Widerspruch First-Traufhöhe, DN

Diskutiere Widerspruch First-Traufhöhe, DN im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, plane in kommender Woche einen Termin mit einemArchitekt wahrzunehmen. Eine Frage lässt mir mir aber schon jetzt keine...

  1. azra

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    Hallo zusammen,
    plane in kommender Woche einen Termin mit einemArchitekt wahrzunehmen.
    Eine Frage lässt mir mir aber schon jetzt keine Ruhe.:mauer

    Vielleicht habe ich da ein Verständnisproblem:

    Unser Haus:
    NRW, Bebplan. hat z.Z. Dachneigung 45°, Satteldach.
    Ich plane eine Aufstockung um ein Stockwerk.(Alle Überlegungen zum Thema Austockung spielen erstmal KEINE Rolle, ausser:

    Beb.plan: max FH:12,00m; max TH: 6,00m
    Bestand: FH 10,00m;TH 4,90m

    Nun zur Frage: Wenn ich das Max an FH rausholen möchte, kollidiere ich mit der DN, da ich bei parallelem Anheben des Daches um FH 2m und TH 1,10m nicht die Dachneigung einhalten kann.

    Auf der anderen Seite ließe sich FH, TH und DN einhalten wenn ich das Haus tiefer "gestalten " würde, also das Dach "aufklappe" bzw. " im rechten Winkel zum First in die Länge ziehe.
    Dann würde mal doch die Baugrenzen überschreiten. :irre

    Nun, kann man davon ausgehen, das die Stadt bewußt den B.Plan nicht in allen Einzelheiten auf Schlüssigkeit erstellt hat ?
    Oder wie ?
    Danke vorab.!!!!!1
     
  2. #2 Thomas B, 05.04.2010
    Thomas B

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    Davon würde ich erstmal nicht ausgehen. Und wenn doch: Was nützt es? Der B-Plan ist rechtskräftig!

    der tiefere Sinn dieser "Beschränkung" ist sicher darin zu suchen, daß man eben nicht munter so hoch bauen darf, wie es einem gerade gefällt, da natürlich die Höhe des gebäudes durchaus Einfluß auf die Wohnqualität des Nachbarn haben kann (-> Verschattung!). Auch eine einigermaßne einheitliche DN kann durchaus gewollt sein um dem Baugebiet keinen beliebigen Charakter zu verleihen. Wie auch immer und was die Intention der Planer waren: Der B-Plan gilt!

    Welche Möglichkeiten gibt es nun?

    1. So planen, daß die Planung B-Plan-konform bleibt
    2. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes! Hier wäre das einverständnis der Angrenzer sehr von Vorteil, ist aber auch keine Garantie für die Bewilligung!

    Grüße

    Thomas
     
  3. #3 Wieland, 05.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    In der Regel gibt der Bebauungsplan die maximale Größe Ihres Bauvorhaben,
    sowie deren Form vor. Leider?

    Möglichkeiten innerhalb des Bebauungsplan sowie Ausnahmeregelungen
    durch Architekten und Sachbearbeiter des Bauamt prüfen!
     
  4. azra

    azra

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    OK der B.plan ist rechtskräftig. Das ist Fackt.
    Wenn aber der B.plan 12m FH zulässt, ich aber nur 11,10m bauen darf , weil im B.Plan die TH zu niedrig vorgegeben ist, dann ist das für mich nicht akzeptabelm bzw. ungerecht.

    Da liegt doch ein Denkfehler seitens der Stadt vor. Entweder man erlaubt höhere TH, oder höhere Dachneigung.
    Ist aber nur die Meinung eines Laien.

    1000 Dank für die Meldung.
     
  5. Julius

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    Nö, da liegt lediglich ein Denkfehler von Deiner Seite vor.

    Es sind einfach mehrere Grenzwerte, die jeder für sich einzuhalten sind.
    Es besteht keinerlei Anspruch oder Notwendigkeit, daß sie alle GLEICHZEITIG vollkommen ausgereizt werden können!

    Vergleiche z.B. mit einer Garantie für ein Auto:
    3 Jahre ODER 100.000km.
    Beschwerst Du Dich da auch, daß das Auto in der Lage wäre, in 3 Jahren mehr als 100.000km zu fahren und deswegen die Garantie dann vor Ablauf der 3 Jahre enden würde...?
     
  6. #6 Thomas B, 05.04.2010
    Thomas B

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    Wieso? Der B-Plan beschreibt gewisse Bauteilhöchstgrenzen. Das heißt nun, daß ich z.B. max. 12,00 m hoch bauen darf. UND der B-Plan besagt, daß die TH max. 6,00 m sein darf. Zusammen mit der max. zulässigen DN ergibt sich daraus ein Baukörper. Dieser kann z.B. die max. TH haben, muß dann aber nicht (wegen der Breite des Baukörpers) zwingend 12,00 m hoch werden. Er dürfte halt maximal so hoch sein.

    Ein B-Plan kann nicht jedes haus einzeln bewerten, sondern schafft Rahmenbedingungen, die es einzuhalten gilt. Nicht immer ist es möglich alle diese Rahmenbedingungen bis aufs Äußerste auszureizen.

    Damit will ich nun kein Urteil über die Schlüssigkeit dieses B-Planes fällen....kann ich ja gar nicht. Aber die Denke ist falsch, daß man immer alle max. zulässigen Werte auch immer wird erreichen können.

    Grüße

    Thomas
     
  7. azra

    azra

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    Okay, genau das ist für mich die erhellende und leider ernüchternde Auskunft.
    Bin eben von dieser Annahme ausgegangen, dass ich das "Recht" habe auf max zu gehen, das aber wieder mit anderen Vorgaben wie DN oder Baugrenzen kollidiert.
    Na vielleicht könnte man eine Befreiung erwirken oder auf Nachbarn verweisen, die nach Augenmaß > 45° haben.

    Schönen Montag noch !!
     
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