Bauantrag korrekt ?

Diskutiere Bauantrag korrekt ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir bauen ein Fertighaus ohne Keller in Holzbauweise und haben ein Angebot des Architekten über 4100Euro brutto bekommen, mit dem unser...

  1. #1 bauherrinX, 20.04.2010
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    Wir bauen ein Fertighaus ohne Keller in Holzbauweise und haben ein Angebot des Architekten über 4100Euro brutto bekommen, mit dem unser Hausberater immer zusammenarbeitet.
    Der Garagenantrag, Versorgungsantrag, Entwässerungsantrag usw. sind als Zusatzleistungen aufgeführt.
    Ist das so korrekt ?

    Zwei Bekannte haben für den Architekten auch beim Fertighaus 2300-2600 Euro bezahlt. Gleiches Baugebiet, vergleichbares Haus.
    Ich verstehe die große Differenz zu 4100 euro nicht und war heute mir ein Angebot beim anderen Architekten holen.
    Er sagte mir, dass er es für 2500Euro machen würde und die Zusatzleistungen wären bei ihm alle im Grundpreis drin, da es zusammen gezeichnet wird und es ein Antrag wäre.
    Das Problem ist nur, dass unser Fertighausberater mit dem teuren Architekten zusammenarbeiten will, weil er immer mit ihm arbeitet.
    Was kann man da machen ?
     
  2. #2 coroner, 20.04.2010
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    Wer bezahlt, bestimmt auch,würd ich Laienhaft dazu sagen.
    Was sagt der Kaufvertrag des Hauses dazu?
     
  3. #3 Gast036816, 21.04.2010
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    Honorarhöhe

    moin moin,

    nehme mal an Ihr haus wird 150.000 € kosten, dann beträgt das architektenhonorar ca. 18.000 € bei vollem leistungsbild. Bis zum baugesuch stehen davon ca. 4.800 € an, wenn nach HOAI die phasen 1 - 4 erbracht werden. Alle €-werte sind netto!

    Wenn der kollege 4.100 € für brutto für das baugesuch honoriert haben möchte, dann arbeitet er eventuell mit einem auskömmlichen honorar. Ich kann es nicht genau beurteilen. Die zahlenwerte darunter sind nicht auskömmlich. Es sei denn, es werden nur teilleistungen nach den phasen 1 - 4 erbracht, z. b. nur phasen 3 + 4. Entscheidend ist, welche leistungsteile erforderlich sind und welche erbracht werden müssen. Ansonsten kann das thema in richtung stempelaugust gehen.

    freundliche grüße aus berlin
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 21.04.2010
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    Bauantrag für Garage darf nur dann gesondert berechnet werden, wenn er zeitlich versetzt erbracht wird.
    Werden Haus & Garage in einem Rutsch beantragt, sind "nur" die Kosten zu addieren.
    Entwässerungsantrag ist eine gesonderte Leistung und darf gesondert abgerechnet werden.
    Versorgungsantrag ist was??? Lagepläne für die Versorger (Strom, Wasser usw) erstellen? Dann extra Leistung - ja.

    Lassen Sie sich von dem Kollegen doch mal genau an Hand der HOAI erläutern, was er für Sie erbringt und wie sich daraus sein Honorar zusammensetzt!
    Da er mit einem Hausverkäufer zusammenarbeitet, wird er z.B. keine Kostenermittlungen machen, denn das Angebot erstellt ja der Vermittler/dessen Firma. Darf er also nicht berechnen.

    2.500 € für einen Bauantrag, bei dem der Planer zusammen mit dem Bauherren am Grundriss noch feilen soll (so verstehe ich das hier) ist nicht auskömmlich.
    Das sind eher Stempelauguste!

    Was ist mit der Statik????
     
  5. sepp

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    welche leistungen seht ihr in lp 2- 3 wenn die die bude als fertighaus voll geplant ist? genau - wenig bis keine.
    einzig und allein die lage im grundstück und das abdichtungskonzept (LP1) ist zu erstellen.
     
  6. #6 Baufuchs, 21.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist

    doch wurscht, was der Fertighausberater will.

    So wie ich das teilweise von Fertighäuslern kenne, stellen die alle ihr Haus betreffenden technischen Unterlagen (Bauzeichnungen/Statik/Wärmeschutznachweis etc.) dem Bauherren zur Verfügung.

    Der muss dann einen örtlichen Architekten beauftragen, der unter Verwendung dieser Unterlagen aus dem Ganzen einen Bauantrag macht. Weclehn Architekten er damit beauftragt, ist dem Bauherren freigestellt.

    Warum das Honorar beim Haus-/Hofarchi des Hausverkäufers höher ist, liegt doch auf der Hand, oder?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 21.04.2010
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    sepp - kommt drauf an, was der Kollege machen soll.

    Schubladengrundriss durchpinnen, stempeln, abgeben -> 4.x00 = zu teuer

    Individuellen Grundriss mit dem Kunden aus einem Kataloggrundriss als Startpunkt entwickeln einschl. Baurecht für das Baugebiet einarbeiten, Statikus/TWP im Boot haben, Entwässerung bedenken, ....... entspricht schon LP 1-4 in weiten Bereichen.
    Mach ich ab und an für nen kleinen GU/GÜ auch. Entweder als sein Sub oder als Planer mit eigenem Vertrag.
    Das ist nicht viel anders als ein Bauherr, der ohne GU/GÜ kommt. Nur die Kosten hab ich nicht an der Backe - der kriegt immer den laufenden Planungsstand per mail und aktualisiert sein Angebot an den Bauherren.

    Da ist noch kein Haus so "rausgegangen", wie es im Katalog stand. Nicht mal ansatzweise.
    Zum Teil konnte mensch am Ende nicht mal mehr eine Verbindung zum Ausgangskataloggrundriss erkennen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 21.04.2010
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    @ Baufuchs.

    Wenn es so wäre, müsste der "Haus- und Hof-Planer" ja sogar günstiger sein, weil er ja das Bausystem des GU aus dem FF kennt.
    Jeder andere muss sich da reinfuchsen ;) , was mehr Arbeit macht und mehr Risiko beinhaltet!

    Ich tippe eher drauf, dass die für 2,5 in Richtung teurer Stempelaugust gehen.
     
  9. #9 Baufuchs, 21.04.2010
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    Baufuchs Gast

    Viel

    mehr als stempeln muss man da auch i.d.R. nicht.

    Die 100stel gibts als Mutterpause (oder DXF) fix und fertig mit ggf. vom Bauherren veranlassten Grundrissänderungen gegenüber Standardgrundriss, einzutragen sind Grundstücksgrenzen/Höhenkoten/Geländeverlauf und Entwässerung.

    Flächenberechnungen u. U-Raum Berechnungen sowie Statik und EnEv-Nachweis sind ebenfalls fertig.

    Ggf. noch die Garage einzeichnen.

    Dann noch Lageplan mit Abständen/Abstandsflächen.

    Das wars.

    Ach ja: Prüfen ob die Hütte den örtlichen Bauvorschriften/B.-Plan etc. muss er auch...
     
  10. #10 bauherrinX, 21.04.2010
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    danke für eure Antworten.
    Ich habe den Architekten bereits 2x eine email gesendet, damit er mir die Honorarberechnung transparenter macht. KEINE ANTWORT.
    Unser Haus soll 151.000Euro kosten.
    Ich hatte ein Treffen mit dem Architekten vor 2 Wochen, da sagte er, ich brauche keinen Statiker, da kein Keller und das Haus ist nur über 2 Ebenen.
    Morgen wollte ich beim Bauamt anfragen, ob die sich die teure Honorarabrechnung von 4100 Euro anschauen und mir was dazu sagen können.
    Der Bauantrag sollte heute fertig sein und ich weiß echt nicht, was ich machen soll. Dazu ist unser Hausberater im Urlaub. Ich will mich jetzt auch nicht mit dem Architekten streiten, da ich mich nicht mit der Honorarabrechnung auskenne. Doch es ist schon komisch, wenn andere Architekten nur die Hälfte erlangen.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 21.04.2010
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    Tja, is klar. Er hat ja den Auftrag.
    Nein ich finde das NICHT gut, aber es erklärt.

    So ein Schwachsinn. Natürlich braucht Ihr einen Standsicherheitsnachweis!!!!

    DIE sagen dazu gar nichts!!! Ist auch nicht deren Job. Und von HOAI haben die auch keine Ahnung! Müssen Sie auch nicht, die kriegen ja Gehalt/Salär.

    Was andere verlangen, ist erstmal kein Maßstab, weil keiner weiß, was die dafür geleistet haben und ob es nicht Dumpingpreise waren.
    Wenn es WIRKLICH ein Architekt war/ist, muss er seine Rechnung nach der HOAI aufstellen. Die ist für Laien erstmal undurchsichtig hoch 2. Da schleudern selbst Kollegen.

    Aber wenn er Kammermitglied ist (nur dann darf er sich Architet nennen) hast Du als seine "Kundin" Anspruch auf eine Beratung durch die Architektenkammer.
    Und ggf. auf eine Schlichtung vor der Architektenkammer.

    Dein Hausberater soll mal ruhig im Urlaub bleiben. Der wird Dir eh nur sagen, wie toll das alles ist.
     
  12. #12 bauherrinX, 21.04.2010
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    Ich habe noch keinen Auftrag unterschrieben. Ist bisher nur mündlich.
    Ich sagte beim Treffen auch, ich brauche ein Angebot. JA KEIN PROBLEM.
    Jetzt habe ich eine Rechnung und kein Angebot.

    Die Rechnung sieht so aus:
    Bauantrag Einfamilienhaus inkl. Fundamentenplatte und Werkplan 2800 Euro (es ist eigentlich eine DHH) und alles andere sind
    Zusatzleistungen:
    Bauleitung+Abnahme Bodenplatte 200Euro,
    Planung Antrag Garage 200Euro,
    Entwässerungsantrag 125Euro,
    Versorgungsanträge (Trinkwasser/Abwasser denke ich doch) 100 Euro

    dazu noch die Märchensteuer und wir sind bei ca. 4100 Euro.

    Ich könnte mich also kostenlos von einer Architektenkammer beraten lassen und die könnten die Honorare prüfen ?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 21.04.2010
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    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:

    So sieht eine Milchmädchenrechnung aus, aber keine Honorrechnung!

    Schreiben Sie dem Kollegen (nachdem Sie den Bauantrag haben) freudnlich, aber bestimmt, diese Rechnung sei nicht prüfbar und daher auch nicht fällig.

    Bauleitung BoPla kann er noch gar nicht gemacht haben - also nix Rechnung.
    Abnahme darf er nur machen, wenn Sie ihm dafür eine Vollmacht erteilen!!!

    Ja - eine Beratung müsste Ihnen die AK geben (leider sind einige AKs da etwas zurückhaltender als andere).

    Und einen Vertrag haben Sie, nur keinen schriftlichen
     
  14. #14 Baufuchs, 21.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieder mal

    kommen Infos kleckerweise und sich widersprechend!

    Im esrten Beitrag schreibst Du:
    Überschrift = Bauantrag korrekt?

    Nun ist auf einmal auch eine Werkplanung dabei.
    Was prüffähigkeit/Fälligkeit der Rechnung angeht: wie Ralf
     
  15. #15 bauherrinX, 21.04.2010
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    Sorry habe mich falsch ausgedrückt.
    Also wir haben ein mündliches Angebot über 4100 bekommen, ich wollte aber ein schriftliches, um den Preis nachzuvollziehen.

    Das wusste ich vorher auch nicht, dass dies ein Werkplan beinhaltet.
    Gibt es den ein Unterschied in den Kosten beim EFH oder DHH? Den wir bauen eine DHH und kein EFH wie es in der Honorarrechnung steht.

    Ich schreibe "Bauantrag korrekt? ", weil bei mir sind es mehrere Anträge auf Garage usw. und nicht ein Bauantrag, wie er vielleicht sein sollte und deshalb vielleicht die höhere Architektensumme.
     
  16. #16 Baufuchs, 21.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eine

    Doppelhaushälfte = Einfamilienhaus.

    (Es sei denn, die Doppelhaushälfte hat 2 oder mehr Wohneinheiten)
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 21.04.2010
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    Im Prinzip ists egal, ob eine DHH oder ein EFH. Ausser, er hätte beide DHH spiegelgleich geplant. Für solches "Kopieren" gibts Abschläge.

    Eine Werkplanung wird da auch nicht enthalten sein. Obwohl, frau könnte natürlich nach Begleichung der Rechnung mal nach einer Werkplanung für das gesamte Haus fragen. :bef1009: Schliesslich ist sie ja abgerechnet :D.
    Ich würde hier auf einen Plan für die BoPla tippen!

    Die ganze Rechnung ist (höflich gesagt) ein Satz mit X - das war wohl nix!

    Solchen "Kollegen" gehört das Handwerk gelegt.

    MfG
     
  18. #18 bauherrinX, 22.04.2010
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    Ich habe eine kurze Antwortmail bekommen wo drin steht, dies sei keine Rechnung sondern eine Hororaraufstellung der Architektenleistungen mit der Bitte um Unterschrift. Also ist das eine schriftliche Auftragsbestätigung.
    80% der Kosten bei Bauantrag, Rest bei der Abnahme der Bodenplatte.

    Ebenfalls wurden mir die Bauzeichnungen zugemailt.
    Im Haus-Vertrag sind die Hausaussenmasse 6,94 m x 12,34 m.
    In den Architektenskizzen sind die Aussenmasse aber 7,07 x 13,40 m.
    Dadurch ergeben sich ca.4m² mehr und ich denke so wird der Bauantrag gestellt.
    Darf ich dann trotzdem 6,94 m x 12,34 m bauen wie im Hausvertrag ?
    Ausserdem dürfte die Breite nicht mehr als 7 m sein, den 10 m ist das Grundstück breit und 3 m müssen zum Nachbargrenze bleiben.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 23.04.2010
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    Bloß nicht!!!!

    Ne. Ordentlichen Architektenvertrag machen und nur die tatschlich mängelfrei erbrachte Leistung bezahlen!!

    Nein - dürfen sie nicht. Abweichungen sind ohne neuen Antrag nur im Rahmen der bauüblichen Toleranzen zulässig. Bei Grenzabständen ggf. nicht mal die.

    Ich gahe davon aus, dass der "Kollege" die Grundstücksmaße kannte. Ergo ist die Planung nicht genehmigungsfähig und somit seine Leistung kein solche.

    Suchen Sie sich schnellstens einen EIGENEN Architekten, der IHRE Wünsche umsetzt.
    Und am besten auch noch ein neues Bauunternehmen.
     
  20. #20 Baufuchs, 23.04.2010
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    Wieso plant der etwas anderes, als das, was schon beim Fertighäusler in Auftrag gegeben wurde?
     
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