Widerspruch gegen Baugenehmigung !?

Diskutiere Widerspruch gegen Baugenehmigung !? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Freunde, um es vorweg zu nehmen, das wird jetzt eine etwas längere Geschichte und ich hoffe damit Eure Geduld nicht überzustrapazieren....

  1. jens

    jens Gast

    Hallo Freunde,

    um es vorweg zu nehmen, das wird jetzt eine etwas längere Geschichte und ich hoffe damit Eure Geduld nicht überzustrapazieren.

    Ein paar Punkte zur Sachlage.

    - wir bauen ein EFH auf unserem Grundstück am Waldrand (Außenbereich) und haben dafür nach längeren Grabenkämpfen mit diversen Behörden sogar im letzten Jahr eine ordnungsgemäße Baugenehmigung erhalten ;-)

    - das Grundstück liegt am Rand eines Wohngebietes und stellt sozusagen die letzte bebaubare Lücke dar (deswegen gab es auch die Sondergenehmigung).

    - in unmittelbarer Nähe im Wald (ca. 100m Luftlinie) beginnt das Gründstück einer Gänsezuchtanlage. Dessen Eigentümer hat nun im April diesen Jahres einen Widerspruch gegen die Baugenehmigung und einen Antrag auf sofortigen Baustopp beim zuständigen Bauordnungsamt gestellt.
    Als Gründe nennt sein Anwalt,

    Zitat: " Meine Mandantschaft befürchtet öffentlichrechtliche und zivilrechtliche Probleme, wenn derartig nah an Ihre Gänsezucht eine Wohnbebauung erfolgt."

    Hintergrund der Sache ist, einer meiner Nachbarn der in der selben Entfernung zur Gänsezucht wohnt, hat mehrfach "erfolglos" gegen diese wegen "Belästigung durch Geruch u.Lärm" geklagt.

    Damit kommen wir nun langsam zum eigentlichen Thema.
    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens liegt uns auch eine Stellungsnahme des zuständigen Umweltamtes vor. Diese besagt zum Thema Immisionen,

    Zitat: "Bereich Immissionsschutz: Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände. Das geplante Wohnhaus liegt im Entwurf eines Flächennutzungsplanes auf einer Wohnbaufläche und stellt keine an die Gänsezucht heranrückende Wohnbebauung dar."

    Und hier denke ich hat das Umweltamt mal alle Augen zu unserem Gunsten zugedrückt um meinen Nachbarn keinen neuen Grund zum Klagen zu geben. Soll mir aber nur Recht sein.

    Wie sehen das die Spezialisten unter Euch, hat der Mann eine Chance mit seinem Antrag durchzukommen ?

    Was kann uns im schlimmsten Falle erwarten ?




    Mittlerweile gibt es von Seiten des Anwaltes des Gänsezüchters ein "gütliches Angebot" zur Klärung der Angelegenheit, welches wie folgt aussieht:

    Zitat:" Meine Mandantschaft könnte sich vorstellen, den Widerspruch zurückzunehmen, wenn zu Ihren Gunsten eine Grunddienstbarkeit auf dem Flurstück eingetragen wird. Die Formulierung könnte wie folgt lauten:

    " der Eigentümer des Flurstückes ..... verpflichtet sich gegenüber dem jeweiligen Eigentümer der Flurstücke ...... Einwirkungen, von den auf diesen Flurstücken betriebenen Gänsezucht in dem bereits bestehenden Maße entschädigungslos zu dulden, insoweit die Entschädigungsanspruche zum Inhalt des Eigentums gehören.
    Auch wird auf Ansprüche gegen Einwirkungen von der auf den Flurstücken ...... vorhandenen Gänsezucht auch im Hinblick auf eine Modernisierung der betriebenen Gänsezucht verzichtet, soweit sich je nach Abschluß der Modernisierung ergebenen Immissionen die jetzt bestehenden Immissionen nicht überschreiten. Auch hier wird auf die verschuldensunabhängigen Ersatzansprüche verzichtet, die zum Inhalt des Eigentums gehören.""



    Sollen wir uns des lieben Friedens wegen darauf einlassen ?
    So ein Eintrag im Grundbuch stellt doch mit Sicherheit ein Wertverlust fürs Grundstück dar ?


    Noch ein Nachtrag zum Bauvorhaben: "Keller ist fertig. Bisherige Kosten ca. 40000 Euro."
     
  2. #2 Auch n Bauherr, 01.07.2004
    Auch n Bauherr

    Auch n Bauherr Gast

    Meine persönliche Meinung dazu ist AUF GAR KEINEN FALL UNTERSCHREIBEN!!!!!!

    Wenn der vergrößert bist Du erst mal in der Beweispflicht, das die Immisionen jetzt mehr sind und das wird teuer, wenns überhaupt was bringt.

    Entweder aussitzen wenns möglich ist, da Du ja ne Baugenehmigung hast, kann er eigentlich nichts machen ausser ne Verzögerung. Oder mit dem mal reden was ich für die bessere Möglichkeit halte. Wenns nen vernünftiger Mensch ist, wird er erkennen, das Ihr keine Streithammel seid und das ganze abblasen.
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Der Mann ist gebranntes Kind. Ich kenne einen vergleichbaren Fall, wo die Wohnbebauung einer bestehenden Schreinerei immer mehr auf die Pelle gerückt ist. Obwohl er zuerst da war, wird er jetzt von den Nachbarn getrietzt. Bei jeder geringsten maschinellen Veränderung in seinem Betrieb oder wenn er ein Fenster einbauen will, kriegt er Behörden ins Haus geschickt und muss mit teuren Schallschutzgutachten nachweisen dass sich nichts zum Schlechteren verändert hat.
     
  4. #4 Martin K, 02.07.2004
    Martin K

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    möchtegern Bauherr ohne Bauplatz
    Ich an stelle des Züchters würde auch so handeln.
    In einem meiner früheren Wohnorte gab es einmal eine
    Tankstelle. Dort wurde Jahre später rundherum die
    Grundstücke verkauft und gebaut. Einer der Käufer hat
    dann gegen die Tankstelle geklagt (Geruchsbelästigung und
    Puplikumsverkehr) und hat recht bekommen. Der Tankebesitzer
    musste obwohl er "schon ewig" da war schliessen. Habe ich
    nie verstanden, die Käufer wussten doch wo sie bauen.

    Gruß Martin
     
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Widerspruch gegen Baugenehmigung !?

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