Architektenrechnung - Schlechte Erfahrungen

Diskutiere Architektenrechnung - Schlechte Erfahrungen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich berichte hier mal von unseren Erfahrungen mit unserem Ex(?)- Architekten. Im Frühjahr 09 hatten wir mit dem Architekten erstmalig...

  1. #1 leonida64, 07.04.2010
    leonida64

    leonida64

    Dabei seit:
    06.04.2010
    Beiträge:
    105
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Rheinland
    Hallo,

    ich berichte hier mal von unseren Erfahrungen mit unserem Ex(?)- Architekten.

    Im Frühjahr 09 hatten wir mit dem Architekten erstmalig wegen unseres Hausbauwunsches gesprochen. Hatten (in 2 Gesprächen) einen Kostenrahmen genannt mit einer absoluten Obergrenze von 300.000 incl. aller NK (Grundstück schon vorhanden).
    Der A. bot uns damals an das Haus (160qm) für einen Festpreis von 250.000 + NK als sog. "Einzel-Bauträger" (weiß nicht mehr genau wie er es genannt hat) zu bauen.
    Wir hatten uns vom Architekten dann als nächstes einen Vor-Entwurf vorgestellt - der Architekt setzte daraufhin unsere detaillierte (Laien)-Skizze in eine professionelle Planung um - praktisch 1:1 - ohne irgendwelche Änderungen, Verbesserungen oder Vorschläge. (Von seinem Vorschlag uns das Haus "pauschal" für 250.000,- zu bauen wollte er bei diesem 3 Treffen dann Abstand nehmen.)
    Unser besprochenes Budget wurde von ihm mit über 50% (Kostenschätzung lag bei etwas über 450.000,-!) saftig überschritten!
    Bei diesem 3. Treffen beanstandeten wir die hohen Kosten und besprachen Änderungswünsche etc.
    Andere Leistungen wurden von dem A. bis heute definitiv nicht erbracht.
    Es existiert auch kein Architekten-Vertrag.
    Wir haben nach diesem Entwurf/Treffen 7 Monate hinter ihm hertelefoniert um über einen Fortgang der Planung zu sprechen - leider war er nicht erreichbar und rief auch nie zurück.
    Nur seine Rechnung schickte er nach 5 Monaten.
    Er wollte dann von uns (ohne eine einzige von uns verlangte Änderung am Entwurf!) einen knapp 5-stelligen Betrag haben (anrechenbare Kosten natürlich auf Grundlage seiner Kostenschätzung!) - mal als Abschlag (O-Ton) sozusagen.

    Die ganze Sache haben wir zum RA für Baurecht gegeben und warten auf das Ergebnis.

    Gruß,

    Leo
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Kein Vertrag heisst Honorarzone III oder IV Mindestsatz.
    Einen Entwurf und dazu Kosten (wenn auch viel zu hoch) sind bestenfalls 70 % der Leistungsphase 2 (ich rechne bewusst wohlwollend, damit die Obergrenze klar wird)
    Baukosten von 450T € machen anrechenbare Kosten (netto) von max. rd. 375.000 €
    Macht für LP 2 70% bei HZ III 1.780 + Nebenkosten (Einzelnachweis) + MWST
    Bei HZ IV sind das dann 2.200 + Nebenkosten (Einzelnachweis) + MWST

    Seine 5-stellige Summe kann er sich sonstwo hin kleben.

    Ausserdem sollte mal geprüft werden, wie der "Kollege" das Angebot gemacht hat.
    Ein Angebot für ein Stck Haus macht ihn nämlich zum GÜ. Dazu müsste er bei seiner Kammer als baugewerblich gemeldet sein.
    Ausserdem ist er dann nicht mehr IHR Sachwalter, sondern nimmt seine Interessen war.

    Für Ärzte als Vergleich. Der freie Architekt ist der Arzt, der eine Behandlung bei der KK durchsetzen will.
    Das, was der "Kollege" da angeboten hat, macht ihn zum medizinischen Dienst der KK, der natürlich die Interessen der KK vertritt.
     
  3. #3 leonida64, 07.04.2010
    leonida64

    leonida64

    Dabei seit:
    06.04.2010
    Beiträge:
    105
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Rheinland
    Er hat seinen Entwurf als Entwurfsplanung bezeichnet und sehr hübsch in einem großformatigen Ringbuchordner "designt".
    Aber ausser diesem einen Plan gab und gibt es von ihm nichts!

    Laut seiner Rechnung möchte er die LP nach HOAI I-III (Honorarzone III, Mittelsatz) bezahlt haben.
    Sprich: also auch die Entwurfsplanung, die ja nun nicht mal annähernd passend oder geschweige denn abgeschlossen war/ist.

    Als wir die Rechnung von ihm vor 4 Monaten bekamen dachten wir zuerst an ein Mißverständnis und wollten mit ihm darüber reden. Aber auch auf mehrfache Rückrufwünsche (AB und Sekretärin) reagierte er nicht.
    Vor 2 Wochen kam es dann endlich nochmal zu einem Treffen mit ihm und wir versuchten die Sache zu klären.
    Seiner Ansicht nach habe er die LP I-III erfüllt und die höheren Kosten kämen durch stark angestiegene Baukosten in den letzten Monaten zustande (?)

    Er bestand auf einer Abschlagszahlung und das war dann auch das Fazit dieses Treffens.

    Gruß,

    Leo
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 07.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Naja, mein Gott über LP 1 (arabisch 1, nicht römisch) könnte mensch ja vielleicht noch reden, das ist rd die Hälfte dessen, was ich oben ausgerechnet habe.

    Honorarzone III (römisch ;)) Mittelsatz kann er ohne Vertrag in die Tonne kloppen. Ohne Vertrag gibts NUR Mindestsatz.
    Und LP 3 voll bezahlt zu bekommen, bedeutet den Entwurf so weit fertig zu haben, dass er nur noch in die für den Bauantrag erforderliche Form gebracht werden muss!!!
    Nix gibts.

    Hier helfen aber auch manche Architektenkammern (leider wohl nicht alle). Wer einen Architekten beauftragt, hat Anspruch auf die Rechtsberatung in der AK und eine Schlichtung vor der AK.
    Der Trick bei der Schlichtung ist, dass der "Kollege" die nicht ablehnen darf (so kenn ich das jedenfalls), Sie das Ergebniss aber nicht annehmen müssen, wenn Sie meinen in einem Prozess besser weg zu kommen.

    MfG
     
  5. #5 leonida64, 07.04.2010
    leonida64

    leonida64

    Dabei seit:
    06.04.2010
    Beiträge:
    105
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Rheinland
    Vielen Dank Herr Dühlmeyer,

    bin mal gespannt was der RA dazu sagt.
    Bis jetzt hat er uns nur schon mal geraten auf keinen Fall den Abschlag zu zahlen, da das einem Zugeständnis und Akzeptieren der Rechnung gleich käme.

    Ich persönlich verstehe ja auch nicht wie man sich mit so einem Verhalten seine Kundschaft und mögliche weitere Geldquelle verprellt...
    Mal ganz abgesehen davon, dass ich diese Unzuverlässigkeit (nicht zurückrufen etc.) gar nicht leiden kann.
    Wie soll ich da Vertrauen haben, dass der Architekt als Bauleiter zuverlässig und zeitnah überprüft und handelt???

    Als ich ihn vor 2 Wochen auf die vergeblichen Anrufe ansprach meinte er lapidar: "die haben mich dann wohl nicht erreicht"....*ah ja!

    Gruß,

    Leo
     
  6. #6 Thomas B, 07.04.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Leider sind es diese Kollegen, die es den Architekten nicht eben leicht machen Honorare "durchzusetzen" bzw. für Einsicht was die Höhe des Honorars anbelangt zu werben. Dies ist nicht gerade eine Werbung für den Berufststand und unser Mühen auch hier, das Werk oder die Leistung der Architekten in ein rechtes Licht zu rücken wird von solchen Nasen wieder in ein anderes gerückt. Danke schön!
     
  7. #7 leonida64, 07.04.2010
    leonida64

    leonida64

    Dabei seit:
    06.04.2010
    Beiträge:
    105
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Rheinland
    Ja Thomas,

    das ist wohl wahr. Das kenne ich aus meiner "Branche" nun auch.

    Aber leider kenne ich nun auch keinen guten Architekten hier in der Gegend, den ich beauftragen könnte - und noch ein Blindversuch? Dazu haben wir momentan so keine rechte Lust.
    Ein guter Bekannter von uns ist Architekt (leider wohnt er zu weit weg) - und dann weiß ich hinterher auch nicht wer für uns die Bauleitung übernehmen könnte....

    Leo
     
  8. #8 Shai Hulud, 07.04.2010
    Shai Hulud

    Shai Hulud

    Dabei seit:
    25.11.2007
    Beiträge:
    3.565
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Kiel
    Hallo Leonida,

    wenn du magst kannst du mal diese traurige Geschichte lesen, vielleicht ist was für dich dabei.

    Traurig: Traumhaus geplatzt
     
  9. #9 garfield1, 08.04.2010
    garfield1

    garfield1

    Dabei seit:
    24.12.2009
    Beiträge:
    94
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbstständig
    Ort:
    berlin
    Vom Prinzip her schon, aber wenn ich den TO richtig gelesen habe, reden wir hier über 375.000 für 160m2, macht schlappe 2.343,- Netto je m2. Das zu verbauen, stelle ich mir schwierig vor. Ich denke, dass schon die anrechenbaren Kosten nur durch Gucken aus dem höchstgelegenen Fenster ermittelt wurden.
    Mal sehen, was der RA sagt.

    habe gerade den zweiten Thread gefunden: Baut man nun demnächst oder nicht? geht es um 160m2 oder 220m2? wobei bei 220 m2 immer noch 1.700,-/m2 netto geschätzt wurden.
     
  10. #10 leonida64, 08.04.2010
    leonida64

    leonida64

    Dabei seit:
    06.04.2010
    Beiträge:
    105
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Rheinland
    @garfield

    wie kommst du auf 220qm?
    wir wollen demnächst bauen - ja, aber nicht mehr mit diesem Architekten.

    Um Mißverständnissen vorzubeugen - wir hatten unseren A. nicht angewiesen uns ein vollautomatisches Haus mit vergoldeter Fassade hinzuplanen....

    Gruß,

    Leo
     
  11. #11 garfield1, 09.04.2010
    garfield1

    garfield1

    Dabei seit:
    24.12.2009
    Beiträge:
    94
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbstständig
    Ort:
    berlin
  12. #12 leonida64, 09.04.2010
    leonida64

    leonida64

    Dabei seit:
    06.04.2010
    Beiträge:
    105
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Rheinland
    Hallo garfield,

    ach so, verstehe

    Mit den 220 qm war die gesamte Fläche gemeint incl. NFL, Kellerräume
    Für unsere reine WFL brächten wir so um die 160-170 qm schätze ich.
    Wir brauchen 5 SZ, 2 Bäder, 1 Dusch-WC, 2 Büros/Gästezimmer, einen HWR und 1 Speisekammer.

    Wenn ich aber lese, dass die Experten hier den Preis für unser Vorhaben eher bei 2000,-/qm Fläche sehen müssen wir wohl evtl. etwas zurückschrauben....

    Leo
     
  13. #13 Wieland, 10.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    Ein gutes Geschäft ist nur dann ein gutes Geschäft,wenn alle Vertragspartner
    zufrieden sind.

    Sofern der Bauherr seine finanzielle Obergrenze bei vorhandenem Baugrundsstück seinem Architekten/Entwurfsverfasser bekannt
    gibt, steht sowohl der Preis wie auch die Baumasse bei mittlerer
    oder auch gehobener Ausführung fest.

    Denn mehr kann dann nicht verbaut werden!

    Safety first.
     
  14. #14 garfield1, 11.04.2010
    garfield1

    garfield1

    Dabei seit:
    24.12.2009
    Beiträge:
    94
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbstständig
    Ort:
    berlin
    Wer hat das geschrieben? 220 m2 BGF für 2000,- Brutto? Das geht deutlich preiswerter, wenn nicht Passivhaus, KfW40 oder für hiesige Verhältnisse extrem hochwertige Ausstattung dahinter steckt. Solche Details zum Vorhaben habe ich bisher aber noch nicht gelesen.
     
  15. #15 leonida64, 11.04.2010
    leonida64

    leonida64

    Dabei seit:
    06.04.2010
    Beiträge:
    105
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Rheinland
    Nein, kein Passivhaus, kein KfW40 und auch nur normale Ausstattung ist geplant.

    Nächtlichen Gruß,

    Leo
     
  16. #16 leonida64, 11.04.2010
    leonida64

    leonida64

    Dabei seit:
    06.04.2010
    Beiträge:
    105
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Rheinland
    Vielen Dank an alle, die bisher hier geantwortet haben.

    Da es hier keine neuen Erkenntnisse und Beiträge mehr gibt und auch aus anderen Gründen möchte ich persönlich hier nichts mehr schreiben.

    Von mir aus kann dieser Faden hier gerne geschlossen werden. Danke.

    Gruß,

    Leo
     
Thema: Architektenrechnung - Schlechte Erfahrungen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. architekten bewertung forum

    ,
  2. bauen mit architekt erfahrungen

    ,
  3. architekt bewertung

    ,
  4. nk haus erfahrungen,
  5. schlechter architekt,
  6. architekten abzocke,
  7. erfahrung mit nk haus,
  8. erfahrungen baufirma architektenleistung,
  9. erfahrungen mit architekten bauen,
  10. erfahrung architekt,
  11. schlechte erfahrung mit architekten,
  12. architekt Erfahrungen ,
  13. abzocke durch architekt,
  14. wie sieht eine architektenrechnung aus,
  15. schlechte erfahrungen mit Architekt,
  16. haus bauen mit architekt erfahrungen,
  17. architekten erfahrungen,
  18. architektenrechnung erfahrung forum,
  19. hz bau erfahrungsberichte
Die Seite wird geladen...

Architektenrechnung - Schlechte Erfahrungen - Ähnliche Themen

  1. Wieviel kann auf eine Fussbodenheizung bis zur schlechten Wärmeübertragung?

    Wieviel kann auf eine Fussbodenheizung bis zur schlechten Wärmeübertragung?: Hallo Zusammen, wir haben eine Warmwasser-Fussbodenheizung im Anhydrit Estrich und planen die Böden und haben etwas "platz" sodass Fragen...
  2. Die Leistung von HJT bei schlechten Lichtverhältnissen und die Effizienz der bifazialen Stromerzeugu

    Die Leistung von HJT bei schlechten Lichtverhältnissen und die Effizienz der bifazialen Stromerzeugu: Hallo zusammen, kann mir bitte jemand die Daten zur Leistung bei schwachem Licht und zur doppelseitigen Stromerzeugungseffizienz der...
  3. Nutzungsänderung: Einschätzung der Plausibilität einer Architektenrechnung

    Nutzungsänderung: Einschätzung der Plausibilität einer Architektenrechnung: Hallo zusammen, Ich falle gleich mit der Tür ins Haus: Meine Mutter hat dieses Jahr ihr Haus an den Bekannten einer Freundin verkauft. Es handelt...
  4. Palisaden bei schlechtem Baugrund mit Schichtenwasser und ohne Versickerung

    Palisaden bei schlechtem Baugrund mit Schichtenwasser und ohne Versickerung: Hallo, ich möchte in meinem Garten Palisaden setzen lassen. Manche davon freistehend bis ca. 50cm Höhe über der Oberkante des Geländes, andere...
  5. Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

    Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ: Nichts wirklich neues, aber aktuelle Bestätigungen der ständigen Rechtssprechung 1) Unterschreitung der Mindestsätze HOAI und Bindungswirkung...