Bauvorantrag abgelehnt - bitte um Tips

Diskutiere Bauvorantrag abgelehnt - bitte um Tips im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir haben vor mein Elternhaus aus-/umzubauen. Da meine Eltern weiterhin in dem Haus wohnen bleiben, muss für uns mehr Platz...

  1. audili

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    Hallo zusammen,

    wir haben vor mein Elternhaus aus-/umzubauen. Da meine Eltern weiterhin in dem Haus wohnen bleiben, muss für uns mehr Platz geschaffen werden d. h. Ausbau des Speichers. Der hat aber nicht die Höhe, dass man darin stehen könnte.

    Nun wurde die Abnahme des Satteldachs geplant und der Aufbau eines Mansarddachs. Damit müsste das Dach um 70 cm angehoben werden. Außerdem wollen wir einen großen Balkon bauen, der aber zu allen Seiten drei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze hätte.

    Uns ist bekannt, dass wir gehen den Bebauungsplan der Gemeinde verstoßen (Höhe und Dachneigung). Daher auch der Bauvorantrag. Die Gemeinde hat diesem Vorhaben im Bau- und Planungsausschuss zugestimmt. Nun hat aber der Kreis abgelehnt, aus genau diesen Gründen. Der Herr vom Kreis meinte, dass die Gemeinde doch den Bebauungsplan ändern soll. Die Gemeinde meint, dies würde Jahre dauern. Wir sollen versuchen einen Kompromiss mit dem Kreis finden.

    Hat jemand Erfrahrungen oder Tips, was man am Besten in dieser Situation tun sollte?

    Ich danke schon einmal vielmals, für die Mithilfe!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Leider ist da jetzt schon ein Türchen zugeschlagen, weil falsch angefangen wurde.
    Die Ablehnung war so sicher wie das Amen in der Kirche, dafür hätte es keiner Anfrage bedurft.
    Die hat nun aber die D+H "aufgeschreckt"

    Einzige Lösung jetzt - Feldanalyse des umliegenden Bestandes auf Möglichkeiten zur Abweichung und das dann beim BA durchbringen
     
  3. audili

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    Hallo,

    danke für die schnelle Antwort.
    Wie hätten wir denn besser angefangen?

    Also sollen wir uns die umliegenden Gebäude anschauen um zu sehen, ob es hier Ausnahmen gibt?
    Direkter Nachbar ist ein Bungalow, mit einer sehr flachen Dachneigung, wäre das schon etwas?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2010
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    Ansehen können Sie ;).

    Im Ernst: Sie brauchen eine Fachfrau/einen Fachmann, der das ganze baurechtlich unter die Lupe nimmt und mit dem BA auf Augenhöhe verhandeln kann
     
  5. audili

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    Also unseren Architekten?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2010
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    Wenn der das kann - JA.

    Aber warum hat der, wenn es ihn denn schon gibt, nicht gleich zu DIESEM Vorgehen geraten?
     
  7. audili

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    Tja, das weiss ich nicht. Wir haben mit der Gemeinde gesprochen, bevor wir den Vorantrag eingereicht haben. Uns war leider nicht klar, dass der Kreis die Entscheidungsmacht hat. Die Gemeinde hat uns auch so beraten!
     
  8. #8 garfield1, 04.04.2010
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    Der Landkreis kann die Zustimmung der Gemeinde beim Bauantrag ersetzen, aber eigentlich nicht anders herum. Der B-Plan ist örtliches Planungsrecht, über den die Gemeinde entscheidet. Die hat ja wohl zugestimmt, oder? Das klingt so, als ob im Landkreis ein Paragraphenreiter sitzt, der bei dieser Bauvoranfrage leider recht hat.
    Für eine Abweichung von den Festsetzungen des B-Planes könnte man es mit einem Befreiungsantrag versuchen. Das geht aber dummerweise nur im Bauantragsverfahren, nicht bei Vorbescheiden - soweit ich weiß.
    Ob dieser Weg gangbar ist, sollte der Architekt beim Kreis und der Gemeinde erkunden.
    Das diese Voranfrage zur Ablehnung führen mußte, seh ich so wie Ralf.
     
  9. audili

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    Ja, genau die Gemeinde hat zugestimmt. Nur eben die vom Kreis nicht.
     
  10. #10 blacksektor, 05.04.2010
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    Wenn natürlich hier gegen den Bebauungsplan verstoßen werden soll, ist die Frage doch schonmal, inwieweit der B-Plan der Gemeinde wenn Sie einen solchen Verstoß zulasst dann kaputt ist und neu aufgestellt werden müsste. Meines theoretischen Wissens dürfen doch die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, sonst ist der Weg doch wohl die B-Plan Änderung im eventuell beschleunigten Verfahren. Das machen Gemeinden nicht so gerne, und so werden munter Befreiungen erteilt, die Sie eigentlich nicht erteilen dürften bzw. sollten. Jaja ich weis, Theorie und Praxis. :bef1021:
     
  11. audili

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    Wir versuchen gerade einen Termin diese Woche auf der Gemeinde zu bekommen. Uns ist nach wie vor nicht klar, warum das Bauvorhaben im Planungs- und Bauauschuss war. Meine leise Hoffnung ist ja, dass dort die Befreiung vom B-Plan beschlossen wurde.
    Wenn wir solch eine Befreiung erhalten würden, würde das für den Kreis ausreichen um die Baugenehmigung zu erteilen?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 06.04.2010
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    Eine Ausnahme / Befreiung ist zu begründen. Wenn Ihr bloß schreibt -> "Geht das?" kriegt Ihr entweder ein Nein oder bestenfalls ein Vielleicht zurück.

    Ihr müsst schon belegen, warum Euch diese Abweichung zustehen soll. Ich will das haben, reicht nicht. Denn dann könnten die ja gleich den B-Plan weglassen.

    Vielleicht solltet Ihr mal den Rechtscharakter einer baurechtlichen Genehmigung verstehen. Sie ist kein Akt, der Euch wohlwollend etwas erlaubt.
    Eine baurechtliche Genehmigung besagt, dass keiner einen Grund gefunden hat, Euch das Bauen so wie beantragt zu verbieten.
    Sprich, die Genehmigung besagt, dass Ihr nicht gegen Baurecht verstosst.
    Job der Beamten ist, die Punkte zu finden, in denen Ihr verstosst und diese als Ablehnungsgrund heranzuziehen.

    Vergleicht es mit dem Steuerrecht:
    Wenn Ihr am Jahresende Geld wiederbekommt, heisst das nur, dass kein FiA-Beamter etwas gefunden hat, dass ihn das Geld hat behalten lassen.
    Freiwillig gibt der es nicht her - das wäre gegen seine Arbeitsplatzbeschreibung
     
  13. audili

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    Ah, das hilft für das Verständnis, danke!

    Als wir im Dezember die Voranfrage abgegeben haben, kam kurze Zeit später auch schon ein Schreiben der Gemeinde, in der wir eine Begründung angeben sollten, warum das Gebäude erweitert werden soll. Dies haben wir getan und auf Grund dieser Begründung, hat die Gemeinde sich im Bau- und Planungsausschuss für dieses Bauvorhaben ausgesprochen.
     
  14. #14 Bau2010, 09.04.2010
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    Hallo!


    Der Kreis wird es weitehin ablehnen, solange der Bebauungsplan
    in dieser Form besteht.
    Und es stimmt, den Bebauungsplan zu ändern kann lang...........dauern.
    Die einzige Möglichkeit die bleibt, sich mit der Gemeinde nochmals mit zielorientierter, freundlicher und entgegekommender Art
    zu einigen.
    Villeicht besteht die Möglichkeit von Satzungsänderung für eine
    zukünftig geplante Änderung des Bebauungsplanes.
     
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