3 Meter Mauer ohne Fundament

Diskutiere 3 Meter Mauer ohne Fundament im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ! da ich in diesem Bereich erst neu bin, verzeiht mir bitte den ein oder anderen fehler ;) und darum gehts kleine vorgeschichte :...

  1. Muckes

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    Hallo !
    da ich in diesem Bereich erst neu bin, verzeiht mir bitte den ein oder anderen fehler ;)

    und darum gehts
    kleine vorgeschichte : wir sind gerade am anbauen 2 stockig mit modernen fenstern die von oberkante bis unterkante des jeweiligen stockwerks gehen.
    der anbau ist ein wenig breiter wie das haupthaus, deshalb soll der hintereingang weiter nach aussen verlegt werden, wo vorher ein schräg nach oben verlaufendes beet war das an die mauer des nachbarn angegrenzt.
    letzte woche war nun der bagger da und wollte erde ausheben, damit der neue weg in höhe der unterkante des fensters am unterem stockwerk erstellt werden kann ...... nach ein paar baggerschaufeln weigerte sich der arbeiter ( zu recht ) weiter zu arbeiten, da das folgende zum vorschein kam

    nun zu eigentlichen:
    die mauer die komplett auf dem nachbargrundstück steht ( ca. 3meter hoch und 8 meter lang *) steht ohne fundament und wird nur durch das erdreich auf unserem grundstück gehalten


    *direkt hinter der mauer ist ein kleines beet und dann direkt der balkon des nachbarn


    nun meine frage:
    wie sollte ich mich verhalten und kennt einer die rechtslage dafür hier in hessen ?
    ist sowas überhaupt sicher ?

    wenn der weg nämlich auf dem bestehendem erdgrund errichtet wird, hab ich ca. 40cm erde + wegsteine die ich durch mein wohnzimmerfenster sehe... meiner meinung nach kommt das erst gar nicht in frage


    nach der arbeit knippse ich mal das ein oder andere bild um es anschaulicher zu machen

    vielen dank schon einmal für die mühe die ich gemacht habe
     
  2. Muckes

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  3. Baumal

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  4. #4 waellerjung, 14.04.2010
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    Zitat

    "Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um Schäden anderer zu verhindern."

    Da stellt sich nur die Frage, aus wessen Blickwinkel das jetzt zu betrachten ist. Man könnte argumentieren, die Gefahrenquelle wurde vom Eigentümer der Mauer -wissend oder unwissend- unterhalten.

    Andererseits könnte die Gefahrenquelle erst durch die Bauarbeiten geschaffen worden sein.

    Das wird sicher eine interessante Subsumption.
     
  5. #5 Topotec, 14.04.2010
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    Also, wenn schon, dann Subsumtion!!! :shades

    Ich würde mal einen zuständigen Bauprüfer vom Amt ranholen und ihn das beurteilen lassen. Baurecht ist leider nicht immer sehr eindeutig und gerad in diesem Fall würde sich das anbieten.

    Hoffe, das wird kein großes Problem werden, sieht schon etwas............naja, wie früher eben manchmal gebaut wurde, danach siehts aus!!!:yikes
     
  6. #6 Baufuchs, 14.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Offenbar

    wurde hier durch die Bauarbeiten die natürliche Geländeoberfläche verändert und dadurch der Mauer die nötige Stütze entzogen.

    So kann mans auch sehen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Mauer muss standsicher sein!

    Das ist sie in der Regel dann (neben anderen Randbedingungen), wenn sie frostfrei gegründet ist.
    Das sind in aller Regel 80 cm. Gemessen ab dem Gelände, das jeweils tiefer liegt.
    Wenn Ihr mit Eurer Abgrabung ein vorhandenes Fundament so weit freilegt, das diese Tiefe nicht mehr gegeben ist, müsst Ihr für die dann notwendigen Maßnahmen aufkommen!!!

    Hier dürfte es sich also anbieten, mit dem Nachbarn eine gütliche Regelung herbei zu führen.
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wäre die mauer standsicher, wenn die gründungskörper keinen ungünstigen
    einfluss auf die standsicherheit hätten? ;)
     
  9. Baumal

    Baumal

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    fragen über fragen.... :cry:D
     
Thema: 3 Meter Mauer ohne Fundament
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