35cm Schwelle

Diskutiere 35cm Schwelle im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Baufuchs, mal umgekehrt gefragt: Ist eine 35 cm hohe Schwelle innen und 30 cm aussen ab Belag an der Balkon"tür" ein Mangel? Ist da nicht...

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  1. #1 Baukatze, 12.04.2010
    Baukatze

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    Hallo Baufuchs,
    mal umgekehrt gefragt: Ist eine 35 cm hohe Schwelle innen und 30 cm aussen ab Belag an der Balkon"tür" ein Mangel? Ist da nicht die DIN 18195 umgekehrt überschritten? Gibt es ein Höchstmass für solche Schwellen?
     
  2. #2 Baufuchs, 12.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kann

    mir das

    nicht so recht vorstellen.

    Gibts eine Schnittskizze oder Foto?
     
  3. #3 S.Oertel, 12.04.2010
    S.Oertel

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    DDR-Plattenbau von anfang der 70er?
     
  4. #4 Wieland, 12.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    Früher als es noch keine Plastikleisten/Besen usw.gab wurde im Bereich des Eingangs/
    Haustür die Fertig Belaghöhe immer 5mm über Türblatt Unterkannte geführt.
    Natürlich mit Minimalgefälle nach aussen,das Türblatt sollte im günstigsten Fall direkt
    an diesem 5mm Absatz anschliessen.Um eine optimale Winddichtigkeit zu erreichen.

    Hier sind es 30mm,meines Erachtens eine Gefahr,sogenannte Stolperstufe!

    Grüsse

    Michael
     
  5. #5 Baufuchs, 12.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Wieland

    3mm sind aus 2004, das Ding ist durch.

    Baukatze schreibt was von 35 cm !
     
  6. #6 Wieland, 12.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast

     
  7. #7 Baukatze, 12.04.2010
    Baukatze

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    Ist ein Neubau, Fertigstellung 2010. Im Anhang die grobe Skizze. Die "Türe" hat ein Fensterprofil und ist auf den Sockel gesetzt. Dadurch von innen ca. 35 cm von Bodenoberfläche bis Profilunterkante. Aussen dann ca. 20 cm ab oberem Belag. Ca. 30 cm ab wasserführender Schicht. Drainablauf vorhanden. Die DIN 18195 ist eingehalten. Ein Hinausgehen ist auch durch die äussere Dämmschwelle mit Aluminiumbelag extrem schwierig. Ist das jetzt ein Mangel?
     
  8. #8 Baukatze, 12.04.2010
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    Ergänzung: der Balkon ist auf der gesamten Fläche nach vorne und links /rechts komplett überdacht Ebenerdig bzw. 5 cm ab Belag wäre möglich gewesen!
     
  9. #9 Baukatze, 12.04.2010
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    Gleiches Problem: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=43143
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 12.04.2010
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    Da schreibst Du, Du erwartest von dem Architekten, dass er das bei der Werkplanung einplant.
    1) Wieso meinst Du, es gäbe eine Werkplanung
    2) Warum sollte der Architekt es, gäbe es denn eine Werkplanung, nach Deinen Wünschen berücksichtigen, wenn Du es nirgends schriftlich vereinbart hast.

    Das einzige, was Du evtl durchsetzen können wirst, wird eine Stufe innen vor dem Fenster sein!
     
  11. #11 Wieland, 12.04.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    Aber eine Leiter zum erreichen des Balkons hat er sich doch auch nicht
    schriftlich gewünscht! Oder???? Ralf

    Grüsse

    Michael
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 12.04.2010
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    Zwischen EINER Stufe und einer Leiter besteht ja wohl so ein gewisser :lock Unterschied.

    Was soll das sinnlose Übertreiben. Es hilft dem Frager nicht, wenn er sich auf Gefechte einlässt, die er verlieren wird, nur weil Du es moralisch für falsch hälst, was da gebaut wurde.
     
  13. #13 Baukatze, 12.04.2010
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    1. es eine Werkplanung gab...
    2. Ein Bauwerk so entworfen und ausgeführt werden muss, dass es während der vorgesehenen Nutzungsdauer neben seiner Tragfähigkeit auch seine Gebrauchstauglichkeit... behält“ – DIN 1055-100[2]
    3. weil ich vom Fachmann erwarten kann, dass er die anerkannten Regeln der Technik zum Vorteil des Bewohners anwendet und nicht zum Nachteil. Sie stellen nach Werkvertragsrecht für den Sollzustand eine Minimalforderung dar und bei Nichteinhaltung liegt ein Mangel vor, soweit die Abweichung nicht zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber vollumfänglich über die geplante Abweichung (nach oben) zu informieren und auf die daraus resultierenden Folgen hinzuweisen.
    4. § 3 Allgemeine Anforderungen LBO
    (1) Bauliche Anlagen sowie Grundstücke, andere Anlagen und Einrichtungen ...sind so anzuordnen und zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder
    Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind.
     
  14. #14 Wieland, 12.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast


    Natürlich Entschuldigung an alle.

    Diesen Fall hatt man nicht das erste mal.In

    In aller Regel geben Private Bauherren kein Geld für eine Detailierte
    Werkplanung aus.
    Die Handwerker kommen dann mit 1:100 Eingabeplan an die Baustelle
    und übernehmen die Rolle eines Rekonstruktionstrupp.

    Handwerker die ohne Werkplan oder Verbindliche Handlungsanweisungen
    arbeiten Handeln eigenmächtig.

    Für dieses Handeln kann weder ein Architekt noch ein Bauleiter
    verantwortlich gemacht werden.

    Bitte nochmals um Entschuldigung

    Grüsse

    Michael
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 12.04.2010
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    Und was steht da drin?
    Gebrauchstauglich ist es (wenn innen eine Stufe kommt
    Enttäuschung ist die Folge falscher Erwartungen ( (c) Mark)
    Sie können vom Planer gar nichts erwarten, denn der hat die Vorgaben seines Auftraggebers zu erfüllen.
    .Das Dumme ist nur, es gibt keine aRdT, die einen mehr oder weniger schwellenlosen Ausgang vorschreibt!
    UNd wo wurde gegen die LBO verstossen mit dieser Schwelle????
    Eine Schwelle ist kein Mißstand im Sinne öffentlichen Baurechts!!!
     
  16. #16 Baukatze, 12.04.2010
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    Erstes Fazit...

    ..., es gibt also nicht eine einzige technische Regel oder Vorschrift, die das als Mangel entlarven kann? - Ein solches Ergebnis ist im Jahre 2010 also nach allen anerkannten Regeln der Technik erbaut!
     
  17. Eric

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    Nach der von Baukatze vorgelegten Skizze sieht mir das nach einem Planungsfehler aus. Betonplatte der Wohnung und des Balkons wurden in einem Stück, jedenfalls aber niveaugleich, erstellt und deswegen mußte der Balkon von allen Seiten mit Wärmedämmung eingepackt werden ( ist er es denn ? ). Dadurch ist der Aufbau auf dem Balkon höher geworden als in der Wohnung.

    @Ralf: Dein Vorschlag in allen Ehren. Das habe ich im Altbau gemacht, weil es anders nicht ging. Hier ist es aber ein Neubau, Baujahr 2010. Im Neubau bedürfte es schon einer triftigen Begründung, warum diese unübliche Ausführung nicht zu vermeiden war.

    Zu akzeptieren wäre es selbstverständlich auch dann, wenn die vorhandene Ausführung in den Ausführungsplänen klar und eindeutig zu ersehen wäre, der Bauherr über die Vor- und Nachteile belehrt wurde und die jetzt vorhandene Ausführung akzeptiert hätte. Hat er aber offenbar nicht.

    Zu beachten war das Gesetz, also § 633 BGB. Die Frage wäre also:

    Eignet sich eine solche Bauweise für die " gewöhnliche Verwendung " und weist sie eine Beschaffenheit auf, die bei Werken " der gleichen Art üblich " ist und die der " Besteller nach der Art des Werkes erwarten " kann.

    Interessant wäre natürlich, ob das auch tatsächlich so geplant war, also bereits in den Ausführungsplänen so stand. Wenn nicht, wäre es ein Beschaffenheitsfehler.

    Ich vermute: Dem Archi ist erst nachträglich aufgefallen, daß er die niveaugleich verlegte Balkonplatte zur Vermeidung von Wärmebrücken noch dämmen muß.

    Planungsfehler werden einem mitunter erst dann klar, wenn man fragt: Wie konnte es dazu kommen?
     
  18. howa

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    Ist das wirklich ein Balkon? Wenn ja dann ist der das das geplant hat Verantwortlich für den Murks.

    Gruß
     
  19. Eric

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    Das liefe darauf hinaus, daß heutzutage der Bauherr dem Archi zu sagen hat, was und wie er zu planen hat!

    Und Du hast sogar Recht. Es ist in vielen Fällen ( leider ) so! Wenn das so weiter geht, ist die Planerhaftung, die natürlich auch für den aufgezeigten Fall greifen dürfte, irgendwann nicht mehr versicherbar.
     
  20. Baumal

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    also ich würde anhand einer laienhaften skizze,
    nicht darauf schließen wollen, dass eine betonplatte
    in einem stück erstellt wurde.

    wir leben doch nicht mehr in den 60er jahren....
     
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