Reihenhaus Feucht- wer muß zahlen

Diskutiere Reihenhaus Feucht- wer muß zahlen im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich brauce mal eure Hilfe: ich wende mich mit meinem Problem meiner Eltern an Euch. Sie wohnen seit 40 Jahren in einem...

  1. #1 biber0001, 16.04.2010
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    Hallo,
    ich brauce mal eure Hilfe:

    ich wende mich mit meinem Problem meiner Eltern an Euch.

    Sie wohnen seit 40 Jahren in einem Reihenendhaus.

    Jedes Reihenhaus hat hinten einen Kellerabgang. An dem Kellerabgang ist eine 32 cm dicke 20 cm hohe Beton" Mauer", wovon 24 cm dem Nachbarn laut Bauzeichnung gehört und 8 cm meinen Eltern. Auf der Seite der Nachbarn ist eine Mauer von ca. 2,50 Privat vom Nachbarn errichtet worden ( vor vielen Jahren)

    Jetzt ist im Kellerabgang der Nachbarn die Mauer feucht / Farbe blättert ab. ( was eingendlcih bei allen diesen Reihenhäusern ist)

    D.H. auf der einen Seite ist der Kellerabgang der Nachbarn und auf der anderen Seite die Terrasse meiner Eltern.

    Der Nachbar hat jetzt verlangt, das meine Eltern von ihrer Seite aus, die Mauer freilegen und einen Drinageschicht legen sollen.
    Meine Eltern sind sich nicht sicher, ob es "Ihre Schuld" ist und haben trotzdem mal einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

    Aber die beauftragte Firma weigert sich, die Mauer frei zu legen, weil ja dann die Mauer vom Nachbarn umkippen könnte:

    Der Nachbar ist aber der Meinung, das es unsere Aufgabe wäre.

    Wer ist denn jetzt zuständig dafür?

    Er droht mit einem Anwalt, obwohl meine Eltern sich schon angeboten haben, alles machen zulassen, außer den Bagger zum ausschachten. Wenn der Nachbar ihn bestellen würde, würden meine Eltern aber einen teil der kosten übernehmen, damit ist der Nachbar aber nicht einverstanden.

    Wer muß denn jetzt was zahlen????
    Wir sind überfragt.

    Wäre für tipps super dankbar. Vielen Dank für Eure Hilfe im Vorraus

    lg

    biber
     
  2. Baumal

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    ein paar gezeichnete striche oder fotos, sagen
    oftmals mehr als tausend worte.

    welche wand ist naß? die vom 2,50 was denn?
    entfernung, höhe, wass weiß ich nachbarwand....
     
  3. sepp

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    und es kann nicht sein, daß die "8"cm nur eine terrassenbegrenzung sind?
    ein bild wäre von vorteil.
    denn hier ist maßgeblich, ob die wand eine tatsächliche "nachbarwand" ist.
    "nachbarrechtsgesetz"
     
  4. #4 biber0001, 16.04.2010
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    Auf der einen Seite ist Nachbars Kellerabgang, diese Wand im Kellerabgang ist feucht, beim Nachbarn.
    Es ist eine Treppewo dann rechts am Handlauf die feuchte Wand kommt, auf dieser Wand steht eine Gemeinsame Grenze ( Betonabschluß) so lang wie der Abgang, Breite 32 cm. Davon 24 cm auf Nachbarsgrundstück, und 8 cm auf dem Grundstück meiner Eltern. Auf diesem Betonabschluß hat der Nachbar damals eine Mauer errichtet.
    Er meint jetzt, das die Feuchtigkeit in seinem Kellerabgang von der Terrasse meiner Eltern kommt.

    Hoffe , es ist jetzt besser zu verstehen.
     
  5. #5 biber0001, 16.04.2010
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    was ist eine Terrassenbegrenzung?

    So eine Kellertreppe von Reihenhäuser haben ja rechts und links eine "Begrenzung", bzw, womit die Treppe nach unten führt, halt eine Wand! oberhalb dieser Wand ist dieser Betonabschluß..... wovon 8 cm breite auf dem Grundstückder Eltern ist.....
     
  6. Baumal

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    er hat auf diesem "betonabschluß" eine 2,50m hohe mauer errichtet?
     
  7. #7 biber0001, 16.04.2010
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    ich denke das man diesen Betonabschluß Sockel nennt. Der wurde von fast 40 Jahren vom Bauträger mitgebaut. 24 cm auf nachbars grundstück ,( Dort wurde auch nach oben hin die Mauer gezogen) und 8 cm breite auf "Unserem Grundstück ist dieser Sockel auch. Nun meint der Nachbar das die Feutigkeit auf seiner Seite von "uns" kommt.

    Fotos ist schwierig, weil man ja nur "unsere " Seite sieht... kann ich aber machen, wenn ich die nächsten Tage noch mal hin fahre.
     
  8. #8 biber0001, 16.04.2010
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    Ja, und unter dem Btonabschluß ist es jetzt auf dem Kellerabgang feucht!
    Wenn wir aber von unserer Seite ausschachten, droht seine Mauer umzufallen!
     
  9. #9 biber0001, 16.04.2010
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    Der botonabschluß gehört aber ja beiden Nachbarn.
    24 cm breit ihm und 8 cm meinen Eltern, und von der Seite meiner Eltern soll die Feuchtigkeit kommen!
    Sind wir dann verantwortlich, weil es auf unserer Seite ist?
    aber wir konnen doch nichts dafür, das auf dem ganzen noch Nachbars Mauer steht ( auf seiner Seite ( die 24 cm Seite)
     
  10. Gast

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    hallo,
    die Geschichten sind eigentlich fast immer die gleichen.
    wie ich das sehe gehört bei Reihenhäusern die Kellertreppe zum Nachbarn (einschl. der Wand).Auf der Wand wurde dann die "Sichtschutzwand" errichtet.
    Das gleiche ist sicherlich auch auf Eurer Seite so??
    Meine Ansicht:
    wenn der Nachbar an seiner Wand Feuchtigkeit hat liegt es an der Abdichtung der Treppenwand die sicherlich nach 40 Jahren nicht mehr die beste ist.
    also müßte er diese ausgraben, neu Isolieren und den jetzigen Bauzustand wieder herstellen.
    Ist eigentlich nicht Eure Sache.
     
  11. Baumal

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    jetzt mal langsam mit den pferden.

    wurde seine 2,50m mauer genehmigt?
    entspricht sie dem nachbarrechtsgetz?
    entspricht sie der verkehrsicherungspflicht?

    in diesem falle, erst mal die "schuld"
    (so wie er sich aufführt, sowieso),
    beim nachbarn suchen, aber nicht bei den eltern.
     
  12. #12 biber0001, 16.04.2010
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    Hallo Werner, ja du hast es richtig verstanden

    Aber ist es wirklich nicht unsere Sache, wenn es von " unserer" Seite kommt? 8 cm davon gehören ja uns.

    Ist es trotzdem SEINE Kellerwandabdichung? Wenn die 8 cm auf unserer Seite sind? Oder ist es gemeinsame "Wand"?

    Wir haben das Problem zur anderen Seite nicht, weil wir das Reiheneckhaus sind. und trotzdem ist unser kellerabgang auch feucht... genauso wie bei den anderen Reihenhäusern in der Reihe.
    Da wurde von 40 Jahren am Bau gepfuscht, würde ich sagen....

    aber wer muß jetzt für die Abdichtung zahlen? Seine Kellerwand mit 8 cm die uns laut Bauplan gehören!
     
  13. #13 biber0001, 16.04.2010
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    Die Mauer wurde von ca. 30 Jahren gebaut nach müdlicher Absprache, nichts schriftliches , nicht genemigt, zu hoch , selber hochgemauert von ihm!

    Aber es geht ja um die Feuchtigkeit unter dem Sockel der Mauer ( der Kellerabgang) , der vor 40 Jahren vom Bauträger gebaut wurde.

    Es behauptet jetzt das es ja auf unserer Seite der Sockleiste die feuchtigkeit her kommt , wir können aber nicht ausschachten, weil seine Mauer dann kippt... eben hab ich mit meinem Vater alles Nachgemessen und festgestellt, das der Nachbar seine zuzügliche Hausisolierung ( von ca. 10 Jahren) die besagten 8 cm aufs Haus meiner Eltern gezogen hat und auch 2 cm vom Gartengrundstück meiner eltern einkassiert hat.
    Ich denke ,der Nachbar hat auch eine Menge Mist gemacht und soll jetzt nicht alles auch meine Eltern schieben ( mit 70 Jahren komplett überfordert)
     
  14. #14 biber0001, 16.04.2010
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    Der nachbar hat die Feuchtigkeit nicht in seiner Sichtschutzwand, sondern mit Kellerabgang!
     
  15. Gast

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    Das mein ich ja mit Kellerabgang
     
  16. #16 biber0001, 16.04.2010
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    aber von dieser besagten Kellerwand gehören im wohl 24 cm und uns 8 cm. Von unserer Seite kommt die Feuchtigkeit....(?)
    Wer muß dann zaheln.... wir , wo vielleicht die Feuchtigkeit her kommt oder ihm dem die 24 cm Mauer und Treppenabgang gehört?
    Wenn die Abdichtig , falls es je mal eine Gegeben hat kaputt wäre, wäre sie doch auf unseren 8 cm , oder. Oder ist sie innen am Kellerabgang? Nee, ist doch immer an einer Außenwand, oder?
     
  17. #17 biber0001, 16.04.2010
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  18. #18 biber0001, 16.04.2010
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    (Ich kann mich erinnern, das es vor 30 Jahren schon am Kellerabgang feucht war )- Baupfusch
     
  19. Gast

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    komische bauerei, kann ich leider auch nicht helfen
     
  20. #20 biber0001, 16.04.2010
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