wurde hier wirksam ein WU-Bauteil vereinbart?

Diskutiere wurde hier wirksam ein WU-Bauteil vereinbart? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Sachverhalt: - Bodengutachten vorhanden, schreibt schwarze Abdichtung nach -6 oder Keller nach WU-Rili vor - erstes Angebot des Rohbauers inkl....

  1. #1 capslock, 15.04.2010
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    Sachverhalt:
    - Bodengutachten vorhanden, schreibt schwarze Abdichtung nach -6 oder Keller nach WU-Rili vor
    - erstes Angebot des Rohbauers inkl. Hohlkehle, Abdichtung nach -6, Dränsteinen, Filtervlies, ...
    - nach Rücksprache mit Statiker ist die Bewehrung für WW bekannt, Kostenabschätzung durch Rohbauer, daß Mehrstahl und WU-Beton günstiger als die entfallende Schwarzabdichtung.


    Das geänderte und beauftragte Angebot trägt dann die Überschrift "Rohbauarbeiten für Erstellung WU-Keller", unter Bodenplatte steht jetzt "Bodenplatte in WU-Ausführung d=25 cm", bei Wänden steht "UG-Außenwände in WU-Ausführung d = 24 cm", Fugenband vom Marktführer ist dazugekommen. Ebenso hat sich die Stahlmenge so erhöht, daß sie zu den Vorab-Angaben des Statikers paßt. Sämtliche Zutaten der sw sind noch aufgeführt, aber eingeklammert und mit Kommentaren wie "Ausführung WU-Wände" versehen.

    Vor Auftragserteilung lagen dann auch Werkplan und Statik für rißbreitenbeschränkte Bodenplatte und Wände inkl. Nachweis entsprechend Nutzungsklasse A vor, lagen dem BU zur Durchsicht vor und wurden für ausreichend erklärt.

    Einige Lichtschächte und Rohrdurchführungen wurden in dem neuen Angebot nicht auf druckwasserdicht geändert, sondern "normal" belassen, weil an den Stellen aufgrund der Geländeform kein Stauwasser auftreten kann. Dies wurde auch so ausgeführt, ist problemlos und wurde nicht von uns beanstandet.

    Was leider total schiefgelaufen ist: es wurden überall nur normale Spannstellen verbaut, von denen es auf unsere Nachfrage sogar hieß, die seien dicht und für die Weiße Wanne geeignet.

    Der Hersteller ist mittlerweile von uns ausfindig gemacht. Die Teile haben keinerlei Prüfung für Einsatz in einem WU - Bauteil, nicht einmal eine für normale Wasserdichtheit.

    Wir haben den Mangel zusammen mit der Prüfung der Schlußrechnung gerügt, und den unter den geschätzten Sanierungskosten liegenden Restbetrag bis zur Klärung angekündigt einbehalten. Nachdem über Wochen keine Reaktion kam, haben wir ein Angebot eines bekannten Abdichtungsunternehmens angefordert. Dann haben dem BU nochmals eine Frist für Sanierungsvorschlag und Sanierung gesetzt, eine Kopie des Angebots beigelegt und externe Auftragsvergabe und Einforderung der Kosten bei Ablauf einer der beiden Fristen angedroht.

    Jetzt hat der BU reagiert. Er erkennt Mängelanzeige und Frist nicht an und fordert Restzahlung. Grund sei, daß keine WW vereinbart. Als Argument müssen die Lichtschächte herhalten. Ferner seien die Spannstellen ja dicht, weil mit zwei Gummistopfen abgesichert :wow. Ein bißchen zusammenhanglos führt er noch an, es sei ja nur vereinbart, die Außenwände würden mit WU-Beton ausgeführt (die Nummer, daß WU-Beton kein WU-Bauteil macht, ist ja langsam alt).


    Unsere Sicht:

    1. Ob WW oder nicht, ist vollkommen unerheblich, wichtig ist 2.

    2. Geschuldet seitens des Rohbauers sind eindeutig Wände als WU-Bauteil.

    3. Ein WU-Bauteil erfordert automatisch die Verwendung von zugelassenen Spannstellen. Diese brauchen nicht explizit im Werkplan ausgewiesen werden, da der Rohbauer sie ja eigenverantwortlich entsprechend seinen verfügbaren Schaltafeln einsetzt.



    Liegen wir damit richtig?
     
  2. Eric

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    Das sagt Dir mit letzter Sicherheit nur der Richter. Zu klären ist eine Rechtsfrage: Welche Bauweise war vereinbart? Nach der Bauweise richtet sich, welche Spannstellen einzubauen waren und ob das, was verwandt wurde, richtig/mangelfrei ist.

    Entscheident ist nicht, was der BU meint und glaubt, sondern wie er den Auftrag verstehen mußte. Also hat das Gericht den Vertrag nach §§ 133, 157 BGB auszulegen.

    Scheint mir gut für Dich auszusehen.
     
  3. #3 capslock, 16.04.2010
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    Danke. Bauweise =
    a) WW, also ein Abdicht-Gesamtkonzept?
    b) WU-Bauteil, also direkte Beschreibung der Eigenschaften der Wände, die schon nach Ausschalen vorliegen müssen?
     
  4. mls

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    fehlt die kunst der fuge, aber ansonsten eindeutig.
     
  5. #5 capslock, 16.04.2010
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    Danke! Eindeutig, daß WU-Bauteile und nicht nur WU-Beton geschuldet? Oder auch eindeutig, daß eine WW bis mindestens UK Kellerfenster geschuldet? Ist letzteres überhaupt erheblich?
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    dir gehts um den verschluss der spannstellen - dafür reicht wohl auch
    "Außenwände in WU-Ausführung".
    in letzter (richterlicher) entscheidung kommt natürlich drauf an, wie das
    verdeutscht wird - aber für mich ist das eindeutig: da gehören geeignete
    spannstellen rein.
     
  7. Eric

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    +

    Nutzungsklasse A = Begriff aus der WU-RiLi.

    Zauberwort = Auslegung

    Zu den Kellerfenstern hast Du bereits richtig ausgeführt: Druckwasserdichter Lichtschächte bedurfte es nicht, da der Bemessungswasserstand im Sinne der Begriffsdefinition der WU-RiLi unterhalb der UK Fensteröffnung liegt und der ( zusätzlich denkbare ) Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasse in Deinem Fall nicht vorliegt.

    Wäre es anders, wäre die Nichtanbringung druckwasserdichter Lichtschächte ein Planungsfehler, der an dem durch Auslegung zu ermittelenden Auftragsgegenstand ( = WW ) nichts ändern würde. Denn das sind zwei verschiedene paar Schuhe:

    1. Was war geplant und ist dem AN gemäß Planung in Auftrag gegeben worden > Auslegung des Vertrages?

    2.

    a.) Ist die Planung fehlerfrei?
    b.) Ist die Ausführung fehlerfrei?

    Wäre ja noch schöner, wenn ein angeblicher Planungsfehler dazu führen würde, daß der Unternehmer noch weitere und völlig andere Ausführungsfehler oben drauf packen könnte.
     
  8. #8 capslock, 20.04.2010
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    Danke erstmal für die Kommentare. Gibt es irgendwo einen schönen VOB-Kommentar, Fachartikel oder ein Urteil, in dem auch für Uneinsichtige schön dargelegt wird, daß WU-Keller nicht nur "aus WU-Beton gegossen" heißt (das der WU-Beton nicht mehr so heißt, ist schon klar)?

    Ich meine sowas mal in unserer Angebotsphase gehabt zu haben, finde es aber nicht mehr.
     
  9. #9 Carden. Mark, 20.04.2010
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    Ja - einiges.
     
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