Frage uber aussengebiet und renovieren

Diskutiere Frage uber aussengebiet und renovieren im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Mein frau und ich haben uns verliebt in ein grundstück (3000m2) das mit ein sehr altes kleines Haus 65m2 und zusatlichem garage bebaut ist. Haus...

  1. #1 Pjotter, 02.04.2010
    Pjotter

    Pjotter

    Dabei seit:
    02.04.2010
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    pedagoge
    Ort:
    Liessel
    Mein frau und ich haben uns verliebt in ein grundstück (3000m2) das mit ein sehr altes kleines Haus 65m2 und zusatlichem garage bebaut ist. Haus hatt nichtmals ein klo.
    Es handelt sich um ein grundstÜck im aussengebiet.
    Da ich NIederländer bin, muss ich mich noch bilden in alles mÖglichen.

    Wir wollen das alte häuschen gerne renovieren, drin wohnen und nach ein paar jahren ausbauen. Da das Häuschen so klein ist denken wir das die genehnigung für ausbau erlaubt wird. Nachbaren haben grossere häuser. Sicher sind wir uns natürlich nicht, und wieviell m2 es dann sein würde.

    Hab mit dem behÖrde vom,s bauamt geredet und er erklärt mich das folgenden: Wenn möglich durfen wir das haus wohnfahig machen, aber wände abreisen, dachstuhl erneuern bzw grosse renovierungen wofür mann ein genehmigung braucht kommen nicht im frage. Wenn wir dann 2 jahre da wohnen, durfen wir auf genau die gleiche stelle und überfläche neu bauen.

    Was ich meine ist entweder 1)ich hab,s nicht gut verstanden oder 2) die regeln sind unmöglich. Werr würde so ein grundstück kaufen mit diese bedingungen. Mann muss wohnen für ein eventuelle genehmigung, aber mann darf es nicht bewohnbar machen.
    Wer kann was vernuftiges sagen uber diesen situation?
    Vielle sache sind schön gesagt uber complette neubau im aussengebiet.
    Wie siehts aus mit renovierungen?
    Welche schritten mach ich zu erst?

    Vielen Dank, hoffentlich verstehnen sie was ich geschrieben hab.
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ein örtlicher Architekt kann Dir weiterhelfen.
     
  3. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    wie lange steht das haus schon leer?

    edit
    ach, gerade gesehen liessel, NL
    da kenne ich mich dem baurecht gar nicht aus....
     
  4. #4 wasweissich, 02.04.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich denke noch liessel , ist ganz dicht an der grenze , und es gibt niederländer , die wohnen sogar in D:winken
     
  5. #5 musiker, 02.04.2010
    musiker

    musiker

    Dabei seit:
    13.11.2009
    Beiträge:
    197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Rhein-Neckar-Raum
    Ich habe es auch so verstanden, dass das Grundstück auf deutscher Seite liegt, wäre dann wohl NRW.
    @Pjotter: Ist das richtig?
     
  6. #6 Pjotter, 02.04.2010
    Pjotter

    Pjotter

    Dabei seit:
    02.04.2010
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    pedagoge
    Ort:
    Liessel
    Nee, ich bin geboren in Liessel in der Niederlände. Mein frau ist Deutsche und wir wollen nach Deutschland siehen. Haus warum,s Geht steht in N.r.w.
     
  7. #7 Pjotter, 02.04.2010
    Pjotter

    Pjotter

    Dabei seit:
    02.04.2010
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    pedagoge
    Ort:
    Liessel
    Baumal. Haus steht seit fast einem Jahr lehr.
     
  8. #8 Pjotter, 02.04.2010
    Pjotter

    Pjotter

    Dabei seit:
    02.04.2010
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    pedagoge
    Ort:
    Liessel
    Und darvon gibts immer mehr. :bierchen:
     
  9. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    was sie dir auf dem amt vielleicht sagen wollten:

    bei neuerrichtung eines gleichartigen wohngebäudes
    muß das vorhandene gebäude vom eigentümer längere zeit
    genutzt worden sein. (so erkläre ich mir die 2 jahre).

    beauftragt einen örtlichen architekten, der im rahmen
    einer bauvoranfrage auslotet, was mach-/baubar ist
    und die ämtler §36 BGB auslegen...

    kostet nicht die welt.

    denn im schlimmsten fall versenkt ihr euer geld in eine
    "ruine" ,um diese behausbar zu machen, dürft aber
    nach 2 jahren trotzdem nicht das häuschen bauen,
    von dem ihr träumt.
     
  10. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    sorry, §35 BauGB war natürlich gemeint.
     
  11. #11 blacksektor, 04.04.2010
    blacksektor

    blacksektor

    Dabei seit:
    09.04.2009
    Beiträge:
    189
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Ingolstadt
    Irgendwann muss das ganze wohl genemigt worden sein. Wenn nicht ist´s ein Schwarzbau. Ich will mich jetzt hier nicht aus dem Fenster lehnen, aber lass lieber die Finger davon. Nur so als Tipp. Solche Bauten im Außenbereich können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Priveligierung durchaus verlieren. Wie lange steht die Hütte schon leer????

    Rechtsberatung gibt es nur beim Rechtsanwalt. Dort bist Du auch am besten aufgehoben. Lieber ein paar hunderter investiert als ne tickende Zeitbombe.
     
  12. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    die hütte steht noch nicht mal ein jahr leer,
    hat er doch geschrieben.
     
  13. #13 musiker, 04.04.2010
    musiker

    musiker

    Dabei seit:
    13.11.2009
    Beiträge:
    197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Rhein-Neckar-Raum
    Was heißt denn "Außenbereich"? Außerhalb der erschlossenen Baugebiete?
    Aber er schreibt doch "Nachbarn haben größere Häuser"?
     
  14. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
  15. #15 musiker, 05.04.2010
    musiker

    musiker

    Dabei seit:
    13.11.2009
    Beiträge:
    197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Rhein-Neckar-Raum
    Danke für den Link - wieder was dazugelernt.
     
  16. #16 Pjotter, 05.04.2010
    Pjotter

    Pjotter

    Dabei seit:
    02.04.2010
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    pedagoge
    Ort:
    Liessel
    So wie ich es kappieren sind altbauten im aussenbereich wie diesse 100 jahre her gebaut worden. Ohne viell regeln und andere gezetslichen formalitÄten. Also kein sogenannte schwarsbau. Akten gibt es aber auch kaum. ABer die häuser von damals liegen die heutigen richtlinien für bebauung fest. Grösse, gründflächezahl, geschosse uzw.
    Ich glaube so wie forher bereits gesagt ist, das ein architekt uns am besten weiterhelfen kann. Ich brauche aber schwarts auf weiss die Zusage/genehmigung für ausbau und renovierung bevor ich das grundstück tatsÄglich kaufen. Am besten ohne das der Makler/eigentumer das weist.
    Ist das möglich ohne das ich eigentumer bin ?
     
  17. #17 Anfauglir, 05.04.2010
    Anfauglir

    Anfauglir

    Dabei seit:
    18.02.2009
    Beiträge:
    899
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Physikstudent
    Ort:
    Ruppendorf
    Ich bin vor Kauf meines Hauses (Denkmalschutz, Aussenbereich) recht gut im Bauamt der Gemeinde beraten worden, war aber evtl. ein Glücksfall. Diese Gespräche jemandem mit Behörden- und Bauerfahrung zu übertragen (z.B. Architekt) ist sicherlich kein Fehler.

    Informiere dich auch mal über Denkmalschutz, sollte das Haus diesen Status haben wird es normalerweise nicht einfacher.
     
Thema:

Frage uber aussengebiet und renovieren

Die Seite wird geladen...

Frage uber aussengebiet und renovieren - Ähnliche Themen

  1. Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen

    Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen: Hallo liebe Bauexperten, wir planen aktuell unser EFH und hätten gerne eine Klinkerfassade (bitte keine Diskussion bezüglich Sinnhaftigkeit /...
  2. Frage zu Dämmwert Haustür für Förderung BAFA

    Frage zu Dämmwert Haustür für Förderung BAFA: Hallo allerseits, ich bin neu hier im Forum und hoffe ich habe das richtige Unterforum erwähnt. Wir haben ein Haus komplettsaniert und dabei...
  3. Allgemeine Fragen zum Holzterrassenbau

    Allgemeine Fragen zum Holzterrassenbau: Hallo liebe Gemeinde, Ich werde dieses Jahr eine Holzterrasse bauen, kurze Beschreibung: 6m breit (Hausseite), 4m tief - die Fläche wird...
  4. Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern

    Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern: [ATTACH] [ATTACH] Liebe Bauexperten, ich wende mich an euch mit einer Frage bezüglich der Montage von Fenstern. Ich habe kürzlich Fenster von...
  5. Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?

    Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?: Hallo, wir wollen das ganze OG unseres Einfamilienhauses mit ca 90 m² Bodenfläche im OG neu aufteilen, z.T. stehen dort noch gar keine Wände...