Unser Bau-Projekt oder "Leo-sucht-den Super-Bauunternehmer"

Diskutiere Unser Bau-Projekt oder "Leo-sucht-den Super-Bauunternehmer" im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hoffe mein Beitrag paßt hier rein, wenn nicht - bitte verschieben... Ich wollte ab jetzt berichten wie unser Projekt: Leo-sucht-den...

  1. #1 leonida64, 09.04.2010
    leonida64

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    Hoffe mein Beitrag paßt hier rein, wenn nicht - bitte verschieben...

    Ich wollte ab jetzt berichten wie unser Projekt: Leo-sucht-den Super-Bauunternehmer sich entwickelt.

    Heute hatten wir also die ersten Vorgespräche bei unserer Suche nach dem idealen Baupartner.

    Heute nachmittag kam der 1. Herr und dieser stellte sich als Agent für mehrere GU´s und BT´s heraus.
    Er gehöre zu einer Firma, die für Bauherren mit individuellen Hauswünschen den genau passenden Bau-Partner (regional und überregional) sucht (und findet natürlich).
    Wir haben dann mit ihm unsere Vorstellungen und Wünsche besprochen.
    Er hat auch unsere Infos bekommen wie Skizzen, Baugrundgutachten, Lageplan usw.
    Zu unserem Wunsch nach einer Bankbürgschaft meinte er: die können sie gerne haben - die müssen sie nur bezahlen - kostet sie ca. 5000,- (ähem?!)
    Hinterher haben wir uns dann mit ihm noch das Baugrundstück angesehen.

    In 4 Wochen treffen wir uns mit ihm wieder. Dann will er uns einen Kostenvoranschlag machen für unser Wunsch-Projekt.

    Etwas später kam dann als Zweite eine Dame.

    Mit der Dame vom Bau wieder das gleiche Spiel. Wirkte sehr nett und bodenständig. Fand meine Skizze gaaanz toll. (Na ja...)
    Arbeitet für einen GU, der als Subunternehmer andere GU´s und Bauunternehmer in versch. Regionen in D beschäftigt.
    Der GU ist seit 1988 im Geschäft, ca. 70-120 Häuser/pro Jahr, Rechtsform: Personengesellschaft.
    Ihre Antwort auf unsere Frage nach einer Bankbürgschaft: die können sie haben, kostet auch nix, aber der GU verlangt dann vom BH im Gegenzug ebenfalls eine solche. (Hmmm...?!)
    Die Dame will sich in ca 8-10 Tagen wieder melden bezgl. erster Kostenrechnung.

    Jetzt heißt es erstmal abwarten.
    Wir haben aber noch ne Menge Gespräche vor uns - spannend bleibt es auf jeden Fall....


    Wünsche euch noch einen schönen Abend,

    Leo :winken
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    hallo Leo,

    soll es vieleicht so heißen: " Super-bauherr-sucht-super-bauunternehmer?

    Es ist selbstverständlich das man auch dir misstraut und eine bürgschaft verlangt. Normaler geschäftsverkehr eigenlich.

    Viel erfolg.
     
  3. #3 fmw6502, 09.04.2010
    fmw6502

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    Ich kann ja noch BH verstehen, die einen (hoffentlich guten) GU/GÜ suchen, aber einen GU, der einen anderen GU beauftragt?
    Wo siehst Du den Vorteil? Ich sehe nur eine weitere Stufe, die Geld möchte, die die Kommunikation erschwert und bei Problemen hilft, abzuwiegeln.

    Gruß
    Frank Martin
     
  4. #4 leonida64, 09.04.2010
    leonida64

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    und

    ich berichte hier (zunächst) völlig wertfrei und beschreibe Vorgehensweisen und Abläufe

    ???-Fragezeichen bedeuten nicht notwendigerweise Kritik - sondern erstmal einfach nur - Ach? - so ist das? oder auch tatsächlich?

    ;-) Leo
     
  5. Charos

    Charos

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    Zumal es doch eigentlich für einen Bauherren schon fast reicht einen ordentlichen Zahlungsplan aufzustellen.
    Zusammen mit dem § 632a sitzt dieser doch dann eigentlich am längeren Hebel, oder?!

    Es ist doch dann eher für den Handwerker angebracht, eine Sicherheit zu verlangen.
     
  6. #6 Baufuchs, 10.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal nur

    zum Punkt Bürgschaften/Sicherheiten:

    Nach §632a (3) BGB hat der Unternehmer dem Bauherren sofern der Unternehmer Abschlagszahlungen verlangt Sicherheit in Höhe von 5% des Auftragswertes zu leisten.

    Die Forderung der Dame "wenn GU Sicherheit, dann fordern wir Bürgschaft des Bauherren" ist nach § 648a (6)2 BGB unzulässig.


    Meine Meinung:

    Beide Kandidaten eignen sich nicht.
     
  7. #7 Shai Hulud, 10.04.2010
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    Gesucht ist also eine Kostenschätzung eines Bauunternehmers auf Basis von einem durch einen Architekten geringfügig bearbeiteten Laien-Grundrißentwurf. Was soll das?

    Erstens ist doch sowieso alles graue Theorie, oder soll dieser Entwurf etwa umgesetzt werden???

    Zweitens, bis ein konkretes Angebot vorgelegt werden kann muß noch ein erheblicher Aufwand an Detailplanung erfolgen. Der lohnt sich aber zu Zeit noch gar nicht in Hinblick auf die erwartete Auftragswahrscheinlichkeit.

    Drittens, dieser Wettbewerb sucht den mutigsten (oder schlechtesten) Kostenschätzer, der sich zutraut die Hütte innerhalb des Kostenlimits anzubieten. Ist das dann der gesuchte gute GÜ? Oder nach welchen Kriterien willst du entscheiden?

    Viertens, warum sucht nur der Bauherr einen GÜ? Glaube ja nicht, daß hier nur der Bauherr entscheidet. Auch Bauunternehmer haben Kriterien zur Auswahl von Geschäftpartnern. Mit deiner Vorgehensweise wirst du damit leben müssen, daß du für viele gute GÜs so nicht in Frage kommen wirst. Wenn die Hütte zu deinem Preis nicht gebaut werden kann, dann wirst du nur passende Angebote von BUs bekommen, die dich nach Unterschrift schön langsam über den Tisch ziehen werden.
     
  8. #8 leonida64, 10.04.2010
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    @Shai Hulud

    wir sammeln jetzt erstmal unsere Eindrücke, wollen wissen was uns überhaupt angeboten wird und wie sich Leistungen und Kosten etc. unterscheiden.
    Es sind eine auch GÜ darunter, die z.b. erstmal mit dem BH und Architekt Pläne erarbeiten und dann erst weiter planen...

    Mir geht es um Informationen, Möglichkeiten, Planungen etc....

    Ich gebe zu: der Thread-Titel ist vielleicht etwas irreführend..

    Sollte auch eher nur witzig sein (ok - Ziel verfehlt - setzen - sechs!)

    das ist uns klar, u.a. deswegen informieren wir uns ja auch in alle möglichen Richtungen ;)

    Leo
     
  9. #9 leonida64, 11.04.2010
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    Danke an alle, die bisher hier geantwortet haben. :winken

    Ich habe mich entschlossen hier jetzt nichts mehr zu schreiben.
    Das hat nichts mit diesem Thread hier zu tun, aber mir ist an gewissen Themen die Lust vergangen.

    Von mir aus kann dieser Faden - von wem auch immer - gerne geschlossen werden.

    Wünsche noch einen schönen Abend.

    Gruß,

    Leo
     
  10. #10 garfield1, 11.04.2010
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    interessant

    Warum werden dann nach VOB 10% bei Abschlagszahlungen einbehalten?
    Steht die VOB über dem BGB?

    Ich lese dort nicht, dass dies unzulässig wäre. Im Übrigen befinden sich die Parteien im Stadium der Vertragsverhandlung, da kann noch viel vereinbart werden. Bei einem abgeschlossenen Vertrag sähe das anders aus

    Der erste auf jeden Fall. Beim zweiten: kommt auf seinen Angebotspreis an - wenn sich das rechnet...
     
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