nicht Bezahlung der Handwerker

Diskutiere nicht Bezahlung der Handwerker im Für Filmteams & Presse & Baumurksreportagen Forum im Bereich Rund um den Bau; Ach liebe Bautine wenn es doch nur bei den herauszögerungen bleiben würde . Und mit dem brüsten wollte ich dich nicht persönlich angreifen finde...

  1. Cihan

    Cihan

    Dabei seit:
    24.03.2010
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Wesel
    Ach liebe Bautine wenn es doch nur bei den herauszögerungen bleiben würde .

    Und mit dem brüsten wollte ich dich nicht persönlich angreifen finde nur das es wirklich mal wieder zum Anstand gehören sollte eine geleistete Arbeit als selbstverständlich bezahlt werden solte. :bierchen:
     
  2. #42 Bautine, 09.04.2010
    Bautine

    Bautine

    Dabei seit:
    27.11.2009
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürotätigkeit
    Ort:
    Hessen
    Ja, den Rest bekommt man ja nicht einfach so erzählt - vor allem jemand wie ich nicht, der auch gerne mal seine Meinung zu solchem Verhalten sagt.
    :28: Kann dich gut verstehen. Eine Lösung weiß ich nur auch nicht.
     
  3. Cihan

    Cihan

    Dabei seit:
    24.03.2010
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Wesel
    Anscheinend habe ich hier eine Lawine lossgetreten :respekt

    schon drei seiten :wow
     
  4. #44 Gast943916, 09.04.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    man muss eben seinen Unmut auch mal loslassen
     
  5. Roth

    Roth

    Dabei seit:
    13.08.2009
    Beiträge:
    973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Franken
    Nach mehr als e i n e m Jahr? Ich habe von einem Gewerk aus Ende 2006 (!) noch keine Rechnung erhalten, auch keine Abschlagsrechnung. (Angebot war knapp unter 10.000 €)
    Trotz wiederholter tel.Nachfrage von meiner Seite: nichts. Ich laufe denen nicht mehr nach.

    (So viel zu meinem Unmut loslassen.)
     
  6. #46 Thomas B, 09.04.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Glückwunsch!!!!!!

    Verjährung m.W. 2 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres. Also nach dem 31.12.2006 + 2 jahre 01.01.2009 verjährt....außer daran hätte sich was geändert???

    Thomas
     
  7. #47 Steven82, 09.04.2010
    Steven82

    Steven82

    Dabei seit:
    09.04.2010
    Beiträge:
    80
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektromeister
    Ort:
    Niedersachsen
    Hi,
    mein damaliger chef hat mit 2 Baufirmen gearbeitet die als GÜ was machten.
    Nachdem ich mal gesagt habe pass auf die sind nicht ganz flüssig und waren beide schon mal insolvenz wurde mir gesagt "welche baufirma war das denn noch nicht".
    Für denn einen habe ich die rechnung geschrieben halbes jahr passierte nichts,
    mahnungen geschickt,angerufen sagte noch er zahlt bis ende der woche,
    dann haben wir inkasso gemacht geld bekommen und was macht mein alter chef arbeitet wieder mit denn zusammen:mauer
    Der andere wollte immer die rechnug umgeschrieben haben,weil es nicht so passte.
    Insgesammt ging es vielleicht um 25-30000 euro,eigentlich nicht die welt aber ärgerlich

    cu Steven
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    3 Jahre - Thomas
     
  9. Roth

    Roth

    Dabei seit:
    13.08.2009
    Beiträge:
    973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Franken
    Was mich an meiner Sache stört: Dass die neuen Inhaber - lt. anderen Handwerkern - den alten Chef ausschmieren wollen, weil er noch einige Jahre am Umsatz beteiligt ist. Für mich eine Dummheit. (Finanzamt?)

    Den Auftrag habe ich noch dem alten Chef erteilt, kurz danach haben Neue die Firma übernommen. Der Betrieb besteht aber weiterhin (Telefonbuch).
     
  10. #50 Thomas B, 09.04.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...na dann eben 01.01.2010. Trotzdem: Glückwunsch!
     
  11. Cihan

    Cihan

    Dabei seit:
    24.03.2010
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Wesel
    na entweder hat der den Btrieb eingestellt oder knappe 10.000,00 € lohnen sich nicht eine Rechnung zu schreiben :respekt

    aber ich bin so frei und unselbstsüchtig und schreibe dir gerne eine Rechnung bekommst sogar 3% Skonto bei Azhlung innerhalb von 10 Tagen :bounce::bounce:
     
  12. Peeder

    Peeder

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    4.801
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Trockenbauer
    Ort:
    Wallhausen
    Benutzertitelzusatz:
    Hersteller GK-Falt und Formteile
    na, dann warte mal, bis ich wieder auf der Palme bin, und mal ein beispiel meiner Gutmütigkeit und der Zahlungmoral hier anprangere.

    Aber es gibt auch die Voreiligen, da ist meine Kohle schon auf den Konto, scheller als ich nee Briefmarke ablecken kann. :bierchen:

    Hm, umgerechnet als Kisten Bier übereinander gestapelt , wie hoch ? :shades

    Peeder
     
  13. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    6km
    kriag i jetz so a komische schaufi? ;)
     
  14. #54 HolzhausWolli, 09.04.2010
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    @ RB: wenn ich noch korrekt informiert bin muss der Widerspruch eines Mahnbescheides NICHT begründet werden.

    Dafür aber kehrt sich die Beweislast um und du darfst die Forderung begründen !

    Wenn du nicht mit irgendwas (z.b. Teilzahlung oder anderer forderungsbezogener Schriftverkehr) die Zustellung/ Erhalt der Rechnung beim Kunden beweisen kannst, ist rechtlich noch nichtmal Verzug eingetreten.

    @ Lukas: Ich stimme dir in der Sache zu glaube aber nicht, dass du auch nur 1% für uneinbringbare Forderungen offiziell einkalkulierst also das Wagnis regulär berücksichtigst.
     
  15. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    na ja, extrembeispiele gibt es immer...

    z.b., meine eltern:

    glasaustausch bei bestehenden
    holzfenstern. 6900.-€ angebot
    und ausgeführt durch sub unternehmer.

    auch auf nachdruck, weder telefonisch noch schriftlich,
    wurde keine rechnung erstellt.

    das ist bald 4 jahre her. und tschüss :biggthumpup:

    eine renomierte glaserfirma hier aus der region,
    ohne konkurs, oder wechsel des geschäftsführers/in.,
    sehr gut im geschäft....

    extrembeispiel.;)
     
  16. #56 HolzhausWolli, 09.04.2010
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Warum "und tschüß" ?

    Wenn ich korrekt bedient wurde bin ich mir nicht sicher dass ich mich auf die Verjährung berufen würde , sollte so ein Schluri mit der rechnung zu spät um die Ecke kommen.

    Die Leistung ist ja schließlich erbracht und noch nicht bezahlt
     
  17. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    jau, aber eben extrembeispiel.

    ich mahne doch nicht 4 jahre
    den handwerkerker schriftlich, wie
    mündlich an, doch bitte eine rechnung zu stellen.
     
  18. Cihan

    Cihan

    Dabei seit:
    24.03.2010
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Wesel

    hast Recht wirklich extrem Beispiel , ich halte das so wärend die Jungs auf der Baustelle noch Betonieren hänge ich schon am rechner und schreibe die Rechnung , die kann man nicht frühgenug rausjagen .


    Aber mal ne frage :

    Gehören jetzt die Samstage auch zu Werktagen ? weil ich an einem Samstag auch ne Knolle bekomme wenn ich die Parkuhr nicht setze , wieso werden Samstage nicht als Werktag gezählt wenn es um die Bezahlung geht ?:cool::cool:
     
  19. salleD

    salleD

    Dabei seit:
    03.09.2007
    Beiträge:
    204
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Hamm
    Arbeitet

    ihr denn am Samstag ?

    Denn WERKtag hat ja was damit zu tun.
    Wenn der AG ein größerer ist, hat er eine Buchhaltung die die Zahlungen bearbeitet. Samstags arbeiten die nicht ! Früher war meines Wissens der Samstag in der VOB/B noch Werktag.
    Ist diese WIRKSAM vereinbart, könnte der Samstag bei der Berechnung mitgezählt werden.
    Halt ich aber für unwahrscheinlich, dass das gerichtsfest ist.:bef1013: Kannst ja mal nen Anwalt fragen.

    Die Zahlungsmoral in Deutschland lässt übrigens nicht nur bei professionellen Auftraggebern zu wünschen übrig. Es gibt auch den bestimmten Berufsgruppen angehörigen Privatauftraggeber, die mit an den Haaren herbeigezogenen, sachverständig widerlegten, Mangelbehauptungen mal eben 25 % eines nicht unerheblichen Werklohns "einbehalten"

    So das musste ich mal loswerden:mauer

    Firmen die ihre ordentlich arbeitenden Handwerker nicht genauso ordentlich bezahlen, müssen vom Markt verschwinden.

    Geht aber nicht :motz

    Weil genau diese Marktteilnehmer unseren ach si geschützten Verbraucher mit dem einzigen Argument überzeugen, das den interessiert: Das viel zitierte UNTEN RECHTS.

    Nach dem Motto: Was kostn son Quadratmeter Wohnfläche ?
    Um anschließend hier nachzufragen wie man DIE Wohnfläche eigentlich berechnet.:respekt:respekt

    So lange sich DAS nicht ändert, wird sich auch in der weiteren Marktfolge nichts ändern.

    So.
     
  20. operis

    operis

    Dabei seit:
    31.03.2007
    Beiträge:
    2.126
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fliesenleger
    Ort:
    Am Stadtrand von Berlin
    Ja, Samstag ist ein regulärer Werktag. Im übrigen werden Samstage auch als reguläre Werktage gezählt, schreib die Skontofrist bzw die Zahlungsfrist als Datum mit auf die Rechnung, wer dann blöd fragt, dem erkläre einfach, das Samstag ganz normaler Werktag ist.


    operis
     
Thema: nicht Bezahlung der Handwerker
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Bauträger zahlt Handwerker nicht

    ,
  2. gü bezahlt Handwerker nicht

    ,
  3. handwerker teile wieder abbauen

    ,
  4. www.bau-zechpreller.de ,
  5. bau-zechpreller falsche Anschuldigungen ,
  6. Material angeliefert Handwerker kommt nicht
Die Seite wird geladen...

nicht Bezahlung der Handwerker - Ähnliche Themen

  1. Bezahlung von Handwerkern für den Fensteraustausch

    Bezahlung von Handwerkern für den Fensteraustausch: Liebe Bauexperten, ich will alle Fenster in meinem Haus demnächst wechseln lassen. Der iSFP liegt vor und der Förderantrag wurde bewilligt. Ich...
  2. muß ich 2x den Statiker, sowie teurere Gründung bezahlen?

    muß ich 2x den Statiker, sowie teurere Gründung bezahlen?: Ich baue einen Bungalow welcher an einem kleinen Hang liegt. Der Bauleiter hat es mit dem Statiker nicht hinbekommen, eine zufriedenstellende...
  3. Wer sollte Blower-Door Test bezahlen?

    Wer sollte Blower-Door Test bezahlen?: Ein Blower-Door Test misst die Luftdichtheit eines Gebäudes oder zB die einer Etage wie dem Dachgeschoss (in meinem konkreten Fall). Damit lassen...
  4. Letzte Rate bezahlen?

    Letzte Rate bezahlen?: Hallo. Wir haben ein schlüsselfertiges Haus gebaut und wohnen nun seit November 2018 hier. Eigentlich waren wir mit dem Hausbau nicht zufrieden....
  5. Rechnung zu 90% bezahlen trotz offener Arbeiten?

    Rechnung zu 90% bezahlen trotz offener Arbeiten?: Guten Morgen, Mein Dach wurde teilweise gemacht, volles Programm gedämmt, neu eingedeckt, 2 neue Dachflächenfenster, neue Gaube. Der Dachdecker...