Hat unser Keller eine weiße Wanne?

Diskutiere Hat unser Keller eine weiße Wanne? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen! Dies ist mein erstes eigenes Thema zu unserem geplanten Hausbau. Da ich noch relativ wenig Ahnung von der Materie habe würde...

  1. AdiLen

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    Hallo zusammen!

    Dies ist mein erstes eigenes Thema zu unserem geplanten Hausbau.

    Da ich noch relativ wenig Ahnung von der Materie habe würde ich gerne eure Meinung zu der Ausführung unseres Kellers lt. Baubeschreibung wissen.

    Rohbau/Keller

    Bodenplatten und die Kelleraußenwände werden aus Beton entsprechend den Anforderungen nach der DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) für die Nutzungsklasse A (erhöhte Anforderungen an die Dichtigkeit) ausgeführt.

    Die Kelleraußenwände und der Sockelbereich mit Perimeter-Wärmedämmung, 140 mm stark, WIG 035.

    Ich kenne zwar nciht genau den Grundwasserspiegel aber unser Bauträger/Archi hält das für eine ganz gute Ausführung.

    Was meint ihr?
     
  2. #2 Thomas B, 15.04.2010
    Thomas B

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    Moin,

    möglich, daß dies eine WW wird oder daß der BT das so meint. zu einer WW gehört eine "rissebeschränkende Bewehrung" (der Beton alleine macht's noch nicht!), die entsprechenden Fugenausbildungen (Fugenbleche, Fugenbänder,...), sowie die Berücksichtigung anderer Bauteile, wie z.B. die möglicherweise geplanten Kellerfenster. Was nützt id edichtetste WW, wenn das wasser durch die Fenster rein kann? Also: Druckwsserdichte Lichtschächte, druckwasserdichte Fenster oder wie auch imer...jedenfalls dicht!

    Das ganz auf die Schnelle....

    Thomas
     
  3. AdiLen

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    Danke für die schnelle Antwort.

    Lt. Baubeschreibung wird nicht darauf eingegangen das die Fenster oder der Lichtschacht Druckwasserdicht sind.

    Sollte man dies mit in die Baubeschreibung aufnehmen?
     
  4. #4 Thomas B, 15.04.2010
    Thomas B

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    ..dies oder der Terminus "Weiße Wanne" (vor dem sich viele "fürchten"), da dieser eben alle notwendigen Maßnahmen abdeckt. Ob dies allerdings vertragsrechtlich Bestand hat oder ob es besser wäre jedes notwendige Bauteil einzeln zu benennen möge ein Baurechtler erläutern...
     
  5. AdiLen

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    Dann werde ich den Punkt nochmal ansprechen.

    Ist es generell so üblich das Bauträger ihre Baubeschreibung so offen/kurz halten?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2010
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    Stopppppp
    Das ist eine Weisse Wanne!!!!!

    Ob die Lichtschächte/Kellerfenster druckwasserdicht sein müssen, hängt am Baugrund und dem höchstmöglichen Wasserstand!!!

    Gibts schon ein Baugrundgutachten?
     
  7. AdiLen

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    Da muss ich den Archi/Bauträger mal fragen. Ich will mich nicht festlegen, aber ich gehe davon aus das er das bestimmt berücksichtigt hat oder noch wird.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ein Buchhalter sollte ja mit Geld umgehen können.
    Daher sollten ALLE Wägbarkeiten wie Baugrund und dessen Folgen VORVertragsschluss geklärt und in den Preisen enthalten sein.

    Hinterher sind die Preise Vogel-friss-oder-stirb!
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @ThomasB: traust du nun selbst der WU-Richtlinie nicht mehr über den Weg?
     
  10. #10 garfield1, 16.04.2010
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    Dort steht nur, dass der Beton entsprechend dieser Richtlinie eingebaut wird, sprich: beim Betonwerk wird WU-Beton geordert. Passende Bewehrung wird nicht erwähnt.
    Laut Bauberatung Zement kann man WU-Bauteile auch ohne rissbeschränkende Bewehrung herstellen, wenn alle Risse, die sich nach dem Abbinden zeigen, verpresst werden. Aber selbst davon wird bisher nichts erwähnt. Natürlich nicht ohne statisch erforderliche Bewehrung.

    Ein Hersteller druckwasserfester Fenster würde mich neugiershalber interessieren. Sowas gibt es selbst beim Bootsbau nicht. Bei glas-bottom-booten ist das eine Festverglasung.

    Ansonsten siehe Ralf: wie ist der HGW wirklich?
     
  11. Eric

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    Halte auch ich für klar.

    Es ist offenbar (?) ein BT-Kaufvertrag. Aufgabe der Baubeschreibung kann es nicht sein, dem BT bis ins Einzelne vorzuschreiben, was er gegen den anstehenden Lastfall zu tun hat. Das würde eine individuelle Einzelplanung oder erfordern, daß der Erwerber vor Vertragsunterzeichnung alle Pläne, Gutachten usw. durch einen eigenen Fachmann überprüfen läßt. Wer soll das bezahlen? Welcher BT läßt sich hierauf ein?

    Vergessen kann man, daß irgend ein Anwalt, insbesondere auch ein Fachanwalt für Baurecht, beurteilen kann, was für eine WW alles erforderlich ist und daher in die Baubeschreibung zur Klarstellung und Absicherung noch mit aufgenommen werden sollte/müßte/könnte. Die " Waffe " des Anwalts sind die Kenntnis vom Recht und die Sprache. Den Sachverhalt und das technische Verständnis haben der Mandant und die von ihm hinzugezogenen Fachleute beizubringen. Die können es im Zweifel aber nicht rechtssicher formulieren.

    Der BT muß in Bezug auf den anstehenden Lastfall eh alles tun, was nach den aRdT für das mangelfreie Gebäude erforderlich ist. Wer meint, damit nicht Leben zu können, muß mit eigenem Archi und Unternehmern bauen oder aber ( durchaus erwägenswert, weil bereits vorhanden und zu begutachten ) ein bestehendes Objekt kaufen.

    Bauen ist in erster Linie Vertrauenssache. Die entscheidente Frage ist, wie findet man denjenigen, dem man in den heutigen Zeiten noch vertrauen kann. Früher wurde mit einem ortsansässigen Unternehmer vor Ort gebaut. Der konnte sich in der Kneipe nicht mehr sehen lassen, wenn er Mist gebaut hat. Heute bauen Polen, mittlerweile schon Russen. Denen ist egal, was der Bauherr von ihnen hält: Die Gewährleistung ist mit der Bezahlung zu Ende.
     
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