2010
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    Unglaublich was es auf der Welt alles gibt.. man erlebt jeden Tag wieder was neues..
     
  10. #10 Pascal82, 27.05.2010
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    Hallo,

    lass ihm die sache von der anderen seite anpacken!

    schreibt der kreisverwaltung das die scheune von ihm saniert wurde, du aber nicht befugt bist einen standsicherheitsnachweiß zu erstellen. sie dürfen aber gerne einen Gutachter auf Ihre eigene rechnung zur scheune schiken der das erledigt.

    Kreise, städte, gemeinden ect. wollen immer viel vordern, da muss man nicht immer gleich springen!

    kliens beispiel:

    unser bauplan wurde genehmigt mit geschäft im keller, fenster halb über bodenniveu ect. das war im august08.
    spetember08 war baubeginn! kurz vor weihnachten 08 erhielten wir ein schreiben das durch eine nachträgliche umweltprüfung fetsgestellt worden ist das das geschäft (im gewerbemischgebiet mit wohnbauzulassung) evtl. zuviel lärm verursachen könnte und wir bitte schallschutzfenster im keller einbauen sollten. leider wurden aber 2 wochen vorher
    die fenster (standard) eingebaut.
    darauf hab ich einen wirklich freundlichen brief zurück geschrieben das wir bereits fenster eingebaut haben und nach aktueller rücksprache mit unserem fensterbauer zusätzliche mehrkosten von etwa 10.000€ auf uns zukommen würden. ich gerne schallschutzfenster einbaue wenn sie die kosten dafür übernehmen. bei einem positiven bescheid werde ich verschiedene angebote einholen um einen günstigen preis zu erhalten.

    sietdem habe ich nichtsmerh von denen gehört!

    viele grüße
    pascal
     
Thema: Unbedenklichkeitsbescheinigung
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