Grundstückskauf, Beginn der Arbeiten

Diskutiere Grundstückskauf, Beginn der Arbeiten im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen Grundstück und Haus sollen finanziert werden, waren auch schon bei der Bank, um unseren finanz. Rahmen abzustecken. Die...

  1. #1 uechzi1977, 19.04.2010
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    Hallo zusammen


    Grundstück und Haus sollen finanziert werden, waren auch schon bei der Bank, um unseren finanz. Rahmen abzustecken.
    Die Frage, ob das entworfene Haus denn so auf das Grundstück darf, wurde endlich geklärt. Das war ein elendes Hick-Hack, weil keine Vorschriften, sonderen Amtsentscheidung - nunja.
    Nun möchte ich eigentlich schnellstmöglichst die nächsten Schritte angehen und das Grundstück erwerben, um den Bau vorzubereiten...Bäume fällen...Boden abtragen usw..es ist alles ziemlich verwachsen und verwildert.

    Die Eigentümerin wohnt ca. 800km entfernt. Sie meint, die Kaufabwicklung könne durch 2 Notare erolgen.


    Nun die Frage: wie gehe ich die Sache am besten an?

    erst zur Bank ......dann zum Notar......warten, bis man eingetragen ist.....Baugenehmigung stellen......mit der Eigentümerin abklären, und schon vor dem Notar mit Vorarbeiten anfangen....usw.



    Mir geht es eigentlich darum, ab wann ich schon mal loslegen kann, während der ganze Papierkram noch förmlich erledigt wird.
    Oder muß ich wirklich bis zur Grundbucheintragung abwarten? Oder reicht Bestätigung der Eigentümerin aus, dass ich das Grundstück kaufe....alles schon beim Notar ist....und ich schon mal mit den Vorbereitungen loslegen darf?


    Sorry, klingt vielleicht jetzt alles etwas durcheinander, vielleicht könnt Ihr mich auf die richtige Spur bringen.


    Danke, üchzi
     
  2. lulu66

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    Dürfen die Bäume denn gefällt werden? Die vorbereitenden Maßnahmen sollten genehmigt sein...
    Anfangen kannst du mit Einverständnis des Eigentümers natürlich, allerdings "gehört" dir das geschaffene erst, wenn du im Grundbuch stehst...
     
  3. #3 lawrence, 19.04.2010
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    Bodengutachten hast du auch schon eingeholt?!
     
  4. #4 ecobauer, 19.04.2010
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    Kann so gemacht werden, ein Notar am Wohnort der Verkäuferin, der andere an Ihrem.

    Bank und Einreichung des Bauantrages können gemeinsam angegangen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Bank zur Bewilligung der Kredite auch eine Baugenehmigung brauchen. Hier also gleich die Karten auf den Tisch und bei Eigenleistungen daran denken, dass der Zeitpunkt, ab wann Bereitstellungszinsen anfallen sollen, verhandelt und soweit verschoben wird, dass das ungefähr in den Bauablauf passt. Wird zwar nicht 100% gehen, verhandeln lohnt sich aber.

    Mit den Bauarbeiten darf i.d.R. erst begonnen werden, wenn die Genehmigung vorliegt. Dazu gehört in der Regel auch die Baureifmachung des Grundstückes. Hier mal den Architekten fragen, evtl. kann das örtliche Bauamt das vorab genehmigen.


    Nö, der Kaufvertrag reicht aus. Die Eintragung ins Grundbuch kann nämlich dauern - trotz EDV immer noch bis zu sechs Monaten.....:motz
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Grundstückskauf, Beginn der Arbeiten

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