Toleranzabmessungen gegenüber dem Bauantrag

Diskutiere Toleranzabmessungen gegenüber dem Bauantrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage zu einer Garage. Ich habe im Bauantrag eine Garage eingezeichnet mit den Maßen 6m lang und 3 m breit....

  1. Puffer

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    Hallo zusammen,

    ich hätte mal eine Frage zu einer Garage. Ich habe im Bauantrag eine Garage eingezeichnet mit den Maßen 6m lang und 3 m breit.
    Jetzt gibt es für mich LowBudgetBauer Garagen mit 2,95 m breit und 5,96m lang. Länge wäre ok nur die nächste Breite wäre dann wieder 3,15m. Und auf die würde ich gern gehen. Wäre dann halt 15 cm breiter (in mein Grundstück hinein).
    Ist das erlaubt, gibt es eine gewisse Toleranz der Abmessungen zum Bauantrag?

    Gruß und Danke

    Axel
     
  2. #2 rudi1106, 15.04.2010
    rudi1106

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    Hallo,

    grundsätzlich braucht man für eine Garage in der Größenordnung überhaupt keine Baugenehmigung. Falls keine Besonderheiten vorliegen, dürfte das also kein Problem sein.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2010
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    Mei gudsder Herr Rudi. Das ist aber mal sowas von falsch, dass gibts ja gar nicht.

    Unter bestimmten Voraussetzung erlauben einige LBO, für klar definierte Baumaßnahmen an Stelle des Bauantrags eine so genannte Bauanzeige.

    ABER:
    1) wissen wir nicht, welche LBO gilt
    2) wissen wir nicht, ob evtl. in der LBO definierte Voraussetzungen für die "Bauanzeige" vorliegen
    3) müsste dann an Stelle einer Tektur/neuen Bauantrags ein entsprechendes Verfahren angeschoben werden, wozu es wieder einen Entwurfsverfasser + Statiker braucht
    4) müssen auch solche Vorhaben die LBO + die sonstigen Bedingungen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts einhalten, die wir ebenfalls nicht kennen
    5) haftet der Bauherr immer für Abweichungen von den auf welchem Wege auch immer zu Stande gekommenen öffentlich rechtlichen Voraussetzungen der Baumaßnahme

    Also mal nicht SO schnell mit den jungen Pferden

    @ Fragesteller
    Die meisten LBOs kennen zwar Toleranzen, aber 15 cm liegen ausserhalb aller mir bekannten entsprechenden §§.
    Also mal ausrechnen, was preiswerter ist:
    Billichwillich-Garage + Kosten für Erstellung und Genehmigung von Tektur/Bauantrag/"Bauanzeige"
    Garage nach vorhandener Genehmigung
     
  4. Puffer

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    Hallo,

    danke für die Antworten. Das ganze passiert in Hessen. Das Problem ist auch noch eine Randbebauung an 2 Seiten zum Nachbargrundstück. Eine Seite wäre kein Problem gewesen. Deshalb mussten wir Bauantrag stellen. Baugehmigungsfrei hätte ich 3 m vom Grundstück eingebüßt bzw. ne blöde Ecke gehabt, die nicht gut zu nutzen ist.
    Welche Toleranzen lässt den die LBO Hessen zu bzw. wo finde ich das in der LBO?

    Danke

    Gruß

    Axel
     
  5. #5 coroner, 15.04.2010
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    mal parallel gefragt würde mich die Handhabung eines solchen Falles
    interessieren wenn es um ein sog. Kenntnisgabeverfahren geht.
    Wo man sich also prinzipiell einfach nur "an alle Regeln hält" und diese
    Maßänderung der Garage auch keinen "Regelverstoss" i.S.d LBO/B-Planes etc.
    darstellen würde...
    Muss man da wirklich für jeden Mini-Bereich der vom "Antrag" abweicht
    eine Korrektur einreichen, oder reichts wenn das "Gesamtbild" erhalten
    bleibt (meint: also es steht letztlich die Garage weiterhin links vom Haus, wo sie auch geplant war... und nicht plötzlich rechts...)
    irrelevant ob die Garage jetzt 10cm breiter geworden ist...
     
  6. #6 Der Bauberater, 15.04.2010
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    Beim Baurechtsamt nachfragen, ob die für 15 cm einen Änderungsantrag haben wollen. Wenn ja geht es mit Nachbarzustimmung und usw. los
    LBO Hessen
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2010
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    Irrelevant ist es innerhalb der evtl. definierten Toleranzen. Ausserhalb ist es ein Scharzbau, der entsprechend von bis behandelt werden kann.
    Von Nachvollziehen der Genehmigung bis Abrissverfügung.

    Eine "Bauanzeige" ist sogar schlimmer als ein Bauantrag.
    Wenn bei einem Bauantrag eine Abweichung (bleiben wir mal dabei) der Garage sanktioniert werden soll, dann darf der Rest weitergebaut werden.
    Bei einer "Bauanzeige" ist ein Baustopp bis zum Eintreten der Voraussetzungen der neuen Baufähigkeit einzulegen!
     
  8. Puffer

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    Das Haus wurde baugenehmigungsfrei gebaut, da alles aus dem Bebauungsplan und alle anderen Vorschriften eingehalten wurden. Nur extra für die Garage haben wir einen Bauantrag gestellt, wegen Grenzbebauung. Nachbarn gibts noch keine, wir sind die ersten in diesem Baugebiet. Wen will das Bauamt nun fragen, ob sie mit einer Grenzbebauung einverstanden sind und uns nun nach Ablauf der 3 Monatsfrist am 4.5. erlaubt oder verbietet, die Garage zu stellen. Müssen wir warten, bis es eine Grundstückskäufer dafür gibt und wird der dann gefragt.

    Gibt es irgendwo eine Angabe über Toleranzen, habe gerade die LBO Hessen gewälzt, aber nichts gefunden?

    Gruß

    Axel
     
  9. #9 coroner, 15.04.2010
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    naja irgendjemandem muss das Grundstück ja nun gehören, im Zweifel der
    Gemeinde und die kann doch entsprechend eine Aussage machen, oder?
    Bei einer Befreiung vom B-Plan wurden bei uns auch alle umliegenden
    Nachbarn "gefragt" - einer der Nachbarn war die Stadt selbst, da das Grundstück noch nicht verkauft war.
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nachbaranhörung = Stellungnahme der Eigentümer (bzw. deren Vertreter) der angrenzenden Grundstücke

    egal wo der Eigentümer wohnt.

    wer? siehe Lageplan, der gehört zum Bauantrag, da sind alle vermerkt
     
Thema: Toleranzabmessungen gegenüber dem Bauantrag
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