Grundriss Urheberrecht

Diskutiere Grundriss Urheberrecht im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo auf der Suche nach einem GU für Holzständerbauten fand ich eine Firma, bei der mir der im Internet veröffentlichte Grundriss zusagte....

  1. #1 Altbau1932, 19.04.2010
    Altbau1932

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    Hallo

    auf der Suche nach einem GU für Holzständerbauten fand ich eine Firma, bei der mir der im Internet veröffentlichte Grundriss zusagte.

    Wir trafen uns bei der Firma und die haben unsere Wünsche zur Grundrissänderung angehört ,uns dann ein Angebot mit Zeichnung erstellt.
    Da wir in der Zwischenzeit noch eine 2te Firma gefunden hatten die mit der gleichen Bauweise arbeitet, haben wir dort ebenfalls das gleiche Haus angefragt.Mit einem von mir selbst gezeichneten Grundriss, der allerdings bis auf 1 Fenster, 15cm Hauslänge sowie 10cm kürzerer Hausbreite identisch mit dem Grundriss der Firma Nr.1 ist. Aussenansicht ebenfalls identisch.

    Firma Nr. 2 hat dann noch einen Vorschlag zur Fensteränderung gemacht den wir auch bei der Firma Nr.1 im Angebot mit berücksichtigt haben.

    Jetzt ist die Firma Nr. 2 unser Favorit.( Preislich:biggthumpup: ) Wir würden gerne mit ihr bauen. Firma Nr.2 sagte uns allerdings beim letzten Termin, das Sie das Haus so nicht genau bauen dürfen da der Grundriss Urhebergeschütz ist. :bef1021:

    Blöde Sache das.
    Der jetzige Grundriss beruht auf dem 1.Grundriss von Firma 1 mit Änderungen von Firma 2 und uns.

    Wer darf jetzt, wie, was bauen, und was passiert es wenn wir es nicht so bauen dürfen, es aber trotzdem machen.:motz

    Erfahrungen dazu?
     
  2. #2 Baufuchs, 19.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    Weitergabe des Grundriss von Fa. 1 an Fa. 2 stellt schon eine unzulässige Nutzung dar.

    Auch wenn der Grundriss nicht 1:1, sondern mit einigen Veränderungen verwendet/verwertet wird, ist dies unzulässig und kann Schadenersatzforderungen von Fa. 1 nach sich ziehen.

    Dazu braucht es kein Urheberrecht.

    Wenn Du viel Pech hast, kommt Fa. 1 damit:

    Den Antrag n. Nr. 3 könnte Fa. 1 stellen.
     
  3. rolfz1

    rolfz1

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    wie sieht das mit dem Urheberrecht aus, wenn ich als Planer mit der Ansicht eines Hauses, welche in einer Zeitungsanzeige verwendet wird, Probleme mit dem ehemaligen Bauherr/Auftraggeber bekomme, für den dieses Haus geplant war.
     
  4. #4 Baufuchs, 20.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Guckst Du hier

    Es sollten sich natürlich keine Personen auf dem Foto befinden.

    Bevor ich Fotos geplanter/gebauter Häuser in der Werbung verwende, spreche ich das mit den Bauherren ab. Hat noch keiner nein gesagt.
     
  5. #5 Altbau1932, 20.04.2010
    Altbau1932

    Altbau1932

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    § 18 UWG Gesetz Verwertung von Vorlagen
    (1) Wer die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art, insbesondere Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Schnitte, Rezepte, zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Zum nachdenken:
    Bei den hier im Forum veröffentlichten Grundrissen haben sich wieviele Personen strafbar gemacht?:shades

    Der ursprüngliche Grundriss war und ist im Internet für jeden anschaubar.

    Ich habe nach dem Gespräch bei Firma 1, eine Eigene Zeichnung mit zur Firma 2 genommen, die die gleiche Raumaufteilung hatte.
    Ich habe jedoch die Außenmaße des Hauses und die Fensteraufteilung geändert, Schornstein, u.s.w.
    Mit diesen Änderungen haben dann beide Firmen ein Angebot erstellt.

    Firma 1 hat ne schicke Zeichnung erstellt, Firma 2 nicht. Wer darf bauen?:bau_1:
     
  6. #6 Baufuchs, 20.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na und?

    Glaubst Du, deshalb darfst Du den ohne Zustimmung des Entwurfsverfassers verwerten?

    Das ist die Denke der Chinesen, die auch glauben, alles nachbauen zu können, was sie sich ansehen konnten...

    Außerdem verhält es sich bei Dir noch etwas anders.

    Du hast von Fa. 1 eine Zeichnung erhalten, die diese nach einem Gespräch speziell für Dich erstellt hat.

    Die hast du genommen, etwas verändert und einer anderen Firma vorgelegt.

    Damit hast Du die Zeichnung von Fa. 1 bereits unerlaubt verwertet.

    Bauen kann auch Fa. 2, Fa. 1 kann allerdings Ihre Entwurfsplanung in Rechnung stellen.
     
  7. upD8R

    upD8R

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    Das bedeutet gar nichts. Nur weil es im Internet frei zur Ansicht steht, hat man ja nicht gleich die Rechte daran.

    Falls doch, sollte das mal jemand der Musikindustrie mitteilen :bierchen:
     
  8. #8 Altbau1932, 20.04.2010
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    Nicht Ganz,

    Der Grundriss war schon vor meinem Erscheinen geplant.

    Meine Änderungen wurden in den Grundriss übernommen und dann wurde ein Angebot erstellt.

    Auf Grundlage des ersten Grundrisses habe ich meine Änderungen in einen von mir gezeichneten Grundriss eingetragen und habe mir ein Angebot von Firma 2 machen lassen.
     
  9. #9 Baufuchs, 20.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    liest sich aber völlig anders:

     
  10. #10 ballycoolin, 20.04.2010
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    :shades
    Mal ganz dumm gefragt:
    Die Häuser heutzutage gleichen sich SEHR häufig- kein Kunststück, diese Toskanahäuser bieten ja nicht viele Möglichkeiten.
    Da könnte ja jeder jeden verklagen...
    Man erfindet das Rad doch nicht neu und irgendwo wird es immer einen identischen Plan geben, von kleinen Abweichungen mal ganz zu schweigen. Schaut doch mal in so ein Neugebiet rein. Und das müssen nicht mal Fertighäuser sein...

    Also das zu beweisen dürfte richtig schwer sein...
     
  11. #11 Altbau1932, 20.04.2010
    Altbau1932

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    Blöde Situation, schwierig zu beschreiben.
    Nochmal von vorn,

    Grundriss im Internet entdeckt.
    Den als Vorlage genommen und meine Änderungen eingezeichnet.
    Termin mit der Firma gemacht.
    Die haben eine neue Zeichnung und ein Angebot erstellt.
    Zeitgleich habe ich bei der anderen Firma ebenfalls mit meiner Zeichnung um ein Angebot gebeten.

    Und nu?:o
     
  12. #12 Baufuchs, 20.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist

    in diesem Fall doch recht einfach.

    Fa. 1 kann nachweisen, dass sie am xxxxx den für Y erstellten Plan an ihn übergeben hat.

    1 Jahr später steht das Haus nach diesem Plan (mit kleinen Änderungen) gebaut von Fa. 2.

    Du kannst mir glauben, dass sowas vor Gericht nicht lange dauert.:konfusius
     
  13. #13 Altbau1932, 20.04.2010
    Altbau1932

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    Ich seh schon das ich mit der Geschichte nicht glücklich werde. :(

    Ich hab auf Gerichte und Streit keine Lust.

    Werde mal ein paar Tage drüber nachdenken.

    Danke erst.
     
  14. #14 ballycoolin, 20.04.2010
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    Schnell geht bei Gericht meist nichts ;-) Ich glaube eher, dass so eine Klage abgewiesen wird. Aber da könnte er ja einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der sich damit auskennt.

    Wie gesagt, man erfindet das Rad nicht neu und wenn eine Firma einen Plan nach einer Kundenzeichnung anfertigt, dann liegt das Urheberrecht eher beim Kunden ;-)
    Da könnte als nächstes ein Badplaner daherkommen und klagen, weil seine Idee, die er irgendwann mal im Internet gezeigt hat, so nachgebaut wird -oder ein Küchenplaner, usw. Das ist halt meine Sicht.
    Ich kann ja auch nichts dagegen machen, wenn ein Nachhilfeinstitut meine Vorlagen kopiert und profitträchtig verwertet- außer mich darüber ärgern und neue erstellen.
    Rein theoretisch magst du Recht haben...
     
  15. #15 garfield1, 21.04.2010
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    es ist - wie oft - ein weites Feld, siehe Fachartikel. Ich will dem Bauherrn nicht zu nahe treten, aber das der Grundriss des Serienhauses eines Fertighausanbieters "aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragt", glaube ich nicht. Richtig ist, daß Ärger mit Anbieter 1 nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Ob Anbieter 1 damit durchkommt, ist eine andere Frage.
    Legt doch einfach das zweite Angebot inkl. selbstgezeichnetem Grundriss Anbieter1 vor. Ihr werdet sehen, wie er reagiert.
     
  16. #16 Baufuchs, 21.04.2010
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    Baufuchs Gast

    @Baycoolin

    Ich kenne einen solchen Fall, es ging schnell.:konfusius

    TE hat sich von Fa. 1 eine Planung erstellen lassen und diese verwertet. Das löst Honoraranspruch aus.
    Urheberrecht muss man gar nicht bemühen.
     
  17. #17 rudi1106, 21.04.2010
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    Wieso Honoraranspruch? Das fällt wohl relativ klar in den Bereich Akquise.:D

    Nochmal zur Klarstellung: Ein Urheberrecht gibt ist im Bereich von Einfamilienhäusern nur ganz ganz ausnahmsweise. Auch wenn manche Architekten das anders sehen: Die Planung eines Wohnhauses ist keine künstlerische Tätigkeit, sondern eine technische Lösung. Dafür gibt es kein Urherberrecht.

    Etwas ganz anderes ist der Schutz nach UWG. Wie zutreffend zitiert, setzt dies aber voraus, dass Unterlagen anvertraut werden. Eine Veröffentlichung im Internet schließt ein solches Anvertrauen grundsätzlich aus.
     
  18. #18 Thomas B, 21.04.2010
    Thomas B

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    Ist das so????? Das mag ich bezweifeln!

    Der TE hat einen Entwurf (Akquise) vom GU Nr. 1 bekommen. Kommt es hier nicht zum Auftrag ud schmeißt den Entwurf weg, schließe ich mich der Meinung, daß dies unter Akquise zu vebuchen ist an.

    Nun nimmt er aber diesen Entwurf, trägt ihn zu GU Nr. 2 und will das Haus von GU Nr. 1 mit GU Nr. 2 bauen.

    Hier sehe ich dann aber schon einen Anspruch von GU Nr. 1.

    Thomas
     
  19. #19 Baufuchs, 21.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Thomas

    genauso sah es auch der Richter, der meinen Kandidaten zur Zahlung "verdonnert" hat.

    Auch in dem Fall ist vom anderen Unternehmen nicht 1:1 nachgebaut worden, aber die wesentlichen Bestandteile unseres Entwurfs sind genutzt worden.

    Ein anderer GU aus unserer Region schickt auch dann Planungsrechnungen raus, wenn die Entwürfe -die in seinem Fall stets komplett vermaßte 1:100 Pläne sind- nicht genutzt werden und es nicht zum Auftrag kommt.

    Begründung:
    Deart ausgereifte Planungen sind i.d.R. nicht kostenfrei zu erhalten.
    Er bezieht sich dabei auf § 632 BGB.

     
  20. #20 Baufuchs, 21.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @rudi1106

    Der Fragsteller hat nicht den reinen Internetgrundriss genutzt, sondern er schreibt selbst, er habe sich mit dem Anbieter zusammengesetzt und dieser habe ihm dann einen neuen Entwurf erstellt.

    Für mich wurden ihm mit Übergabe diese Unterlagen "anvertraut".
     
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