Frage zum Restkapital bei Erhöhung der Tilgung...

Diskutiere Frage zum Restkapital bei Erhöhung der Tilgung... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe ein Hypothekendarlehen zur Finanzierung des selbst genutzten Wohneigentums. Laufzeit 10 Jahre. Habe jetzt nach 6 Jahren bei der...

  1. #1 babapapa111, 20.04.2010
    babapapa111

    babapapa111

    Dabei seit:
    12.02.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektiker
    Ort:
    erfurt
    Hallo,

    habe ein Hypothekendarlehen zur Finanzierung des selbst genutzten Wohneigentums. Laufzeit 10 Jahre. Habe jetzt nach 6 Jahren bei der Bank gebeten die Tilgung von 4% auf 5% zu erhöhen. Bei den "alten" Konditionen hätte ich ein Restkapital von 44.906,52€. Jetzt bei 5% Tilgung ein Restkapital von 48.0064,57€??? Restkapital=Restschuld?- >Oder?
    Warum hätte ich dann bei einer höheren Tilgung am Ende eine höhere Restschuld???

    Danke für eine evtl. Aufklärung.
     
  2. #2 ecobauer, 20.04.2010
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Mit Angabe des Zinssatzes und der monatsgenauen Laufzeiten ließe sich das rechnen.

    Ansonsten: entweder war die erste Berechnung falsch oder die Bank hat für die höhere Tilgung bei Zinsfestschreibung eine Vorfälligkeitsentschädigung in die Restschuld mit eingerechnet. Die sollte dann jedoch ausdrücklich auch ausgewiesen sein!!:deal
     
  3. #3 babapapa111, 20.04.2010
    babapapa111

    babapapa111

    Dabei seit:
    12.02.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektiker
    Ort:
    erfurt
    Zinsatz Nominal: 4,865 (ist gleich geblieben)

    Zinsbindung 10 Jahre bis 30.09.2014.

    Neue Tilgung ab 31.05.2010

    Hilft das weiter?

    Zitat: " Tilgung vom Nennbetrag %p.a. 5,0000
    (zuzüglich ersparter Zinsen)
     
  4. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Was stand denn im ursprünglichen Vertrag drin bzgl. möglicher Veränderung der Tilgung?
    Stand schon irgendwo die Darlehenssumme?
     
  5. #5 babapapa111, 20.04.2010
    babapapa111

    babapapa111

    Dabei seit:
    12.02.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektiker
    Ort:
    erfurt
    Also der ursprüngliche Nennbetrag: 110.000,00€

    Geschuldeter Kreditbetrag (Stand heute?): 81.837,84

    Habe nichts zu Folgen einer Tilgungsangleichung gefunden.
     
  6. #6 babapapa111, 20.04.2010
    babapapa111

    babapapa111

    Dabei seit:
    12.02.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektiker
    Ort:
    erfurt
    Wenn ich meine bisher laufende Finanzierung mit den im Vertrag angegebenen Konditionen im Hypothekenrechner (online) rechne,
    kommt die korrekte Montatsrate aber eben eine Restschuld nach 10 Jahren von 53.472,52€ gegenüber der in meinen Vertrag angegebenen
    44.906,52€ (Restkapital?) heraus?!
     
  7. #7 ecobauer, 20.04.2010
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Ist dabei die Tilgungsverrechnung - monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder gar jährlich - richtig angegeben?
    Ansonsten scheint ja klar zu sein, wo der Hase im Pfeffer liegt!
     
  8. Huisje

    Huisje

    Dabei seit:
    27.05.2009
    Beiträge:
    402
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sped.kaufmann
    Ort:
    Wipperfürth

    Deine 53xxx bekomme ich auch raus.
    Dann scheint die 44xxx im Vertrag wohl nicht zu stimmen. Oder es ist nicht der Restschuld, die dort angegeben wird. Frag mich bitte nicht, was denn sonst, ich weiss es nicht.

    Die neuberechnete 48xxx beim erhöhen deiner Tilgung dürfte wieder stimmen.
     
  9. #9 babapapa111, 21.04.2010
    babapapa111

    babapapa111

    Dabei seit:
    12.02.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektiker
    Ort:
    erfurt
    Gehe jetzt nach neuen Überlegungen auch von einem falschen Betrag im "alten" Vertrag aus. Habe damals (2003) die Konditionen für den neuen Vertrag (ab 2004) mittels Forward-Darlehen fest gemacht. Wenn ich jetzt rückwärts rechne, hat der nette Bank-Angestellte wohl aus Versehen die Zeit vor dem eigentlichen Beginn des neuen Vertages, ca. 15 Monate mit in seine Berechnung einfließen lassen? Wenn es so wäre. ist das doch ein Verschulden der Bank und die beidertseits unterschriebene geringe Restschuld (Restkapital) ist bindend? -> Werde den jetzt zugeschickten neuen Vertrag (höheres Restkapital) natürlich nicht unterschreiben.:cool:
     
  10. Huisje

    Huisje

    Dabei seit:
    27.05.2009
    Beiträge:
    402
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sped.kaufmann
    Ort:
    Wipperfürth

    Das würde ich nicht ohne weiteres sagen.
    Ob ein "Irrtum" dieser Art dich ~9T€ bringt bezweifle ich.

    Da ich kein Richter oder Anwalt bin, werde ich keine weitere Überlegungen dazu anstellen, kann mich jedoch vorstellen mit welcher Begründung diese "Bindung" ausgehebelt wird.
     
  11. #11 babapapa111, 21.04.2010
    babapapa111

    babapapa111

    Dabei seit:
    12.02.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektiker
    Ort:
    erfurt
    Und welche Begründung könnte das sein?
     
  12. #12 babapapa111, 21.04.2010
    babapapa111

    babapapa111

    Dabei seit:
    12.02.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektiker
    Ort:
    erfurt
    Angenommen ich kümmere mich als ganz "normaler" Bankkunde während der gesamten 10 Jahre nicht um diesen Vertrag - das sollte ja auch so sein. Man bezahlt schön brav seine Raten und sucht sich ggf. kurz vor Ende der Zinsbindungsfrist eine neue Bank für die Anschlussfinanzierung. Dann sagt die Bank: "April, April...äh wir haben da was falsch berechnet vor zehn Jahren..."
    Habe ja nicht einmal einen ausführlichen Tilgungsplan bekommen in den ich selber den Fortschritt der laufenden Finanzierung nachvollziehen könnte.

    Wollte mir ja nur einmal ein paar andere Meinungen einholen, ob es sich um fehlerhafte Angaben im Vertrag handeln könnte. Scheint ja wahrscheinlich. Danke für die gegebenen Antworten. Für weitere rechtliche Dinge muss ich wohl ein anderes Forum nutzen. :e_smiley_brille02:

    Gruß!
     
  13. Huisje

    Huisje

    Dabei seit:
    27.05.2009
    Beiträge:
    402
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sped.kaufmann
    Ort:
    Wipperfürth

    Na gut, eins dann: ein "Irrtum" ist manchmal erlaubt, und hat keine Folgen.
    Frage bitte einen Anwalt, aber vertraue nicht darauf, das ein Schreibfehler im Vertrag dir hier 9T€ einbringt.
     
  14. #14 babapapa111, 21.04.2010
    babapapa111

    babapapa111

    Dabei seit:
    12.02.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektiker
    Ort:
    erfurt
    Um die 9000€ gehts mir jetzt dabei nur sekundär.:shades
     
  15. #15 pauline10, 21.04.2010
    pauline10

    pauline10

    Dabei seit:
    17.05.2007
    Beiträge:
    1.813
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Frankfurt
    Benutzertitelzusatz:
    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Da gibt es nur eine Lösung:

    Geh zur Bank, laß dir einen Zins und Tilgungsplan geben und werfe EXCEL an. Damit wird das alles nachgerechnet.

    Fertig
    Alles andere ist Kaffesatzlesen.

    pauline
     
  16. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Und um was geht es Dir dann?

    Zuerst wäre mal zu klären, ob Du damals von Deiner Bank eine verbindliche Aussage/Zusicherung zu der von Dir genannten Restschuld bekommen hast, oder ob es sich nur um ein informatives Papier handelt.

    Dann wäre zu prüfen, welche Bedingungen dieser Zusage zugrunde lagen und ob diese auch über die Laufzeit eingehalten wurden.

    Ich empfehle mal das "Kleingedruckte" zu lesen.

    Wir können nur raten, also am besten mal Deine Bank anrufen. Dann wird sich die Sache schnell klären. Nach meiner Erfahrung "verrechnen" die sich bei solchen Standard-Sachen nie, der Kunde vergisst aber gerne das Kleingedruckte zu lesen.

    Gruß
    Ralf
     
  17. Barny

    Barny

    Dabei seit:
    01.04.2010
    Beiträge:
    68
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Österreich-Süden
    ohne den Vertrag und den SV genau zu kennen wird dir hier niemand etwas sagen können.
    hier müsste tatsächlich ein rechtskundiger dir nach Aufnahme des exakten SV ein Rechtsgutachten erstellen.

    Ich würde hier aber mal auf die Vertrauenstheorie andocken:
    (ist zwar österr. Recht, denke aber das wird in D nicht viel anders sein)

    Es gilt hier diverse §§ zu prüfen...
    Bin schon auf das Ergebnis gespannt :winken
     
  18. #18 baufibemu, 22.04.2010
    baufibemu

    baufibemu

    Dabei seit:
    26.10.2007
    Beiträge:
    524
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Finanzierungsberater
    Ort:
    Grafenrheinfeld
    Benutzertitelzusatz:
    Baufinanzierungsvermittler
    Schau mal in Deinen Vertrag, oder Tilgungsplan. Ich denke dort steht in etwa so etwas "...unterstellt eine Vollauszahlung zum ....."
    Dann schau, was in Deinem Vertrag steht, wann die Auszahlung geplant war.
    Die Bank würde in etwa so argumentieren: Wir geben dem Kunden grundsätzlich das Recht, das Darlehen auch früher abzurufen. Deshalb wurde der frühestmögliche Termin im Tilgungsplan unterstellt. (gleich nach Darlehensgenehmigung)
    Wenn sich dieser Auszahlungstermin verzögert, verschiebt sich natürlich auch der Tilgungsbeginn. Bei der KfW steht das ja auch in den Verträgen.
    Dieses Problem gibt es vermehrt bei Forward-Darlehen.
    Viele Banken können das in Ihren Verträgen und Tilgungsplänen einfach nicht richtig abbilden.
    Vor allem, wenn es sich um ein unechtes Forward-Darlehen handelt, erleben viele Kunden am Ende der Zinsbindung eine böse Überraschung.
    Wenn es jemanden Interessiert, hier ist dieses Problem beschrieben: http://forward-darlehen.eu/unechtes-forward-darlehen.html

    Beste Grüße
     
  19. #19 ecobauer, 22.04.2010
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Ein Tilgungsplan, in dem ja die Restschuld rechnerisch ausgewiesen wird, ist in Deutschland kein zwingender Bestandteil eines Kreditvertrages. Und im Kreditvertrag wird die Bank die nach Ablauf der Zinsfestschreibung verbleibende Restschuld nicht genannt haben.
    Bleibt also eine falsche Berechnung im Angebot.:deal
     
Thema: Frage zum Restkapital bei Erhöhung der Tilgung...
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. geschuldetes Restkapital

    ,
  2. restkapital bedeutung

    ,
  3. restkapital kreditvertrag

Die Seite wird geladen...

Frage zum Restkapital bei Erhöhung der Tilgung... - Ähnliche Themen

  1. Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern

    Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern: [ATTACH] [ATTACH] Liebe Bauexperten, ich wende mich an euch mit einer Frage bezüglich der Montage von Fenstern. Ich habe kürzlich Fenster von...
  2. Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?

    Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?: Hallo, wir wollen das ganze OG unseres Einfamilienhauses mit ca 90 m² Bodenfläche im OG neu aufteilen, z.T. stehen dort noch gar keine Wände...
  3. 2 Fragen bezüglich Grundstück kaufen - Bauzwang

    2 Fragen bezüglich Grundstück kaufen - Bauzwang: Hallo, meine Frau und ich planen ein Grundstück von einer Privatperson zu kaufen. Nun ist es ja kein Geheimnis, dass es einen Bauzwang / Baugebot...
  4. Frage Druckfestigkeit Steico flex WLS 036.

    Frage Druckfestigkeit Steico flex WLS 036.: Kann mir jemand sagen, ob die besagte Dämmung "drückbar" ist? Ich habe einen Dachboden, der von innen nachgedämmt werden soll, leider ist dort...
  5. Frage zu angegriffenen Träger

    Frage zu angegriffenen Träger: Moin, Ich habe in der Zwischendecke unterhalb eines Fachwerkhauses das folgende Bild gemach [IMG] Ich kann Alter, Bedeutung und Kritikalität des...