nicht Bezahlung der Handwerker

Diskutiere nicht Bezahlung der Handwerker im Für Filmteams & Presse & Baumurksreportagen Forum im Bereich Rund um den Bau; Ja, Samstag ist ein regulärer Werktag. Im übrigen werden Samstage auch als reguläre Werktage gezählt, schreib die Skontofrist bzw die...

  1. Cihan

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    Ach wenn das alles so einfach wäre :mauer:mauer
     
  2. Peeder

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    nee, die Werkeln ! Deshalb Werktag.
    Mo-Fr. ist Arbeitstag, und am Sa. treffen sich alle Handwerker im Neubau, um zu Werkeln. Da die Zöller arbeiten, können diese nicht an einen Samstag aufkreuzen, so zumindest hier bei uns in der Neubausiedlung neben an.


    10 Tage, sind 10 Kalendertage- 10 Werktage oder 10 Arbeitstage 2 Wochen.

    Klar, speziel mit aufgerauten Stiel als Grobholzschaufel , die (Ab) tragswerkschaufel mit Sig.
    nur abholung bei mir möglich :biggthumpup:

    Peeder

    muss noch werkeln
     
  3. Cihan

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    ich habe einen kunden den ich gerade am liebsten an einem baum hängen würde ,

    habe rechnung am 8-03-2010 geschrieben postweg etc sage ich mal ist es bei denen am 10. angekommen , da war ich gestern da , wolte er mich doch wirklich klar machen das er noch in der 10 tages Skontofrist wäre weil die rechnung erst am 16 bei denen eingetroffen (eingangsstempel) gibt es eine legale möglichkeit den irgendwo hinzuhängen diesen kerl :bef1021:
     
  4. Cihan

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    ohh gott früh am morgen haben sich meine rechtsschreibung und meine gramatik zusammengetan und sich gegen mich verbündet
     
  5. #65 Gast943916, 10.04.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    das mit der Post kann stimmen, bei uns hier gibt es eine "private Post" da dauert die Zustellung nachweislich bis zu 12 Tagen.......
    indem du schreibst "ab Rechnungsdatum"
     
  6. Cihan

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    wäre ich damit rechtlich abgesichert ?, und könnte den Skonto einbehalt nacher einklagen ?

    weil werde nichts mehr für diesen Auftraggeber machen daher ist es mir egal ob ich den verärgere.
     
  7. Roth

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    Diese Definition gehört umgehend in Gesetzeswerke aufgenommen!
     
  8. #68 Gast943916, 10.04.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    http://www.erwin-ruff.de/skonto.html
    lies das mal,
    sorry, muss mich selber berichtigen, "ab Rechnungsdatum" ist unseriös, wie hier nachzulesen ist.
    Ich setze bei der Rechnungsstellung immer ein genaues Datum ein
     
  9. Peeder

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    nein, nicht ganz, denn Recht haben, und Recht bekommen sind 2 paar Stiefel.
    I.d.R sind 2-3 Tg Postlaufweg, intern bis zur Prüfung bzw. Sachbearbeiter einzurechnen. Und auch ist das Datum des Geldeinganges nicht entscheidend, sonder das Datum wann der Schuldner gewillt war, seine Rechnung zu begleichen.
    z.B. am Freitag trägt er die Überweisung zur Bank, sein Konto ist gedeckt, gilt dieses Datum.
    Fiese Leute machen so etwas auch mit einen Verrechnungsscheck, hier gilt aber das Datum, an dem Tag, wo du Ihn erhalten hast, nicht das Ausstellungsdatum.
    Ich halte es so, bei 10 Tagen meckere ich noch nicht, aber was darüber geht, da ist der Ofen aus.
    Da habe ich einen netten Brief, einen netten Anwalt ( in abwägung, was habe ich in Zukunft mit dem Kunden vor oder wie lächerlich ist der Skontobetrag )

    90 % der grösseren Firmen zahlen anstandslos nach, oder ich einige mich, und die "harten " kommen in den Garten !! ( erfolgsquote 99 % )


    Peeder

    bei Interesse für das Schreiben ( hat mein RA aufgesetzt ) setze ich gerne einen Link.
     
  10. #70 HolzhausWolli, 10.04.2010
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    Ich denke nirgendwo gibt es mehr Auslegungephantasie als bei der Anerkennung der Skontofrist.

    Dabei bestünde auch bei so einigen Rechnungen die Möglichkeit sie persönlich vorbeizubringen um schon mal den Postweg zu umgehen.

    Wenn überhaupt Skonto gewährt wird -was ich gerade bei Dienstleistungen nicht als obligatorisch sehe- dann kann m.M.n. Nicht einfach der Starttermin mit Rechnungsdatum definiert werden, weil die Prüfungsmöglichkeit um den Postweg verkürzt wird. Dann kann man auch von bspw. 10 auf 14 Tage erhöhen.

    Wirtschaftlich sinnvoller und rentabler wäre ohnehin ein längeres Zahlungsziel von üblichen 20-30 Tagen ohne Skonto.
     
  11. Cihan

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    wäre nette wenn du das machen könntest danke im voraus.
     
  12. Cihan

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    naja 20-30 Tage finde ich schon sehr heftig , weil in dieser zeitspanne fast eine doppelhaushälfte im rohbau steht , und man hat ja nicht nur eine Baustelle die man mit Materialien beliefern muss da läppert sich schon einiges zusammen finde ich.

    Aber kollegen die es sich leisten können sollten wirklich die 18 tage warten weil es auf das Jahr gerechnet ne menge Urlaubsgeld ist was man einsparen kann oder aber ne menge Kisten Bier :bierchen::bierchen:
     
  13. #73 Achim Kaiser, 10.04.2010
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    Wir haben auch so nen privaten Zustellclub .... da haste schon mal die Mahnung im Haus bevor die Rechnung im Briefkasten liegt - warum auch immer ...

    Seit dem sowas immer mehr Einzug hält gehe ich nicht mehr von 2-3 Tagen für die Zustellung aus .....

    *Alles wird besser* durch Privatisierung ... Pfeifendeckel :).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. R.B.

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    Ich habe noch einmal nachgeschaut, und Du hast Recht. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Ich muss aber meine Forderung auch nicht begründen, denn das geschieht ja bereits beim Antrag auf Mahnbescheid.

    Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid, dann geht die Sache sowieso vor Gericht, und spätetens dann kommen die Karten auf den Tisch.

    Das Mahnverfahren ist an sich nur eine Erleichterung, dass nicht wegen jeder Kleinigkeit eine Gerichtsverhandlung notwendig wird.

    Auch wegen der Zustellung hast Du Recht. Deswegen hatte ich oben auch auf den "Formalismus" verwiesen. Wenn einer meiner Kunden behauptet er hätte die Rechnung und/oder die 1. Mahnung nicht erhalten, dann kannst Du sicher sein, dass er innerhalb von ein paar Tagen das Dokument rechtssicher und nachweislich in den Händen hält, und ab dann läuft die Stoppuhr.

    Aber wie gesagt, das setzt voraus, dass alle vorhergehenden Schritte "erledigt" sind und auch die Leistung erbracht wurde.

    Gruß
    Ralf
     
  15. #75 Gast943916, 10.04.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    aber doch nicht automatisch, nur wenn der Gläubiger Klage einreicht.
     
  16. R.B.

    R.B.

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    Logisch. Glaubst Du ich betreibe so einen Aufwand ohne auch den letzten Schritt zu gehen? Das überlege ich mir vorher, und prüfe auch alles vorab, und wenn die Entscheidung für die harte Tour gefallen ist, dann ziehe ich das auch durch.

    Gruß
    Ralf
     
  17. #77 Gast943916, 10.04.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ich wollte dich nicht angreifen, wollte das nur richtig verstanden wissen...:bierchen:
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Hatte ich auch nicht so aufgefasst. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  19. Peeder

    Peeder

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    @ Achim, dann sind wir schon zu zweit :respekt


    Hier mal das nette Schreiben

    Von mir aus könnt Ihr es verwenden, verbessern, hauptsach ich ich bekomme so etwas nicht von euch auf meinen Tisch. :shades

    Peeder

    heute ist Werkeltag
     
  20. Cihan

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    Danke Peeder
     
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