Bauzeit: Schlechtwettstag?Bauende?

Diskutiere Bauzeit: Schlechtwettstag?Bauende? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; In unseren Bauauftrag lautet: Bauzeit 9 Monate zzgl. Schleichteswettertag. Mein EFM hat am 15.09.2009 angefangt. Bis Jetzt ist der Rohbau...

  1. #1 saarbauer, 22.04.2010
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    In unseren Bauauftrag lautet:

    Bauzeit 9 Monate zzgl. Schleichteswettertag.
    Mein EFM hat am 15.09.2009 angefangt. Bis Jetzt ist der Rohbau noch nicht fertig. Der Bauleiter teilte mir mit, dass der Außerputz in KW 33/34 (Aug16-29) durchgeführt. Sein Grund ist die Schleichteswettertage von 60 Tage bis jetzt trägt.
    Meine Frage an Fachleute:
    Wie rechnet man die Schleichteswettertage?
    Wenn ist der Bau einem EFH fertig? bis Außerputz od. bis Übergabetermin?
     
  2. #2 Gast036816, 23.04.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Schlechtwettertage

    moin moin,

    hat der AN anfang und ende der schlechtwettertage angezeigt? 60 tage klingt erst einmal pauschal für 3 monate.

    Ich stecke zur zeit in einem ähnlichen problem. Bei einem vorhaben mussten ab dezember 2009 aufgrund der witterung reduziert werden, ab mitte märz 2010 war wieder frostfrei.

    Ich habe die schlechtwettertage selbst festgehalten und dem bauherrn die konsequenzen aufgezeigt. Zufrieden ist er nicht, jetzt soll beschleunigt werden.

    Wenn keine ausreichende doku der schlechtwettertage geführt wurde, dann von der nächsten wetterstation die aufzeichnung der betroffenen monate mit höchst-, tiefst- und mittelwert pro arbeitstag geben lassen und dies mit den angaben des bauunternehmers vergleichen.

    Der unternehmer ist jedoch verpflichtet eine prüffähige und nachvollziehbare aufzeichnung der schlechtwettertage vorzulegen, wenn er dies vertraglich wirksam geltend machen will.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  3. #3 saarbauer, 24.04.2010
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    Vielen Dank!
    noch die Frage an Ihnen:
    Bauende dauert bis die Abnahmeprotokollabgabe, stimmt es?
     
  4. #4 saarbauer, 24.04.2010
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    nicht angezeigt
     
  5. #5 Gast036816, 24.04.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Bauzeit

    Nein, bis zur abnahme der vertraglich geschuldeten leistung, wenn der bauherr seine unterschrift unter das abnahmeprotokoll setzt, geht die gefahr auf den bauherrn über, außer den mängeln, die im abnahmeprotokoll vorbehalten werden.

    Wenn der auftragnehmer die schlechtwetterzeit weder an- noch abgemeldet hat, sollte er Ihnen alle ausfalltage detailliert nachweisen.

    Welchen sachverstand haben Sie an Ihrer seite?

    Freundliche grüße aus berlin
     
  6. #6 wasweissich, 24.04.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    habt ihr im winter nicht aus dem fenster gesehen ?:mauer
     
  7. #7 saarbauer, 29.04.2010
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    Dank!
    Ich habe vor, ein Bausachverständiger die Abnahmearbeit für mich zu übernehmen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 29.04.2010
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    Ne, ging nicht. Die waren zugeschneit :p
     
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