Terrassenschwelle 24 cm - zumutbar?

Diskutiere Terrassenschwelle 24 cm - zumutbar? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, aktuell befindet sich die Dachgeschosswohnung im Endausbau. Nach Einbringung des Estrichs läßt sich jetzt abschätzen, dass der Zugang...

  1. hm23

    hm23

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    Hallo,

    aktuell befindet sich die Dachgeschosswohnung im Endausbau.
    Nach Einbringung des Estrichs läßt sich jetzt abschätzen, dass der Zugang zur Terrasse von innen eine Schwelle von ca. 24 cm (!) besteht. Aussen vermutlich ca. 14 cm.
    Vom Bauträger wird die mit der vorgeschriebenen Norm für die Wasser-führende Schicht von mind. 15 cm begründet.

    Letztlich besteht die Ursache meines Erachtens aus einer Umplanung auf KfW60-Standard und einer damit verbundenen zusätzlichen Dämmung und einer entsprechenden Höherlegung der Terrasse.

    Ist eine solche Schwelle zumutbar? Lt. Bauträger gibt es hierfür keine Normen bzw. Richtlinien. Muss dies also so einfach akzeptiert werden?
    Wie könnte eine mögliche Lösung aussehen - bzgl. Optik und Nutzbarkeit?
    Wäre eine Stufe sinnvoll?

    Viele Grüße und Danke vorab.
     
  2. #2 Thomas B, 09.04.2010
    Thomas B

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    ...kenne die Detaillösung nicht, jedoch ist die Aussage mit den 15 cm schon mal i.O. (Abstand von dem Punkt wo es reinlaufen kann (Türstock) bis OK wasserführende Schicht (wahrscheinlich Terrassenbelag). Man kann so etwas im Detail elegant(er) lösen, z.B. mit einer kleinen, vor die Fassade gesetzten Rinne.

    24 cm sind ja nun schon mal eine Ansage und im alltäglichen Gebrauch eher unangenehm. Betagteren Menschen wird der Zugang zur Terrasse evtl. gänzlich versagt bleiben...unschön!

    Thomas
     
  3. Voda

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    Hier sollte innen eine Stufe/Podest gebaut werden. So kenne ich es aus vielen Planungen.
     
  4. #4 Baukatze, 12.04.2010
    Baukatze

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    Das Problem mag ja durch die Dämmung entstehen, aber bevor jemand wie hier 24 cm oder wie bei mir 35 cmm Balkonschwelle hat und die Wohnqualität stark leidet, muss der Planer (Architekt) in der Werkplanung die Niveaus der Balkone oder Flachdächer eben vorher anpassen! Das würde ich von einem Fachmann erwarten. Siehe auch:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=43242
     
  5. #5 Wieland, 12.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast


    Sehr guter Beitrag.

    (Differenzstufen aufgrund Mangelnder Detailplanungen

    Können wirklich nicht die Lösung sein). Aber was bleibt jetzt noch übrig??????

    Verschärfte Annerkennung!

    Gruss

    Michael
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 12.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Was soll das denn sein????


    Und ein guter Beitrag ists auch nicht, weil er 1) voraussetzt, es gäbe überhaupt eine Werkplanung und 2) behauptet der Planer hätte das berücksichtigen müssen?
    Warum hätte der Planer das berücksichtigen müssen?
    Vielleicht gab es eine Vorgabe, die zu dieser Lösung geführt hat!
     
  7. sepp

    sepp

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    mit sicherheit werden die wenigsten planer bei einem geschosswohnungsbau die decke der unteren wohnung in teilbereichen absetzen um dem oberen bewohner einen angenehmen ausgang zur terrasse zu ermöglichen. ich würde es nicht tun und die meisten investoren auch nicht.
     
  8. Eric

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    Wäre noch die Frage, warum innen kein höherer Aufbau gewählt wurde.

    Vorgeschriebene Firsthöhen oder Geld gespart?
     
  9. #9 Baukatze, 13.04.2010
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    Ist der Architekt nur noch Erfüllungsgehilfe des BT und seiner Vorgaben?
     
  10. #10 Thomas B, 13.04.2010
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    Wenn BT, dann ist dieser der Bauherr! Und dieser bezahlt (hoffentlich) den Planer; er (der BT) hat mit diesem ein -wie auch immer geartetes- Vertragsverhältnis. Der Endkunde (Erwerber vom BT) hat mit dem Architekten erstmals gar nichts zu tun.

    Thomas
     
  11. #11 Baufuchs, 13.04.2010
    Baufuchs

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    Bt

    ist Bauherr und der kann zunächst entscheiden, welche Lösung er -meist aus wirtschaftlichen Gründen- für die richtige hält.

    Entscheidet sich der BT zur Lösung "Stufe", dann ist das erst mal so.

    Die Frage ist dann, wie der BT diese Stufe dem Käufer der Wohnung "verkauft".

    Verkauft er die Wohnung als "barrierefrei" = Stufe = Mangel, es sei den er hat explizit darauf hingewiesen und Käufer akzeptiert die Stufe.

    Wird die Wohnung nicht als barrierefrei verkauft, muss aus den zum Vertrag gehörenden Zeichnungen und/oder aus der Baubeschreibung eindeutig hervorgehen, dass eine Stufe vorhanden ist.
     
  12. #12 Baukatze, 13.04.2010
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    Schön wäre das, aber in der Baubeschreibung und -genehmigung steht nichts von der Schwelle. Dort steht"nur", dass ein Wohnzimmer, ein Bad, ein WC und ein Schlafzimmer mit dem Rollstuhl erreichbar sein muss. Die Wohnung wurde analog § 35 LBO als "barrierefrei erreichbar" verkauft. Pläne, aus denen eine solche Schwelle ersichtlich werden könnte, lagen bei Baubeginn nicht vor. Siehe auch:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=43242
     
  13. #13 Baukatze, 13.04.2010
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    Schon klar, aber ein Architekt kann doch auch nach Gebrauchstauglichkeit planen und nicht nur für eine Vertragsbeziehung. - Vielleicht hat er den BT auch darauf hingewiesen und der hat die Nachteile akzeptiert. Wer weiß das schon?
     
  14. #14 Baufuchs, 13.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    muss kein Detailplan (ähnlich der von Dir an anderer Stelle gezeigten Skizze) sein, dass eine Stufe vorhanden ist, kann sich auch aus zeichnerischen Darstellungen im Grundriss der Bauantragszeichnung ergeben.
     
  15. #15 Skeptiker, 13.04.2010
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    Da steht aber damit auch nicht, dass die Terrasse "barrierefrei erreichbar" sein muss. Diese Leistung ist nach meinem Verständnis vom BT vertraglich nicht geschuldet - auch wenn das jetzt für Dich extrem ärgerlich ist.
     
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Terrassenschwelle 24 cm - zumutbar?

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