Behörden-hickhack

Diskutiere Behörden-hickhack im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Gemeinde, wir wollen in nem kleinen Weindorf auf nen vom Vater meiner Frau gerbten Baugrundstück, auf welchen vor vielen Jahren das Haus...

  1. #1 Bottler, 11.04.2010
    Bottler

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    Hallo Gemeinde,

    wir wollen in nem kleinen Weindorf auf nen vom Vater meiner Frau gerbten Baugrundstück, auf welchen vor vielen Jahren das Haus der Großeltern stand und bis auf die Grundmauern abgerissen wurde, ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Keller (weil auf Hang gebaut wird) bauen.

    Dazu haben wir nach den Weihnachtsfeiertagen den Bauantag von unserem Architekten erstellen lassen und bei der Stadtverwaltung abgegeben.
    2 Wochen später bekommen wir ein Schreiben von der Stadtverwaltung, dass die Bewässerungsanträge/Frischwasser/Abwasser fehlen würden, welche jedoch mit Sicherheit dabei waren, weil ich die Anträge selbst unterschrieben habe und genau weis was dabei war.
    Um einer Konfrontation aus dem Weg zu gehen, bat ich unseren Architekten diese noch mal zu erstellen und nachzureichen.
    Nach ca. 5 Wochen kam dann ein Schreiben vom LRA, dass die Anträge eingegangen wären, und diese unvollständig seien und Mängel aufweisen.
    Bevor der Antrag weiter bearbeitet werden könne, müsse der Lageplan von einem Sachverständigen erstellt und in 3-facher Ausfertigung eingereicht werden. Ebenfalls muss im Lageplan die tatsächlich vor Ort gemessenen Firsthöhe der Nachbargebäude dargestellt sein.
    Der Lageplan wurde aber mit dem Bauantrag wie gefordert eingereicht. Nach Anruf konnte auch dass geklärt werden.

    letzte Woche kam jetzt wieder ein Brief von der unteren Baubehörde, vor Erteilung der Baugenehmigung noch die beigefügte Einheitsbaulast zu unterschreiben und beglaubigen zu lassen da unser Carport am Elterngrundstück grenzt und dadurch eine Baulast eingetragen werden muss. Weiterhin hätten sie einen Hinweis des Eigentümers eines Nachbargrundstücks zum Wegerecht beigefügt, mit der Bitte um Mitteilung wie dies nach Ausführung der Baumaßnahme gewährleistet ist. Eine Wegführung im Lageplan solle dazu kenntlich gemacht werden.
    Es handelt sich um einen kleinen ca. 1m breiten "Trampelpfad" über den unser Nachbar zu seinen Garten gelangen kann, welcher aber vom Bauvorhaben nicht betroffen ist.

    Jetzt haben wir am Freitag einen Termin beim Notar, der die Baulasterklärung beglaubigen soll, ausserdem habe ich den Weg im Lageplan gekennzeichnet.
    Dann werden wir noch eine Erklärung abgeben, dass das Wegerecht des Nachbarn nicht verletzt wird, da die Baumaßnahme den Weg nicht beeinträchtigen wird.

    Wir hoffen dann endlich den roten Punkt zu bekommen und hoffen dass nicht wieder in ein paar Wochen ein Brief rein flattert, dass noch irgend etwas benötigt wird oder fehlerhaft ist.

    Lansam wird es Zeit, dass wir den Bauantrag durch kriegen, schließlich sind es dann schon 4 Monate. Der komplette Ablauf zieht sich wegen dem nicht vorhandenen roten Punkt ewig in die Länge. Können die denn nicht gleich sagen, was sie alles noch benötigen, anstatt alle 4 Wochen etwas anderes ein zu fordern?

    Gibt es eigentlich irgendwelche Fristen, die von uns als BH oder der Behörde eingehalten werden müssen?

    Langsam werden wir echt ungeduldig, eigentlich sollte im März schon der Keller gestellt werden. Jetzt haben wir April und noch nicht mal den roten Punkt!

    Welche Arbeiten dürfen eigentlich verrichtet werden, ohne dass wir einen roten Punkt haben?

    So, viel geschrieben und sich Luft gemacht. Hoffe ich bekomme ein paar Tips für ein weiteres Vorgehen, Danke

    Gruß
    Günni
     
  2. Martl

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    Hallo Günni,

    nur mal soviel.
    Ich habe alles eingereicht und als die Fragen kamen war ich einfach persönlich bei der SACHBEARBEITERIN im LRA und habe die Änderungen gleich vor Ort besprochen und eingetragen.

    Papier und der Postweg sind geduldig und der in deinem Fall ohnehin langwierige Weg wird durch das hin- und hergeschreiben nicht kürzer.

    Hilfreich können m.E. auch Bilder z.B. auch aus Google Maps sein...

    Gruß & Viel Erfolg
    Martl
     
  3. #3 greentux, 12.04.2010
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    Wir hatten vorher noch einen VorOrtTermin mit Gemeinde und Landkreis gemacht. Das half auch...
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @Bottler: Sehe dass auch mal anders: Es besteht die Vorgabe, die Unterlagen vollständig und erschöpfend einzureichen und nicht zu warten, bis man entdeckt, was fehlt.

    Wenn die Randbedingungen etwas komplexer sind, mehrere Ämter zusätzlich eingeschaltet sind, dann kann man den Gang der Dinge abwarten oder auch durch frühzeitige Kommunikation ebnen.
    man reicht mehr Exemplare ein,
    zu gegebener Zeit wird ein Besprechungs, Orts-Termin vereinbart,
    der Architekt sollte sich da durchwühlen können.

    Frist: gibt es, ab vollständiger Vorlage der Unterlagen beginnt die zu laufen.
    Und wird ggf. unterbrochen/verlängert, wenn eine Behörde ihr Veto einlegt.
    Die Kandidaten dafür sind insbesondere: Umwelt/Naturschutz, Gewerbeaufsicht, Denkmalamt, Bauen im/am Außenbereich, laufende Verfahren zu Flächennutzungs oder Bebauungsplan, Veränderungssperre, Bundesämter, Sondernutzungen, ...
    und katastrophal bei Hickhack im Gemeinderat
     
  5. #5 Der Bauberater, 12.04.2010
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    Latürlich gips die Fristen. § 54 LBO

    Aber eben erst ab Vollständigkeit! Allerdings bei "Salamitaktik" würde ich mir mal den "schwarzwälder" Bauamtsleiter zur Brust nehmen :D
     
  6. #6 Bottler, 13.04.2010
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    Ich geb euch allen vollkommen recht, und jetzt wird uns auch klar, wo der Antrag überall durch muss:wow

    Eigentlich hätte unser Architekt wissen müssen, welche Unterlagen dazu gehören, damit der Antrag komplett ist. Er wäre eigentlich der "Fachmann" für diesen Part, stellt er doch den Bauantrag zusammen.:e_smiley_brille02:

    Egal, gestern hab ich mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen und nach seiner Aussage dürften dann die Unterlagen komplett sein.

    Na dann harre ich mal der Dinge die da noch kommen und berichte euch, wie es weiter geht.

    Bis dahin hordeo...
    Günni
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 13.04.2010
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    Ich habe hier auch mal einen Fall gehabt, bei dem der Sachbearbeiterin scheibchenweise einfiel, was sie denn gerne noch hätte - alles KANN-Unterlagen, kein Muss.
    Jedesmal, wenn sie die geforderte Unterlage hatte, kam 14 Tage später der nächste Brief. Beim dritten Brief habe ich sie angerufen und als sie keine Einsicht zeigte, einen Termin beim Amtsleiter wahrgenommen.
    Danach hatte ich innerhalb von 14 Tagen die Genehmigung auf dem Tisch.

    @ Bottler
    Wenn Euer Architekt die Unterlagen komplett abgibt und danach Teile davon verschwinden, kann er nichts dafür - ausser vielleicht, die Unterlagen per Post geschickt und nicht persönlich gegen Quittierung abgegeben zu haben.
    Mache ich eben um dem "Verschwinden" vorzubeugen fast nur noch.
    Im Anschreiben die Unterlagen detailiert aufgezählt und von der Annahme mit Stempel, Datum + Unterschrift auf dem Doppel den vollständigen Empfang bestätigen lassen.
    Seit dem sind keine Unterlagen mehr "versackt" :lock
     
  8. #8 Bautine, 13.04.2010
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    Ist halt eine Methode, um die in diversen Bundesländern engen Genehmigungsfristen (wenn nicht innerhalb von drei Monaten..., gilt die Baugenehmigung als erteilt) künstlich zu verlängern - Fristlauf fängt ja erst nach der vollständigen Vorlage aller Unterlagen an. Wenn ich also alle drei Wochen neue Sachen fordere, kann ich die Frist um zwei Monate +/- verlängern.
     
  9. #9 Bottler, 25.04.2010
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    So........am Freitag nochmal beim LRA angerufen und nachgefragt, wie weit denn nun die Bearbeitung unseres Antrages fortgeschritten sei.

    Der Sachbearbeiter meinte, dass die Bearbeitung abgeschlossen wäre und es sich nur noch um ein paar Tage handeln würde. Anfang nächster Woche soll uns ein "halber" Roter Punkt zugeschickt werden, was immer auch ein "halber" sein soll.
    Ich bin ja jetzt mal gespannt, was da so nach 4 Monaten kommt:shades
     
  10. #10 dquadrat, 25.04.2010
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  11. PeMu

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    Nen halber roter Punkt ist eine Teilbaufreigabe. Da fehlt noch was.
     
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