Vob/b

Diskutiere Vob/b im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe von unserem Bauorganisator Musterverträge erhalten. Hierbei ist auch ein VOB/B Fassung 1992. Ist das korrekt, dass man mit...

  1. TURK

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    Hallo,

    ich habe von unserem Bauorganisator Musterverträge erhalten.

    Hierbei ist auch ein VOB/B Fassung 1992. Ist das korrekt, dass man mit der FAssung von 1992 arbeitet? Oder gibt es für den Bauherren günstigere Fassungen nach 1992? Denn so wie ich im Netz gelesen habe, gab es ja zahlreiche Fassungen nach 1992.

    Danke.
     
  2. #2 Thomas B, 13.04.2010
    Thomas B

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    Was ist denn das?

    Also....Euer "Bauorganisator" (was immer darunter zu verstehen sein mag....) gibt Euch einen "Mustervertrag". Mustervertrag über welche Leistung (seine Leistung, die Leistung der Handwerker)?

    Diese bezieht sich auf die VOB. Die VOB ist ein recht umfassendes, gedrukct recht dickes, Regelwerk, das dir ausgehändigtworden sein muß.

    Es gibt natürlich viele alte VOBs...da kann man richtig nostalgisch werden. In meinem Bücherschrank steht auch noch eine von 2000. Hübsch antiquarisch...man trennt sich halt so ungern davon...

    Aktuelle ist die von 2006.

    Was will der "Bauorganisator" mit der Fassung von 1992???? Etwas unorganisiert, oder? Oder will er billig Altpapier entsorgen?

    Thomas
     
  3. #3 Baufuchs, 13.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja,

    nicht ganz auf den Laufenden der Gute.

    @ThomasB

    Der VOB Teil B (Vergabe- u. Vertragsordnung), der ausgehändigt werden muss -so er denn überhaupt wirksam vereinbart werden soll- ist aber überschaubar. (11 A4 Seiten)
     
  4. #4 Thomas B, 13.04.2010
    Thomas B

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    ...mir ginbg es doch nur um das Aushändigen. Mann...diese Haarspaltereien schon wieder...:winken

    Was aber ist eine Bauorganisator mit einer VOB von 1992???? Was will er damit???? Wie kommt "man" darauf mit so etwas zu arbeiten?????
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 13.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich hab das schon auf EINER A4 Seite gesehen. Und Nein - die Lupe wurde nicht mit übergeben!
     
  6. #6 Baufuchs, 13.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Offenbar

    hat der "Bauorganisator" seinem Kunden TURK Musterverträge zugeschickt, die mit den einzelnen Handwerkern geschlossen werden sollen.

    Kann spassig werden, wenn die Verträge inhaltlich so daneben sind, wie eine VOB von vor 18 Jahren....:konfusius
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 13.04.2010
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    Bauorganisator klingt für mich nach diesen merkwürdigen Modellen, die ein Zwitter zwischen -Architekt+Einzelvergabe- und -GÜ- sind und bei denen der Bauherr die Nachteile beider Modelle bekommt, ohne einen einzigen der jeweiligen Vorteile zu haben.

    Baubetreuer ist meine ich auch so ein Titel dafür.
     
  8. TURK

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    Irgendwie tritt jeder Beitrag eine Lawine los. Ja, es ist so eine Art Baubetreuer. Sorry, aber ich baue das erste mal, wenn ich baue.

    Aber es ist schon einstimmig, dass die Fassung von 1992 schon etwas ;-) überholt ist. Das wollte ich doch nur wissen. Und Baufuchs hat Recht mit seinen 11 DIN A4 Seiten. Diese habe ich erhalten.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 13.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Und warum suchst Du Dir bei etwas, von dem Du keine Ahnungs hast, weil es noch nie gemacht hast, ausgerechnet dieses Modell aus????
    Architekt + Einzelvergabe hat Vor- und Nachteile,
    GÜ hat Vor- und Nachteile.

    Beim Baubetreuer sind mir keine Vorteile bekannt.

    Risiken haben alle drei. Der Baubetreuer aber die der beiden anderen Modelle zusammen :mauer
     
  10. #10 Thomas B, 13.04.2010
    Thomas B

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    ..naja..."etwas"????

    Was ist denn das für eine Firma, die mit seit 16 Jahren (mehrfach!) überholten Vertragsbedingungen arbeitet? Haben diese überhaupt eine rechtliche Wirkung?

    Thomas
     
  11. TURK

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    Auf heutige Nachfrage sagte man mir, man würde diese Verträge nutzen, da die neueren Verträgen die Handwerksfirmen zu sehr bevorteilen würden...

    Ist das so? Ich meine, wenn ich alles glauben würde, würde ich hier nichts posten...aber bitte nicht wieder so eine Lawine los treten.
     
  12. #12 Olaf (†), 13.04.2010
    Olaf (†)

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    Kurzes...

    Statement zum "Bauorganisator":
    Deren Anfragen wandern bei mir kurzerhand in den Papierkorb. Des ist mir zu halbseiden. Und mit der Ansage zur Bevorteilung der Handwerker bestätigste mein Vorurteil.
    Ich kenn solche Jungs in der Regel als "verunglückte" Bauunternehmer.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 13.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Dra Di net um, der .... geht um.....

    Wenn Du Dich doch umdrehst, solltest Du Dich nicht wundern, den:

    [​IMG]

    auf Deinem Rücken zu sehen.
     
  14. #14 Baufuchs, 13.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Rolf

    Das gezeigte Bärchen ist zu klein...:biggthumpup:
     
  15. #15 ManfredH, 13.04.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ob die in seit 1992 vorgenommenen VOB-Änderungen sich so einseitig zugunsten der Auftragnehmer ausgewirkt haben, weiss ich nicht; ich glaube aber eher nicht.

    Ich halte das eher für eine Schutzbehauptung, mit der der Organisator versucht, seine eigene eklatante Unwissenheit (oder Versäumnis, Nachlässigkeit, wie auch immer) schönzureden.
     
  16. #16 Thomas B, 13.04.2010
    Thomas B

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    Kann ein"Berater" derart unwissend sein? Ich meine 1992...bei 2002 hätte ich ja noch gar nichts gesagt...aber 1992!!!!

    Wie auch immer.....ich weiß in D-Land besteht Vertragsfreiheit...aber kann man überhaupt eine alte VOB (rechtsgültig) vereinbaren????

    Thomas
     
  17. TURK

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    Ja, zwischen Privatmann und Unternehmen geht das wohl habe ich gelesen. Aber das mit 1992 kann ich nicht verstehen. Die Gewährleistung ist in der Fassung noch bei 2 Jahren. 2002 wurde diese auf 4 Jahre angepasst.

    Ich glaube nicht, dass das mit Unwissenheit zu tun hat.

    Den Guten muss ich mal heute Abend genauer befragen.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 13.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Na siehste, hat er doch recht, der Organisator:
    Ist doch echt eine Benachteiligung für Dich, wenn Du dich noch 2 Jahre länger damit rumschlagen musst, den Firmen Mängel zu melden.
    Ist doch ne echte Entlastung mit den 2 Jahren Gewähr.

    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:
     
  19. PeMu

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    Die Themen AGB - Mustervertäge zugesandt ... und Priveligierung - VOB ist nicht einfach ein rundum-glücklich-sorglos-Paket, hat er wohl auch noch nicht mitbekommen.

    Die Frage stellt sich doch: Warum bekommst du Turk diese Vetragsmuster ausgehändigt? Was sollst du damit? Was übernimmt dein Baubetreuer, wenn er alles auf dich ablädt.

    Nach welcher VOB Teil C wird abgerechnet? Irgendeine andere, die günstig ist?

    Was ist in den Verträgen nicht original VOB? Blickt die Konstrukte jemand?

    Wenn du hier eine Frage stellst und so viele qualifizierte Antworten (nicht immer angenehme und konforme) erhälst - ähm, was stört dich daran? Sei doch froh. Zum Glück (oder Unglück) weißt du noch gar nicht, was da schlummert.
     
  20. #20 Baufuchs, 13.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    Privatmann als AG gibt also die VOB 1992 dem AN als seine (des AG) AGB vor?

    Einen größeren Schwachsinn gibts wohl nicht.:mauer:mauer

    @Pemu

    Privilegierung? Ist doch wurscht, wenn TURK als AG die AGB´s (VOB/B) vorgibt.
     
Thema:

Vob/b